Nutzungsausfallentschädigung – Dann steht sie Ihnen zu!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist ein Nutzungsausfall?

Eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen können Sie bei der Versicherung.
Eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen können Sie bei der Versicherung.

Ein Moment der Unaufmerksamkeit und schon ist Ihnen jemand ins Fahrzeugheck gekracht. Auffahrunfälle passieren häufig und lassen sich durch die Versicherung regeln. Aber inwiefern wird für Ersatz des Autos gesorgt, wenn Ihr Wagen in der Werkstatt ist und der Schaden vom Unfall behoben wird?

Haben Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht selbst verschuldet, dann können Sie entweder einen Mietwagen in Anspruch nehmen, welcher vom Unfallverursacher finanziert werden muss, oder aber einen Nutzungsausfall des PKW bei der Haftpflichtversicherung geltend machen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Nutzungsausfallentschädigung. Wir klären Sie darüber auf, wie hoch die Summe sein kann, die gezahlt wird, und über welchen Zeitraum der Geschädigte das Geld erhalten kann.

FAQ: Nutzungsausfallentschädigung

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Wurde Ihr Fahrzeug im Zuge eines Unfalls beschädigt, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist, können Sie von der Versicherung des Verursachers einen Ausgleich erhalten. Hierbei kann es sich um einen Mietwagen oder eine Geldbetrag – die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung – handeln.

Wie hoch fällt die Entschädigung aus?

Hierbei kommt es grundsätzlich auf das beschädigte Fahrzeug an, denn für die Bemessung der täglichen Nutzungsentschädigung erfolgt eine Gruppierung. Wie viel für die einzelnen Gruppen pro Tag gezahlt wird, verrät diese Tabelle.

Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?

Während welcher Phasen ein Anspruch bestehen kann, lesen Sie hier.

Nutzungsausfallentschädigung für PKW – Wann steht sie Ihnen zu?

Solange Sie nicht Unfallverursacher sind, steht Ihnen auch die Nutzungsausfallentschädigung zu. Allerdings trifft dies auch nur zu, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind. Dazu muss ein Nutzungswille vorliegen, der beweist, dass Sie das Fahrzeug, während es sich in der Reparatur befindet, tatsächlich benötigt hätten.

Beispiel: Sie sind mit dem Auto in einen Wochenendurlaub gefahren und jemand ist Ihnen aufgefahren. Im Alltag nutzen Sie den Wagen allerdings sehr unregelmäßig, da Sie häufiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. In diesem Fall wird der Nutzungsausfall nicht entschädigt.

Ein Nutzungswille liegt also vor, wenn Sie das Auto für den täglichen Arbeitsweg oder zum Wegbringen der Kinder in die Kita benötigen. Auch eine vorliegende Nutzungsmöglichkeit kann Grund für eine Entschädigung sein. Dafür müssen Sie nur nachweisen, dass Familienmitglieder oder Bekannte, mit denen Sie eine Fahrgemeinschaft gegründet haben, das Fahrzeug dringend benötigen.

Nutzungsausfalltabelle – Wie viel Geld bekommen Sie?

Einen Nutzungsausfall geltend zu machen, kann sich lohnen. Pro Tag sind – je nach Fahrzeug – zwischen 23 und 175 Euro für Geschädigte drin. Die genaue Summe hängt vom Fahrzeugmodell und dem Baujahr bzw. Alter des Wagens ab. Gutachter können Ihr Fahrzeug den verschiedenen Gruppen zuordnen. Die Gruppierungen für die Nutzungsausfallentschädigung können folgender Tabelle entnommen werden:

Nutzungsausfallentschädigung
(in Euro)
Gruppe
23A
29B
35C
38D
43E
50F
59G
65H
79J
119K
175L
Als Tendenz lässt sich festlegen, dass Autos mit einem Alter von bis zu fünf Jahren einen ungekürzten Nutzungsausfall als Entschädigung bekommen. Zwischen fünf und zehn Jahren reduziert sich dieser um eine und ab zehn Jahren um zwei Gruppen.

Nutzungsausfall beim Motorrad

Auch Motorradfahrer können eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Wird das Fahrzeug allerdings nur in der Freizeit genutzt, ist ein Nutzungsausfall oder der Anspruch auf einen Mietwagen nicht möglich. Das Fahrzeug sollte also für den Gebrauch im Alltag genutzt werden. Folgende Tabelle ergibt sich dabei:

Nutzungsausfallentschädigung
(in Euro)
GruppeMotorleistung
101bis 50 ccm
152bis 80 ccm
203bis 7 KW
224bis 13 KW
255bis 20 KW
306bis 37 KW
457bis 57 KW
558bis 72 KW
659über 72 KW oder 1200 ccm

Hierbei handelt es sich allerdings nur um Richtwerte des Nutzungsausfalls. Auch hier gilt: Ältere Autos werden ein bis zwei Gruppen zurück gestuft.

Wie lange und ab wann wird beim Nutzungsausfall des Kfz gezahlt?

Nutzungsausfallentschädigung: Ein Musterbrief beinhaltet alle wichtigen Punkte zur Beantragung.
Nutzungsausfallentschädigung: Ein Musterbrief beinhaltet alle wichtigen Punkte zur Beantragung.

Die Dauer der Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Demnach sind folgende Zeiten wichtig:

  • Zeit, die zur Schdensermittlung benötigt wird
  • Überlegungszeitraum des Geschädigten (etwa ein bis drei Tage)
  • Zeit, in welcher das Fahrzeug sich in der Reparatur befindet bzw. der Wiederbeschaffungszeitraum eines neuen Wagens

Der Wagen muss in jedem Fall aber nicht fahrtüchtig sein. Hat das Auto nur einige Schönheitsmakel – wie Kratzer oder Dellen – durch einen kleineren Unfall, dann besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Nutzungsausfall bei einem Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens wird die Ausfallentschädigung des Kfz von einem Gutachter bemessen. Dieser prüft sowohl die Kosten und Dauer einer möglichen Reparatur als auch die der Beschaffung eines Neuwagens. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten über denen des Restwertes des Autos und dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Die Reparaturkosten bekommt er in diesem Fall zwar nicht bezahlt, dafür allerdings die Summe, die zur Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs benötigt wird. Der Gutachter bemisst, wie lange der Fahrer zur Neubeschaffung eines Fahrzeugs benötigt. Dementsprechend berechnet sich auch die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung nach diesem Zeitraum.

Nutzungsausfallentschädigung – Musterbrief

Folgendermaßen könnte Ihr Brief an die Versicherung verfasst werden [Muster]:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Nutzungsausfallentschädigung für mein Auto [Fahrzeugmodell] aus dem Baujahr xy. Da ich das Auto täglich nutze, um zur Arbeit zu kommen und somit, während der Wagen sich in der Reparatur befand, auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen war, steht mir für den Ausfall eine Entschädigung für den Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] rechtmäßig zu.

Mit freundlichen Grüßen,
xy

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. P. Bernhard sagt:

    Hallo.
    ist in der Gruppeneinordnung der Nutzungsausfallentschädigung bereits die
    Nichtnutzbarkeit der Anhängerkupplung bis zum Erhalt des Reparaturtermins (Das Fahrzeug ist noch fahrbereit, Anhängerkupplung darf aber laut Gutachten unrepariert nicht benutzt werden) bereits berücksichtigt?
    MfG
    Bernd

  2. Kunze sagt:

    Was ist mit den neu auf dem Markt erschienen E-Autos, z.B. dem Hyundai Kona ev Premium 28 kW / 204 PS ?

  3. Klaus sagt:

    Hallo,
    wenn der Gutachter bescheinigt hat, dass es auf dem Händlermarkt keine vergleichbares Motorrad mehr zu finden ist. Wieviel TAge kann dann für Nutzungsausfall angesetzt werden?
    mfg
    Klaus

  4. Schneider sagt:

    Hallo,

    in welcher Klasse der Tabelle würde mein Jeep: 1004 571004 mit LPG und AHK 3360 gebremst, BJ 2005 HU Sep. 2020, fallen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Schneider,

      leider sind wir nicht befähigt, eine Auskunft darüber zu geben. Ein Gutachter kann Ihnen dabei behilflich sein.

      – Die Redaktion

  5. Schiedel sagt:

    wo ist die Zuordnung in der Gruppe A bis L für meinen PKW MB SLK 200

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Schiedel,

      wie oben zu lesen ist, hängt die genaue Summe vom Fahrzeugmodell und dem Baujahr bzw. Alter des Wagens ab. Gutachter können Ihr Fahrzeug den verschiedenen Gruppen zuordnen.

      – Die Redaktion

  6. Gerhard sagt:

    Hier ist alles ausführlich erklärt und trotzdem fehlt etwas wesentliches.
    Die Tabelle für Motorräder ist ok, den Gruppen 1 – 9 sind die jeweiligen Fahrzeuggrößen entweder durch Hubraum oder Motorleistung zugeordnet. Aber was ist mit der PKW-Tabelle – welche Fahrzeuge gehören in welche Gruppe (A – L)?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gerhard,

      in welche Gruppe Ihr PKW gehört, hängt von der jeweiligen Ausstattung des Fahrzeuges, dem Modell und dem Alter ab. Ein Gutachter kann das ermitteln. Wir haben einen entsprechenden Hinweis eingefügt. Danke, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben.

      – Die Redaktion

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