Gefahrgutkennzeichnung – Gesetzlich ein Muss

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gefahrgut: Am LKW muss ein Kennzeichnung vorhanden sein.

Kennzeichnung von Gefahrgut – Wichtig für den Umgang mit Gütern

Gefahrgut: Am LKW muss ein Kennzeichnung vorhanden sein.
Gefahrgut: Am LKW muss ein Kennzeichnung vorhanden sein.

Gefährliche Güter werden weltweit auf ganz unterschiedlichen Transportwegen – Wasser, Land, Luft- befördert. Eine international gültige Gefahrgutkennzeichnung soll sicherstellen, dass es weltweit einheitliche Standards bezüglich der Sicherheit bei einem Gefahrguttransport gibt.

Dadurch wird gewährleistet, dass mit Gefahrgut sicher umgegangen wird. Gefahrgutkennzeichen beinhalten international einheitliche Informationen und geben Auskunft über die Gefährlichkeitsmerkmale sowie die Stoffe, welche transportiert werden. Die Kennzeichnung von Gefahrgut ist daher weltweit gleich.

Wie beispielsweise eine korrekte Gefahrgutkennzeichnung an einem LKW aussieht, was die Gefahrgutverordnung diesbezüglich bestimmt und worauf besonders geachtet werden muss, beleuchtet der nachstehende Artikel näher.

FAQ: Gefahrgutkennzeichnung

Wozu dient die Gefahrgutkennzeichnung?

Durch die einheitliche Kennzeichnung von Gefahrguttransporten können Rettungskräfte bei einem Unfall richtig handeln, um die Schädigung von Mensch und Umwelt zu verhindern bzw. einzudämmen.

Welche Informationen enthält die beim Gefahrguttransport verwendete Kennzeichnung?

Entsprechende Tafeln geben unter anderem Auskunft über die Gefahrgutklasse.

Welche Arten der Kennzeichnung lassen sich unterscheiden?

Informationen zu den verschiedenen Kennzeichnungsarten von Gefahrgut finden Sie hier.

ADR-Kennzeichnung: Wann ist diese notwendig?

Eine Kennzeichnung von Gefahrgut muss immer dann erfolgen, wenn gefährliche Güter befördert werden. Eine Gefahrgutkennzeichnung bei der Binnenschifffahrt ist ebenso Pflicht wie bei einem Transport per Bahn oder auf der Straße.

Dies kann, je nach Art des Gefahrguts und der Menge, die befördert wird, auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. So reichen bei kleinen oder freien Mengen zumeist Aufkleber oder Symbole auf den Gütern aus, wohingegen beim Transport von Stückgut mit einem LKW oder per Container Warntafeln angebracht werden müssen.

Sind gesetzliche Regelungen zur Gefahrgutkennzeichnung neu, müssen diese immer umgesetzt werden.
Sind gesetzliche Regelungen zur Gefahrgutkennzeichnung neu, müssen diese immer umgesetzt werden.

Die Gefahrgutkennzeichnung ist in Deutschland und auch international gesetzlich festgelegt. So finden sich die rechtlichen Grundlagen im „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route), auch ADR genannt, und im RID, dem „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“, auf Deutsch „Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr“.

Umgangssprachlich wird daher auch von RID- oder ADR-Kennzeichnung gesprochen. National wurden diese Vorgaben für einen Gefahrguttransport und dessen Kennzeichnung in die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) integriert. Die Kennzeichnung von einem Gefahrguttransport ist also gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) wichtig, da es in § 2 definiert, was unter Gefahrgut zu verstehen ist:

Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Gefahrgutkennzeichnung: Wie erfolgt diese?

Wie beschrieben, herrscht bei einer Beförderung von Gefahrgut eine Kennzeichnungspflicht. Je nachdem was für Güter wie versandt werden, unterscheidet sich die Art der sogenannten Bezettelung.

Eine Gefahrgutkennzeichnung am Paket ist weniger umfangreich, als beispielsweise an einem Container. Auch bei einem Transport von großen Mengen, sieht an einem LKW die Gefahrgutkennzeichnung dann anders aus, als wenn nur ein Deospray in der Handtasche mitgenommen wird.

In der Regel und nach ADR-Richtlinien werden Gefahrenstoffe durch eine orangene Warntafel am Fahrzeug oder Container beziehungsweise durch Großzettel oder Aufkleber auf den Gütern oder deren Verpackung gekennzeichnet. Die Kennzeichnung beinhaltet Symbole sowie auch Ziffern, die auf die Gefahrenmerkmale hinweisen.
Eine Gefahrgutkennzeichnung am Container muss per Tafel oder Aufkleber erfolgen.
Eine Gefahrgutkennzeichnung am Container muss per Tafel oder Aufkleber erfolgen.

Diese international anerkannte Symbolik dient dazu, den Umgang mit gefährlichen Gütern zu erleichtern, andere Verkehrsteilnehmer auf einen solchen Transport aufmerksam zu machen und im Falle eines Gefahrgutunfalls, den Rettungskräften wichtige Hinweise zu geben, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Gefahrgut wird in neun Klassen eingeteilt. Ist eine Bezettelung dieser Pflicht, weil zum Beispiel mehr als die gesetzliche festgelegte Freimenge befördert wird, müssen diese Klassen aus der Gefahrgutkennzeichnung ersichtlich sein. Die folgenden Klassen werden derzeit bei der Gefahrgutkennzeichnung verwendet:

  • X – Berührung mit Wasser unbedingt vermeiden
  • Klasse 1 – Explosive Stoffe
  • Klasse 2 – gasförmige Stoffe
  • Klasse 3 – entzündliche flüssige Stoffe
  • Klasse 4 – entzündliche feste Stoffe
  • Klasse 5 – oxidierende Stoffe oder organische Peroxids
  • Klasse 6 – giftige Stoffe
  • Klasse 7 – radioaktive Stoffe
  • Klasse 8 – ätzende Stoffe
  • Klasse 9 – verschiedene gefährliche Stoffe

Diese Gefahrgutklassen müssen sowohl bei der Kennzeichnung von einem LKW, der Gefahrgut befördert, als auch an Containern oder Schiffsladungen, vorhanden sein.

Werden gefährliche Güter für eine Beförderung umverpackt, ist die Beschriftung auch hier zu übernehmen. Die Kennzeichnung der Umverpackung bei Gefahrgut ist in diesem Fall ebenfalls verpflichtend durchzuführen.

Arten der Gefahrgutkennzeichnung: Warntafeln, Aufkleber, Zettel usw.

Die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten geschieht entweder, wie beschrieben, durch eine orangefarbene Warntafel (auch Gefahrgutkennzeichnung 30 1202 genannt) oder einen sogenannten Großzettel. Je nach Einsatz werden diese Zeichen aus unterschiedlichen Materialien hergestellt.

Die Kennzeichnung von Gefahrgut auf der Verpackung muss ebenfalls den gesetzlichen Regelungen folgen.
Die Kennzeichnung von Gefahrgut auf der Verpackung muss ebenfalls den gesetzlichen Regelungen folgen.

Bei einer temporären Gefahrgutkennzeichnung reichen Aufkleber oder eine Bezettelung aus Pappe auf den Verpackungen der Güter oft aus.

Die Gefahrgutkennzeichnung an einem Container oder LKW ist meist für die dauerhafte Markierung gedacht und erfolgt durch spezielle Folien, die den ADR-Vorschriften entsprechen. Dies sind dann die bereits erwähnten Warntafeln.

Diese müssen eine rückstrahlende Oberfläche aufweisen, sodass sie auch bei Dunkelheit zu sehen sind, und 40 x 30 cm groß sein. Zudem müssen sie bei einer korrekten Gefahrgutkennzeichnung, die UN-Nummer der transportierten Stoffe sowie die zugeordnete Gefahrgutklasse deutlich darstellen.

Werden verschiedene Stoffe gemeinsam befördert, weist die Tafel oder der Aufkleber keine Ziffern aus. Die orangenen Flächen weisen allgemein auf einen Gefahrguttransport hin. Die gültige Gefahrgutkennzeichnung muss sich dann direkt an den Gütern befinden.

Eine weitere Art der Gefahrgutkennzeichnung, ist die Verwendung von Großzetteln. Diese müssen bei Gütern in Containern oder Tanks an den Außenseiten angebracht werden. Bei mehreren gefährlichen Eigenschaften der Güter, können auch mehrere Zettel angebracht sein.

Über den Autor

Avatar-Foto
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,74 von 5)
Gefahrgutkennzeichnung – Gesetzlich ein Muss
Loading...

Kommentare

  1. Jennifer sagt:

    Vielen Dank für den informativen Artikel! Ein so großer und wichtiger Bereich, der hier gut zusammengefasst wurde. Dankeschön!

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder