Welche Aufgaben hat das Verkehrszentralregister?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das KBA Flensburg regelt alle Entscheidungen hinsichtlich der Fahrerlaubnisbehörden.

In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen zum Verkehrszentralregister. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.

Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Kraftfahrt-Bundesamt werden die Punkte der Verkehrssünder registriert
Im Kraftfahrt-Bundesamt werden die Punkte der Verkehrssünder registriert.

Das Kraftfahrt-Bundesamt oder auch abgekürzt KBA führt das Verkehrszentralregister in Deutschland, welches seit dem 30. April 2014 „Fahreignungsregister“ genannt wird. In diesem Register, häufig auch Verkehrssünderkartei genannt, werden alle Verkehrsteilnehmer registriert, die sich im Straßenverkehr auffällig verhalten und aufgrund dessen laut Bußgeldkatalog einen Bußgeldbescheid, Punkte oder in schweren Fällen ein Fahrverbot erhalten haben.

Jegliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, wie zum Beispiel den jeweiligen Punktestand, erhalten laut Verkehrsrecht ausschließlich berechtigte Institutionen und der Betroffene selbst.

Das Ausmaß der Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen gegen die StVO, also ob lediglich ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen ist oder ein Fahrverbot droht, hängt von Art und Schwere des Vergehens ab und ist dem aktuellen Bußgeldrechner oder der aktuellen Bußgeldtabelle zu entnehmen. Der nachfolgende Artikel erklärt die Funktion vom Verkehrszentralregister in Flensburg, geht auf dessen Entstehung ein und gibt Ihnen Informationen zum Thema „Punkte abbauen“ und dem derzeitigen Punktekatalog Flensburg.

FAQ: Verkehrszentralregister

Was ist das Verkehrszentralregister?

Im Zuge der Punktereform im Jahr 2014 wurde das Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister umbenannt. Dort werden die Punkte in Flensburg gespeichert.

Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich im Fahreignungsregister habe?

Sie können entweder direkt vor Ort, postalisch oder online in Erfahrung bringen, wie viele Punkte in Flensburg Sie haben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Punkteabfrage.

Wann werden die Eintragungen gelöscht?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte werden nach 5 und 3 Punkte nach 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Was regelt das Verkehrszentralregister bzw. das Fahreignungsregister Flensburg?

Das ehemalige Verkehrszentralregister Flensburg oder auch KBA Flensburg (Kraftfahrt-Bundesamt) erfasst folgende Entscheidungen:

  • alle Entscheidungen hinsichtlich der Fahrerlaubnisbehörden (zentrales Fahrerlaubnisregister): Fahrverbot, Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg als Sanktion
  • alle Entscheidungen hinsichtlich der Bußgeldbehörden: Bußgelder von mindestens 60 Euro werden bei einer Ordnungswidrigkeit gegen die StVO erhoben oder ein Fahrverbot bei schwerwiegenden Delikten (exakte Angaben der Strafmaßnahmen ist laut aktuellem Bußgeldkatalog einer Bußgeldtabelle oder einem Bußgeldrechner zu entnehmen)
  • alle Entscheidungen hinsichtlich der Gerichte: hier werden Verurteilungen ausgesprochen, die im Zusammenhang mit einer Straftat im Straßenverkehr stehen
Alle Eintragungen, die im Verkehrszentralregister oder Fahreignungsregister verankert sind, werden je nach Art und Schwere der Verkehrsvergehen unterschiedlich gewichtet. Zum einen gibt es für jedes Delikt eine festgelegte Anzahl an Punkte oder unterschiedliche Zahlungsaufforderungen an Bußgelder und zum anderen existieren auch verschiedene Fristen zum Punkte abbauen beziehungsweise ab wann eine Verjährung der Punkte in Flensburg erfolgt.

Bei der Verkehrssünderkartei Flensburg können alle Verkehrsteilnehmer jederzeit die eigenen Punkte abfragen. Zudem unterrichtet das KBA Flensburg das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt hinsichtlich der gespeicherten Punkte laut dem aktuellen Punktekatalog Flensburg.

Punktekatalog in Flensburg: Verkehrszentralregister

Fragen und Antworten zum Verkehrszentralregister
Fragen und Antworten zum Verkehrszentralregister finden Sie in diesem Ratgeber.

Die Geschichte vom Verkehrszentralregister Flensburg bzw. Fahreignungsregister liegt weit zurück. Am 4. August 1951 wurde das heutige KBA Flensburg errichtet und damit gleichzeitig das Verkehrszentralregister installiert, das im Jahre 1958 in Betrieb genommen wurde. Die Institution verwaltet als zentrales Verkehrsregister Flensburg jegliche Daten und Informationen, welche die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr betreffen. Es enthält zudem den Punktestand aller Fahrzeuginhaber und ist demnach auch erste Anlaufstelle, um einen Hinweis über die eigenen Punkte in Flensburg zu erhalten und um Punkte abbauen zu können. Demnach können Sie direkt beim KBA die erhaltenden Punkte in Flensburg abfragen.

Der Bußgeldkatalog wird in regelmäßigen Abständen modifiziert, die neuesten Änderungen treten am 1. Mai 2014 in Kraft.

Nachfolgend werden mit Hilfe einer Tabelle die wichtigsten Fragen zum Thema Punkte in der flensburger Verkehrssünderkartei beantwortet:

FrageAntwort
Wie entsteht ein Punkte­konto in Flens­burg?Es erfolgt auto­matisch ein Eintrag ins Ver­kehrs­zentral­register Flens­burg, sobald bei einem Ver­kehrs­teil­nehmer eine Ord­nungs­widrig­keit ab einem Buß­geld von 60 Euro vorliegt.

Wofür gibt es Punkte als Sank­tions­maß­nahme?Für Ordnungs­widrig­keiten wie Fahren ohne Kfz-Zulas­sung, Falsch­parken, Tempo­über­schreitung etc.

Weitere Beispiele: uner­laubtes Über­holen, zu dichtes Auf­fahren, Miss­achtung von roter Ampel oder Stopp­schild, fehlende Umwelt­plakette, Fahren unter Alkohol & Drogen, Fahren mit Handy usw.
Was passiert bei Punk­ten im KBA Flens­burg?Laut aktuellen Punkte­katalog Flens­burg müssen Verkehrs­sünder bei 4-5 Punkte mit einer Ermah­nung seitens des KBA und den Hin­weis auf die Möglich­keit zur Teil­nahme an einem Punkte­abbau­semi­nar rechnen.

Bei 6-7 Punkte wird neben einer Verwar­nung eine Auf­forderung zur Teil­nahme eines Auf­bau­seminars aus­gespro­chen, und zwar inner­halb einer bestimm­ten Frist.

Ab 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt, da die Behörde auch ein zentrales Fahrerlaubnisregister enthält.
Punkte abbauen?Die Teilnahme an einem Auf­bau­seminar reduziert den Punkte­stand

mit der Teil­nahme an einem Semi­nars vor Erreichen von 6 Punkten kann bei einem Stand von maximal 5 Punkten 1 Punkt abgezogen werden.
Wie kann ein Ver­kehrs­teil­nehmer Punkte in Flens­burg abfragen?Das KBA gibt Auskunft zum Verkehrs­zentral­register (kosten­frei)

Aus Daten­schutz­gründen ist eine persönliche Vor­sprache mit Vor­zeigen des Personal­aus­weises oder eine schrift­liche An­frage per Post mit Aus­weis­kopie für die Aus­kunft not­wendig.

Allgemeine Fakten zum Verkehrszentral­register

Jedes Vergehen, für das es im Bußgeldkatalog als Strafmaßnahme Punkte gibt, wird im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Flensburg eingetragen. Erreicht der Verkehrssünder eine bestimmte Punktanzahl, erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde sowie ein Eintrag in ein zentrales Fahrerlaubnisregister. Diese muss dann laut Verkehrsrecht gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ergreifen, wie die schriftliche Ermahnung, die Verwarnung oder sogar die Entziehung des Führerscheins.

Diese Daten speichert das KBA
Die Daten auf Ihrem Führerschein speichert das KBA.

Das Verkehrszentralregister bzw. Fahreignungsregister Flensburg speichert:

  • Delikte im Straßenverkehr (Ordnungswidrigkeiten & Straftaten)
  • Fahrerlaubnismaßnahmen (Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme von verkehrsrechtlichen Seminaren & Beratungen

Das KBA – Die Verkehrssünderkartei Flensburg

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine amtliche Institution, die das Verkehrszentralregister führt, welches jegliche Informationen fehlerhaften Verhaltens im Straßenverkehr seitens der Verkehrsteilnehmer speichert. Das heißt, auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer werden registriert und die Auskünfte hierzu erhalten lediglich berechtigte Behörden oder der Betroffene selbst.

Ordnungswidrigkeiten unter 60 Euro bleiben vom Verkehrsregister Flensburg unberücksichtigt und das Punktesystem gewährleistet somit eine Gleichbehandlung und Bestrafung von Verkehrssündern. Es soll eine präventive Wirkung erzielen und zur Verkehrssicherheit beitragen. Dennoch werden jedes Jahr Millionen von Autofahrer aufgrund von Verstößen gegen die StVO im Verkehrszentralregister bzw. Fahreignungsregister des KBA gespeichert.

Sowohl Männer als auch Frauen erhalten Punkte durch fehlerhaftes Fahrverhalten, insbesondere durch Tempoüberschreitungen, die zu den häufigsten Verkehrsvergehen zählen. Wenn sich Punkte zu einer höheren Zahl summieren, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen – im schlimmsten Fall sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis. Daher sollten sich alle Verkehrsteilnehmer an die geltende StVO halten und nicht nur auf die Verjährung der Punkte in Flensburg hoffen.

Zwar bleiben die Punkte nicht ewig im Register gespeichert, jedoch muss hierfür eine gewisse Zeit verstrichen sein. Bei kleineren Vergehen und Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Tilgung nach 2,5 Jahren und bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis im Verkehrswesen müssen mindestens 10 Jahre verstreichen. Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol stehen, erfolgt eine Verjährung der Punkte ebenfalls erst nach 10 Jahren.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,24 von 5)
Welche Aufgaben hat das Verkehrszentralregister?
Loading...

Kommentare

  1. Florian sagt:

    Hallo,

    ich hätte da eine Frage. Hatte letztes Jahr einen Unfall wurde wegen fahrlässiger Körperverletzt Angezeigt und auch Verurteilt. Das Gericht endschied zur eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen. in dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft stand nichts von einer Fahrverbot oder Punkte. Der Strafbefehl ist seit 14.02.18 Rechtskräftig, habe Punkteabfrage in Flensburg gemacht stand 21.04.18 keine Eintragung !!!
    Kann da noch was kommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Flo

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Florian,

      in der Regel werden Punkte eingetragen, wenn die Tat rechtskräftig ist.

      – Die Redaktion

  2. Dave sagt:

    Hallo,
    Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet ja dass man nicht nur ein einfaches Fahrverbot hat,sondern generell die Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen verliert.Sie erlischt also vollständig.Meine Fragen dazu wären:
    Bei einem Fahrverbot,hat man das nur für die Klasse für die man es bekommen hat,wenn man noch eine andere Klasse hat?
    Und bei einem vollständigen Entzug,nach Ablauf der Sperrfrist und Erfüllung der Auflagen für eine Neuerteilung,(nach Antragsstellung auf Neuerteilung)muss man den Führerschein neu erwerben?Also nochmal die Fahrschule besuchen und alles von Anfang an? Inklusive prüfungen?
    MFG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dave,

      besteht ein Fahrverbot, dann darf nicht gefahren werden – unabhängig der Führerscheinklassen, welche Sie sonst noch erworben haben.

      Möchten Sie eine Fahrerlaubnis nach Entzug neu beantragen, dann ist es nicht nötig, den kompletten Fahrschulkurs zu wiederholen. Sie müssen jedoch Ihre Auflagen erfüllen (ggf. MPU und anderes) und bei der Fahrerlaubnisbehörde die entsprechenden Formalien einreichen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Dave sagt:

        Vielen Dank für die info.

  3. Ben sagt:

    Hi ich wurde mit 28km/h nach Toleranz geblitzt!
    Habe Post bekommen mit Anhörung den habe ich einfach ignoriert!
    Nach 2 Monate kam wieder ein Brief dass das Bild mit mein Führerschein/perso vergleichen wurde und das ich der Fahrer wäre!
    Ich soll XX Euro zahlen aber da steht nichts mit ein Punkt in Flensburg und da stand
    Hinweise: dieser Bescheid wird nicht in das fahrerlaubnisregister eingetragen.

    Heißt dass das ich keine Punkte bekomme?!

    Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ben,

      nicht unbedingt. Nicht immer wird in Bußgeldbescheiden über Punkte informiert. Das hat damit zu tun, dass den ausstellenden Behörden des Bußgeldbescheides nicht immer rechtzeitig eine Information des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg vorliegt. Es ist also durchaus möglich, dass im Bußgeldbescheid keine Punkte stehen, obwohl Punkte vergeben wurden – der Bescheid ist dann trotzdem rechtskräftig.

      Möchten Sie sicher gehen, wie Ihr Punktestand im Fahreignungsregister ist, dann können Sie das beim KBA erfragen. Grundsätzlich sollten Anhörungsbogen nicht einfach ignoriert werden, da dies zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  4. Pia sagt:

    . Muss ich den Führerschein komplett neu machen, wenn ich die Aufbauseminar Prüfung verpasst habe und der Führerschein eingezogen wurde?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Pia,

      sobald Sie das Aufbauseminar absolviert haben, erhalten Sie den Führerschein zurück.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Mario sagt:

    Was passiert beim fahren ohne Versicherungsschutz?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mario,

      in der Regel droht für das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Wenn es sich um eine Fahrlässigkeit handelt, beträgt die Freiheitsstrafe üblicherweise bis zu sechs Monate. Ist es Vorsatz, kann sie bis zu einem Jahr betragen. Möglich sind außerdem sechs Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

      – Die Redaktion

  6. H. sagt:

    Gab es nach dem alten System auch eine Überliegefrist. Meine letzte Eintragung ist vom 29.11.2013 und steht noch im Auszug. Hätte das nicht längst gelöscht sein müssen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      die Überliegefrist war bereits Teil des alten Punktesystems. Die jeweiligen Punkte verfallen nach einer festgelegten Zeit. Hier erfahren Sie mehr dazu: https://www.bussgeldkatalog.net/punktesystem/punkteverfall/ .

      – Die Redaktion

  7. J. A. sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage: Mein Freund wurde am Wochenende von der Polizei aufgrund Verkehrskontrolle angehalten. Er hatte ein wenig getrunken und der Atemalkokol („Pustwert“) betrug 0,8 Promille. Er hat aber auch einen Joint geraucht (er kam gerade von einem Festival). Man hat ihn mit auf die Wache genommen und dort Urin und Blut abgenommen. Ihm wird Verstoß gegen BtMG sowie Verstoß gegen § 24 a StVG vorgeworfen. Den Bußgeldbescheid werden wir sodann erhalten. Frage: Er ist britischer Armeeangehöriger und ich würde gerne wissen, ob dieser Vorfall zur britischen Polizei/System gelangt, denn durch Drogenverstoß wird er seinen Job dort verlieren.

    Vielen Dank für eine Antwort!

    LG J. A.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo J.A.,

      normalerweise ist das eher nicht das Fall. Trotzdem ist es in diesem Fall nicht ausgeschlossen, da für Armeeangehörige möglicherweise Sonderregelungen gelten.

      – Die Redaktion

  8. Heiner sagt:

    Ich bin deutscher staatsbürger lebe aber in den Niederlanden und bin dort auch gemeldet. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Bei meinem letzten Besuch in Deutschland wurde ich geblitzt.

    Ich habe den Bußgeldbescheid hier in Den Haag bekommen. Dort wird angegeben, dass ein Punkt in Flensburg eingetregn wird. Ist das korrekt?

    Den Verstoß gebe ich zu und habe den Betrag auch schon überwiesen.

    Ich bitte um eine kurze Mitteilung bzw. Beantwortung meiner Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heiner

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Heiner,

      ja das ist korrekt. Jeder, der eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland begeht, selbst wenn er kein deutscher Staatsbürger ist, kann Punkte in Flensburg gut geschrieben bekommen.

      – Die Redaktion

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder