Radaranlagen im Kampf gegen Temposünder

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Radargeräte kommen innerorts und außerorts zum Einsatz.

Klassiker im Straßenverkehr: Das Radargerät

Radaranlagen: Verschiedene Hersteller entwickeln diese. Vor ihrem ersten Einsatz im Verkehr müssen sie aber erst zugelassen werden.
Radaranlagen: Verschiedene Hersteller entwickeln diese. Vor ihrem ersten Einsatz im Verkehr müssen sie aber erst zugelassen werden.

Blitzeranlagen in Deutschland existieren in den unterschiedlichsten Farben, Formen und Funktionsweisen. Manche sind sogar so mobil, dass die Polizeibeamten sie leicht transportieren und an den unterschiedlichsten Orten einsetzen können.

Eine Blitzererscheinung hat sich bei den deutschen Autofahrern jedoch besonders eingeprägt: Der klassische stationäre Blitzerkasten, der via Radar die Geschwindigkeit erfasst.

In diesem Ratgeber sollen mobile und stationäre Radargeräte einmal genauer beleuchtet werden. Dazu wird die Funktionsweise einer Radaranlage im Straßenverkehr erklärt, mögliche Messfehler aufgezählt und ein Blick auf die Besonderheiten neuester Blitzer-Geräte aus der Radar-Kategorie geworfen.

FAQ: Radaranlagen

Wie wird mit Radaranlagen die Geschwindigkeit ermittelt?

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt mithilfe von elektromagnetischen Wellen. Dem Messverfahren liegt der Doppler Effekt zugrunde.

Welche Blitzer zählen zu den Radaranlagen?

Dieses Messverfahren nutzen unter anderem diese Geräte: M5-RadarTRAFFIPAX Micro-Speed 09TRAFFIPAX SpeedophotMultanova 6F Digital.

Kann es bei Radaranlagen zu Fehlmessungen kommen?

Ja, Messfehler lassen sich grundsätzlich bei keinem technischen Gerät ausschließen. Informationen zu möglichen Fehlerquellen finden Sie hier.

Radargeräte der Polizei – Die Funktionsweise

Bei jedem Radargerät wird sich ein besonderer physikalischer Effekt zu Nutze gemacht: Der Doppler-Effekt. Elektromagnetische Wellen werden von den Radargeräten ausgesendet und vom vorbeifahrenden Fahrzeug zurück zum Sender reflektiert. Durch die entstehende Veränderung der Wellenlänge ist es einem Radarblitzer in diesem Moment möglich, die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs zu berechnen.

Kommt dabei heraus, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, wird eine Fotoaufnahme erstellt. Autofahrer, die durch Radargeräte erwischt werden, erhalten dann nach einigen Tagen den Bußgeldbescheid per Post geliefert. Häufig geht diesem Bescheid aber auch ein Anhörungsbogen voran.

Mobile und stationäre Radaranlagen stehen in Deutschland häufig an stark befahren Straßen und dort, wo die Unfallwahrscheinlichkeit sehr hoch ist. Teilweise sind diese von Autofahrern klar zu erkennen; manche verrichten ihren Dienst aber auch verdeckt, beispielsweise aus einem geparkten Auto heraus.

Gibt es auch Radargeräte ohne Blitz?

Neue Radargeräte müssen nicht in jedem Fall einen sichtbaren Blitz abgeben, wenn diese eine Bildaufnahme auslösen.

Radargeräte kommen innerorts und außerorts zum Einsatz.
Radargeräte kommen innerorts und außerorts zum Einsatz.

So können Geräte die Beweisfotos mittlerweile auch durch unsichtbare Infrarotblitze oder auch Schwarzlicht anfertigen, ohne dass es die Ertappten überhaupt bemerken.

Radaranlagen mit Features dieser Art haben außerdem noch den großen Vorteil, dass beispielsweise in Tunneln Kraftfahrer nicht von hellen Lichtblitzen geblendet oder irritiert werden.

Wann ist ein Bußgeldbescheid anfechtbar?

Auch Geschwindigkeitsmessgeräte, die mit einem Radar arbeiten, sind nicht frei von Fehlern. Haben Sie das Gefühl Opfer eines Messfehlers geworden zu sein, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Verlässliche Beratung dazu bietet meist zwar erst ein Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht, aber auch die folgende Auflistung gibt Ihnen schon einen guten Eindruck davon, was bei Radaranlagen schief laufen kann:

  • Ein Spurwechsel findet während der Messung statt: In diesem Fall kann das Ergebnis angefochten werden. Radargeräte funktionieren nur bei Fahrzeugen, die geradeaus fahren.
  • Die elektromagnetischen Wellen werden verfälscht: Werden die Radarwellen während der Messung von ungewünschten Objekten, wie beispielsweise einem Straßenschild, reflektiert, kann das Ergebnis der Messung ungenau ausfallen.
  • Es liegt keine gesetzliche Eichung vor: Egal ob Lasermessgeräte, Videonachfahrsysteme oder Radargeräte – die Beamten sind verpflichtet, darauf zu achten, dass diese regelmäßig geeicht werden. Andernfalls ist eine zuverlässige Geschwindigkeitserfassung nicht möglich.
  • Ein falscher Winkel liegt vor: Stehen Fahrzeuge und Radargeräte während der Tempoüberprüfung in einem ungünstigen Winkel zueinander, kann das Ergebnis unbrauchbar sein.
Wie auch bei anderen Überwachungssystemen findet bei Radaranlagen ein Toleranzabzug statt. In der Regel wird bei einem Tempo unter 100 km/h etwa 3 km/h vom Resultat abgezogen. Wenn Radargeräte nicht geeicht wurden, kann eine Erhöhung der Toleranzgrenze erstritten werden.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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