Das Fahrrad und die Geschwindigkeit – Bußgeldkatalog Fahrrad

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie schnell darf man auf einem Fahrrad fahren?

Das Fahrrad und die Höchstgeschwindigkeit

Viele Liebhaber des Drahtesels fragen sich: „Gibt es beim Fahrrad eine Höchstgeschwindigkeit? Gelten dieselben Regeln wie bei einem Auto? Worauf muss ich bei der Geschwindigkeit als Radfahrer wirklich achten?“ So einige Verkehrsteilnehmer können diese Fragen nicht so einfach beantworten. Dieser Ratgeber klärt über die vorhandene Gesetzeslage auf und weist auf die Bußgelder hin, die bei Missachtung der Vorschriften bezahlt werden müssen.

Bußgeldtabelle: Fahrrad und Geschwindigkeit

TatbestandsnummerTatbestandBußgeld
141606Gefährdung eines Fußgängers in einem Fußgängerbereich, in dem der Verkehr durch Fahrzeuge zugelassen war30 €

FAQ: Geschwindigkeit beim Fahrrad

Sieht die StVO ein Tempolimit für Fahrradfahrer vor?

Nein, eine konkrete Höchstgeschwindigkeit definiert der Gesetzgeber nicht. In der Nähe von Fußgängern darf aber dennoch nicht zu schnell gefahren werden.

Worauf sollten Fahrradfahrer beim Tempo achten?

Laut StVO dürfen Fahrzeuge nur so schnell unterwegs sein, dass diese ständig unter der Kontrolle des Fahrers stehen.

Wann müssen Fahrradfahrer wegen eines Tempoverstoßes mit Sanktionen rechnen?

Werden Fußgänger im Fußgängerbereich gefährdet, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro vor.

Die Geschwindigkeit beim Fahrrad: Das gilt für Geh- und Radwege

Mit dem Fahrrad muss der Geschwindigkeitsbegrenzung gefolgt werden.
Mit dem Fahrrad muss der Geschwindigkeitsbegrenzung gefolgt werden.

Generell gilt die Vorschrift: Wer auf dem Radweg unterwegs ist, muss seine Fahrradgeschwindigkeit anpassen. Der Gesetzgeber fordert hier, dass jeder Radfahrer seine Geschwindigkeit der Breite und Oberflächenbeschaffenheit des Fahrbahnuntergrunds anpasst.

Generell sollten auch die Personen, die Fahrräder im Straßenverkehr benutzen, mit den Fehlern der anderen rechnen.

Als Radfahrer muss dabei auch immer bedacht und berücksichtigt werden, dass es auf dem Radweg Fußgänger, Falschfahrer („Geisterradfahrer“) oder allgemeine Hindernisse wie parkende Autos geben kann, die ein Ausweichmanöver notwendig machen. Denn auch Fahrer auf dem Bike müssen stets mit den Fehlern der anderen rechnen. Wer die Durchschnittsgeschwindigkeit (die in der Regel in km/h vorgegeben wird) niedrig hält, hat es leichter damit, auf Fußgänger und allgemeine Hindernisse zu achten und rechtzeitig zu reagieren.

Auch die sogenannten Geisterradfahrer (die in der falsche Richtung unterwegs sind) können von einem Radfahrer mit niedriger Geschwindigkeit besser umfahren werden. Das gilt genauso für Zweibahnradwege.

Wer auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit soweit senken, dass Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Dabei gibt es keine Ausnahme. Auch wurden diesbezüglich schon viele Gerichtsurteile gefällt, in denen die, die dagegen verstoßen hatten, bestraft wurden.

Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung beim Fahrrad

Die Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Fahrrad kann direkt vor Ort bestraft werden.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Fahrrad kann direkt vor Ort bestraft werden.

Auch mit dem Fahrrad kann die Geschwindigkeit zu hoch sein – so sieht es die Gesetzgebung. Entsprechend der Verkehrslage und den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen muss die Geschwindigkeit gewählt werden.

Auch die persönlichen Fähigkeiten spielen bei der Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Rad eine Rolle. Fahrräder müssen stets unter der absoluten Kontrolle der Fahrer sein, damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt.

Weiterhin gilt, auch wer mit dem Rad beim Zu-Schnell-Fahren erwischt wird, kann geblitzt werden und muss dann Strafe zahlen. Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein 30 km/h Schild oder durch einen verkehrsberuhigten Bereich vorgegeben, muss diese eingehalten werden.

Somit ist eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, wie die Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße oder ein verkehrsberuhigter Bereich auch für Radfahrer von Relevanz. Es darf nicht wesentlich schneller geradelt werden, als die Begrenzung der Geschwindigkeit vorgibt. Wer schneller fährt als erlaubt, muss mit einem Bussgeld rechnen.

Dasselbe gilt auch für höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass eine Person mit dem Fahrrad eine Geschwindigkeit erreicht, die über 50 km/h liegt, so ist die Strafe bei der Realisierung von solchen unerlaubten Geschwindigkeiten doch fällig.

Merke: Auch mit dem Fahrrad ist es möglich, schneller zu fahren, als es erlaubt ist. Die Geschwindigkeiten, deren Begrenzungen in km/h festgelegt sind, gelten für alle Fahrer im Straßenverkehr. Bei Überschreitungen wird der Fahrer bestraft.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Peter sagt:

    Müssen Fahrradfahrer, wenn sie einen Fußgängerüberweg benutzen,vom Rad absteigen?
    Gruß A.Peter

  2. Schorsch sagt:

    Wenn ich mit meinem Rad in einen Ort 30 Kmh fahre, wo auch nur 30 Kmh gelten und auch ein Überholverbot ist, werde ich redemal von Autos überholt. Dürfen diese Autofahrer das? Haben die Sonderrechte?

  3. Paul R. F. sagt:

    Hallo,
    Fahrräder haben ja, im Gegensatz zu Auto etc. in der Regel keinen Tacho, um ihre Geschwindigkeit zu messen. In einer verkehrsberuhigten Straße mag das ja noch angehen, seine Geschwindigkeit entsprechend zu schätzen. Aber darüber ist das wohl eher nicht möglich. Dürfte da ein Bußgeld nicht ins Leere laufen, wenn man praktisch gezwungen würde, seine eigene Geschwindigkeit zu schätzen?
    lg
    Paul

  4. Stefanie J. sagt:

    Hallo, mir fehlt leider die Information wie schnell Fahrräder in Parkanlagen fahren dürfen. Die Wege sind für Fußgänger und Fahrradfahrer gedacht. Neulich wurde ich nämlich von Ringe Radfahrer im Park fast über den Haufen gefahren, der nicht mal eine Klingel besaß und durch ein „Achtung“ auf sich aufmerksam machte. Als ich hinterherrief, man könne auch mal Rücksicht nehmen, kam er zurück und meinte ernsthaft, er sei doch nur 25 km/h gefahren. Mein logischer Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass man nicht schneller als in einer Spielstraße durch einen Park fährt, aber ich kann nirgends ein Gesetz dazu finden. Wie ist das?
    Herzliche Grüße
    Stefanie

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefanie J.

      In einem Park, wo auch Fußgänger unterwegs sind, sollten Fahrradfahrer ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass keine anderen Personen durch ihr Fahrverhalten behindert oder gefährdet werden.

      – Die Redaktion

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