Mit dem Taxi einen Unfall verursacht? Wer haftet?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 20. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Was tun beim Unfall mit einem Taxi?

Nach einem Taxiunfall ist die richtige Verhaltensweise wichtig

Hatten Verkehrsteilnehmer mit dem Taxi einen Unfall, wirft dies oft Fragen in Bezug auf die Schadensregulierung auf.
Hatten Verkehrsteilnehmer mit dem Taxi einen Unfall, wirft dies oft Fragen in Bezug auf die Schadensregulierung auf.

Das Taxi ist eines der beliebtesten Transport­mittel in Deutschland und im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Dass es mit einem Taxi zum Unfall kommt, ist daher leider nicht selten.

Doch welche Vorschriften gelten bei einem Unfall mit einem Taxi? Da es sich oft um Dienst­wagen handelt und ein solcher Unfall meist auch in der Dienstzeit ereignet, gilt es in diesen Fällen besondere rechtliche Bedingungen zu beachten.

Der nachfolgende Artikel befasst sich zum einen mit dem richtigen Verhalten, wenn Verkehrsteilnehmer im oder mit dem Taxi in einen Unfall verwickelt wurden und zum anderen mit der Frage der Schadensregulierung.

FAQ: Taxi-Unfall

Wie gehe ich bei einem Unfall mit einem Taxi vor?

Informationen zu den richtigen Verhaltensregeln finden Sie hier.

Welche Versicherung springt bei einem Taxi-Unfall ein?

Während der Arbeitszeit erfolgt die Schadensregulierung üblicherweise über die Versicherung des Arbeitgebers.

Was geschieht, wenn der Fahrgast für den Verkehrsunfall verantwortlich ist?

Bei einem solchen Unfall muss dieser die Kosten selbst tragen.


Was ist zu tun, wenn mit dem Taxi ein Unfall geschehen ist?

Grundsätzlich sind die Verhaltensweisen am Unfallort immer dieselben. Dabei ist es gleich, ob ein Taxi den Unfall verursacht hat oder nicht. Gesetzlich ist festgelegt, wie sich Unfallbeteiligte richtig zu verhalten haben.

Zunächst ist die Warnblinkanlage anzuschalten, denn so wird vor der Unfallstelle gewarnt. Verlassen Unfallbeteiligte das Fahrzeug, ist eine Warnweste anzulegen, damit sie von anderen besser gesehen werden während sie die Unfallstelle absichern. Die Sicherung des Unfallorts geschieht durch das Aufstellen des Warndreiecks.
Ein Unfall mit einem Taxi während der Arbeitszeit ist in der Regel über die Versicherung des Arbeitgebers gedeckt.
Ein Unfall mit einem Taxi während der Arbeitszeit ist in der Regel über die Versicherung des Arbeitgebers gedeckt.

Gibt es bei einem durch ein Taxi verursachten Unfall Verletzte, müssen nach der Absicherung Rettungskräfte und die Polizei informiert werden. Erst danach ist mit der Ersten Hilfe zu beginnen. Alle Beteiligten sollten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte und der Polizei am Unfallort bleiben.

Handelt es sich nur um kleinere Kratzer oder Blechschäden, muss nicht unbedingt die Polizei verständigt werden. Allerdings, da es aber meist ein Unfall während der Dienstzeit des Taxi­fahrers ist, kann dessen Arbeitgeber auf einen polizeilichen Unfallbericht bestehen. Möchte ein Unfallpartei die Polizei hinzurufen, muss dies immer geschehen.

Wer reguliert für ein Taxi nach einem Unfall die Schäden?

Passiert mit dem Taxi ein Unfall während der Arbeitszeit des Taxifahrers, übernimmt in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers die Schadensregulierung. War der Fahrer allerdings außerhalb seiner Dienstzeiten oder privat unterwegs, muss er selbst für die Schäden haften.

Dies ist auch der Fall, wenn beim durch das Taxi verursachten Unfall, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können. War der Fahrer vom Auto zum Beispiel erheblich zu schnell unterwegs, ist dies mitunter anzunehmen.

Wurde ein Schaden oder ein Unfall mit dem Taxi durch einen Fahrgast verursacht, liegt die Haftung bei diesem und nicht beim Fahrer.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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