Rote Ampel – Bußgeldkatalog Fahrrad

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gilt die rote Ampel auch fürs Fahrrad?

Der Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Auch Radfahrer müssen eine rote Ampel beachten. Denn als Teilnehmer des Straßenverkehrs sind sie verpflichtet, dieselben Regeln zu befolgen, denen sich auch Autofahrer zu beugen haben. In diesem Ratgebertext erfahren Sie alles, was es zum Thema „Bußgeldkatalog: Rote Ampel beim Fahrrad“ zu wissen gibt. Nicht nur wird die Gesetzeslage genau erklärt, es werden auch die Bußgelder und Punkte aufgelistet, die drohen, wenn gegen die Verkehrsregeln verstoßen wird.

Bußgeldtabelle: Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

Tatbestands­nummerTatbestandStrafe
(€)
Punkte in Flens­burg
137612Fahren über eine rote Ampel60 €1
137613...mit Gefährdung100 €1
137614...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung120 €1
137624Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war100 €1
137625...mit Gefährdung160 €1
137626...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung180 €1

FAQ: Rote Ampel beim Fahrrad

Dürfen Radfahrer rote Ampeln überfahren?

Nein, für Fahrradfahrer gelten ebenso die Vorschriften der StVO. Missachten Sie die Lichtzeichen, handelt es sich hier ebenso um einen Rotlichtverstoß wie beim Auto oder Motorrad.

Welche Sanktionen drohen für den Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad?

Missachten Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad, müssen Sie mit mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 180 Euro rechnen. Ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen. Eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Macht es einen Unterschied, was für eine Ampel überfahren wurde?

Nein, bei einem Rotlichtverstoß mit dem Rad wird grundsätzlich nicht differenziert, ob es sich um eine Fußgänger- oder Straßenampel handelt.

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel

Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren: Die Strafe dafür kann kostspielig werden.
Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren: Die Strafe dafür kann kostspielig werden.

Sei es durch Unaufmerksamkeit oder gar reine Willkür, eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, geht schnell. Dabei müssen Radfahrer wie auch Autofahrer vor roten Ampeln halt machen. Hält sich jemand nicht daran, erwarten ihn hohe Geldstrafen und garantierte Punkte in Flensburg.

Wird eine rote Ampel überfahren und das Fahrrad dafür genutzt, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld verlangt werden, welches weit über 100 Euro liegt.

Richtig teuer wird es, wenn dabei eine Gefährdung oder ein Unfall entstanden ist. Zusätzlich richtet sich die Höhe des Bußgelds danach, ob die Ampel beim Verkehrsverstoß mehr oder weniger als eine Sekunde rot war. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Es erwartet Sie ein niedrigeres Bußgeld, wenn das Fahrrad die rote Ampel überrollt hat, als der Rotlicht-Zustand noch keine Sekunde Bestand hatte.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als eine ganze Sekunde rot, als sie überfahren wurde.
Aufgepasst: Beim Rotlichtverstoß ist es egal, ob eine Straßenampel oder eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad missachtet wurde. Das Gesetz macht hierbei keine Unterscheidung.

Das Fahrrad, die rote Ampel und der Führerschein

Ein hohes Bußgeld: Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, kann teure Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein hohes Bußgeld: Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, kann teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Wird eine rote Ampel mit dem Fahrrad ignoriert, kann das schon früh Auswirkungen auf den Führerschein haben. Schon einem 14-jährigen Radfahrer kann ein Bußgeld auferlegt werden. Auch wenn das dann die Eltern zahlen, wandert für jeden Verstoß dieser Art ein Punkt aufs Konto nach Flensburg.

So können Radler, die beim Fahren nicht aufpassen, sich schon früh beim Führerschein Steine in den Weg legen. Auch ist es so möglich, dass durch die Verkehrsverstöße auf dem Fahrrad der Führerschein entzogen wird, wenn genug Punkte in Flensburg gesammelt wurden.

Hält ein Fahrradfahrer nicht vor einer roten Ampel, bekommt er so im schlimmsten Fall das dauerhafte Fahrverbot auferlegt.

Wer beruflich auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist, sollte mit dem Fahrrad also doppelte Aufmerksamkeit an den Tag legen, um auf dem Drahtesel nicht Punkt nach Punkt zu sammeln.

Wenn eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren wird, sind die sogenannten Ampelblitzer zwar dazu in der Lage, das Geschehen zu fotografieren, jedoch ist die Verfolgung wegen fehlendem Kennzeichen nur schwer möglich. Einen Bußgeldbescheid erhält der Täter also nur, wenn Polizeikontrollen direkt vor Ort gemacht werden.

Generell sollte jeder Fahrradbesitzer beim Fahren darauf achten, das Umschalten von Ampeln richtig einzuschätzen, keine Fußgänger zu gefährden und vor allem keinen Unfall zu provozieren. Rote Ampeln signalisieren: „Stehen bleiben“. Das gilt für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer ohne Ausnahme.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Matthias sagt:

    Die grundsätzliche Gleichbehandlung von Autos und Fahrrädern an Ampeln ist eine Schikane. In bestimmten Fällen (als Radfahrer rechts in eine Straße abbiegen, auf der eine Fahrradspur markiert ist / Ampeln, die ausschließlich verkehrsberuhigende Zwecke haben (Tempo 50/30 sicherstellen) ist das Rotlichtgebot für Radfahrer schlicht sinnlos.

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