Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland: Hinweise

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie ist bei einem Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug vorzugehen?

Richtig zu handeln bei einem Unfall mit ausländischem Auto ist wichtig!

Auch beim Unfall mit ausländischem Auto ist die Rettungskette einzuhalten.
Auch beim Unfall mit ausländischem Auto ist die Rettungskette einzuhalten.

Wer schon einmal einen Unfall verursacht hat oder daran beteiligt war, der weiß, wie wichtig die nachträgliche Schadensregulierung durch die Versicherung ist.

Viele Faktoren spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Vor allem aber ist es unabdingbar, dass die Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Ein Unfall mit einem Ausländer, der vielleicht gerade Urlaub in Deutschland macht, stellt hierbei keine Ausnahme dar.

Auf was Sie am besten achten sollten, wenn Sie in einen Autounfall mit einem ausländischen Fahrzeug geraten, welche Faktoren für die Schadensregulierung bei der Versicherung relevant sind und an wen Sie sich am besten in solch einem Fall wenden, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Wie muss ich mich bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verhalten?

Grundsätzlich gelten die üblichen Verhaltensregeln für Unfälle. So müssen Sie zum Beispiel die Unfallstelle absichern, verletze Personen versorgen und die Personalien austauschen.

Was gilt es bei der Schadensregulierung zu beachten?

Um die Schadensregulierung zu vereinfachen, sollten Sie sich die Grüne Karte des Unfallgegners aushändigen lassen. Hierbei handelt es sich um Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr. Bei Unfallgegnern aus EU-Ländern reicht aber auch das amtliche Autokennzeichen für die Abwicklung aus.

An wen wende ich mich wegen der Schadensregulierung?

Mögliche Schadensansprüche nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug sind beim Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) schriftlich anzumelden. Der Verein nimmt dann Kontakt zu den Beteiligten Versicherungsunternehmen auf

Verkehrsunfall mit ausländischem Fahrzeug: Das ist zu tun!

Ist ein Unfall passiert, ist es im Allgemeinen irrelevant, welche Herkunft alle Unfallbeteiligten und dessen Fahrzeuge besitzen, wenn es darum geht, Erste Hilfe zu leisten oder den nachfolgenden Verkehr nicht in Gefahr zu bringen. Die Rettungskette muss demnach natürlich auch hier eingehalten werden, das heißt:

  1. Ziehen Sie zunächst die Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle ausreichend ab, um Folgeunfälle zu verhindern.
  2. Verständigen Sie den Rettungsdienst bei verletzten Personen.
  3. Leisten Sie, falls nötig, Erste Hilfe, bis die Polizei und die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen.
Bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland sind die Grüne Karte und das Kennzeichen wichtig.
Bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland sind die Grüne Karte und das Kennzeichen wichtig.

Ist nicht nur ein Blech-, sondern auch ein Personenschaden entstanden, ist es wichtig, dass die Polizei alle nötigen Daten der Unfallbeteiligten erfasst, die später für die Schadensregulierung beim Versicherer notwendig sein könnten.

Sind jedoch alle Beteiligten unversehrt geblieben, sollte bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland das DBGK (Deutsches Büro Grüne Karte e. V.) verständigt werden.

Denn dieses kann stellvertretend für das eigentliche Versicherungsunternehmen des ausländischen Fahrzeugs agieren.

Dafür werden lediglich die Unfallaufnahme sowie eine Kopie der Grünen Karte oder das Kennzeichen des ausländischen Autos benötigt. Relevant und hilfreich ist das besonders für diejenigen Personen, die bei der Schadensregulierung aufgrund der Sprachbarriere scheitern würden.

Das DBGK führt letzten Endes die Schadensregulierung nach dem Prinzip jedes anderen Kfz-Haftpflichtversicherers durch oder beauftragt kooperierende Versicherungsunternehmen aus dem Ausland damit.

Welcher Versicherungsschutz ist hier gegeben?

In den meisten Fällen wird es sich bestimmt um ein europäisches Fahrzeug handeln, wenn es zu einem Unfall in Deutschland kommt. Wer mit ausländischem Fahrzeug und entsprechenden Papieren hierzulande unterwegs ist, sollte in den meisten Fällen keine Schwierigkeiten zu befürchten haben.

Denn innerhalb Europas gilt die sogenannte „Grüne Karte“ als Versicherungsschutz für den Ernstfall. Wer solch eine Karte besitzt, kann in der Regel auf eine unkomplizierte und rasche Schadensregulierung und Klärung der Schuldfrage hoffen.

Kommt es also zum Beispiel zu einem Unfall mit polnischem Fahrzeug in Deutschland, muss Ihr ausländischer Unfallgegner lediglich die Grüne Karte als Versicherungsschutz besitzen. Vor seiner Reise ist er nicht verpflichtet, eine separate Auslands-Kfz-Versicherung abzuschließen.

Unter Umständen ist es sogar nicht zwingend erforderlich, dass die Karte mitgeführt wird. Das Kennzeichenabkommen hat die Mitführungspflicht für Fahrzeuge vieler Länder vor einiger Zeit ersetzt.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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