Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren beleuchtet

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist keine unübliche Methode.

Die mobile Messung der Geschwindigkeit

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist keine unübliche Methode.
Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist keine unübliche Methode.

Typische Blitzer gibt es im Grunde nicht. Denn mittlerweile treten die Geräte mit teils sehr unterschiedlichen Funktionsweisen auf und werden in verschiedenen Bauweisen hergestellt.

So begegnet den Verkehrsteilnehmern beispielsweise das Lasermessgerät PoliScan Speed als fest installierte Säule oder auch in der mobilen Variante in den Händen der Polizisten.

Auch im Fall der Videonachfahrsysteme existieren verschiedene Ausführungen.

Hier erfahren Sie alles zur Funktionsweise dieser Blitzermodelle, welche gesetzlichen Auflagen bei ihrer Verwendung gelten und wodurch Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren entstehen können.

FAQ: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Über die Funktionsweise dieser Messtechnik informieren wir Sie hier.

Wird vom Messergebnis eine Toleranz abgezogen?

Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren liegt der Toleranzabzug bei maximal Tempo 100 üblicherweise zwischen 5 und 10 kn/h. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden 5 bis 10 Prozent Toleranz abgezogen.

Welche Faktoren können zu Messfehlern führen?

Hier finden Sie Informationen zu den Ursachen von Fehlmessungen.

Weiterführende Ratgeber zur Nachfahrsystemen

Beim Nachfahren das Tempo erfassen – So funktioniert es!

In jedem Fall brauchen die Beamten ein Fahrzeug, in dem das jeweilige Videonachfahrsystem eingebaut wird. Haben die Polizisten schließlich ein verdächtig schnelles Kfz im Straßenverkehr entdeckt, können Sie das Gerät dazu verwenden, eine Videoaufnahme inklusive Geschwindigkeitserfassung zu erstellen. Für eine erfolgreiche Erfassung müssen sich die Ordnungshüter dafür konstant hinter dem fahrenden Verkehrssünder aufhalten.

Dabei handelt es sich also keinesfalls um eine wilde Verfolgungsjagd – dennoch muss ein fähiger Fahrer am Steuer des Beamtenfahrzeugs sitzen. Nach Abschluss der Fahrt findet eine Auswertung der Videodaten statt. In Bezug auf den Tachowert der Polizei (welcher als Referenzwert fungiert) wird die Geschwindigkeit des potentiellen Verkehrssünders ermittelt.

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren stellt für den Fahrer der Beamten keine leichte Aufgabe dar. Für eine erfolgreiche Erfassung muss der Verfolgungsabstand zur verdächtigen Person so gering wie möglich ausfallen. Verändert dieser häufig das Tempo, müssen sich die Ordnungshüter kontinuierlich anpassen. Zu große Schwankungen verursachen fehlerhafte Messwerte. Weitere Fehlerquellen werden im nächsten Abschnitt behandelt.

Fehlerfaktoren beim Nachfahren

Im deutschen Straßenverkehr ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren eine übliche Praktik und wird generell als Beweismittel anerkannt. Diese Anerkennung ist aber nur dann gegeben, wenn die zuständigen Beamten die Messung am Fahrzeug ordnungsgemäß durchführen. Nicht nur ein schwankender Abstand zwischen dem Fahrzeug des zu Überwachenden und dem der Hüter des Gesetzes kann hier eine unerwünschte Fehlerquelle sein:

Gültigkeit des Referenzwerts

Da der Tachometer der Polizeibeamten als Referenz dient, muss er in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Ein nicht geeichter Tacho lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit der erfolgten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zu (da der richtige Abstand nur noch schwer eingehalten werden kann) und erleichtert so einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Die Länge der Messstrecke ist vorgeschrieben.
Die Länge der Messstrecke ist vorgeschrieben.

Dabei kann das Verfahren vielleicht nicht völlig abgewendet werden, aber dafür ein höherer Toleranzabzug erstritten werden (der bei diesem Messverfahren oft sowieso schon etwas höher angesetzt ist).

Die Länge der Messstrecke

Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gilt: Die Messstrecke muss der gemessenen Geschwindigkeit angepasst sein.

Eine gewisse Mindestlänge ist also in jedem Fall vorgeschrieben. Unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat diesbezüglich mit richterlichen Entscheidungen für die Schaffung von Richtwerten gesorgt.

Reicht bei einer erfassten Geschwindigkeit von etwa 50 bis 70 km/h eine Strecke von 300 bis 400 Metern aus, muss die Streckenlänge bei über 120 km/h schon mindestens 1000 Meter betragen. Die Geschwindigkeit in km/h ist für die Messstrecke also entscheidend.

Unzureichende Dokumentation

Polizeibeamte müssen sehr genau bei der Dokumentation sein, damit das Ergebnis einer Messung durch Nachfahren nicht angezweifelt wird. Eine nur ungefähr angegebene Messstrecke erleichtert beispielsweise dem Beschuldigten, mit einem Einspruch Erfolg zu haben.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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