Gefahrgutunfall – Erhöhtes Gesundheitsrisiko auch für Helfer

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Gefahrgutunfall kann nicht nur die Umwelt, sondern auch die Helfer stark gefährden.

Ein Unfall mit Gefahrguttransport gefährdet Mensch und Umwelt

Ein Gefahrgutunfall kann nicht nur die Umwelt, sondern auch die Helfer stark gefährden.
Ein Gefahrgutunfall kann nicht nur die Umwelt, sondern auch die Helfer stark gefährden.

Ein Unfall mit einem Lastkraftwagen hat vergleichsweise häufig schwere Verletzungen zur Folge. Gegen die großen und massigen Kraftfahrzeuge haben Pkw, Motorradfahrer, Fußgänger und Co. kaum eine Chance. Bei dem ein oder anderen Lastkraftwagen auf Deutschlands Straßen kommt aber noch eine weitere Gefahrenquelle hinzu: Gefahrgut.

Auch explosive, ätzende, gesundheits- und umweltschädliche Stoffe werden dabei transportiert. Die derart beladenen Laster sind an der entsprechenden Gefahrgutkennzeichnung gut zu erkennen. Gerade Gefahrgutunfälle erfordern besondere Vorsicht – auch für die Ersthelfer und die Rettungskräfte der Feuerwehr. Wie Sie nach einem Gefahrgutunfall reagieren sollten und welche besonderen Herausforderungen Helfer erwarten, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Gefahrgutunfall 

Wann liegt ein Gefahrgutunfall vor?

Von diesem ist die Rede, wenn es bei einem Gefahrguttransport zu einem Verkehrsunfall kommt und der entsprechende Lkw beeinträchtigt ist.

Worin liegt die Gefahr eines solchen Unfalls?

Ist ein mit Gefahrgut beladender Lkw in einen Verkehrsunfall verwickelt, können die Stoffe austreten und Ersthelfer sowie die Umwelt schädigen.

Wie muss ich mich bei einem Gefahrgutunfall verhalten?

In diesem Fall gelten nicht die üblichen Verhaltensregeln für Unfälle. Stattdessen sollten Abstand halten und die Polizei verständigen.

Unfall mit Gefahrgut – Finger weg!

Grundsätzlich ist jedem bewusst, wie er im Falle eines Verkehrsunfalls eigentlich handeln sollte: Anhalten, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen. Wer in einem solchen Fall als Zeuge keine Hilfe leistet, kann schlimmstenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Doch gerade, wenn in den Unfall ein Gefahrguttransporter involviert ist, ist das eigentlich richtige Verhalten nach einem Schadensereignis nicht mehr ohne weiteres anwendbar, denn:

Die in den gekennzeichneten Transportern mitgeführten Gefahrenstoffe können die Gesundheit der Helfer stark gefährden. Ob nun Gifte oder Explosivstoffe: Nähern sich die Ersthelfer einem Gefahrguttransporter und werden dem Gefahrgut ausgesetzt, können am Ende für die Rettungskräfte weit mehr Opfer zu versorgen sein, als zunächst angenommen.

Grundsätzlich sind Ersthelfer am Unfallort immer nur zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet, wenn sie sich dadurch selbst nicht einer erheblichen Gesundheitsgefährdung aussetzen oder andere wichtige Pflichten vernachlässigen müssten (z. B. Aufsichtspflicht bei Kindern) – § 323c Strafgesetzbuch.

Für die Zeugen von einem Gefahrgutunfall beschränkt sich die Pflicht zur Ersthilfe dabei vor allem auf die Information der zuständigen Rettungskräfte.

Gefahrgutunfall – Einsatz für Spezialkräfte

Ein Unfall mit einem Gefahrguttransporter stellt eine besondere Herausforderung dar.
Ein Unfall mit einem Gefahrguttransporter stellt eine besondere Herausforderung dar.

Andere Verkehrsteilnehmer, die einen mit Gefahrgut verbundenen Unfall wahrnehmen, können die Kennzeichnung an den Lkw zumeist nicht eindeutig zuordnen.

Da von ihnen aber auch nicht automatisch verlangt werden kann, dass sie die Kennzeichnung kennen und sie von daher auch nicht wissen müssen, ob die nun geladenen Stoffe gesundheitsschädlich sind oder nicht, wäre jedes Nähern an den Unfallort mit einer erhöhten Gefährdung verbunden.

Für die Bergung von einem Gefahrguttransporter nach einem Unfall sind spezielle Einsatzkräfte notwendig. Diese sind mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet und den benötigten Mitteln, um die Gefahrenstoffe ggf. zu neutralisieren. Zuständig sind hier u. a. Feuerwehr, Katastrophenschutz und Technisches Hilfswerk.

Die Verpflichtung, die Rettungskräfte der Feuerwehr über den Gefahrgutunfall in Kenntnis zu setzen, entfällt für Ersthelfer in keinem Fall.

Ein Unfall mit einem Gefahrguttransporter ist statistisch gesehen ein eher seltenes Ereignis auf deutschen Straßen. Nach einer Datenerhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) machen die Gefahrgutunfälle im Schnitt gerade einmal 0,4 Prozent aller Lkw-Unfälle aus. Durchschnittlich 180 Menschen werden jährlich bei einem Gefahrgutunfall verletzt, zirka 10 getötet. Es handelt sich damit eher um seltene Schadensereignisse, die dennoch einen vergleichsweise großen Schaden anrichten können – für Mensch und Umwelt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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