FIS-Regeln: Welche Vorschriften gelten auf der Skipiste?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Verhaltensregeln für Wintersportler

Oberstes Gebot der FIS-Regeln ist die gegenseitige Rücksichtnahme.
Oberstes Gebot der FIS-Regeln ist die gegenseitige Rücksichtnahme.

Schnee übt auf viele von uns eine ganz besondere Faszination aus. So wird der erste Schnee des Jahres – der dann hoffentlich wenigstens ein paar Tage liegen bleibt – so sehnlich erwartet, dass wir uns sogar mit den eisigen Temperaturen anfreunden. Wer die weiße Pracht aber in vollen Zügen genießen möchte, kommt in der Regel nicht darum, in ein Skigebiet zu reisen und dort die Pisten unsicher zu machen.

Um zwischen Anfängern und Profis, Skifahrern und Snowboardern sowie Einheimischen und Touristen für ein gewisses Maß an Sicherheit zu sorgen, sind entsprechende Pistenregeln notwendig. Als internationaler Standard gelten dabei die Vorschriften der Fédération Internationale de Ski – die sogenannten FIS-Regeln.

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Doch welche Vorgaben enthalten die Pistenregeln der FIS? Müssen Wintersportler, die sich nicht an die Vorschriften halten, mit Sanktionen rechnen? Welches Verhalten ist bei Skiunfällen gemäß den FIS-Regeln vorgeschrieben? Und wie sollten Sie sich bei bestehender Lawinengefahr verhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: FIS-Regeln

Was sind die FIS-Regeln?

Hierbei handelt es sich um Vorschriften für das Verhalten auf Skipisten, die internationaler Standard sind. Für Skifahrer sind diese also genauso wichtig, wie die Verkehrsregeln für Autofahrer.

Welche FIS-Vorschriften gibt es?

Die zehn FIS-Regeln haben wir hier aufgeführt.

Muss ich bei einem Verstoß gegen die FIS-Regeln mit Sanktionen rechnen?

Ein Bußgeld wird bei der Missachtung der FIS-Regeln nicht verhängt. Ereignet sich auf der Piste allerdings ein Unfall, können Verstöße bei der Beurteilung von Unfallursache und Schuldfrage eine Rolle spielen.

Was beinhalten die FIS-Regeln fürs Skifahren?

Jedes Jahr lockt es zahlreiche Hobbyathleten während der Wintersportsaison auf die präparierten Pisten. Um Zusammenstöße und schwere Verletzungen zu vermeiden, bedarf es daher einheitlicher Vorschriften. Dabei gelten die FIS-Regeln beim Skifahren gemeinhin als Äquivalent zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim Autofahren.

Die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

1. Gegenseitige Rücksichtnahme

Jeder Skifahrer muss sicherstellen, dass er mit seinem Verhalten keine andere Person gefährdet, schädigt oder in irgendeiner Weise einschränkt.

2. Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrweise

Auf der Piste ist prinzipiell auf Sicht zu fahren. Tempo und Fahrweise sind daher so zu wählen, dass diese dem eigenen Können entsprechen. Zudem gilt es die Verkehrsdichte sowie die Gelände- und Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen.

3. Wahl der Fahrspur

Nutzen viele Personen den gleichen Pistenabschnitt, kann es schnell passieren, dass sich diese beim Abfahren in die Quere kommen. Um dies zu vermeiden, ist gemäß FIS-Regeln die Fahrspur so zu wählen, dass andere nicht gefährdet werden.

4. Überholen

Das Überholen langsamerer Personen ist von oben oder unten sowie von rechts oder links erlaubt. Dabei muss aber ausreichend Abstand vorhanden sein, sodass der überholte Wintersportler nicht eingeschränkt wird.

Die FIS-Regeln sollen die Gefahren beim Skifahren und Snowboarden reduzieren.
Die FIS-Regeln sollen die Gefahren beim Skifahren und Snowboarden reduzieren.

5. Einfahren und Anfahren

Laut FIS-Regeln haben Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Piste befinden, Vorrang. Daher müssen Skifahrer und Snowboarder, die in eine Abfahrt einfahren oder nach einem Stopp wieder anfahren, sicherstellen, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Die Vergewisserung sollte dabei sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen.

6. Anhalten

In der Abfahrt ist vom Ausruhen abzusehen. Stattdessen ist es für alle Beteiligten sicherer, sich am Pistenrand aufzuhalten, damit andere Skifahrer nicht zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen sind.

7. Aufstieg und Abfahrt

Der Aufstieg bzw. der Abstieg zu Fuß erfolgen verhältnismäßig langsam. Daher ist dabei gemäß FIS-Regeln der Rand der Abfahrt zu nutzen, um Kollisionen zu vermeiden.

8. Beachtung von Zeichen

Pistenmarkierungen geben für Skifahrer den gesicherten Pistenraum an. Darüber hinaus zeigen Warntafeln eventuelle Risiken, wie etwa eine akute Lawinengefahr, an. Skifahrer haben diese Zeichen zu kennen und zu beachten.

9. Hilfeleistung

Ereignet sich ein Unfall auf der Skipiste, ist jeder Wintersportler laut FIS-Skiregeln zu Hilfeleistungen verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Um nach einer Kollision Zeugen und Beteiligte benennen zu können, müssen diese im Falle eines Unfalls ihre Personalien angeben. Durch den Ausweis soll dabei sichergestellt werden, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.

Diese zehn von der FIS aufgestellten Regeln für richtiges Verhalten beim Skifahren basieren auf Respekt und Toleranz. Dabei gelten für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von ihrem Können die gleichen Rechte und Verpflichtungen auf der Piste.

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Drohen Sanktionen beim Verstoß gegen die FIS-Regeln?

Als Verursacher des Unfalls gilt in der Regel derjenige, der sich nicht an die Pistenregeln hält.
Als Verursacher des Unfalls gilt in der Regel derjenige, der sich nicht an die Pistenregeln hält.

Die FIS-Regeln sind weltweit anerkannte Verhaltensvorschriften für Wintersportler, die dazu beitragen sollen, die Gefahren beim Skifahren und Snowboarden zu minimieren. Trotz der weitreichenden Akzeptanz dieses Regelwerkes handelt es sich dabei allerdings nicht um einen Gesetzestext. Daher kann ein Verstoß gegen FIS-Pistenregeln auch nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dennoch gelten die fürs Skifahren aufgestellten Regeln prinzipiell auf den Pisten als rechtlich bindend. Denn sollte sich ein Skiunfall ereignen, werden bei der Beurteilung von Unfallursache und Schuldfrage die FIS-Regeln berücksichtigt. Werden auf Skiern oder Snowboard die Regeln also nicht eingehalten, kann sich dies auf die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auswirken.

So entschied zum Beispiel das OLG Hamm in einem Urteil vom 01. November 2008 (Az. I-13 U 81/08). In dem verhandelten Fall hatte ein junger Mann versucht eine langsamere Skifahrerin zu überholen und war dabei mit ihr kollidiert. Da die Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte die Geschädigte auf Erstattung der Behandlungskosten sowie auf Schmerzensgeld. Das Gericht gab ihr Recht. Denn laut Einschätzung der Richter hat der Beklagte gegen die FIS-Regeln 3 und 4 verstoßen, welche das Überholen thematisieren, und somit den Unfall verursacht.

Aus der Rechtspraxis zeigt sich, dass häufig der von oben kommende und überholende Skifahrer für die Kollision verantwortlich ist. Schließlich ist es dem vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht möglich, das Geschehen hinter ihm zu überblicken.

Wichtig! Meist ist das Rodeln auf Skipisten während der regulären Betriebszeiten untersagt. Wer mit seinem Schlitten einen Abhang herunterjagen möchte, sollte sich daher im Vorfeld über speziell dafür gedachte Abfahrten informieren. Allerdings gilt es auch hierbei die Vorschriften, die an die FIS-Regeln angelehnt sind, zu beachten und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Pistenregeln für Ski- und Snowboardfahrer in Italien

Besuchen Sie in Italien eine Wintersportregion, müssen Sie dort nicht nur die FIS-Regeln beachten. Denn bereits seit 2003 gilt dort das Pistengesetz 363, welches sowohl das Verhalten der Wintersportler als auch die Aufgaben der Betreiber der Skigebiete regelt.

Thematisiert werden unter anderem Schutzmaßnahmen auf der Piste und die Helmpflicht für Wintersportler. Darüber hinaus sieht das Gesetz im Falle von gesetzeswidrigem Verhalten auch Sanktionen vor. So droht zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht eine Geldbuße zwischen 30 und 150 Euro. Ebenso kann bei einem Verstoß der Skipass eingezogen werden.

Übrigens! Die Einhaltung der Verhaltensregeln kontrolliert in Italien eine spezielle Polizeieinheit – die sogenannten Carabinieri. Sie stoppen unter anderem Raser, begleiten betrunkene Skifahrer sicher ins Tal und schreiben Strafzettel.

Informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob in den jeweiligen Ländern, Regionen oder auf den Skipisten besondere Regeln gelten. Denn auch wenn die FIS-Regeln international anerkannt sind, können zusätzliche Vorschriften greifen.

Partystimmung auf der Piste: Gilt eine Promillegrenze beim Skifahren?

Wer betrunken einen Unfall auf der Skipiste baut, begeht unter Umständen eine Straftat.
Wer betrunken einen Unfall auf der Skipiste baut, begeht unter Umständen eine Straftat.

Für viele Ski- und Snowboardfahrer ist der Aprés-Ski auf einer Berghütte ein fester Bestandteil für einen gelungenen Tag auf der Piste. Doch müssen Personen, die betrunken Skifahren gemäß FIS-Regeln mit Sanktionen rechnen?

Grundsätzlich gilt für Snowboarder und Skifahrer auf der Piste keine Promillegrenze und auch ein generelles Alkoholverbot sehen die von der FIS aufgestellten Regeln nicht vor. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Pistenbetreiber stark alkoholisierten Wintersportlern den Skipass für einen Tag entziehen.

Weitreichende Konsequenzen kann das Skifahren unter Alkoholeinfluss zum Beispiel bei einem Unfall haben. Denn unter Umständen wird die Kollision unter Alkohol als Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz gewertet, sodass eine Straftat vorliegt. Zudem erlischt beim betrunkenen Skifahren nicht selten auch der Haftpflichtschutz, sodass dem Unfallverursacher der Aprés-Ski teuer zu stehen kommt.

Lawinengefahr: Die Schattenseite der weißen Pracht

Starke Schneefälle können in den Bergen und den dort liegenden Skigebieten zu einem erheblichen Problem werden. Denn das zusätzliche Gewicht kann zum Abgang von Schnee- und Eismassen an den Hängen führen, die dann ins Tal stürzen. Solche Lawinen verursachen große Schäden und gelten als Naturkatastrophen.

Für Skifahrer, die abseits der befestigten Pisten unterwegs sind, sind Lawinen ein ernstzunehmendes Risiko. Daher wird die Lawinengefahr mithilfe der Europäischen Gefahrenskala für Lawinen angezeigt. Die Skala umfasst dabei fünf Stufen, für die entsprechende Handlungsempfehlungen gelten. Diese sind ebenso wie die FIS-Regeln unbedingt zu beherzigen.

GefahrenstufeBedeu­tung
1 – gering
Symbol Lawinenstufen 1
Es herr­schen all­ge­mein sichere Ver­hält­nisse und La­wi­nen sind nur ver­ein­zelt zu er­war­ten.
2 – mäßig
Symbol Lawinenstufen 2
Eine La­wi­nen­aus­lö­sung ist bei gro­ßer zu­sätz­licher Be­las­tung an Steil­hän­gen mög­lich. Vor­sicht bei der Wahl der Rou­te.
3 – erheblich
Symbol Lawinenstufen 3
Be­reits ge­rin­ge Zu­satz­be­las­tung kann La­wi­nen aus­lö­sen. Spon­ta­ne La­wi­nen kön­nen auf­tre­ten. Es gilt eine für Win­ter­sport­ler kri­tische Sit­ua­tion.
4 – groß
Symbol Lawinenstufen 4
Die Wahr­schein­lich­keit für spon­ta­ne und sehr gro­ße La­wi­nen ist hoch. Win­ter­sport­ler soll­ten sich auf die Nut­zung der frei­ge­ge­ben­en Ab­fahr­ten und Rou­ten be­schrän­ken.
5 – sehr groß
Symbol Lawinenstufen 4
Ka­tas­tro­phen­sit­ua­tion! Ex­per­ten rech­nen mit vie­len sehr gro­ßen La­wi­nen, die so­gar Stra­ßen und Sied­lun­gen im Tal er­reich­en kön­nen. Von Tou­ren ist ab­zu­se­hen.
Die Gefahrenskala 0 gibt es nicht, da grundsätzlich niemals eine Lawinengefahr vollkommen ausgeschlossen werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher nur die befestigten Pisten nutzen und sich an die FIS-Regeln halten.

Wer haftet bei Lawinenabgängen?

Nicht nur die FIS-Regeln sind beim Skifahren von großer Bedeutung. Achten Sie zudem auch auf die Lawinenstufen.
Nicht nur die FIS-Regeln sind beim Skifahren von großer Bedeutung. Achten Sie zudem auch auf die Lawinenstufen.

Löst ein Skifahrer versehentlich eine Lawine aus, muss grundsätzlich die verantwortliche Person für die Schäden aufkommen. Allerdings muss dafür ein Nachweis über ein Verschulden im rechtlichen Sinne vorliegen. Die Schäden können sich dabei schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen, da häufig Rettungsstaffeln und Suchhunde zum Einsatz kommen, um sicherzustellen, dass es keine Verletzten gibt. Die Kosten für Schäden auf einer Piste oder Straße zahlt in einem solchen Fall in der Regel die Haftpflichtversicherung. Verfügt der Verursacher nicht über eine solche, hat er die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

Werden Personen durch die Lawine verschüttet, übernimmt die Unfallversicherung der Verunglückten die Ausgaben für Bergung und Rettung. Fehlt eine solche, müssen die Kosten im Nachhinein aus eigener Tasche gezahlt werden. War die Lawinengefahr nicht ausgewiesen, wird der Auslöser in der Regel nicht belangt.

Ein zivilrechtlicher Anspruch auf die Zahlung der Rettungskosten sowie eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung droht demnach nur, wenn Warnhinweise vollständig ignoriert werden und ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Damit Sie sicher durch die Wintersportsaison kommen, sollten Sie unbedingt die FIS-Regeln beherzigen. Außerdem ist es wichtig, die Bedeutung der verschiedenen Warntafeln zu kennen und bei einer bestehenden Lawinengefahr zur eigenen Sicherheit auf den befestigten Pisten zu bleiben.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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