Nach dem Auffahrunfall: Wer ist schuld?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hier erfahren Sie, warum beim Auffahrunfall die Schuld nicht immer beim Auffahrenden liegt.

Auch beim Auffahrunfall ist eine Schuldfrage vorhanden

Hier erfahren Sie, warum beim Auffahrunfall die Schuld nicht immer beim Auffahrenden liegt.
Hier erfahren Sie, warum beim Auffahrunfall die Schuld nicht immer beim Auffahrenden liegt.

Der Auffahrunfall kommt im Straßenverkehr immer wieder vor. Ist der Crash heftig genug, können selbst Neuwagen bis an die Grenze des Totalschadens demoliert werden. Und nicht nur das Material leidet dabei extrem. Auch die Leben der Insassen bei einem Unfall dieser Art werden, zum Beispiel durch Schädelhirntraumata oder Organquetschungen, gefährdet.

Haben alle Beteiligten einen Auffahrunfall überstanden, kommt es jedoch zur Suche nach der Unfallursache und dem Verursacher.

Wie kann die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall effektiv ermittelt werden? Unterscheidet sich die Klärung von anderen Unfallarten? Und wie viel Wahrheit steckt hinter der Redewendung „Wer auffährt, hat Schuld“? All das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schuld bei einem Auffahrunfall

Wie kommt es zu einem Auffahrunfall?

Häufig ist ein Auffahrunfall auf einen zu geringen Abstand zum Vordermann zurückzuführen.

Trägt also stets der Auffahrende die Schuld an einem solchen Unfall?

Nein, der Auffahrende muss nicht in jedem Fall schuld sein. Auch wenn der Vorausfahrende aus heiterem Himmel abbremst, kann es zu einem solchen Unfall kommen.

Wie lässt sich nach einem Auffahrunfall die Schuldfrage klären?

Wie nach einem Auffahrunfall die Schuld eindeutig geklärt werden kann, erfahren Sie hier.

Einfach den Auffahrenden beschuldigen? Nicht ganz so einfach

Im Volksmund hält sich fest die Redewendung „Wer auffährt, der hat auch Schuld“. Doch kann wirklich in jedem Fall immer das auffahrende Fahrzeug bzw. der entsprechender Fahrer als Unfallverursacher festgelegt werden? Mitnichten – nach einem Auffahrunfall muss die Schuld anhand vieler Faktoren bewertet werden.

So liegt die Beweisführung nach dem Motto des ersten Anscheins oft falsch. Denn diese geht prinzipiell davon aus, dass der Auffahrende durch Geschwindigkeitsüberschreitung oder unangemessenen Sicherheitsabstand zum vorderen Auto den Unfall provoziert hat.

Selbst wenn der Fall vorliegt, dass der Hintermann vorsätzlich oder gar fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss dieser nicht am Auffahrunfall schuld sein. Auch der Vorausfahrende kann beispielsweise durch eine unerwartete (womöglich auch willkürliche) Vollbremsung den Auffahrvorfall auslösen.
Auch wenn eine solche Bremsung erfolgt, um kleineren Tieren auszuweichen, kann der Vordermann durchaus zum Mitschuldigen erklärt werden. Anders ist es bei großen Tieren: Hier besteht bei einer Kollision Gefahr für Leib und Leben des Menschen, weshalb dem Fahrer eine unfallträchtige Bremsung nicht zur Last gelegt werden kann.

Auch beim Sonderfall der Massenkarambolage auf der Autobahn, kann es sehr schwer sein, nach einem Auffahrunfall die Schuld eindeutig zuzuweisen. Oft handelt es sich dabei um ein Fahrzeug, dass rechtzeitig gehalten hat, nur um dann von hinten in das Unfallgebiet geschoben zu werden. Es gilt der Grundsatz: Jeder Einzelfall muss individuell betrachtet und beurteilt werden.

So klären Sie nach einem Auffahrunfall eindeutig die Schuld

Wenn es sich nicht gerade um eine Massenkarambolage handelt, wird bei einem Auffahrunfall die Frage „Wer hat Schuld?“, genauso beantwortet, wie es auch bei anderen Unfallarten der Fall ist. Sowohl die vom Unfall betroffenen Personen als auch (bei schweren Unfällen) die Polizei können zur Aufklärung beitragen. Sind Sie selbst betroffen? Dann sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen:

Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall muss im Einzelfall untersucht werden.
Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall muss im Einzelfall untersucht werden.
  • Hinterlegen Sie ein Stück Kreide oder Ähnliches in Ihrem Auto. Damit können Sie nach einem Auffahrunfall den Standort und die Ausrichtung der Unfallfahrzeuge markieren.
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  • Erstellen Sie zusammen mit Ihrem Unfallgegner einen Unfallbericht.
  • Nutzen Sie eine Digitalkamera, ein Smartphone oder Ähnliches dazu, beweiskräftige Fotos der Unfallsituation anzufertigen.
  • Ist der Unfall von schwerer Natur, rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Die Beamten werden ihrerseits einen polizeilichen Bericht anfertigen und darüber hinaus zur Aufklärung beitragen.
Wird nach einem Auffahrunfall die Schuld nicht eindeutig zugewiesen, kann dies dazu führen, dass eine Haftpflichtversicherung nicht sofort zahlt. Diese leitet dann ihrerseits Untersuchungen ein, um den für den Auffahrunfall Verantwortlichen zu ermitteln.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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