Waffenmissbrauch: Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Waffenmissbrauch wird im Waffengesetz nicht ausdrücklich erwähnt.

Missbräuchliche Nutzung von Waffen

Im WaffG ist Waffenmissbrauch nicht definiert.
Im WaffG ist Waffenmissbrauch nicht definiert.

Der Umgang mit Waffen erfordert ein gewisses Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, sich über die Konsequenzen seines Handels im Klaren zu sein. Das Waffengesetz legt hier eindeutig fest, wer mit einer Waffen umgehen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Dennoch ist das Thema „Waffenmissbrauch“ immer wieder aktuell, nicht zuletzt auch durch den Einsatz von Waffen bei Straftaten.

Doch was bedeutet Waffenmissbrauch eigentlich genau? Gibt es eine rechtliche Definition oder findet der Begriff eher nur umgangssprachlich eine Anwendung? In welchen Situationen es sich nicht um eine missbräuchliche Nutzung handelt und mit welchen rechtlichen Konsequenzen bei einem Waffenmissbrauch zu rechnen ist, beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Waffenmissbrauch

Ist gesetzlich bestimmt, was Waffenmissbrauch bedeutet?

Das Waffengesetz definiert nicht genau, wann es sich um Waffenmissbrauch handelt. Allerdings ist bestimmt, wann Waffen verboten sind.

Welche Sanktion drohen beim Waffenmissbrauch?

Ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise illegaler Waffenbesitz, können Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

Welche Verjährung ist bei Waffenmissbrauch anzusetzen?

Bei einer Straftat mit dem Strafmaß von bis zu zehn Jahren beträgt die Verjährung ebenfalls zehn Jahre. Liegt das Strafmaß bei bis drei Jahren, ist die Verjährung mit fünf Jahren angesetzt.

Was ist Waffenmissbrauch?

Waffenmissbrauch wird im Waffengesetz (WaffG) nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings wird definiert, was Waffen beziehungsweise verbotene Waffen sind und welche rechtlichen Erlaubnisse beispielsweise zum Erwerb, zum Besitz und zum Führen von bestimmen Waffen benötigt werden. In diesem Zusammenhang werden auch Sanktionen festgelegt, die bei einer Missachtung von waffenrechtlichen Vorschriften und Regelungen drohen können.

Um einem Waffenmissbrauch vorzubeugen, wurde der kleine Waffenschein eingeführt.
Um einem Waffenmissbrauch vorzubeugen, wurde der kleine Waffenschein eingeführt.

Im Sprachgebrauch werden üblicherweise zwei Formen von Waffenmissbrauch unterschieden. Zum einen werden in der Regel Straftaten beziehungsweise Gewaltdelikte mit Waffen als Missbrauch bezeichnet. Zum anderen wird meist auch der unverhältnismäßige Einsatz von Waffen durch Behörden und Sicherheitskräfte als ein solcher gesehen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Schusswaffen.

Doch auch der unrechtmäßige Gebrauch verbotener Messer oder anderer Gegenstände, die per WaffG als Waffen definiert sind, können einen Waffenmissbrauch darstellen. Grundsätzlich kann auch eine Nutzung von Waffen, die gegen geltende Gesetze und Rechte verstößt, als Waffenmissbrauch angesehen werden. Erfahrungsgemäß hat ein solcher Waffengebrauch Folgen bring Opfer mit sich, entweder durch Verletzungen oder durch die ausgehende Bedrohung beziehungsweise auch durch entstehende Sachschäden.

Eine Definition und Bewertung des Begriffes „Waffenmissbrauch“ kann je nach sozialer, politischer oder auch persönlicher Auffassung unterschiedlich erfolgen. Auch wenn das Waffengesetz den Begriff an sich nicht definiert, wurde die aktuelle Version von einigen Fällen des Waffenmissbrauchs beeinflusst und Änderungen mit dem Streben einen solchen zukünftig zu verhindern oder zu erschweren begründet.

Ein Beispiel hierfür ist die Änderung des Waffengesetztes von 2002. Unter dem Eindruck des Amoklaufs von Erfurt wurden beispielsweise neue Regelungen zu den Altersgrenzen beim Waffenerwerb angepasst. Um einen Missbrauch von Waffen einzuschränken, müssen seit dem Personen unter 25 Jahren für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte für großkalibrige Jagd- und Sportwaffen ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorweisen.

Wann ist es kein Waffenmissbrauch? Notwehr kann einen gesetzeskonformen Waffengebrauch begründen.
Wann ist es kein Waffenmissbrauch? Notwehr kann einen gesetzeskonformen Waffengebrauch begründen.

Darüber hinaus wurde der kleine Waffenschein für das Führen von Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen eingeführt sowie der Erwerb und Besitz von bestimmten Pumpguns, Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymessern grundsätzlich verboten.

Ebenfalls um Waffenmissbrauch vorzubeugen, wurde ein Waffenregister erstellt. Waffenhändler sind verpflichtet, jeden Verkauf von erlaubnispflichtigen Schusswaffen an die zuständige Behörde zu melden sowie Protokolle bei Verkäufen von Schreckschusswaffen anzulegen.

Was gilt nicht als Waffenmissbrauch?

In Fällen von beispielsweise Notwehr oder Notstand kann der Waffengebrauch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und somit keinen Waffenmissbrauch darstellen. Die Entscheidung darüber ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

Handelt es sich beim Gebrauch einer Waffen um einen Unfall, bei dem sich versehentlich ein Schuss löst oder eine Person durch ein Messer beziehungsweise andere waffenartige Gegenstände verletzt oder bedroht wird, kann es sein, dass kein Waffenmissbrauch im engeren Sinn vorliegt. Auch hier ist die Entscheidung einzelfallabhängig.

Sanktionen bei der Missachtung waffenrechtlicher Vorschriften

Waffenmissbrauch hat in der Regel rechtliche Folgen.
Waffenmissbrauch hat in der Regel rechtliche Folgen.

Waffenmissbrauch setzt in der Regel den unrechtmäßigen Einsatz von Waffen voraus. Dabei ist es unerheblich, ob eine Waffe grundsätzlich nach Anlage 2 WaffG verboten ist oder nicht.

Rechtliche Folgen kann ein solcher Gebrauch in mehrerer Hinsicht haben.

Wird durch einen Waffenmissbrauch eine Person bedroht, verletzt oder getötet, hat dies in der Regel strafrechtliche Konsequenzen, die im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten sind. Je nach Art und Schwere der Tat, können Geld- oder Freiheitstrafen drohen.

Kommt es hier darüber hinaus auch ein Verstoß gegen die waffenrechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel einem illegalen Waffenbesitz, dem Führen ohne Waffenschein oder dem Nichtvorhandensein einer Waffenbesitzkarte, hat dies ebenfalls Konsequenzen. Die Paragraphen 51 und 52 im Waffengesetz legen die Sanktionen für diese Verstöße beziehungsweise Tatbestände fest. So können auch hier Geld- oder Freiheitstrafen von bis zu 10 Jahren drohen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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