Die Akteneinsicht kann sich für Sie lohnen!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Akteneinsicht geht auch ohne Anwalt.

Akteneinsicht beantragen – Eine gute Idee

Die Akteneinsicht ist nach OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) das Recht von jedem, der einen triftigen Grund hat.
Die Akteneinsicht ist nach OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) das Recht von jedem, der einen triftigen Grund hat.

Der Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde lohnt sich, wenn Sie das Recht in Anspruch nehmen wollen, während einem Sie betreffenden Verfahren die Beweislage genau zu studieren.

Auf diese Weise ist es möglich, in den entsprechende Akten alle Informationen zu Ihrem Fall zu erhalten und sich gegen etwaige Fehleinträge und falsche Beschuldigungen zu wehren.

Dieser Ratgeber verrät Ihnen, wann sich die Akteneinsicht auf Antrag lohnen kann, welche zuständigen Personen diesen Schritt gehen dürfen und wie ein Musterantrag aussehen kann.

FAQ: Akteneinsicht

Wozu dient die Akteneinsicht?

Durch eine Akteneinsicht erhalten die Betroffenen Einblick in die Unterlagen der Behörden, was insbesondere der Verteidigung zugute kommen kann. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist zum Beispiel das Messprotokoll interessant.

Benötige ich für die Akteneinsicht einen Anwalt?

Nein, ein Anwalt für Verkehrsrecht ist dafür nicht vorgeschrieben. Als Betroffener können Sie auch ohne juristischen Beistand einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie sieht ein Antrag für die Einsicht der Akten aus?

Ein Musterformulierung finden Sie hier.

Akteneinsicht bei der Behörde – Die Vorteile

Einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen kann sich vor allem dann lohnen, wenn Sie Mängel in der Beweisführung aufdecken wollen. Gerade wenn Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen, ist eine Einsicht in die betreffenden Akten sehr wichtig.

Entdecken Sie beim Durchsehen der Unterlagen Formfehler bei den Protokollen, schlechte Beweisfotos, falsche Datumsangaben oder bemerken Sie, dass das Messgerät länger nicht geeicht wurde, können Sie das bei einem möglichen Verfahren zu Ihrer Verteidigung verwenden.

Es ist empfehlenswert, mit dem Antrag auf Einsicht in die Akten solange zu warten, bis der Anhörungsbogen oder auch der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingetroffen ist. Denn das bedeutet in der Regel, dass die Ermittlungen beendet sind und folglich alle wichtigen Daten und Dokumente in der betreffenden Akte hinterlegt wurden.

Die Akteneinsicht – Ohne Anwalt möglich?

Die Akteneinsicht: Es kann sich lohnen, den Antrag darauf zu stellen.
Die Akteneinsicht: Es kann sich lohnen, den Antrag darauf zu stellen.

Es ist Ihr persönliches Recht, im Sinne Ihrer Interessen die Akteneinsicht bei der Polizei zu beantragen. Sie brauchen dafür keinen Anwalt, müssen aber berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist beispielsweise dadurch möglich, dass sie beweisen, dass Sie in dem Verfahren der Betroffene sind.

Erfolgt die Einsicht schließlich bei der zuständigen Behörde, haben Sie die Möglichkeit, unter Aufsicht eines Sachbearbeiters die Unterlagen zu überprüfen und bei Bedarf Auszüge oder Abschriften anzufertigen. Nur mit nach Hause dürfen Sie die Akte nicht nehmen.

Die Akteneinsicht wirft niedrige Kosten auf. Für gewöhnlich wird sich dabei an die Vorgaben von § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gehalten. Die Einsicht kostet pauschal 12 Euro, wenn die Dokumente versendet werden müssen. Mittlerweile ist es aber auch möglich, online eine Akteneinsicht vorzunehmen. In diesem Fall ist sie kostenlos.

Natürlich bleibt in Deutschland auch die Option, einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu betrauen, besonders wenn dieser sowieso schon am Fall arbeitet. Der Rechtsanwalt kann sich die Dokumente direkt in die Kanzlei liefern lassen und für die Akteneinsicht eine Dauer von bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Nehmen Sie sich einen Verteidiger, lohnt sich dieses Vorgehen definitiv.

Der Musterantrag

Sie wollen die Akteneinsicht beantragen? Unser Muster kann Ihnen dabei helfen und eine Orientierung für das erforderliche Schreiben bieten:

Ihre Adresse

Die Adresse der Behörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Akteneinsicht nach § 49 OWiG in meine Akte mit dem Zeichen YYYYYYYY. Ich wünsche, die Unterlagen bei Ihnen in der zuständigen Behörde XYZ zu sichten.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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