Hundebiss: Schmerzensgeld und Schadensersatz eine Option?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Oft ist Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Option.

Vom Hund gebissen? Ist Schmerzensgeld rechtlich möglich?

Oft ist Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Option.
Oft ist Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Option.

Bei vielen wird nach einem Hundebiss das Thema Schmerzensgeld zunächst nicht im Vordergrund stehen. Besonders dann nicht, wenn es zu schweren Verletzungen gekommen ist und die Heilung das Wichtigste ist.

Doch kann es überhaupt Schmerzensgeld bei einem Hundebiss geben? Es kommt immer wieder vor, dass Hunde zubeißen und dann die Frage aufkommt, wer für die Schäden haftet und ob Schadensersatz gezahlt werden muss.

Denn ein Hundebiss kann schwerwiegende Folgen haben. Der Gesetzgeber hat hier besondere Regelungen erstellt, die sich mit dem Schadensersatzanspruch beschäftigen.

Wie der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss gesetzlich geregelt ist, wie hoch dieses ausfallen kann und welche Besonderheiten bei der Geltendmachung zu beachten sind, betrachtet der folgende Artikel näher.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Hundebiss

Habe ich bei einem Hundebiss Anspruch auf Schmerzensgeld?

Sofern Sie keine Schuld daran trifft, dass Sie von einem Hund gebissen wurden, können Sie in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Hundebiss durchsetzen?

Wie Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Hundebiss geltend machen können, erfahren Sie hier.

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich bei einem Hundebiss?

In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einem Hundebiss bewegt, zeigt diese Tabelle.

Schmerzensgeld oder Schadensersatz: Bei einem Hundebiss bestehen oft Ansprüche

Nicht nur bei einem Unfall steht Geschädigten Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu, auch in anderen Situation ist solche eine Entschädigung möglich. Rechtlich gesehen, haben Hundehalter die volle Verantwortung für ihren Vierbeiner und dessen Verhalten zu tragen.

Sie müssen dafür sorgen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Verschiedene Hunderassen haben zudem eine unterschiedliche Beißkraft. Natürlich gilt: Je größer ein Hund, desto stärker kann er zubeißen. Somit ist es auch nicht verwunderlich, wenn Menschen gerade vor größeren Hunden Angst haben oder selbst kleine Hunde vor großen Hunden hin und wieder einen großen Bogen machen.

Haben sie ihr Tier nicht unter Kontrolle oder nicht die richtigen Maßnahmen, wie das Anlegen einer Leine, getroffen, können nach einem Hundebiss Forderungen nach Schmerzensgeld auf sie zukommen.

Wird jemand unverschuldet, ohne Provokation des Tieres oder ein Dazwischengehen bei einem Kampf, von einem Hund gebissen, kann also Schmerzensgeld verlangt werden. Doch wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus, die diese Ansprüche ermöglicht?
Hundebiss: Ansprüche auf Schmerzensgeld sind rechtlich geregelt.
Hundebiss: Ansprüche auf Schmerzensgeld sind rechtlich geregelt.

Besonders die Paragraphen 253 und 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind hier von Bedeutung.

Ersterer befasst sich mit den Ansprüchen auf Entschädigung bei immateriellen Schäden. Solche Schäden sind zum Beispiel „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“.

Auf dieser Grundlage kann bei einem Hundebiss Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen und geltend gemacht werden, wenn ein immaterieller Schaden entstanden ist. Zum anderen wird § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) herangezogen, der Folgendes beinhaltet:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

Demnach sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Wie viel Schmerzensgeld bei einem Hundebiss zusteht, wird im Gesetz jedoch nicht festgelegt. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Entscheidend ist hierbei in der Regel, welche Verletzungen oder Schäden vorliegen, wie schwer diese sind und ob eine dauerhafte Schädigung besteht. Die Verletzungen sind in den meisten Fällen individuell, daher können bei einem Hundebiss das Schmerzensgeld und dessen Höhe nie pauschal benannt werden.

Allerdings gibt es bei der Halterhaftung auch Ausnahmen. So sind die Hundeführer von Diensthunden der Polizei oder anderer Bundesbehörden von dieser Regelung ausgenommen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sich die Beamten nicht pflichtwidrig verhalten haben.

Wie ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen?

Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ist eine Einzelfallentscheidung.
Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ist eine Einzelfallentscheidung.

Geschädigte können bei einem Hundebiss Schmerzensgeld und andere Schadensersatzansprüche auf mehreren Wegen geltend machen. Sie können dies zunächst direkt beim Schädiger, also dem Hundehalter, direkt tun oder die Ansprüche an dessen Hundehalterversicherung, falls ein solche vorhanden ist, richten.

Wollen diese keine oder nur eine geringe Entschädigung zahlen, sollten Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Darüber hinaus ist es auch ratsam, dass sich Opfer im Vorfeld informieren, ob bei ihrem Hundebiss Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie hoch dieses eventuell ausfallen könnte.

Schmerzensgeldtabellen bieten hierfür eine gute Grundlage und Übersicht. Diese Tabellen sind Urteilssammlungen zu Entscheidungen. Hier finden sich auch Urteile zum Schadensersatz nach einem Hundebiss. In der Regel sind diese Sammlungen nach Verletzungsart oder nach dem verletzten Körperteil gegliedert, sodass üblicherweise auch für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Tabelle vorhanden ist.

Betroffene sowie deren Anwälte können eine solche Schmerzensgeldtabelle nach einem Hundebiss nutzen, um sich über die geltende Rechtsprechung zu informieren und um einen Überblick über eventuelle Höhen der Entschädigung zu erhalten.

Bei Unsicherheiten, wie Betroffene ihren Anspruch auf Schmerzensgeld am besten anbringen, ist die Konsultation eines Anwalts immer empfehlenswert. Haben Geschädigte zudem auch eine private Unfallversicherung welche Schmerzensgeld beinhaltet, können sie zusätzlich bei einem Hundebiss über diese Schadensersatz geltend machen.

Kommt es zu einer Verhandlung nach einem Hundebiss, die das Schmerzensgeld festlegen soll, ist es wichtig, dass Betroffene einige Punkte beachten. So ist es wichtig, dass Bissopfer nachweisen können, dass genau der Hund des Beschuldigten sie gebissen hat. Sind hier Zeugen vorhanden oder können die Bissspuren eindeutig zugeordnet werden, ist das in der Regel ausreichend.

Auch sollten Bissopfer klar darstellen, dass keine Mitschuld besteht – dass also das Tier nicht provoziert wurde oder sie in einem Kampf dazwischen gegangen sind.

Besonders von Bedeutung sind bei einem Hundebiss, der mit Schmerzensgeld reguliert werden soll, auch die ärztlichen Nachweise über die erlittenen Verletzungen und Schäden. Betroffene sollten daher immer schnellstmöglich zu einem Arzt gehen und einen Arztbericht anfertigen lassen. Denn die Verletzungen und Dauerschäden müssen nachweislich durch den Biss entstanden sein.

Schmerzensgeldtabelle: Bei einem Hundebiss eine wertvolle Informationsquelle

Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ins Bein finden sich in der Schmerzensgeldtabelle.
Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ins Bein finden sich in der Schmerzensgeldtabelle.

Es ist immer empfehlenswert bei einem Hundebiss eine Schmerzensgeldtabelle als Hilfsmittel zu nutzen und die Geltendmachung der Ansprüche auf diesen Informationen aufzubauen.

Neben den Betroffenen und deren Anwälten nutzen auch Richter diese Auskünfte, um über das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss und dessen Höhe zu entscheiden.

Zu den wichtigsten Tabellen, die derzeit verwendet werden, gehören die Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle, die Celler Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandesgericht Celle und die Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm vom ADAC. Diese sind zumeist online sowie kostenlos einsehbar und bieten eine Übersicht, was bei einem Hundebiss als Schmerzensgeld zuerkannt wurde.

Diese Urteilssammlungen sind, wie beschrieben, in Kategorien unterteilt, sodass beispielsweise auch Informationen zum Schmerzensgeld bei einem Hundebiss in die Hand in einer Tabelle zu finden sind. Wichtig hierbei ist, dass diese Übersichten nur informativen Charakter haben und rechtlich nicht bindend sind.

Ob bei einem Hundebiss und wie viel Schmerzensgeld letztendlich gezahlt wird, obliegt dem Gericht und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Bei einem Hundebiss kann eine Schmerzensgeldtabelle wie folgt aussehen:

Ver­let­zungEnt­schei­dung zur Hö­he
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss ins Bein (Ober- und Un­ter­schen­kel ver­letzt)etwa 4.100 Euro (AG Bad Lie­ben­wer­da, 1999)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in den Ober­schen­keletwa 6.100 Euro (LG Aachen, 1999)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in den Armetwa 2.600 Euro (OLG Düs­sel­dorf, 1996)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in die Hand (Fin­ger­glied­ver­lust)etwa 5.100 Euro (LG Nürn­berg 1990)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in die Wa­deetwa 1.400 Euro (LG Ell­wan­gen, 1998)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss ins Ge­sichtetwa 16.400 Euro (LG Augs­burg, 1988)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss mit schwe­rer Ge­ni­tal­ver­let­zungetwa 51.100 Euro (OLG Saar­brücken, 1988)

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Hundebiss: Schmerzensgeld und Schadensersatz eine Option?
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Kommentare

  1. Natacha sagt:

    Hallo mein Hund hat ein scharf gebissen. Ich bekam 2 Rechnungen Tierarzt, und Naturheilpraktiker..muss ich die Rechnung von naturheilpraktiker zahlen obwohl es nicht von Tierarzt geordnet war ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Natacha,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. mit diesem Anliegen an einen Anwalt.

      – Die Redaktion

  2. CK sagt:

    Hallo,
    ich bin heute beim Laufen von einem Hund in die Wade gebissen worden.
    Der Hund war nicht an der Leine und der Hundehalter war durch Telefonieren abgelenkt.

    Ich bin direkt zum Arzt gefahren, um abklären zu lassen wie tief der Biss ist. Die Wunde ist nun erstmal versorgt, ein Hämatom war auch schon zu sehen.

    Ich wurde zunächst 3 Tage krank geschrieben, damit die Wunde heilen kann.

    Wie gehe ich nun wegen Ansprüchen vor? Muss ich unbedingt die Polizei einschalten?
    Da ich Privatpatient bin erhalte ich ja die Arztrechnungen. Der Halter hat schon gesagt er würde diese und auch die beschädigte Hose übernehmen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  3. Sabrina sagt:

    Hallo
    Vor 9 Monaten hat mein Hund sich aus dem Würgegriff einer total betrunkenen Frau befreit und hat sie leicht gezwickt
    Jetzt nach 9 Monate verlangt sie ein Schmerzensgeld von 800 €
    Wir haben zeugen die bezeugen können das sie den Hund bedrängt hat, sie hat es vorher schon getan und es wurde ihr gesagt das sie es lassen sollte! Kurz danach hat sie es wieder getan und dann ist es passiert. Es war eine sehr kleine Wunde die aber durch ihr Verhalten, sie hat immer wieder daran gedrückt, am Ende mit 2 Stichen genäht wurde. Hat sie Anrecht auf das Geld?

  4. Stefanie sagt:

    Hallo ich bin vor 14 Tagen bei einer Wohnungsbesichtigung vom Hund gebissen worden .
    Ergebniss teilamputation des endglieds D5 mit Nagel Verlust.
    muss ich diese zur Anzeige bringen wegen schmerzensgeld und Schadensersatz???
    LG

  5. Moudi sagt:

    Hallo,
    Ich war vor 3 tage in Amsterdam hatte Urlaub.
    war mit meinem Kumpel spazieren in einem Park und kam ein Typ (hollandisch) mit sein Hund (Stafford) zu uns ich sagte bitte lassen Sie ihrem Hund nicht neben mir ich habe angst vor Hunde. Er fragte woher ich komme. Ich antworte im come from Germany. Er sagte f*cking Germany und lässt sein hund mich vom Oberschenkel beißen.
    ich habe die Polizei in Amsterdam angerufen aber der ist weg mit sein Hund.
    Ich habe anzeige bei der Polizei in Amsterdam erstellt. Die frage ist : muss ich hier auch in Deutschland bei der Polizei nochmal anzeige erstellen wenn ich Schmerzensgeld beantrage.
    weil ich bis jetzt alles selbst bezahlt habe
    vielen Dank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Moudi,

      als Redaktion dürfen wir leider keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt.

      – Die Redaktion

  6. Paula sagt:

    Ich wurde vor neun Tagen von einem Hund gebissen.
    Ich sah den Hund herrenlos auf einer viel befahrenen Straße laufen. Ich hab ihn dann einfangen können. Dabei hat er mich gebissen. Nach einer Woche musste der Biss dann doch im Krankenhaus aufgeschnitten werden, da meine Finger immer mehr anschwollen?
    Steht mir in so einem Fall Schmerzensgeld zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Paula,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie eine spezielle Einschätzung zu Ihrem Fall möchten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      – Die Redaktion

  7. Mascha sagt:

    Guten Tag
    Ich bin in der 28ssw schwanger und wurde vor 3 Tagen vom Hund angegriffen. Der Hund biss mich leicht ins Oberschenkel und kratze mich mit seinen Krallen. Im Krankenhaus wurde die Wunde desinfiziert (Tetanus Impfung war frisch) ich stand unter Schock. Im Krankenhaus wurde mir geraten mich beim FA vorzustellen. Beim FA wurden vorzeitige Wehen festgestellt. Seit dem Vorfall habe ich Angst vor Hunden, welche ohne leihen beim spazieren an mir vorbei laufen, was zuvor nie der Fall war.
    Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mascha,

      leider dürfen wir keine Einschätzungen zu individuellen Fällen geben. Wir empfehlen Ihnen daher sich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

  8. Ilham sagt:

    Guten Tag, wie verhalte ich mich bzgl einer Anzeige?
    Ich musste eine Patientenmappe abholen, vor dem Tor sah ich keine Klingel , also ging ich in den Hof rein wo die Eigangstür weit aufstand. Ich klingelte mehrmals. Eine Nachbarin rief dann die Eigentümer vom Haus die sich im Garten aufhielten. Es kam ein kleiner Hund angerannt. Ich dachte er wollte mich beschnuppern, aber biss zu. Ich hatte ihn nicht provoziert oder so. Die Wunde wurde im Krankenhaus versorgt und gilt natürlich als Arbeitsunfall. Was mache ich aber jetzt wegen den Besitzern des Hundes? Wie ist die Rechtslage wenn ich Privatgrundstück betrete.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ilham,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

  9. Kohlen sagt:

    Guten Morgen
    Meine Tochter,wurde mit fünf Jahren von Einem Dalmatiner gebissen der hund war nicht an der Leine
    Er hat sie im Brustkorb gezwickt und nun ja es ist leider eine Narbe geblieben

    Sie wollte nur nach Haus Rennen da der Zugang unseren Balkon über eine wisse war ,wollte sie dort rüber Rennen
    Bis das der Hund auf ihr zu kam ohne Grund und ihr an Griff,er wollte ein zweites Mal angreifen aber das würde zum Glück verhindert
    Der Hund lief ohne Leine und un beaufsichtigt
    Der Halter des Hundes behauptet daß der Hund nur mit der fote ihr gekratzt hätte
    Aber wenn das der Fall gewesen wäre, wäre ein Kratzer unter der Wunde doch zu sehen sein
    Ich habe mehrfach gerufen das er stehen bleiben sollen das ich mit ihn ihn reden möchte
    Warum und wie das passieren konnte
    Aber er hat von Anfang an geblockt
    Dann habe ich die Polizei und ein Rettungswagen Kommen lassen
    Die Wunde würde erst versorgt ,und nun ja die Polizei konnte nicht viel machen die meinten das man es über einen Rechtsanwalt klären müsste
    Ich musste fünf Tage zu Säuberung zum Kinderarzt
    Und psychische volgen hat meine Nun auch,sie hat jetzt Angst vor Hunde
    Wieviel Schmerzensgeld kann ich bei sowas er Heben

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kohlen,

      in solch einem komplexen Einzelfall sollten Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt wenden. Die Höhe eines Schmerzensgeld ist in jedem Fall unterschiedlich und kann unmöglich pauschalisiert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Nicole A. sagt:

    Meine Tochter ist ver 4 Wochen in den Arm gebissen worden (geschnappt) meint der Besitzer . Die Düren kann man 5 Wochen später immer noch sehen .
    Und ruhen ihr weh .
    Er meint er hätte eine Versicherung ich soll ihm die Rechnung g geben . Was für ein Anspruch an Schadensersatz habe ich den ?
    A. Ist 6 Jahre

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nicole,

      ob und wie viel Schmerzensgeld bei einem Hundebiss letztendlich gezahlt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und lässt sich pauschal nicht beantworten. Am besten Sie lassen sich zudem von einem Anwalt beraten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Andrea V. sagt:

    Guten Tag, mir ist leider passiert, dass mich ein fremder Hund gebissen hat. Ich habe diesen weder provoziert noch habe ich in irgendeinen Kampf eingegriffen; es ist quasi im Vorbei gehen passiert, das der Hund zuschnappte. Die Halterin weigerte sich, mir ihren Namen sowie ihre Adresse zu geben; von einer „Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung“ ganz zu schweigen.
    Ich habe zwar eine Anzeige aufgegeben, aber die wird wohl im Sande verlaufen..
    Ich hatte eine große Wunde am Bein (Oberschenkel); wurde im Krankenhaus und weiterführend durch meinen Hausarzt versorgt, muss mich einer Tollwutschutzimpfung unterziehen (mehrere Spritzen rund um die Wunde; 6x Impfung an verschiedenen Tagen im gesamten Zeitraum eines Vierteljahres); ich war auch krank geschrieben.
    da ich nun nicht weiß, wohin mit meinen Schadensersatzanforderungen – bleibe ich auf all den Rechnungen sitzen? Bspw. muss man nämlich eine Tollwut Impfung anteilig selber zahlen ! Die kaputte Hose musste ich schon verschmerzen..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andrea,

      grundsätzlich haben Sie nach einem solchen Biss Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dieses ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Weigert sich der Hundehalter, eine Entschädigung zu zahlen, sollte man sich an einen Anwalt wenden. Kennen Sie aber weder Namen noch Anschrift der Halterin, wird es leider schwierig, diese ausfindig zu machen. Deshalb sollte man darauf bestehen in einem solchen Fall Angaben zur Person zu erfahren; im Zweifelsfall unter (Androhung der) Zuhilfenahme der Polizei.
      Haben Sie eine private Unfallversicherung, die Schmerzensgeld beinhaltet, können Sie versuchen, zumindest über diese Schadensersatz geltend zu machen.

      -Die Redaktion

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