ADR-Schein: Ohne diesen keine Gefahrguttransporte

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mit dem ADR-Schein darf in der gesamten EU Gefahrgut befördert werden.

Ein Gefahrgutführerschein ist vorgeschrieben

Mit dem ADR-Schein darf in der gesamten EU Gefahrgut befördert werden.
Mit dem ADR-Schein darf in der gesamten EU Gefahrgut befördert werden.

Berufskraftfahrer, die einen Gefahrguttransport durchführen, sind verpflichtet einen sogenannten ADR-Schein zu besitzen und vorweisen zu können.

Doch warum ist dies vorgeschrieben? Und was ist ein ADR-Schein für Kraftfahrer genau?

Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist in Deutschland streng geregelt. Die Gefahrgut­verordnung auf Grundlage des „Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route“ (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), kurz: ADR, bestimmt unter anderem auch alle Voraussetzungen, die Fahrer von Gefahrguttransporten erfüllen müssen.

Zu diesen Voraussetzungen gehören die Teilnahme an einer speziellen Schulung sowie das Erlangen einer ADR-Bescheinigung. Was eine solche Schulung beinhaltet, welche Informationen auf dem Gefahrgutschein zu finden sind und wie die Kosten für einen solchen aussehen, erfahren Sie in folgenden Artikel.

FAQ: ADR-Schein

Was ist der ADR-Schein?

Hierbei handelt es sich um einen Nachweis für Berufskraftfahrer, der gemäß dem ADR-Abkommen zur Beförderung von Gefahrgut auf der Straße berechtigt. Umgangssprachlich wird dieser auch als Gefahrgutführerschein bezeichnet.

Wie erhalte ich den Schein?

Die Kraftfahrer müssen dafür eine entsprechende ADR-Schulung besuchen und bei der IHK eine Prüfung ablegen.

Was kostet der ADR-Schein?

Über die Ausgaben für die Kurse und die Prüfung informieren wir hier.

ADR-Schein: Was ist das eigentlich

Was heißt „ADR-Schein“ genau? Eine solche Bescheinigung wird nach den Richtlinien des ADR-Abkommens ausgestellt, welche in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) festgehalten sind. Besonders zu beachten sind hier § 19 GGVSEB und Teil 8 der Anlage B des ADR.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem ADR-Schein um eine Erlaubnis, die Kraftfahrer dazu berechtigt, Gefahrgut auf der Straße zu befördern. Sie ist ein gesetzliches Dokument in Scheckkartenform, welches vom Gefahrgutfahrer bei jedem Transport mitgeführt werden muss. Bis Dezember 2012 wurde der ADR-Schein in orangefarbener Papierform erteilt.

Die Bescheinigung ist somit eine Zusatzqualifikation und wird daher oft auch als ADR-Führerschein bezeichnet. Auf der Vorderseite der ADR-Card befinden sich die Nummer der Bescheinigung, die Länderkennung, ein Lichtbild des Fahrzeugführers sowie dessen Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Unterschrift. Darüber hinaus sind die ausstellende Behörde sowie das Gültigkeitsdatum verzeichnet.

Auf der Rückseite sind die Gefahrgutklassen aufgeführt, für die der ADR-Schein ausgestellt wurde. So weisen einige dieser Dokumente Zusatzinformationen auf der Rückseite auf. Sind Fahrer zum Beispiel berechtigt, flüssige Stoffe zu befördern, ist dies auf dem ADR-Schein unter „Tank“ vermerkt.

Ein Gefahrgutschein weist Kenntnisse über den richtigen Umgang mit Gefahrgut nach.
Ein Gefahrgutschein weist Kenntnisse über den richtigen Umgang mit Gefahrgut nach.

Eine ADR-Bescheinigung als Muster können Sie sich auf den Webseiten der IHK sowie des TÜVs oder der DEKRA ansehen. Hier sind auch verschiedene Versionen, die in der EU gültig sind, hinterlegt.

Doch was ist so ein ADR-Schein nun und was müssen Sie tun, um einen solchen zu erhalten? Die Verpflichtung an einer ADR-Schulung teilzunehmen, ist, wie bereits erwähnt, gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich an alle Kraftfahrer von Gefahrguttransporten.

Allerdings ist dies nur für gefährliche Stoffe vorgeschrieben, die nicht nach ADR 1.1.3.6 freigestellt sind. Güter ohne Freistellung, egal welcher Art, dürfen nur mit einem ADR-Schein befördert werden, was bedeutet, dass Kraftfahrer an einer ADR-Schulung teilnehmen müssen.

ADR-Schein machen: So gehen Sie richtig vor

Sollen gefährliche Güter befördert werden, meldet entweder der Arbeitgeber den Fahrer für eine ADR-Schulung an oder die betreffenden Personen müssen dies selbst tun. In der Regel sind die Fahrer dafür verantwortlich, dass sie alle gesetzlichen Voraussetzungen zum Fahrer der Gefahrguttransporte erfüllen.

Die allgemeine Schulung zum Umgang mit Gefahrgut sowie zur Beförderung dieser Stoffe wird als ADR-Basiskurs bezeichnet. Dieser ist, wie erwähnt, von allen Fahrern, unabhängig von den zu befördernden Stoffen, erfolgreich zu absolvieren.

Für Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe), der Klasse 7 (radioaktive Güter) sowie für gasförmige oder flüssige Stoffe, die in einem Tankwagen gefahren werden, muss zusätzlich ein ADR-Aufbaukurs durchlaufen werden.
Für einen ADR-Schein muss eine Prüfung bei der IHK erfolgreich abgeschlossen werden.
Für einen ADR-Schein muss eine Prüfung bei der IHK erfolgreich abgeschlossen werden.

Ein Auffrischungskurs ist dann notwendig, wenn die bereits ausgestellte Bescheinigung abläuft. Dieser ist dann wieder von allen Fahrern zu durchlaufen.

Die notwendigen Seminare können in Deutschland bei verschiedenen Veranstaltern absolviert werden. Neben den überregionalen Anbietern wie dem TÜV oder der DEKRA sind auch oft regionale Gefahrgutbüros oder spezielle LKW-Fahrschulen für die Ausrichtung der Kurse zugelassen.

Sinn einer Schulung zum ADR-Schein ist es, die Fahrer im richtigen Umgang mit Gefahrgut zu unterrichten und so die Unfallwahrscheinlichkeit zu minimieren.

So setzt sich ein solcher Kurs in der Regel aus mehreren Unterrichtseinheiten von 45 Minuten und den folgenden Themen zusammen:

  • gesetzliche Grundlagen und Vorschriften zum Gefahrguttransport
  • Gefahrgutklassen und deren Eigenschaften
  • notwendige Dokumentation
  • korrekte Bezettelung (Kennzeichnung) von Gütern und Transporten
  • Beförderungsarten, Verpackung, Fahrzeuge, Ausrüstung
  • konkrete Informationen zur Durchführung der Transporte
  • Verantwortung, Pflichten und Sanktionen
  • wichtige Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen

Um den Kurs erfolgreich abzuschließen, muss für den ADR-Schein eine Prüfung bei örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Diese besteht aus 30 Prüfungsfragen, von denen höchstens fünf falsch beantwortet sein dürfen. Für einen ADR-Schein orientieren sich Prüfungsfragen üblicherweise an den Themengebieten des jeweiligen Kurses.

Während eines Seminars ist es oft auch möglich, gemeinsam mit dem Kursleiter eine konkrete Prüfungsvorbereitung zu erarbeiten. So kann ein ADR-Schein-Fragebogen bearbeitet werden, der sich gezielt mit den wichtigsten Aspekten der Prüfung befasst. Teilnehmern ist es so möglich, bei einem Kurs zum ADR-Schein Fragen und Antworten direkt zu klären und zu analysieren.

Haben Sie das Seminar erfolgreich bestanden, erstellt Ihnen die IHK eine ADR-Schulungsbescheinigung, welche als Scheckkarte ausgestellt wird.

Gefahrgutschein nach ADR: Gültigkeit und Verlängerung

Die ADR-Zulassungsbescheinigung ist maximal fünf Jahre gültig. Inhaber müssen diese verlängern, wenn sie weiterhin gefährliche Güter fahren wollen. Die Gültigkeit von einem ADR-Schein läuft automatisch ab, wenn sich Fahrer nicht um eine Verlängerung kümmern.

Bei einem Gefahrgutschein steht die Verlängerung nach spätestens fünf Jahren an.
Bei einem Gefahrgutschein steht die Verlängerung nach spätestens fünf Jahren an.

Um einen ADR-Schein verlängern zu lassen, ist die Teilnahme am bereits erwähnten Auffrischungskurs zwingend notwendig.

Dies sollte im Laufe des fünften Gültigkeitsjahres der bestehenden Bescheinigung geschehen und kann frühestens ein Jahr vor Ablauf der ADR-Schein-Gültigkeit erfolgen.

Versäumen Fahrer für ihren ADR-Schein eine Verlängerung zu veranlassen, müssen sie den gesamten Basiskurs und auch die vorgeschriebene Prüfung erneut absolvieren. Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne vorliegende Berechtigung dürfen Fahrer an einem Gefahrguttransport nicht mehr teilnehmen.

Ist also der ADR-Schein abgelaufen oder verloren, liegen die Voraussetzungen nach GGVSEB für eine Beförderung von gefährlichen Gütern nicht mehr vor.

Einen Verlust müssen Sie zudem der zuständigen IHL melden und sich dort um die Ausstellung eines Ersatzdokumentes kümmern. Andernfalls ist Ihnen auch hier das Fahren von Gefahrgut, welches nicht freigestellt ist, untersagt.

Diese Kosten sind für einen ADR-Schein zu erwarten

Aufgrund der verschiedenen Anbieter, die in Deutschland ADR-Schulung durchführen, können sich die Preise für den Gefahrgutführerschein regional unterscheiden. In der Regel geht die Preisspanne sowohl bei der DEKRA, beim TÜV als auch bei den regionalen Anbietern nicht sehr weit auseinander.

Üblicherweise umfassen die Kosten das Seminar und die benötigten Unterrichtsmaterialien. Die Prüfungsgebühren bei der IHK müssen extra einberechnet werden.

Derzeit liegen die Preise für einen ADR-Schein-Basiskurs zwischen 260 und 290 Euro und für einen Aufbaukursen zwischen 175 und 230 Euro. Auffrischungskurse kosten derzeit etwa 175 bis 205 Euro. Die Prüfungsgebühr der IHK unterscheidet sich regional und ist zwischen 45 und 75 Euro angesiedelt.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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