Die Kennzeichengröße: Maßangaben für Autoschilder

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland.

Informationen zu den Kennzeichenmaßen und der Kennzeichenschrift

Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland
Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland

Das Kfz-Kennzeichen dient in Deutschland der Kennzeichnung und zum Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen. Das Nummernschild besteht immer aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer.

Die Kennzeichengröße kann aber von Fahrzeug zu Fahrzeug variieren. So ist es möglich, dass nicht jedes Kfz ein gleich großes Nummernschild besitzt. Sogar bei der Schrift gibt es Unterschiede. Welche das sind und welche Kennzeichengröße für Ihr Auto oder Ihre anderen Fahrzeuge gemäß der StVO geeignet ist, erfahren Sie hier. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Kennzeichen-Maße und Schriftarten.

FAQ: Kennzeichengröße

Ist die Größe der Kennzeichen vorgeschrieben?

Ja, für alle Merkmale der Kfz-Kennzeichen gibt es konkrete Vorgaben. So sind in der FZV zum Beispiel auch die Schriftart und die Höhe der einzelnen Zeichen genau definiert.

Wie groß ist ein Pkw-Kennzeichen?

Ein einzeiliges Kennzeichen ist max. 520 mm breit und 110 mm hoch. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sind alle Kennzeichen gleich groß?

Nein, je nach Art des Fahrzeugs können die Kennzeichen auch schmaler ausfallen oder zweizeilig sein. Dies ist zum Beispiel beim Motorrad der Fall.

Maße der Kfz-Kennzeichen-Schrift

Die Kennzeichenschrift ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgegeben. Verwendet werden darf nur die fälschungssichere FE-Schrift. Diese kann jedoch verschiedene Größen und Maße haben. Zwei Schriftarten sind dabei möglich: Die Mittelschrift und die Engschrift. Es gibt allerdings auch noch die sogenannte „verkleinerte Mittelschrift“. Diese ist jedoch nur für das Nummernschild am Motorrad oder für zweizeilige Kfz-Kennzeichen zugelassen.

  • Mittelschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 47,5 mm, Breite der Ziffern 44,5 mm
  • Engschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 40,5 mm, Breite der Ziffern 38,5 mm
  • Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 mm, Breite der Buchstaben 31 mm, Breite der Ziffern 29 mm

Die Engschrift darf laut Verkehrsrecht im Übrigen nur verwendet werden, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Die Mischung von Mittel- und Engschrift auf einem Kennzeichen ist nicht zulässig. Es gibt aber Toleranzen bei der Kennzeichengröße zur Fertigung der Pkw-Kennzeichen.

Zulässige Toleranzen bei der Fertigung der Schilder:

  • Mittelschrift / Engschrift (75 mm): Schrifthöhe + 2,0 mm bis – 1,0 mm; Strichbreite +/- 1,0 mm
  • Verkleinerte Mittelschrift (49 mm): Schrifthöhe + 1,0 mm bis – 0,5 mm; Strichbreite +/- 0,5 mm

Kennzeichengröße und Bestimmungen zu den Kennzeichenmaßen

Für alle Kennzeichenschilder gilt: Für die Kennzeichengröße ist keine Mindestbreite vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind jedoch festgelegt.

Die Größe der vorgesehenen oder eventuell vorgeschriebenen Anbringungsstelle am Auto darf ebenfalls nicht überschritten werden (es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muss auf beiden Seiten gleich sein. Außerdem sollte zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld eine Lichtkante von maximal 2,0 mm eingehalten werden. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Kennzeichenmaße im Überblick:

  • Einzeiliges Kennzeichen: max. 520 mm breit, 110 mm hoch
  • Zweizeiliges Kennzeichen: max. 340 mm breit (bei einem Motorrad: 280 mm), 200 mm hoch
  • Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen: max. 255 mm breit, 130 mm hoch
  • Motorradkennzeichen: 180 bis 220 mm breit, 200 mm hoch

Die Kennzeichenmaße im Detail:

Kennzeichengröße des einzeiligen Eurokennzeichens
Beispiel für ein Eurokennzeichen

Größe des Schildes: max. 520*110 mm (= maximale Breite, Höhe exakt festgelegt)

  • Strichbreite des umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis -1,0 mm)
  • Breite des Euro-Feldes: 45 mm
  • Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer (Raum für Plaketten):
    63,5 bis 67,5 mm
  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem / unterem Rand: 13 mm
Kennzeichengröße des zweizeiligen Eurokennzeichens
Beispiel für ein zweizeiliges Kennzeichen

Die Größe des Schildes darf max. 340 x 200 mm betragen. Hierbei gelten die 340 mm als maximale Breite, während die Höhe exakt festgelegt ist.

Bei einer verkürzten Ausführung (z. B. für ein Motorrad) gilt eine Kennzeichengröße von max. 280 x 200 mm.

Auch die Strichbreite des umlaufenden Randes ist vorgeschrieben: Sie beträgt 4,5 mm, wobei eine Toleranz von +2,0 mm bis -1,0 mm) zulässig ist.

Zur oberen Zeile eines zweizeiligen Kennzeichens gelten folgende Maße:

  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem Rand: 13 mm
  • Breite des Euro-Feldes: 40 mm
  • Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm
  • Durchmesser der Stempelplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm)
  • Abstand zwischen Plaketten und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen oberer und unterer Zeile: 15 mm

In der unteren Zeile sind folgende Abstände einzuhalten:

  • Abstand zwischen linkem Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und unterem Rand: 13 mm
Kennzeichengröße eines Saisonkennzeichens
Beispiel für ein Saisonkennzeichen

Hier gelten die gleichen Kennzeichenmaße wie für das Standard-Eurokennzeichen (ein- bzw. zweizeilig). Das zusätzliche Feld für die Gültigkeit (Betriebszeitraum) ist insgesamt 30 mm breit.

Der Abstand beträgt links und rechts jeweils mindestens 8 mm. Beim zweizeiligen Saisonkennzeichen wird das Zusatzfeld in der oberen Zeile rechts von den Plaketten eingeprägt.

Kennzeichengröße eines Oldtimer-Kennzeichens (H-Kennzeichen)
Oldtimer-Kennzeichen

Beim einzeiligen H-Kennzeichen ist der Bereich für die Plaketten 58 bis 67,5 mm breit; der Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer beträgt 20 bis 30 mm. Das „H” entspricht einem normalen Buchstaben, der Abstand links davon beträgt ebenfalls 20 bis 30 mm, rechts davon 8 mm (zum Rand). Ansonsten gelten die Werte des einzeiligen Standardkennzeichens.


Beim zweizeiligen H-Kennzeichen misst der Bereich zwischen dem Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer wiederum 20 bis 30 mm. Ebenso groß ist auch hier der Raum links vom Kennbuchstaben „H” (rechts davon 8 mm zum Rand). Beim verkürzten zweizeiligen Schild (bis max. 280 mm) sind statt 20 bis 30 mm jeweils 15 bis 30 mm vorgesehen. Ansonsten gelten die Werte des zweizeiligen Standard-Eurokennzeichens.

Mögliche Abweichungen bei der Kennzeichengröße

Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entstehen durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung
Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entstehen durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung

Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der der Motorrad- oder Pkw-Schilder.

Diese Abweichungen der Maße sind jedoch so gering, dass sie bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle nicht beanstandet werden und auch mit dem bloßen Auge kaum sichtbar sind. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen.

Manche Fahrzeughalter lassen sich sogar bewusst Schilder mit einer abweichenden (vor allem kleineren) Kennzeichengröße prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt. Auch kommt es vor, dass sich Fahrzeughalter vom Schildermacher gleich zwei Sätze des zugeteilten Kennzeichens für ihr Fahrzeug prägen lassen, einen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichengröße – und einen „nach Wunsch”, z.B. mit geringeren Abständen, Engschrift statt Mittelschrift usw.

Die „legalen” Kennzeichen werden dann der Zulassungsstelle vorgelegt und abgestempelt. Nachträglich werden die Plaketten aber durch den Fahrzeughalter wieder entfernt, und auf dem zweiten, ungestempelten Satz Schilder angebracht.

Diese Vorgehensweise ist natürlich verboten. Doch lässt sich bei Verkehrskontrollen kaum mehr nachvollziehen, dass die nun verwendeten, vorschriftswidrigen Schilder nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt wurden. Sollte das jedoch herauskommen, was immer möglich ist, drohen saftige Bußgelder. Daher ist es nur ratsam hier ehrlich zu bleiben und die richtigen Kennzeichengrößen am Pkw oder am Motorrad anzubringen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Die Kennzeichengröße: Maßangaben für Autoschilder
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Kommentare

  1. Tomi sagt:

    Hallo,
    Ich habe für mein Auto ein Wunsch Kennzeichen reserviert der sich wie folgt AAA-AA 9, also 6Zeichen. Gemäß der FZV §8 und §9 i.V.m. DIN 74069, somit ein 460 Kennzeichen besorg, keine Engschrift!
    Die Dame bei der Zulassungsstelle weigerte sich meine Kennzeichen zu Stempeln, weil sie der Meinung ist das Kennzeichen müsste 480mm sein.

    Wie kann ich meine Kennzeichen abstempeln lassen, oder muss ich neue Kennzeichen besorgen?

  2. Alex sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe ein Quad mit LOF Zulassung. Die Zulassungsstelle (Balingen) möchte mir kein Kennzeichen ausstellen mit den 255×130 wie es für LOF üblich ist ausstellen.

    Noch nicht mal ein kleines zweizeiliges mit 220×200

    Nur ein Schild mit 340×200

    Da kann ich nicht mal anbringen vorne.

    Was habe ich hier für Möglichkeiten ? Stimmt es rein rechtlich das LOF 255×130 haben ?

    Wenn ja was tun ? Anwalt ?

    Bitte um Antwort vielen Danke und liebe Grüße

  3. Can sagt:

    Hallo,
    kurze Frage und zwar habe ich mir jetzt neue Kfz Kennzeichen besorgt die von der normalen Länge (520mm) abweichen. Die sind jetzt 420mm und der Verkäufer meinte das die erlaubt sind. Kennzeichen: X:XX:44 – ist dies so legal ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Can,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die zuständige Zulassungsstelle.

      – Die Redaktion

  4. Bilal sagt:

    Habe eine frage bezuglich meines kennzeichens…. und zwar ist bei meinem kennzeichen KEIN Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer . Bsp.: B XX7845 . Nach den X’n ist kein Abstand zwischen Buchstabe und Zahlen…. ist das so erlaubt? Zugelassen wurde das auto ohne probleme. Habe diese Art von Kennzeichen nur noch nie gesehen und frage mich im nachhinein, ob das denn so richtig ist.

    Vielen Dank

  5. Johannes sagt:

    Habe eine Frage habe letzte Woche ein kleines Quad 200ccm zugelassen und die Zulassungsstelle hier bei uns im Ort hat mir Schilder vorgeschrieben in 340×200 nach langen Diskussionen habe ich dann die Schilder mitgenommen und abstempeln lassen schließlich möchte ich das Quad ja fahren jetzt ist es aber so das das Kennzeichen vorne den kompletten Kühlergrill abdeckt und die Temperatur am Quad über 90 grad steigt, da keine Luft mehr ankommt. Ausserdem steht das Kennzeichen links und rechts ein gutes Stück über dem dafür vorgesehen Halter. Hinten musste dasselbe ich musste es sogar weiter links anbringen da es sonst denn Auspuff abgedeckt hätte. Ich vermute hier reine Willkür der Zulassungsstelle da ich schon vorher auf die Problematik hingewiesen habe! Ich habe auch im Internet kein einzigstes Quad meiner Marke gefunden mit solch einem Kennzeichen. Ich habe nach Quads jeglicher Art gesucht im Netz und keines mit solch einem Riesen Kennzeichen! Ist das ein Fehler der Zulassungsstelle gewesssen oder Absicht oder einfach nur Dummheit? Gibt es überhaupt quad mit 340×200 schildern? Gibt es gesetzliche Bestimmungen für die Größe der Schilder? Ich weiß nicht was ich machen soll denn es sieht auch extrem blöd aus da das Schild größer aussieht als das Quad an sich. Können sie mir vllt meine Fragen beantworten oder irgendwie weiterhelfen? Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Johannes,

      bei Quads gibt es mehrere Möglichkeiten: ein einzeiliges Kennzeichen mit den Maßen 520 mm x 110 mm oder ein zweizeiliges mit den Maßen: 340 mm x 200 mm. Nur in Ausnahmefällen genehmigt die Zulassungsstelle kleine Kennzeichen. Mit einer Land- und Forstwirtschaftlichen Zulassung sind kleinere Kennzeichen wie bei einem Traktor möglich. Manchmal geben die Behörden auch Schilder für Motorräder heraus.

      – Die Redaktion

  6. Ralf sagt:

    Hallo,
    ich wollte einen Oldtimer zulassen mit 8 Zeichen (inkl. H) auf dem Kennzeichen. Die Zulassungsstelle verweigerte dies und sagte das sie nur Kennzeichen mit max. 7 Zeichen heraus geben dürfen. Ich habe leider im Internet nichts dazu gefunden. Können sie mir weiter helfen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ralf,

      wir empfehlen Ihnen, sich noch einmal mit der Zulassungsstelle in Kontakt zu setzen. Bis zu 8 Zeichen (inklusive H) sind in der Regel erlaubt. Eventuell gab es ein Verständigungsproblem.

      – Die Redaktion

  7. Dirk sagt:

    Hallo werte Redaktion,
    Die Kennzeichengröße regelt ja die Anlage4 der FZV. Dort sind auch die Abstände und die Breite der einzelnen Zeichen und Ziffern definiert.
    Habe ich ein Recht auf eine kleinere Kennzeichengröße, unter Einhaltung aller Abstände und Tolleranzen, oder kann die Zulassungsstelle die Größe selbst bestimmen, mit der Aussage:“Bei uns bekommen alle nur das eine Maß!“ und das ist das was max. erlaubt ist??
    Und noch eine Frage:
    Und darf eine Zulassungsstelle ein kleineres Kennzeichen,nachdem sie es schonmal zugeteilt hatte, bei einer Wiederanmeldung, im selben Zulassungsbezirk, verweigern, obwohl die Größe im Fahrzeugschein eingetragen ist??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dirk,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      – Die Redaktion

  8. Joachim sagt:

    Hallo,
    Für die Kennzeichengröße ist keine Mindestbreite vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind jedoch festgelegt.

    Kann ich auf einem Motorrad (dachte laut Gesetzgeber mind. 180 x 200mm) auch ein kleineres Schild (besonders in der Höhe ) anbringen?

    Dachte da z.B. an ein verkürztes zweizeiliges Schild oder an 255 x 130mm mit OF-ZR 18.

    Es Handelt sich um ein neues Krad, (nicht um ein Leichtkraftrad) noch nicht zugelassen.

    Ein Danke im Voraus für Ihre Antwort

  9. Monkey sagt:

    Guten Tag,

    für mein 125er Leichtkraftrad (mit 7 KW) wird mir für das zweizeilige Kennzeichen das Leben schwer gemacht. Meine Nummer ist XX-X XX Also unten nur ein Buchstabe und 2 Zahlen. Nun kennt der Schildermacher nur die Standardmaße 130×240 bzw. 130×255 mm. Die Kombination geht aber auf ein deutlich schmaleres Schild. Das erste Schild in 130×180 mm war falsch geprägt, die Abstände zu den Plaketten zu gering. Das verstehe ich noch.
    Das nächste Schild hat nun die Maße 130x200mm. Nun vermisst der Sachbarbeiter bei der KFZ-Zulassungsstelle einen geprägten DIN Stempel auf der Rückseite des Rohlings. Die Hologramme (DIN 74069 3M15H) auf der Vorderseite interessieren ihn nicht. Ich wurde nun gezwungen, ein Motorradkennzeichen zu nehmen. Dies hat er mir auch noch hässlich unsymmetrisch besiegelt.

    Auf welcher Grundlage besteht der Herr auf der geprägten DIN Nummer auf der Rückseite? Ich finde im Gesetzestext dort nichts zu.

  10. Martin sagt:

    Nach RL 93/94/EWG muss das Kennzeichen eine Größe von 280 x 210 mm haben –> diese Größe ist aber oben nicht aufgeführt, wo bekomme ich ein derartiges Kennzeichen her?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,

      die Kennzeichen bekommen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Landkreis zuständig ist.

      – Die Redaktion

  11. Thomas sagt:

    Müssen Kennzeichen vorne und hinten die gleiche Größe haben?
    5 stellig vorne Normalgröße,hinten verkürzt.

  12. Fabian sagt:

    darf ich an meinem golf 4 r32 an die us stossstange kennzeichen mit 340×200 anbringen ohne eintragung usw?

  13. Renato sagt:

    Hallo

    Habe ein Alfa 939 gekauft und für die Überführung habe ich ein 5 Tage Kennzeichen drangemacht aber es ist zu groß, wir mussten das Originale Kennzeichenhalter gegen ein standard 520×110 provisorisch anbringen. Ist es Möglich ein 460×110 Kennzeichen zu bekommen, damit ich wieder das passende Original Halter anbringen kann?

  14. ,Ich' sagt:

    Hallo,
    Wieso gibt es einen ,Ermessensspielraum‘ der Zulassungsstelle über Kennzeichen-Größe und Schrift-Größe bzw. Schrift-Art?? Wieso kann verlangt werden irgendwelche Umbauten am Fahrzeug vorzunehmen, wenn diese durch kleine Kennzeichen-, Schrift-, Art vermieden werden kann?
    Wo kann der Halter seine Rechte vor der Zulassung einsehen um argumentieren zu können?

  15. Michael sagt:

    Ich habe mal ne frage ,
    Der blaue Streifen mit der D und EU Zeichen möchte ich schwarz haben, aber im Paragraph 10 der FZV steht nichts von der Farbe ? Es geht immer nur um die Zeichen Größe und Zeichen Farbe, die Polizei weis es auch nicht und sagt einfach man sollte nichts dran ändern, also bin ich jetzt auch nicht schlauer vielleicht könnt ihr mir ne Antwort geben ?

  16. Volker sagt:

    Viele haben bei dem EU Zeichen auf dem Nummernschild einen sehr kleinen Aufkleber ihres Fußball Verein. Ist das erlaubt.

  17. Marcus sagt:

    Hallo und guten Abend an alle!

    Ich möchte gerne meinen neuen Roller (Peugeot Satelis 400i) 399ccm mit 37PS anmelden. Welche Kennzeichen -Größe ist für meinen Roller vorgeschrieben?
    Vielen Dank für zahlreiche Antworten!

    LG Marcus

  18. Schulze sagt:

    Hallo. Unser Kind fährt seid kurzen ein 45km/h Auto. was vorn kein Nummernschild braucht. kann man ein Spaßkennzeichen anbringen??

  19. Sven sagt:

    Hallo

    Welche Größe haben die Nummernschilder fu ein quad mit lof Zulassung?
    Gibt es da unterschiedliche Schilder vorne und hinten? Oder nur hinten.

    Lg Sven

  20. Quax sagt:

    Hallo,
    welche Kennzeichenmaße (zweizeilig) sind für ein Quad (300 ccm / 15 kw), also ohne Leistungs- bzw. Geschwindigkeitsbeschränkung, vorgeschrieben?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Quax,

      zweizeilige Kennzeichen dürfen maximal 340mm breit und 200mm hoch sein.

      – Die Redaktion

  21. Hans-Peter R. sagt:

    Bei mir ist der Rechte Rand nur 6mm. Er sollte 8mm sein. Kann ich vom der Prägefirma neue verlangen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans-Peter,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Firma.

      – Die Redaktion

  22. Olkocoph sagt:

    Hallo, habe einen Dodge RAM bei dem vorne und hinten die vorgeschriebenen kennzeichengrössen nicht passen. Bei der Behörde sagte man mir das ich halterungen für die vorgeschriebenen KZ anbringen sollte. Kann doch wohl nicht sein. Oder?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Olkocoph,

      die Zulassungstelle entscheidet über die Zulässigkeit von Kennzeichen. Im Einzelfall kann Sie auch verlangen, dass Umbauten vorgenommen werden müssen, damit ein einzeiliges Kennzeichen angebracht werden kann.

      – Die Redaktion

  23. Jan sagt:

    Hallo, mein Kennzeichen hat 8 Stellen (2+1+4+E). Auf welcher Schildgrösse und mit welcher Schrift bekomme ich das regelkonform abgebildet?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      für Kennzeichen ist in Deutschland die FE-Schrift vorgegeben. Einzeilige Kennzeichen dürfen 520mm breit und 110mm hoch sein. Bei zweizeiligen Kennzeichen liegen die Größen bei 340mm bzw. 280mm Breite und 200mm Höhe

      – Die Redaktion

  24. Badstübner sagt:

    Hallo.
    Gibt es einen Mindestlänge für ein (Auto)-Saisonkennzeichen?
    Geht zum Beispiel 3 Buchstaben, 2 Zahlen + Saison (ohne Engschrift) auf einem 440 mm Kennzeichen?

    BG D.Badstübner

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Badstübner,

      die Maße für Autokennzeichen sind festgeschrieben. Einzeilige Kennzeichen dürfen 520mm x 110 mm groß sein.

      – Die Redaktion

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