Verkehrszeichen

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Am Stoppschild müssen Autofahrer die Vorfahrt gewähren

Weiterführende Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen

Schilder in Deutschland und ihre Bedeutung

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Verkehrszeichen in Deutschland
Verkehrszeichen in Deutschland

Gefahrenzeichen

VZ 101 - Gefahrstelle
VZ 101 - Gefahrstelle
VZ 102 - Kreuzung oder Einmündung
VZ 102 - Kreuzung oder Einmündung
VZ 103 - Kurve
VZ 103 - Kurve
VZ 105 - Doppelkurve
VZ 105 - Doppelkurve
VZ 108 - Gefälle
VZ 108 - Gefälle
VZ 110 - Steigung
VZ 110 - Steigung
VZ 112 - Unebene Fahrbahn
VZ 112 - Unebene Fahrbahn
VZ 113 - Schnee- oder Eisglätte
VZ 113 - Schnee- oder Eisglätte
VZ 114 - Schleuder- oder Rutschgefahr
VZ 114 - Schleuder- oder Rutschgefahr
VZ 115 - Steinschlag
VZ 115 - Steinschlag
VZ 116 - Splitt, Schotter
VZ 116 - Splitt, Schotter
VZ 117 - Seitenwind
VZ 117 - Seitenwind
VZ 120 - Verengte Fahrbahn
VZ 120 - Verengte Fahrbahn
VZ 121 - Einseitig verengte Fahrbahn
VZ 121 - Einseitig verengte Fahrbahn
VZ 123 - Arbeitsstelle
VZ 123 - Arbeitsstelle
VZ 124 - Stau
VZ 124 - Stau
VZ 125 - Gegenverkehr
VZ 125 - Gegenverkehr
VZ 128 - Bewegliche Brücke
VZ 128 - Bewegliche Brücke
VZ 129 - Ufer
VZ 129 - Ufer
VZ 131 - Lichtzeichenanlage
VZ 131 - Lichtzeichenanlage
VZ 133 - Fußgänger
VZ 133 - Fußgänger
VZ 134 - Fußgängerüberweg
VZ 134 - Fußgängerüberweg
VZ 136 - Kinder
VZ 136 - Kinder
VZ 138 - Radverkehr
VZ 138 - Radverkehr
VZ 140 - Viehtrieb
VZ 140 - Viehtrieb
VZ 142 - Wildwechsel
VZ 142 - Wildwechsel
VZ 144 - Flugbetrieb
VZ 144 - Flugbetrieb
VZ 145 - Kraftomnibusse
VZ 145 - Kraftomnibusse

Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang

VZ 150 - Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
VZ 150 - Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
VZ 151 - Bahnübergang
VZ 151 - Bahnübergang
VZ 157 - Dreistreifige Bake
VZ 157 - Dreistreifige Bake
VZ 159 - Zweistreifige Bake
VZ 159 - Zweistreifige Bake
VZ 162 - Einstreifige Bake
VZ 162 - Einstreifige Bake

Fahrbahnmarkierungen

VZ 293 - Fußgängerüberweg
VZ 293 - Fußgängerüberweg
VZ 294 - Haltlinie
VZ 294 - Haltlinie
VZ 295 - Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
VZ 295 - Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
VZ 296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
VZ 296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
VZ 297 - Pfeilmarkierungen
VZ 297 - Pfeilmarkierungen
VZ 297-1 - Vorankündigungspfeil
VZ 297-1 - Vorankündigungspfeil
VZ 298 - Sperrfläche
VZ 298 - Sperrfläche
VZ 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
VZ 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

VZ 340 - Leitlinie
VZ 340 - Leitlinie
VZ 341 - Wartelinie
VZ 341 - Wartelinie

Vorrangzeichen

VZ 301 - Vorfahrt
VZ 301 - Vorfahrt
VZ 306 - Vorfahrtstraße
VZ 306 - Vorfahrtstraße
VZ 307 - Ende der Vorfahrtsstraße
VZ 307 - Ende der Vorfahrtsstraße
VZ 308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr
VZ 308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr
VZ 720 - Grünpfeil
VZ 720 - Grünpfeil

Ortstafeln

VZ 310 - Ortstafel Vorderseite
VZ 310 - Ortstafel Vorderseite
VZ 311 - Ortstafel Rückseite
VZ 311 - Ortstafel Rückseite
VZ 313 - Ortsteiltafel
VZ 313 - Ortsteiltafel

Halten und Parken

VZ 314 - Parkplatz
VZ 314 - Parkplatz
VZ 315 - Parken auf Gehwegen
VZ 315 - Parken auf Gehwegen
VZ 316 - Parken und Reisen
VZ 316 - Parken und Reisen
VZ 317-Wanderparkplatz
VZ 317 - Wanderparkplatz
VZ 283 - Absolutes Halteverbot
VZ 283 - Absolutes Halteverbot
VZ 286 - Eingeschränktes Halteverbot
VZ 286 - Eingeschränktes Halteverbot
VZ 290-1 - Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
VZ 290-1 - Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
VZ 290-2 - Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
VZ 290-2 - Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
VZ 318 Parken nur mit Parkuhr
VZ 318 - Parken nur mit Parkuhr
VZ 314-1 - Beginn Parkraum­bewirtschaftungs­zone
VZ 314-1 - Beginn Parkraum­bewirtschaftungs­zone
VZ 314-2 - Ende Parkraumbewirtschaftungszone
VZ 314-2 - Ende Parkraumbewirtschaftungszone
VZ 1020-32 - Anwohner mit Parkausweis Nr. ... frei
VZ 1020-32 - Anwohner mit Parkausweis Nr. ... frei
VZ 1040-30 Zeitliche Beschränkung
VZ 1040-30 - Zeitliche Beschränkung
VZ 1040-32 Parkscheibe 2 Stunden
VZ 1040-32 - Parkscheibe 2 Stunden
VZ 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden erlaubt
VZ 1040-33 - Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden erlaubt
VZ 1042-30 zeitliche Beschränkung (werktags)
VZ 1042-30 - zeitliche Beschränkung (werktags)
VZ 1042-31 - zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h)
VZ 1042-31 - zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h)
VZ 1042-32 zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h ,18-19h)
VZ 1042-32 - zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h ,18-19h)
VZ 1042-33 zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h)
VZ 1042-33 - zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h)
VZ 1042-34 zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h)
VZ 1042-34 - zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h)
VZ 1042-37 Parken Samstag und Sonntag
VZ 1042-37 - Parken Samstag und Sonntag
VZ 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
VZ 1044-10 - Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
VZ 1044-11 Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.
VZ 1044-11 - Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.
VZ 1052-33 nur mit Parkschein
VZ 1052-33 - nur mit Parkschein
VZ 1050-31 5 Taxen
VZ 1050-31 5 - Taxen
VZ 1052-34 gebührenpflichtig
VZ 1052-34 - gebührenpflichtig
VZ 1053-30 - Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt

Verkehrsberuhigter Bereich

VZ 325-1 - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
VZ 325-1 - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
VZ 325-2 - Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
VZ 325-2 - Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

VZ 327 - Tunnel
VZ 327 - Tunnel
VZ 328 - Nothalte- und Pannenbucht
VZ 328 - Nothalte- und Pannenbucht
VZ 330-1 - Autobahn
VZ 330-1 - Autobahn
VZ 330-2 - Ende der Autobahn
VZ 330-2 - Ende der Autobahn
VZ 331-1 - Kraftfahrtstraße
VZ 331-1 - Kraftfahrtstraße
VZ 331-2 - Ende der Kraftfahrtstraße
VZ 331-2 - Ende der Kraftfahrtstraße
VZ 333 - Ausfahrt von der Autobahn
VZ 333 - Ausfahrt von der Autobahn
VZ 380 Verkehrsschild Richtgeschwindigkeit
VZ 380 - Verkehrsschild Richtgeschwindigkeit
VZ 448 Ankündigungstafel
VZ 448 - Ankündigungstafel
VZ 450-52 - Ankündigungsbake
VZ 450-52 - Ankündigungsbake
VZ 451 - Ankündigungsbake
VZ 451 - Ankündigungsbake
VZ 451 - Ankündigungsbake
VZ 451 - Ankündigungsbake

Hinweisschilder

VZ 350 - Fußgängerüberweg
VZ 350 - Fußgängerüberweg
VZ 354 - Wasserschutzgebiet
VZ 354 - Wasserschutzgebiet
VZ 356 - Verkehrshelfer
VZ 356 - Verkehrshelfer
VZ 357 - Sackgasse
VZ 357 - Sackgasse
VZ 357-50 -  Für den Radverkehr und Fußgängerdurchlässige Sackgasse
VZ 357-50 - Für den Radverkehr und Fußgänger
durchlässige Sackgasse
VZ 357-51 - Für Fußgänger durchlässige Sackgasse
VZ 357-51 - Für Fußgänger durchlässige Sackgasse
VZ 358 - Erste Hilfe
VZ 358 - Erste Hilfe
VZ 359 - Pannenhilfe
VZ 359 - Pannenhilfe
VZ 361 - Tankstelle
VZ 361 - Tankstelle
VZ 363 - Polizei
VZ 363 - Polizei
VZ 365 - Tankstelle mit Autogas
VZ 365 - Tankstelle mit Autogas
VZ 367 - Information
VZ 367 - Information
VZ 378 - Toilette
VZ 378 - Toilette
VZ 385 - Ortshinweistafel
VZ 385 - Ortshinweistafel
VZ 386-1 - Touristischer Hinweis
VZ 386-1 - Touristischer Hinweis
VZ 390 - Maut-Pflicht nach dem Autobahnmautgesetz
VZ 390 - Maut-Pflicht nach dem Autobahnmautgesetz
VZ 392- Zollstelle
VZ 392 - Zollstelle
VZ 393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen
VZ 393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen
VZ 394 - Laternenring
VZ 394 - Laternenring
VZ 355 - Fußgängerunter- oder überführung
VZ 355 - Fußgängerunter- oder überführung

Wegweisung

VZ 332 - Ausfahrttafel
VZ 332 - Ausfahrttafel
VZ 401 - Bundesstraßen
VZ 401 - Bundesstraßen
VZ 405 - Autobahnen
VZ 405 - Autobahnen
VZ 406 - Knotenpunkte der Autobahnen
VZ 406 - Knotenpunkte der Autobahnen
VZ 410 - Europastraßen
VZ 410 - Europastraßen

VZ 415 - Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend)
VZ 415 - Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend)

VZ 418 - Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend)
VZ 418 - Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend)
VZ 419 - Wegweiser auf sontigen Straßen
VZ 419 - Wegweiser auf sontigen Straßen
VZ 430 - Wegweiser zur Autobahn
VZ 430 - Wegweiser zur Autobahn
VZ 432 - Wegweiser zu Zielen mit erhebllicher Verkehrsbedeutung
VZ 432 - Wegweiser zu Zielen mit erhebllicher Verkehrsbedeutung
VZ 434 - Tabellenwegweiser
VZ 434 - Tabellen­wegweiser
VZ 435 - Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen
VZ 435 - Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen
VZ 437 - Straßennamensschilder
VZ 437 - Straßen­namens­schilder
VZ 438 - Vorwegweiser
VZ 438 - Vorwegweiser

VZ 439 - Vorwegweiser
VZ 439 - Vorwegweiser

VZ 440 - Vorwegweiser
VZ 440 - Vorwegweiser
VZ 448 - Vorwegweiser auf Autobahn, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
VZ 448 - Vorwegweiser auf Autobahn, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
VZ 449 - Vorwegweiser
VZ 449 - Vorwegweiser
VZ 453 - Entfernungstafel
VZ 453 - Entfernungstafel

Umleitungsbeschilderung

VZ 421 - Wegweiser für Lastkraftwagen
VZ 421 - Wegweiser für Lastkraftwagen
VZ 442 - Vorwegweiser
VZ 442 - Vorwegweiser
VZ 454 - Umleitungswegweiser
VZ 454 - Umleitungswegweiser
VZ 455 - Fortsetzung der Umleitung
VZ 455 - Fortsetzung der Umleitung
VZ 455-2 - Ende der Umleitung
VZ 455-2 - Ende der Umleitung
VZ 457-1 - Umleitungsankündigung
VZ 457-1 - Umleitungsankündigung
VZ 457-2 - Ende der Umleitung
VZ 457-2 - Ende der Umleitung
VZ 458 - Vorwegweiser für Umleitungen
VZ 458 - Vorwegweiser für Umleitungen
VZ 460 - Bedarfsumleitung
VZ 460 - Bedarfsumleitung
VZ 466 - Bedarfsumleitungstafel
VZ 466 - Bedarfsumleitungstafel

Sonstige Verkehrsführung

VZ 500 - Überleitungstafel
VZ 500 - Überleitungstafel
VZ 501 - Überleitungstafel
VZ 501 - Überleitungstafel
VZ 505 - Überleitungstafel
VZ 505 - Überleitungstafel
VZ 511 - Überleitungstafel
VZ 511 - Überleitungstafel
VZ 515 - Überleitungstafel
VZ 515 - Überleitungstafel
VZ 521 - Überleitungstafel
VZ 521 - Überleitungstafel
VZ 521 - 30 - Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr
VZ 521 - 30 - Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr
VZ 525 - 31 - Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr und mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit
VZ 525 - 31 - Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr und mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit
VZ VZ 531 - Einengungstafel
VZ VZ 531 - Einengungstafel
VZ 531 - Einengungstafel ohne Mindestgeschwindigkeit
VZ 531 - Einengungstafel ohne Mindestgeschwindigkeit
VZ 541 - Aufweitungstafel
VZ VZ 541 - Aufweitungstafel
VZ 542 Aufweitungstafel mit Gegenverkehr
VZ 542 -
Aufweitungstafel mit Gegenverkehr
VZ 545 - Aufweitungstafel mit Mindestgeschwindigkeit
VZ 545 - Aufweitungstafel mit Mindestgeschwindigkeit
VZ 546 - Aufweitungstafel mit Mindestgeschwindigkeit und Gegenverkehr
VZ 546 - Aufweitungstafel mit Mindestgeschwindigkeit und Gegenverkehr
VZ 467 - Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung)
VZ 467 - Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung)

VZ 468 - Schwierige Verkehrsführung
VZ 468 - Schwierige Verkehrsführung

Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen/von sonstigen vorübergehenden Hindernissen

VZ 600 - Absperrschranke
VZ 600 - Absperrschranke
VZ 605 - Leitbake, Schraffenbake
VZ 605 - Leitbake, Schraffenbake
VZ 605-12 - Warnbake
VZ 605-12 - Warnbake
VZ 605-13 - Warnlichtbake
VZ 605-13 - Warnlichtbake
VZ 605-21 - Pfeilbake
VZ 605-21 - Pfeilbake
VZ 605-30 - Leitplatte
VZ 605-30 - Leitplatte
VZ 605-32 - Leitplatte
VZ 605-32 - Leitplatte
VZ 610 - Leitkegel
VZ 610 - Leitkegel
VZ 615 - Fahrbare Absperrtafel
VZ 615 - Fahrbare Absperrtafel
VZ 616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
VZ 616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen/von sonstigen gefährlichen Stellen

VZ 625-11 - Richtungstafel in Kurven, linksweisend
VZ 625-11 - Richtungstafel in Kurven, linksweisend

Kennzeichnung des Straßenverlaufs


VZ 620
Linker Leitpfosten

VZ 620
Rechter Leitpfosten

Warntafel zur Kennzeichnung von Anhängern und Fahrzeugen bei Dunkelheit

VZ 630 Parkwarntafel
VZ 630 - Parkwarntafel

Warte- und Haltegebote

VZ 201 - Andreaskreuz
VZ 201 - Andreaskreuz
VZ 205 - Vorfahrt gewähren
VZ 205 - Vorfahrt gewähren
VZ 206 - Halt. Vorfahrt gewähren
VZ 208 - Vorrang des Gegenverkehrs

Vorgeschriebene Fahrtrichtung

VZ 209-30  - vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus
VZ 209-30 - vorgeschriebene Fahrtrichtung (geradeaus)
VZ 209 - Rechts
VZ 209 - Rechts
VZ 211 - Hier rechts
VZ 211 - Hier rechts
VZ 214 - Geradeaus oder rechts
VZ 214 - Geradeaus oder rechts
VZ 215 - Kreisverkehr
VZ 215 - Kreisverkehr
VZ 220 - Einbahnstraße
VZ 220 - Einbahnstraße
VZ 222 - Rechts vorbei
VZ 222 - Rechts vorbei
VZ 353 - Einbahnstraße
VZ 353 - Einbahnstraße

Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen, Taxistände

VZ 223-1 - Seitenstreifen befahren
VZ 223-1 - Seitenstreifen befahren
VZ 223-2 - Seitenstreifen nicht mehr befahren
VZ 223-2 - Seitenstreifen nicht mehr befahren
VZ 223-3 - Seitenstreifen räumen
VZ 223-3 - Seitenstreifen räumen
VZ 224 - Haltestelle
VZ 224 - Haltestelle
VZ 229 - Taxistand
VZ 229 - Taxistand

Sonderwege

VZ 238 - Reitweg
VZ 238 - Reitweg
VZ 239 - Gehweg
VZ 239 - Gehweg
VZ 240 - Gemeinsamer Geh- und Radweg
VZ 240 - Gemeinsamer Geh- und Radweg
VZ 241 - Getrennter Rad- und Gehweg
VZ 241 - Getrennter Rad- und Gehweg
VZ 242-1 - Beginn einer Fußgängerzone
VZ 242-1 - Beginn einer Fußgängerzone
VZ 242-2 - Ende einer Fußgängerzone
VZ 242-2 - Ende einer Fußgängerzone
VZ 244-1 - Beginn einer Fahradstraße
VZ 244-1 - Beginn einer Fahradstraße
VZ 244-2 - Ende einer Fahrradstraße
VZ 244-2 - Ende einer Fahrradstraße

Verkehrsverbote

VZ 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art
VZ 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art
VZ 251 - Verbot für Kraftwagen
VZ 251 - Verbot für Kraftwagen
VZ 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t
VZ 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t
VZ 254 - Verbot für Radverkehr
VZ 254 - Verbot für Radverkehr
VZ 255 - Verbot für Krafträder
VZ 255 - Verbot für Krafträder
VZ 256 - Verkehrsschild Verbot für Mofas
VZ 256 - Verkehrsschild Verbot für Mofas
VZ 259 - Verbot für Fußgänger
VZ 259 - Verbot für Fußgänger
VZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge
VZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge
VZ 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
VZ 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
VZ 262 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht
VZ 262 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht
VZ 263 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
VZ 263 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
VZ 264 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite
VZ 264 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite
VZ 265 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe
VZ 265 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe
VZ 266 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge
VZ 266 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge
VZ 267 - Verbot der Einfahrt
VZ 267 - Verbot der Einfahrt
VZ 268 - Schneeketten vorgeschrieben
VZ 268 - Schneeketten vorgeschrieben
VZ 269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
VZ 269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
270 - Verkehrsverbot bei Smog
VZ 270 - Verkehrsverbot bei Smog
VZ 270-2 - Ende Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
VZ 270-2 - Ende Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
VZ 272 - Verbot des Wendens
VZ 272 - Verbot des Wendens
VZ 273 - Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
VZ 273 - Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes

Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

VZ 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit
VZ 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit
VZ 274-1 - Beginn einer Tempo 30-Zone
VZ 274-1 - Beginn einer Tempo 30-Zone
VZ 275 - Vergeschriebene Mindestgeschwindigkeit
VZ 275 - Vergeschriebene Mindestgeschwindigkeit
VZ 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
VZ 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
VZ 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t
VZ 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t
VZ 278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
VZ 278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
VZ 279 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
VZ 279 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
VZ 280 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
VZ 280 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
VZ 281 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5t
VZ 281 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5t
VZ 282 - Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote
VZ 282 - Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote
VZ 274-2 - Ende einer Tempo 30-Zone
VZ 274-2 - Ende einer Tempo 30-Zone

Zusatzzeichen

VZ 1000-10 - Linksweisend
VZ 1000-10 - Linksweisend
VZ 1000-11 Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend
VZ 1000-11 - Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend
VZ 1000-12 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen
VZ 1000-12 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen
VZ 1000-20 - Rechtsweisend

VZ 1000-20 - Rechtsweisend
VZ 1000-21 - Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend
VZ 1000-21 - Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend
VZ 1000-22 - Fußgänger Gehweg auf der rechten Straßenseite nutzen

VZ 1000-22 - Fußgänger Gehweg auf der rechten Straßenseite nutzen
VZ 1000-30 - Beide Richtungen
VZ 1000-30 - Beide Richtungen
VZ 1000-31 - Verkehr in beide Richtungen
VZ 1000-31 - Verkehr in beide Richtungen
VZ 1000-32 - Radfahrer kreuzen von links und rechts

VZ 1000-32 - Radfahrer kreuzen von links und rechts
VZ 1000-33 - Radfahrer im Gegenverkehr

VZ 1000-33 - Radfahrer im Gegenverkehr
VZ 1001-30 - auf ... m
VZ 1001-30 - auf ... m
VZ 1001-31 - auf … km
VZ 1001-31 - auf … km
VZ 1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-11 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
VZ 1002-11 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
VZ 1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-13 - Verlauf der Vorfahrtstrasse an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-13 - Verlauf der Vorfahrtstrasse an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-14 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
VZ 1002-14 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
VZ 1002-20 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-20 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-21 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
VZ 1002-21 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
VZ 1002-22 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-22 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-23 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-23 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 100-24 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
VZ 100-24 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
VZ 1004-30 - nach 100m
VZ 1004-30 - nach 100m
VZ 1004-31 - Halt nach 100 m
VZ 1004-31 - Halt nach 100 m
VZ 1004-35 - nach 2km
VZ 1004-35 - nach 2km
VZ 1005-30 - Reißverschluß erst in ... m
VZ 1005-30 - Reißverschluß erst in ... m
VZ 1006-30 - Ölspur
VZ 1006-30 - Ölspur
VZ 1006-31 - Rauch
VZ 1006-31 - Rauch
VZ 1006-32 - Rollsplit
VZ 1006-32 - Rollsplit
VZ 1006-33 - Baustellenausfahrt

VZ 1006-33 - Baustellenausfahrt
VZ 1006-34 - Straßenschäden
VZ 1006-34 - Straßenschäden
VZ 1006-35 - Verschmutzte Fahrbahn

VZ 1006-35 - Verschmutzte Fahrbahn
VZ 1006-37 - Krötenwanderung
VZ 1006-37 - Krötenwanderung
VZ 1006-38 - Staugefahr

VZ 1006-38 - Staugefahr
VZ 1006-39 - Eingeschränkte Sicht durch Bäume
VZ 1006-39 - Eingeschränkte Sicht durch Bäume
VZ 1008-30 - Vorfahrt geändert
VZ 1008-30 - Vorfahrt geändert
VZ 1008-31 - Verkehrsführung geändert
VZ 1008-31 - Verkehrsführung geändert
VZ 1008-32 - Industriegebiet - Schienenfahrzeuge haben Vorrang
VZ 1008-32 - Industriegebiet - Schienenfahrzeuge haben Vorrang
VZ 1008-33 - Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
VZ 1008-33 - Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang
VZ 1010-10 - Spielen auf der Straße erlaubt
VZ 1010-10 - Spielen auf der Straße erlaubt
VZ 1010-11 - Wintersport erlaubt
VZ 1010-11 - Wintersport erlaubt
VZ 1010-12 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Anhänger länger als 14 Tage parken dürfen
VZ 1010-12 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Anhänger länger als 14 Tage parken dürfen
VZ 1010-13 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen
VZ 1010-13 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen
VZ 1010-14 - Information rollende Landstraße
VZ 1010-14 - Information rollende Landstraße
VZ 1012-30 - Anfang eines Verkehrsbereichs

VZ 1012-30 - Anfang eines Verkehrsbereichs
VZ 1012-31 - Ende eines Verkehrsbereichs

VZ 1012-31 - Ende eines Verkehrsbereichs
VZ 1012-32 - Radfahrer absteigen

VZ 1012-32 - Radfahrer absteigen
VZ 1012-33 - Keine Mofas

VZ 1012-33 - Keine Mofas
VZ 1012-35 - Bei Rot hier halten

VZ 1012-35 - Bei Rot hier halten
VZ 1020-12 - Fahrradfahrer und Anlieger frei
VZ 1020-12 - Fahrradfahrer und Anlieger frei
VZ 1220-30 - Anlieger-frei
VZ 1220-30 - Anlieger-frei
VZ 1022-11 - Mofas frei
VZ 1022-11 - Mofas frei
VZ 1022-12 - Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
VZ 1022-12 - Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
VZ 1024-10 - Personenkraftwagen frei
VZ 1024-11 - Personenkraftwagen mit Anhänger frei
VZ 1024-11 -
Personenkraftwagen mit Anhänger frei
VZ 1024-12 - Lastkraftwagen-frei
VZ 1024-12 - Lastkraftwagen frei
VZ 1024-13 - Lkw mit Anhänger frei
VZ 1024-13 - Lkw mit Anhänger frei
VZ 1024-14 Kraftomnibus frei
VZ 1024-15 - Schienenbahn frei
VZ 1024-15 - Schienenbahn frei
VZ 1024-16 - Straßenbahnen frei
VZ 1024-16 Straßenbahnen frei
VZ 1226-31 - Mofas frei
VZ 1226-31 - Mofas frei
VZ 1026-32 - Linienverkehr frei
VZ 1026-32 - Linienverkehr frei
VZ 1226-33 - Einsatzfahrzeuge frei
VZ 1226-33 - Einsatzfahrzeuge frei
VZ 1026-34 - Krankenfahrzeuge frei
VZ 1026-34 - Krankenfahrzeuge frei
VZ 1026-35 - Lieferverkehr - frei
VZ 1026-35 - Lieferverkehr - frei
VZ 1026-37 - Forstwirtschaftlicher Verkehr
VZ 1026-37 - Forstwirtschaftlicher Verkehr
VZ 1026-38 - Land- und forstwirtschaftlicher
Verkehr
VZ 1026-39 -
Betriebs- und Versorgungsdienst
VZ 1028-30 - Baustellenfahrzeuge-frei
VZ 1028-30 - Baustellenfahrzeuge frei
VZ 1028-31 - bis- Baustelle-frei
VZ 1028-31 - bis Baustelle frei
VZ 1028-32 - Anlieger bis Baustelle frei
VZ 1028-32 - Anlieger bis Baustelle frei
VZ 1028-33 - Zufahrt-bis...frei
VZ 1028-33 - Zufahrt-bis...frei
VZ 1028-34 - Fährbenutzer frei
VZ 1028-34 - Fährbenutzer frei
VZ 1030-10 -
vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei


1040-10 - Wintersport von 10 bis 16 Uhr erlaubt
VZ 1040-10 - Wintersport von 10 bis 16 Uhr erlaubt
VZ 1046 - 11 nur Mofas
VZ 1046 - 11 nur Mofas
VZ 1046-12 - nur Krafträder
VZ 1046-12 - nur Krafträder
VZ 1048-10 - nur Personenkraftwagen
VZ 1048-10 - nur Personenkraftwagen
VZ 1048-11 - nur Personenkraftwagen mit Anhänger
VZ 1048-11 - nur Personenkraftwagen mit Anhänger
VZ 1048-12 - nur Lastkraftwagen
VZ 1048-12 - nur Lastkraftwagen
VZ 1048-13 - nur-Kraftomnibusse
VZ 1048-13 - nur-Kraftomnibusse
VZ 1048-13 - nur Lastkraftwagen mit Anhaenger
VZ 1048-13 - nur Lastkraftwagen mit Anhaenger
VZ 1048-14 - nur Sattelkraftfahrzeuge
VZ 1048-14 - nur Sattelkraftfahrzeuge
VZ 1048-15 - nur Sattelfahrzeuge und Züge
VZ 1048-15 - nur Sattelfahrzeuge und Züge
VZ 1048-17 - nur Wohnmobile
VZ 1048-17 - nur Wohnmobile
VZ 1048-18 - nur-Schienenbahnen
VZ 1048-18 - nur-Schienenbahnen
VZ 1048-19 - nur Strassenbahnen
VZ 1048-19 - nur Strassenbahnen
VZ 1049-10 - nur Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh
VZ 1049-10 - nur Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh
VZ 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh dürfen überholt werden
VZ 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh dürfen überholt werden
VZ 1049-12 - nur militärische Kettenfahrzeuge
VZ 1049-12 - nur militärische Kettenfahrzeuge
VZ 1049-13 - nur Lastkraftwagen - Kraftomnibusse und Personenkraftwagen
VZ 1049-13 - nur Lastkraftwagen - Kraftomnibusse und Personenkraftwagen
VZ 1050-30 - Taxi
VZ 1050-30 - Taxi
VZ 1052-30 - Streckenverbot fü den Transport von gefaehrlichen Gütern auf Strassen
VZ 1052-30 - Streckenverbot für den Transport von gefaehrlichen Gütern auf Strassen
VZ 1052-35 - Gewichtsangabe 7,5t
VZ 1052-35 - Gewichtsangabe 7,5t
VZ 1052-36 - bei Naesse
VZ 1052-36 - bei Naesse
VZ 1052-37 - Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
VZ 1052-37 - Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
VZ 1052-38 - schlechter Fahrbahnrand
VZ 1052-38 - schlechter Fahrbahnrand
VZ 1052-39 - auf dem Seitenstreifen
VZ 1052-39 - auf dem Seitenstreifen
VZ 1060-10 - Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefaellestrecken mit starkem Seitenwind
VZ 1060-10 - Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefaellestrecken mit starkem Seitenwind
VZ 1060-11 - auch Fahrraeder und Mofas
VZ 1060-11 - auch Fahrraeder und Mofas
VZ 1060-30 - Streugut
VZ 1060-30 - Streugut

Wie Verkehrszeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen

Verkehrsschild: Stoppschild
Verkehrsschild: Stoppschild

Der nachfolgende Ratgeber-Artikel befasst sich mit dem Thema Verkehrszeichen in Deutschland und soll einen strukturierten Überblick hinsichtlich der unterschiedlichen Schilder geben.

Verkehrszeichen sind Straßenschilder, auf denen sich markierte Symbole, Schriften oder Linien befinden und die der Regelung des Straßenverkehrs dienen.

Sie sind laut StVO behördlich angeordnet und im aktuellen Verkehrszeichenkatalog aufgelistet. Neben dauerhaften Zeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen, die nur über einen bestimmten Zeitraum wirksam sind.

Im Folgenden gehen soll auf die Besonderheiten des Stoppschildes eingegangen und geklärt werden, welche Verkehrsschilder laut Bußgeldkatalog am häufigsten missachtet werden. Im Anschluss erfolgt eine Auflistung der wichtgsten Zeichen für den Straßenverkehr in Deutschland, eine Klärung ihrer Bedeutung. Am Ende soll der Unterschied zwischen Richtzeichen, Vorschriftzeichen und Warnschilder bzw. Gefahrzeichen erläutert werden.

FAQ: Verkehrszeichen

Wozu dienen Verkehrszeichen?

Diese Straßenschilder tragen erheblich dazu bei, den Verkehr zu regeln und sorgen somit auch für mehr Sicherheit. Ergeben tun sich die Verkehrszeichen aus der StVO und dem Verkehrszeichenkatalog.

Gegen welche Verkehrszeichen wird besonders häufig verstoßen?

Eine Top 10 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was droht für die Missachtung von Verkehrszeichen?

Einen groben Überblick zu den möglichen Sanktionen liefert diese Tabelle.

Verkehrszeichen: Bedeutung und Regelung

Für die Beachtung und Regelung aller Verkehrszeichen laut Verkehrsrecht ist folgende Faustregel verbindlich:

Polizist vor Ampel → Ampel vor Schild

Das heißt, Zeichen von Polizeibeamten sowie Lichtzeichenanlagen haben gegenüber allen Verkehrszeichen Vorrang. Jedoch haben Straßenschilder jeglicher Art Vorrang gegenüber allgemeinen Verkehrsregeln, wie beispielsweise die „Rechts-vor-links-Regelung“.

Eigenschaften von Verkehrszeichen

Verkehrszeichen in Deutschland zeichnen sich laut StVO durch folgende Eigenschaften aus:

  • serifenlose Schriftart
  • max. 3 Verkehrszeichen an einem Pfosten (davon max. 2 Vorschriftzeichen, Ausnahme: Zeichen für ruhenden Verkehr)
  • Gefahrzeichen und Zeichen der Wartepflicht stehen generell alleine
  • Zeichen der Vorfahrtsregelungen müssen anhand ihrer Form erkennbar sein
  • Größenklassen der Schilder werden den Geschwindigkeitsverhältnissen angepasst (z. B. große, von innen beleuchtete Verkehrsschilder auf Autobahnen)
  • Verkehrsschilder dürfen nicht von Privatpersonen aufgestellt werden (Ausnahme: Sicherung von Baustellen nach behördlicher Zustimmung)
  • viele Verkehrszeichen enthalten international verständliche Piktogramme (angestrebte Vereinheitlichung der Verkehrszeichen, z. B. das international anerkannte, achteckige Stoppschild)

Neben den offiziellen Straßenschildern, die in ganz Deutschland rechtsgültig sind und sich an alle Verkehrsteilnehmer richten, gibt es noch so genannte Zusatzzeichen, wie zum Beispiel:

  • Schilder, die die militärische Lastenklasse angeben
  • Schilder, die die Bereiche für Schneepflüge angeben (Schweiz)
  • Schilder zur Kilometrierung der Straßen mit Stationszeichen
  • Schilder, die Straßennamen anzeigen
  • Schilder, die neben den offiziellen Wegweiserschildern touristische Ziele oder Wanderwege anzeigen
  • Schilder zum öffentlichen Personennahverkehr

Das Stoppschild und seine besondere Bedeutung

International herrscht schon seit Längerem das Bestreben, alle Verkehrszeichen zu vereinheitlichen, um länderübergreifend den Verkehr zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Stoppschild, welches die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und Einmündungen vorgibt, indem es folgendes Verkehrsverhalten impliziert: Anhalten und den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Das charakteristische, achteckige Verkehrsschild ist international anerkannt und kann ohne die Kenntnis der jeweiligen Landessprache interpretiert werden. So ist dieses Vorschriftzeichen selbst dann erkennbar, wenn es stark beschmutzt ist.

Fakten zum Stoppschild:

  • Beschriftung z. T. unterschiedlich, das englische STOP hat sich jedoch durchgesetzt (Südamerika: PARO oder ALTO)
  • internationale, achteckige Form
  • in den Vereinigten Staaten hängt neben dem Stoppschild ein rotes Blinklicht
  • in Deutschland gibt es das Stoppschild seit 1938 (verbindliches Zeichen)
Am Stoppschild müssen Autofahrer die Vorfahrt gewähren
Am Stoppschild müssen Autofahrer die Vorfahrt gewähren

Jeder Verkehrsteilnehmer wird an einem Stoppschild dazu aufgefordert, an der Haltelinie anzuhalten und gleichzeitig den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Missachtung des Schildes wird laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig. Welche exakte Höhe der jeweilige Bußgeldbescheid aufweist und ob dies sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge hat, ist der aktuellen Bußgeldtabelle zu entnehmen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog.

Das Überfahren eines Stoppschildes ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar, da diese üblicherweise an besonders verkehrsreichen und gefährlichen Kreuzungen oder Einmündungen aufgestellt werden. Dieses Vergehen wird häufig als grobe Fahrlässigkeit gewertet, die in der Regel mit einem Bußgeldbescheid und einem hohen Bußgeld geahndet wird.

Die Verkehrszeichen wurden seit ihrer Einführung schon einige Male reformiert. Zuletzt wurden einige der Gefahrzeichen zum allgemeinen Gefahren-Sinnbild herabgestuft. Sie wurden zwar bereits aus der Anlage der StVO entfernt, im Straßenverkehr sind sie aber noch vorhanden und auch noch bis zum 31. August 2019 gültig. Dazu gehören:

  • VZ 115: Steinschlag
  • VZ 116: Splitt, Schotter
  • VZ 128: Bewegliche Brücke
  • VZ 129: Ufer
  • VZ 134: Fußgängerüberweg
  • VZ 140: Viehtrieb
  • VZ 144: Flugbetrieb

Bußgeld & Punkte bei Missachtung von Vorschriftzeichen

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog hinsichtlich der Missachtung von Verkehrszeichen wieder.

TatbestandBußgeldPunkte
Verkehrszeichen Halteverbot und Verkehrszeichen Parkverbot nicht befolgt20 €-
Verkehrszeichen Vorrang gewähren (VZ 208) nicht befolgt5 - 20 €-
Vorschriftzeichen (VZ 209, 211, 214, 222) zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht befolgt10 - 25 €-
Rechtswidrig den Seitenstreifen benutzen55 €-
Verkehrszeichen zum Verbot der Einfahrt (VZ 267) nicht befolgt50 €-
Als Radfahrer auf einem gemeinsamen Radweg nicht Rücksicht auf Fußgänger nehmen15 €-
Unbedingtes Haltegebot/ Stoppschild (VZ 206) nicht befolgt und andere gefährdet70 €1
Verkehrszeichen Überholverbot nicht befolgt70 - 105 €1

Die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Verkehrszeichen in Deutschland

Wer ein Verkehrsschild missachtet und dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen und einen Bußgeldbescheid begleichen. Das fällige Bußgeld kann bis zu 680 Euro betragen und eventuell sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verursachen. Dies hängt von den Konsequenzen ab, also davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder ein Sachschaden durch das Fehlverhalten entstanden ist. Im Folgenden listen wir die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Straßenschilder auf.

Platz 1 – Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit: Tempoverstöße können ein Bußgeld von 20 bis zu 680 Euro, 1 bis 3 Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot erwirken.

Platz 2 – Verstoß gegen das Verkehrszeichen Halteverbot & Verkehrszeichen Parkverbot: Knöllchen wegen Falschparkens und Nichtbeachtung des Halteverbots spülen jährlich Millionen Euro in die Staatskassen. Das Nichtbeachten von Halteverbotsschildern verursacht ein Bußgeld von 10 bis 35 Euro.

Platz 3 – Verstoß gegen das Verkehrsschild „Halt! Vorfahrt gewähren!“: beim Stoppschild müssen Kraftfahrzeuge an der Haltelinie anhalten. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeldbescheid von bis zu 70 Euro und gegebenenfalls 1 Punkt in Flensburg.

Platz 4 – Missachtung vom Wendeverbot:20 bis 200 Euro muss ein Verkehrssünder bei diesem Vergehen zahlen, sollte dieser beim rechtswidrigen Wenden erwischt werden.

Platz 5 – Verstoß gegen das Überholverbot: diese Missachtung des Verkehrsschildes kann ein Bußgeld von 70 bis zu 300 Euro verursachen und sogar als fahrlässige Straftat bewertet werden. Zudem sind je nach Ausmaß 1 bis 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot fällig.

Platz 6 – Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung: Diese Zeichen befinden sich meist an Fahrbahnen, die auch anders befahren werden können, aber in einem solchen Fall eine Gefahr darstellen, z. B. Abbiegeunfälle oder das rechtswidrige Fahren in eine Einbahnstraße. Folge: 10 bis 200 Euro Bußgeld.

Platz 7 – Verstoß gegen das Verbot für alle Kraftfahrzeuge: Das sind Verbotsschilder, sich vor Fußgängerzonen oder Parkanlagen befinden und die speziell für Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger gelten. Dieses Vergehen hat ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 20 Euro zur Folge.

Verkehrsschild Andreaskreuz an einem Bahnübergang
Verkehrsschild Andreaskreuz an einem Bahnübergang

Platz 8 – Missachtung des Verkehrsschildes Andreaskreuz am Bahnübergang: Um einen Bahnübergang abzusichern und Schienenfahrzeugen Vorrang zu gewähren, müssen Verkehrsteilnehmer langsam an den Bahnübergang heranfahren, um die gegebene Situation zu erfassen. Bei einem Verstoß drohen 80 bis 700 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg.

Platz 9 – Missachtung des Vorschriftzeichens „Vorfahrt gewähren“: Das Schild steht ebenso wie das Stoppschild an Kreuzungen oder Einmündungen, allerdings muss das wartepflichtige Fahrzeug hier nicht zum Stillstand kommen. Mögliche Sanktionen sind 25 bis 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Platz 10 – Missachtung des Fußgängerüberweges: Wer einem Fußgänger beim Zebrastreifen nicht Vorrang gewährt, kann ein Bußgeld von 5 bis 120 Euro sowie 1 Punkt kassieren.

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung: Allgemeine Fakten

Verkehrszeichen in Deutschland sind Teil der staatlichen Straßenausstattung und dienen der Verkehrssicherheit und Verkehrsregelung. Sie sind laut Verkehrsrecht bzw. StVO von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Straßenverkehrszeichen – aktuell sind es um die 500 – sind im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt und lassen sich anhand ihrer Funktion in verschiedene Gruppen unterteilen. Anders formuliert: Die StVO klassifiziert drei Gruppen von Verkehrszeichen:

  • Gefahrzeichen: Jegliche Gefahrzeichen mahnen eine Gefahr an bzw. weisen auf sie hin. (= Warnschilder)
  • Vorschriftzeichen: Diese sprechen Gebote und Verbote aus, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. (verpflichtend)
  • Richtzeichen: geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs und steigern die Sicherheit

Darüber hinaus gibt es noch Zusatzzeichen, die der Einschränkung von Vorschriften, wie zum Beispiel „ausgenommen Zugfahrzeuge“ oder zur Begründung einer Anordnung wie bei „Achtung Spurrillen“ dienen.

Während Gefahrzeichen und Richtzeichen nur Informationen enthalten, die ein bestimmtes Fahrverhalten empfehlen, jedoch nicht vorschreiben, werden Vorschriftzeichen als Allgemeinverfügungen mit Dauerwirkung betrachtet. Ein Verkehrszeichen in Deutschland bleibt so lange wirksam, solange es aufgestellt ist und verliert diese nach dem Abbau durch eine Anordnung der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde.

Verkehrszeichen – Bedeutung der Schilder

Schilderwald im Straßenverkehr überfordert Verkehrsteilnehmer
Schilderwald im Straßenverkehr überfordert Verkehrsteilnehmer

Jedes Verkehrsschild steht im Zusammenhang mit einer bestimmten Bedeutung, die allgemein hin allen Verkehrsteilnehmern bekannt ist – zumindest denjenigen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Verkehrsrechtsexperten beschäftigen sich mit der Frage, wie sich die Bedeutungsebenen der Verkehrsschilder vereinfachen und ob sich mehrere Bedeutungen in einem Zeichen zusammenfassen lassen. Denn Deutschland gilt als Land der unnötigen Verkehrsschilder, die ohnehin geltende Regeln wiedergeben.

Experten gehen davon aus, dass der Schilderwald die Verkehrsteilnehmer überfordert und über ein Drittel aller Straßenschilder und Verbotsschilder überflüssig sind. Die zuständigen Verkehrsbehörden reagieren, indem seit 1997 laut StVO festgelegt wurde, dass das Anordnen von Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur bei einer Gefahrenlage möglich ist. Viele europäische Länder belegen, dass ein Verkehrsablauf ohne Schilderregelung durchaus funktionieren kann.

Der Verkehrszeichenkatalog

In Deutschland gibt es circa 500 Verkehrszeichen. Darüber hinaus existieren zudem noch einmal fast genauso viele Zusatzzeichen und Zeichen für Verkehrseinrichtungen, die laut Verkehrsrecht nicht zu den eigentlichen Verkehrszeichen der StVO gehören. Im Folgenden sollen die wichtigsten Zeichen aufgelistet werden.

1. Sinnbilder nach § 39 StVO

  • Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge = weißes Quadrat mit schwarzem Automotiv (Frontalansicht)
  • Radfahrer = weißes Quadrat mit schwarzem Fahrradmotiv (Seitenansicht)
  • Fußgänger = weißes Quadrat mit schwarzem Personenmotiv (Seitenansicht)
  • Straßenbahn = weißes Quadrat mit schwarzem Motiv einer Straßenbahn (Seitenansicht)
  • Kraftomnibus = weißes Quadrat mit schwarzem Busmotiv (Seitenansicht)

2. Gefahrzeichen nach § 40 StVO

  • Gefahrenstelle (VZ 101) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Ausrufezeichens
  • Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts (VZ 102) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Kreuzes
  • Schnee oder Eisglätte (VZ 113) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Schneeflocken-Motiv
  • Stau (VZ 124) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv von drei aufeinanderfolgenden Autos (Frontalansicht)
  • Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken (VZ 150) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Zauns

3. Vorschriftzeichen nach § 41 StVO

Vorfahrt-Gewähren-Schild
Vorfahrt-Gewähren-Schild
  • Vorfahrt gewähren! (VZ 205) = umgekehrtes, weißes Dreieck mit roter Umrandung (ohne Motiv)
  • dem Gegenverkehr Vorrang gewähren / Vorrang Gegenverkehr (VZ 208) = weißer Kreis mit roter Umrandung, zwei horizontal entgegen gesetzten Pfeilen, der linke Pfeil ist schwarz, der rechte Pfeil ist rot
  • Einbahnstraße (VZ 220) = blaues Rechteck mit weißer Umrandung und weißem Pfeil mit schwarzer Beschriftung „Einbahnstraße“
  • Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) = weißer Kreis mit roter Umrandung (ohne Motiv)
  • Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (VZ 276) = weißer Kreis mit roter Umrandung, zwei frontal nebeneinander abgebildeten Autos, linkes Fahrzeug ist rot, rechtes Fahrzeug ist schwarz
  • Halteverbot/Verkehrszeichen Halteverbot (VZ 283) = blauer Kreis mit roter Umrandung und durchgezogenem, rotem Kreuz

4. Richtzeichen nach § 42 StVO

  • Parkplatz (VZ 314) = blaues Quadrat mit einem weißen „P“ als Motiv
  • Vorfahrtsstraße (VZ 306) = auf der Spitze stehendes, weißes Quadrat mit einem enthaltenden, gelben Quadrat
  • Fernsprecher (VZ 360) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und schwarzem Motiv eines Telefonhörers
  • Polizei (VZ 363) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und einem schwarzen Schriftmotiv „Polizei“
  • Autobahngasthaus (VZ 376) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und schwarzem Motiv von einem Messer und einer Gabel, die sich kreuzen
Verbotsschilder wie Halteverbotsschilder, zum Beispiel das Verkehrszeichen Parkverbot oder das Verkehrszeichen Halteverbot, sind sicherlich den meisten Autofahrern bekannt, da sie in hoher Anzahl auf Deutschlands Straßen montiert sind. Weniger bekannte Verkehrsschilder, die sich auch nicht so häufig am Fahrbahnrand oder am Seitenstreifen befinden, finden Sie auch in unserem Verkehrszeichenkatalog. Zudem sollten alle Warnschilder stets beachtet und das Fahrverhalten der Verkehrssituation entsprechend angepasst werden, um das Unfallrisiko zu reduzieren.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Verkehrszeichen
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Kommentare

  1. Peter sagt:

    beim Schild „Bei rot hier Halten“ muss ich da stehen bleiben? Wenn nicht ist das Strafbar?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      das kommt darauf an, ob an dem Schild eine Haltelinie ist. Wenn nicht, handelt es sich „nur“ um eine Empfehlung. Wenn das Schild an einer Haltelinie steht und Sie diese überfahren, kann ein Bußgeld von 10€ drohen. Wenn Sie andere bei dem Haltelinienverstoß gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, beträgt das Bußgeld 70 bzw. 85€ und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg.

      – die Redaktion

  2. Christine sagt:

    Wir haben heute auf einer Waldstrecke das Verbotsschild VZ 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung mit dem zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild 60 km gesehen … bedeutet das nun, dass die „VZ-Fahrzeuge“ nur 60 km fahren dürfen oder dass die „VZ-Fahrzeuge“ gar nicht fahren dürfen und die restlichen Autos nur 60 km?? Gleichzeitig war aber auch noch ein Schild darunter, dass 80 km bei Nässe vorschreibt. Wir empfanden das als doch ziemlich verwirrend und irritierend.
    MfG Christine

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christine,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      – Die Redaktion

  3. harald sagt:

    An Waldwegen wird oft auf eine Schranke in ..m hingewiesen. Ist das ein offizielles Verkehrs- oder Zusatzzeichen ? Wenn ja, welche Nummer hat es ?
    Danke im Voraus, Harald

  4. Karl sagt:

    Das Zeichen VZ 1048-13 ist zweimal abgebildet, der Omnibus ist richtig, beim zweiten steht „nur Lastkraftwagen mit Anhänger“. Ich denke, da sollte auch ein LKW mit Anhänger abgebildet werden.

  5. Andrea Sch. sagt:

    Kann es sein, dass beim Schild VZ 542 – Aufweitungstafel mit Gegenverkehr – der Strich für den Gegenverkehr fehlt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andrea,

      vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Fehler korrigiert.

      – Die Redaktion

  6. Christoph H. sagt:

    Ist das hier eine Verkehrszeichen-Museums-Seite?
    Zeichen 229 (Taxihalteplatz) wurde vor wie vielen Jahren in absolutes Halteverbot geändert???
    Gab es da überhaupt schon Internet?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christoph,

      das Zeichen 229 steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 4.

      – Die Redaktion

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