Verkehrsunfall ohne Fremdschaden – Wer zahlt den Schaden?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nur Ihr eigenes Fahrzeug wurde in Mitleidenschaft gezogen?

Hatten Sie einen Alleinunfall, ohne dass ein Fremdschaden entstand? Wer kommt für Ihre Schäden auf?
Hatten Sie einen Alleinunfall, ohne dass ein Fremdschaden entstand? Wer kommt für Ihre Schäden auf?

In der Mehrzahl sind in Verkehrsunfälle mindestens zwei Parteien involviert – Unfallverursacher und Geschädigter. Doch es kommt durchaus auch vor, dass in einen Unfall kein weiterer Verkehrsteilnehmer hineingezogen wird. Was geschieht aber in diesem Fall mit dem am einzigen Unfallfahrzeug entstandenen Schaden?

An welche Versicherung können Sie sich wenden, wenn Ihr Fahrzeug in den Graben fährt und außer an diesem nach dem Alleinunfall keine weiteren Schäden zu beklagen sind?

FAQ: Verkehrsunfall ohne Fremdschaden

Wann liegt ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden vor?

Hierbei handelt es sich um einen Unfall, an dem keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt sind. Es ist auch von einem sogenannten Alleinunfall die Rede.

Welche Versicherung ist bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden zuständig?

In der Regel ist die Kaskoversicherung für die Schadensregulierung zuständig.

Können für einen Alleinunfall Sanktionen drohen?

Führte ein Verstoß gegen die gelten Verkehrsregeln zur Kollision, kann dies Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden?

Geschädigte eines Verkehrsunfalls können sich für die Regulierung der Ihnen entstandenen Schäden sowie ggf. Schmerzensgeld an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Doch wenn es keinen anderen Unfallbeteiligten gibt, existiert nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden auch keine gegnerische Haftpflicht. Schadensverursacher und Geschädigter sind ein- und dieselbe Person.

Doch bedeutet das nun, dass Sie den Schaden an Ihrem Wagen auf eigene Kosten reparieren lassen müssen? Nicht in jedem Fall. Neben der Haftpflichtversicherung können Fahrzeughalter auch weitere Versicherungen abschließen, die nicht nur Fremdschäden abdecken, sondern eben auch die am eigenen Fahrzeug nach einem selbstverschuldeten Unfall oder anderen unvorhergesehenen Schadensereignissen.

Hierzu zählen maßgeblich die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Allerdings deckt die Teilkasko in aller Regel keine Schäden aus einem selbstverschuldeten Unfall ab (bis auf Glasschäden), sondern nur die Vollkasko.

Das bedeutet: Wollen Sie nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Defekte reparieren lassen, müssen Sie sich hierzu an Ihre eigene Vollkaskoversicherung – oder eine ggf. vorhandene Unfallversicherung – wenden. Besitzen Sie eine solche nicht, müssen Sie die Schäden zumeist selbst zahlen.

Unverschuldeter Verkehrsunfall ohne Fremdschaden

Nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden ist zumeist die eigene Vollkasko zuständig.
Nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden ist zumeist die eigene Vollkasko zuständig.

Etwas anders gestaltet sich das Ganze, wenn Sie selbst an dem Unfall nicht wirklich Schuld hatten. Das kann etwa dann gegeben sein, wenn sich das Schadensereignis aufgrund einer Ölspur auf der Straße oder aber wegen anderer Hindernisse auf der Fahrbahn ergeben hat. Haben Sie trotz angemessener und achtsamer Fahrweise einen Alleinunfall ohne Fremdschaden, so kann der Verursacher des Hindernisses für die Schadenregulierung in Haftung genommen werden.

Nun lässt sich dieser aber nicht mehr immer eindeutig ermitteln, war er beim Unfall doch schon nicht mehr vor Ort. In seltenen Ausnahmefällen kann dann mitunter die zuständige Straßenmeisterei für den beim Unfall entstandenen Schaden in Haftung genommen werden. Allerdings muss dieser erst einmal nachgewiesen werden, dass sie von dem Hindernis Kenntnis gehabt haben müsste. Gelingt dies nicht, bleibt Geschädigten meist nur der Gang zur eigenen Kaskoversicherung. Umfassenden Schutz nach einem Alleinunfall bietet in der Regel dann nur die Vollkasko – oder eine gesondert abgeschlossene Unfallversicherung.

Drohen Sanktionen nach einem Autounfall ohne Fremdschaden?

Auch wenn beim Alleinunfall ohne Fremdschaden kein anderer Beteiligter involviert wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass der Fahrer keine Sanktionen zu befürchten hat. Ob Bußgeld, Punkte und ggf. sogar ein Fahrverbot für den Vorgang drohen, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und der zugrunde liegenden Unfallursache.

Sind Sie aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Alkoholkonsum von der Fahrbahn abgekommen, können ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot auf Sie warten.

Kann Ihnen der Unfall hingegen nicht angelastet werden, weil Sie etwa auf einer Ölspur wegrutschten, folgen in aller Regel auch keine weiteren Sanktionen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Verkehrsunfall ohne Fremdschaden – Wer zahlt den Schaden?
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Kommentare

  1. Robert sagt:

    Ist der Sachschaden im Bußgeldkatalog weiter definiert?
    Bei einem Parkmanöver kann ein ich meine eigene Stoßstange beschädigen an einem Poller oder Kfz, ohne den Poller oder Kfz zu beschädigen. Sind Verwarngelder/Sanktionen wie z.B.

    101012
    Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sach-
    (B – 0)
    35,00 €

    möglich/? Oder bezieht sich im Verwarngeldbereich der Sachschaden in dem Fall auf einen Fremdschaden – sprich Poller muss beschädigt sein oder anderes Kfz?

  2. Florian sagt:

    Wie sind gesundheitliche Schäden für Krankenhaus, Rettung, etc. versichert, wenn ich einen Alleinunfall habe und NICHT auf dem Weg zur Arbeit bin?
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Isabelle sagt:

    Hallo, ich habe eine ganz wichtige Frage. Es geht darum dass mein Freund mit seinem Auto bei Schneebedekter Straße von der Fahrbahn gerutscht ist und das auto nun einen Großen Schaden hat und ihm auch etwas passiert ist, sodass er auch im Krankenhaus ist. Meine Frage ist, da er nur teilkasko hat ob diese greift oder er selber auf den kosten sitzen bleibt?

  4. Rita sagt:

    Bin mit VW Tiguan beim Ausparken angeeckt ohne Fremdschaden. Das linke Rücklicht und ein paar Kratzer an Karosserie und Stoßstange sind die Folge. Weiss noch nicht genau, was auf mich an Kosten zukommt. Sollte ich meine Vollkasko in Anspruch nehmen?

  5. Jennifer sagt:

    Hallo, ich bin mit meinem bmw an einem
    Kreisverkehr von der Straße abgekommen. Die Straße war nass, weil es den ganzen Tag geregnet hat und ich bin weggerutscht. Ich habe nichts beschädigt und mein Auto lag im Graben. Kurz darauf kam die Polizei und hat mir ein Bußgeld aufgedrückt, weil ich angeblich zu schnell gefahren bin. Ist das rechtens?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jennifer,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      – Die Redaktion

  6. Laura sagt:

    Ich bin gegen eine Betonsäule in einem Parkhaus gefahren, meine rechte Tür muss komplett gewechselt werden. Der Einstiegs-rahmen ist hinüber und kleinere Kratzer und Beulen sind vorhanden.

    Der Gutachter war nun da und die Werkstatt schätzt es auf circa 3500€ Schäden.

    Es betrifft nur mein Auto, kein weiteres und keine Personen.
    Die Betonsäule im Parkhaus spielt keine Rolle mehr – gemeldet ist es aber die betroffenen möchten kein Geld/Anzeige o.ä. veranschlagen.
    Die Vollkaskoversicherung steigt, das ist klar. Aber nicht ernorm da mein Auto nicht alt ist und ich sonst Unfallfrei gefahren bin.

    Selbstbeteiligung 300€ und Vollkasko versichert.
    Nun zu meiner Frage..Könnten Sie mir sagen was noch auf mich zu kommen könnte? Und mit wie viel Geld ich rechnen muss?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Laura,

      Ihre Frage können wir pauschal leider nicht beantworten.

      – Die Redaktion

  7. Daniel sagt:

    Hallo, ich hatte einen Unfall im Baustellenbereich. Mein Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten. Mein Fahrzeug zeigte eine Motorstörung an und ich konnte nur noch im Notprogramm fahren. Ich durchfuhr eine Baustelle wo ein durchfahrtsverbot Schild stand und habe mich da überschlagen, da ich auf einen schutthaufen aufgefahren bin. Aufgrund der Störung des Motors, konnte ich nur eingeschränkt lenken.Zählt das als grob fahrlässig weil ich das Schild ignoriert habe? Ich finde immer nur was über eine Ordnungswidrigkeit bei diesem vergehen das Schild zu missachten. Für mich ist das wichtig, weil ich die befürchtung habe, dass jetzt die Versicherung nicht bezahlt.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniel,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben und können Ihnen daher keine Einschätzung zu Ihrem Fall geben. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

  8. Carolin sagt:

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall ohne beschädigte Personen. Ich bin bei Nässe von der Fahrbahn abgekommen und der Grünstreifen ist beschädigt. Meinem Auto und mir ist nichts passiert. Hätte ich es melden müssen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Carolin,

      bei derart geringen Schäden ist eine Meldung nicht zwangsläufig erforderlich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Michelle sagt:

    Hallo ich hatte letzte Woche einen Unfall mit einer fußgängerampel. Bei dem Unfall wurden keine anderen Personen oder Fahrzeuge verletzt oder beschädigt einzig die Ampel hat etwas abbekommen und mein Auto hat einen totalschaden. Die Polizei würde gerufen und es wurde ein drogentest gemacht. Ich stand zum Zeitpunkt des Unfalls nicht unter dem Einfluss hatte es allerdings im Urin und daraufhin wurde ein bluttest gemacht und mein führerschein wurde eingezogen. Jetzt bin ich mir nicht sicher was auf mich zu kommt. Einen Anwalt werde ich auf jeden Fall hinzuziehen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michelle,

      es ist gut möglich, dass Ihnen aufgrund der positiven Werte eine MPU droht. Außerdem könnte Ihnen auch das Fahren unter Drogeneinfluss zur Last gelegt werden. Hierzu können Sie auch Ihren Anwalt befragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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