Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Headerbild Aufbauseminar

Wann Sie ein Aufbauseminar in der Probezeit absolvieren müssen

Jeder Fahrzeugführer, der nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung die Fahrerlaubnis in Händen hält, tritt in eine zweijährige Bewährungszeit ein. Die Probezeit für Fahranfänger dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Phase können Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Co. zu weitreichenderen Sanktionen führen, als die, die eigentlich gemäß Bußgeldkatalog auf Verkehrssünder zukommen.

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen normalerweise eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Doch was genau ist ein Aufbauseminar? Wie unterscheidet es sich vom Fahreignungsseminar (Punkteabbauseminar)? Und können Sie das auferlegte Aufbauseminar gegebenenfalls umgehen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann muss ich ein Aufbauseminar absolvieren?

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar und wie läuft das Ganze ab?

Infos dazu, wie Aufbauseminare in der Regel ablaufen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehme?

Weigern Sie sich, das Aufbauseminar zu absolvieren, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Erst wenn Sie die Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde vorlegen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wobei handelt es sich um A- und B-Verstöße?

Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.
Das Aufbauseminar kann Fahranfängern drohen, die in der Probezeit Verkehrsverstöße begehen.

Die Tatbestände im Bußgeldkatalog sind allesamt in zwei Kategorien eingeteilt: in A-Delikte und B-Delikte. Für die Probezeit finden jedoch nur all jene Tatbestände Anrechnung auf die Bewährungsphase, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden.

Dabei ist es generell auch möglich, dass Verstöße, die laut Tatbestandskatalog in der Regel nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld unter 60 Euro zu ahnden sind, in Ausnahmefällen diese Grenze überschreiten.

Liegen die Bußgelder dann bei 60 Euro und mehr, kann der A- oder B-Verstoß Anrechnung finden auf die Probezeit. Begingen Sie als Kraftfahrer in der Probezeit eine schwere Regelmissachtung, so wird diese als A-Verstoß angesehen. Beispiele für Verstöße dieser Art sind das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung vom Handy während der Fahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkohol bzw. Drogen am Steuer sowie Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Letztere werden in der Probezeit jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr als Verstoß der Kategorie A gewertet. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um eine weniger schwere Regelmissachtung im Verkehr. Dazu gehören beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette, eine Überladung, sowie das Überziehen der Hauptuntersuchung.

Eine Besonderheit stellen hierbei Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung dar. Kommt es nach einem Unfall zu einem Personenschaden, kann dieser auf die Probezeit sowohl als A- als auch als B-Verstoß gewertet werden. Zugrundegelegt ist laut Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) das ursprüngliche Verkehrsdelikt, das zu den tragischen Unfallfolgen führte. Ähnlich verhält es sich hier im Übrigen auch mit Verkehrsunfällen.

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen bzw. zwei weniger schwerwiegende Delikte, verlängert sich der Führerschein auf Probe um zwei weitere – auf insgesamt vier – Jahre. Zudem mahnen Ihnen die Behörden die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Was ist ein Aufbauseminar?

Im Rahmen eines Aufbauseminars sollen die Fahranfänger, die in der Probezeit mit mehr und minder schweren Vergehen auffällig wurden, eine gewisse Nachschulung hinsichtlich der Verkehrsordnung erhalten. Paragraph 35 FEV gibt die notwendigen Bestimmungen zur Gestaltung der Aufbauseminare für Fahranfänger (kurz: ASF). Das Seminar soll dabei den unerfahreneren Verkehrssündern ihre Fehler im Besonderen vor Augen führen:

„In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. […] Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“ (§ 35 Absatz 2 FEV)

Vor Ablauf des verpflichtenden Seminars müssen die Teilnehmer in der Regel keine weiteren Sanktionen im Falle weiterer Verkehrsverstöße fürchten. In dieser Zeit wird den Beteiligten zugute gehalten, dass sie noch keine Zeit hatten, aus ihren Fehlern entsprechende Lehren zu ziehen. Haben Sie erfolgreich an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen, treten Sie in die verlängerte Probezeit ein. Begehen Sie dann weitere Verstöße, können diese schnell zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Das Aufbauseminar: Dauer und Aufbau

In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.
In der Probezeit geblitzt worden? Ein Aufbauseminar kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

Nach § 35 Absatz 1 FEV besteht das ASF aus einem Kurs mit vier Sitzungen á 135 Minuten. Die Sitzungen dürfen dabei jedoch nicht an einem Tag absolviert werden, sondern müssen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken.

Da Aufbauseminare gerade auch durch die Gruppengespräche eine Besserung und einen Erkenntnisgewinn für die Fahranfänger begründen sollen, steht laut Verordnung eine Teilnehmerzahl fest: Mindestens sechs und maximal zwölf Fahranfänger müssen an dem angesetzten Aufbauseminar teilnehmen. Die Leitung des Aufbauseminars übernimmt dabei in der Regel ein erfahrener und für die Aufbauseminare zugelassener Fahrschullehrer.

Die Fahrprobe im Aufbauseminar

Neben den Gruppengesprächen in jeder angesetzten Sitzung, in denen die Fahrfehler jedes Einzelnen näher betrachtet und diskutiert werden können, besteht das Aufbauseminar auch aus Fahrproben. Jeder Teilnehmer muss im Rahmen der Aufbauseminare die Möglichkeit erhalten, eine mindestens halbstündige Probefahrt zu absolvieren. Im Rahmen der Fahrprobe soll das Fahrverhalten eines jeden genauer beobachtet und analysiert werden.


Die Fahrprobe, die zwischen erster und zweiter Sitzung stattfinden sollte, muss laut Verordnung ebenfalls in Gruppen stattfinden: Drei Teilnehmer und der Fahrlehrer sind je Fahrprobe anwesend. Während einer der Teilnehmer für die Dauer von mindestens 30 Minuten fährt, nimmt der Fahrschullehrer auf dem Beifahrersitz Platz. Zwei weitere Teilnehmer sitzen auf der Rückbank des Autos, sodass auch sie das Geschehen beobachten und mögliche Fehler des Fahrers besser beurteilen und im folgenden Gruppengespräch anbringen können.

Das für die Fahrprobe zu nutzende Fahrzeug sollte dabei in der Regel der Fahrzeugklasse entsprechen, mit der der Teilnehmer den Verstoß beging, der zur Anordnung des Aufbauseminars führte. In den meisten Fällen betrifft dies dabei Führerscheinklasse B, da hier die meisten neu erteilten Fahrerlaubnisse pro Jahr erfolgen. Doch auch bei Verstößen mit einem Bus, Lkw oder Motorrad in der Probezeit muss die betreffende Fahrschule für das Aufbauseminar und die Fahrprobe das entsprechende Kfz bereitstellen können.

Unter Umständen kann das Seminar auch bei Einzelteilnahme möglich sein. Die Gespräche mit dem Fahrlehrer müssen hierbei jedoch in jeder der vier Einzelsitzungen mindestens 60 Minuten dauern (§ 35 Absatz 3 FEV).

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro verbunden.

Die Teilnahme am Aufbauseminar birgt zusätzliche Kosten: Es handelt sich beim Aufbauseminar um eine kostenpflichtige Nachschulung der auffällig gewordenen Fahranfänger. Das bedeutet, dass Sie im Falle der Anordnung selbst für die Organisation und Teilnahme am Aufbauseminar zuständig sind. Die Behörde gibt Ihnen lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung über die absolvierte Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen.

Dabei wird Ihnen jedoch auch genügend Zeit eingeräumt, um sich über entsprechende Angebote zum Aufbauseminar in einer Fahrschule zu informieren inklusive der bis zu vier Wochen Teilnahmedauer.


Doch wie teuer ist ein Aufbauseminar genau? Je nach Fahrschule können fürs Aufbauseminar für Fahranfänger die Kosten stark variieren: In der Regel liegen sie zwischen 150 und 400 Euro Teilnahmegebühr.

Verweigern Sie die Teilnahem am Aufbauseminar, kann der Führerschein bald ganz weg sein! Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert. Die Fahrerlaubnis kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie den Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol am Steuer während der Probezeit

Für Fahranfänger, die während Ihrer Probezeit im Verkehr mit Alkohol und Drogen am Steuer auffielen, wird ein besonderes Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet.

Während der Probezeit sind die Bestimmungen für die Führerscheinneulinge wesentlich strenger als für Fahrer, die Ihre Bewährungsprobe bereits erfolgreich absolvierten.

Für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein striktes Alkoholverbot am Steuer – und damit die 0,0-Promillegrenze. Schon bei einem geringen Verstoß können die Behörden die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Drogen und Alkohol anordnen.

Im Rahmen des besonderen ASF wird in einer jeden Sitzung vor allem der Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln auf die Fahrtüchtigkeit näher beleuchtet. Die Verkehrssünder sollen dahingehend besonders sensibilisiert werden und sich der fatalen Auswirkung schon geringer Mengen berauschender Stoffe im Straßenverkehr gewahr werden.

Ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten für die zusätzlich benötigten verkehrspsychologischen Gespräche verbunden. Daher kann der Gesamtpreis über den Kosten für das Aufbauseminar für Fahranfänger liegen.

Der Unterschied zum Fahreignungsseminar („Punkteabbauseminar“)

Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.
Führerschein entzogen: Das Aufbauseminar zu umgehen ist in der Regel nicht möglich.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Fahreignungsseminar – oder auch „Punkteabbauseminar“. Letzteres können Sie belegen, um etwa Flensburger Punkte abzubauen. Dies ist in einem Aufbauseminar hingegen nicht möglich.

Zudem besteht das Fahreignungsseminar aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Part. Die Teilnehmer eines Punkteabbauseminars sollen sich mit ihren Verhaltensweisen auseinandersetzen und mit Hilfe eines Verkehrspsychologen Strategien entwickeln, um aggressive Fahrweisen und andere Fehler im Straßenverkehr zu vermeiden.

Haben Sie das Fahreignungsregister erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Löschung eines Punktes in Flensburg beantragen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre und nur dann möglich, wenn Sie maximal fünf Punkteeintragungen im Fahreignungsregister besitzen.

Ein freiwilliges Aufbauseminar für Punkteauffällige ist seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr möglich. Sie können damit durch die Teilnahme am Aufbauseminar keine Punkte abbauen. Der Punkteabbau und die Nachschulung für Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, ist seither im Fahreignungsseminar möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,22 von 5)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Loading...

Kommentare

  1. nico sagt:

    ich wurde mit 16 km/h zu viel mit einem lkw geblitzt dafür bekam eine strafe von 165 euro und 1 punkt heute bekam ich die aufforderung anhörung eines aufbauseminars wie soll ich mich dazu schriftlich äussern

  2. Dennis sagt:

    hi hätte Mal eine Frage wir lange dauert eine stunde bei einen Aufbauseminar sind das diese 135 min oder gibt es da auch doppel Stunden Frage aus dem Grund weil ich wissen mag bis zu wie viel Stunden ich da an einen Tag sitzen kann.

  3. Sascha sagt:

    Hallo ich bin heute angehalten wurden weil ich nicht angeschnallt war und dad handy in der hand hatte ich hab jetzt knapp 1jahr probezeit rum was wird jetzt auf mich zukommen?

  4. Anni sagt:

    Hallo! habe die Anordnung zum Aufbauseminar erhalten.. Frist ist der 19.02.2021.

    ich habe richtig scheiße gebaut und bin 2 x bevor ich das Seminar abgeschlossen habe, geblitzt worden. 1x 27 zu schnell, 1 x 24…

    Wie sehr am Arsch bin ich jetzt? Führerschein weg?

  5. 2103 sagt:

    Hallo,
    ich bin 24kmh zu schnell gefahren dazu hab ich noch überholt.
    ich wurde angehalten von der Polizei, und bin in der Probezeit hab noch kein punkt.
    Welche Folgen wird es für mich geben?

  6. Daniel sagt:

    Hallo.
    Ich wurde gestern von der Zivilpolizei angehalten nachdem ich beim überholen in einer Überholverbots Zone und ca 15 – 25kmh zu schnell fahren erwischt wurde.
    Ich befinde mich noch in meiner Probezeit. Nach meinem Verständnis werde ich vielleicht 2 A-Verstöße dafür bekommen.
    Welche Folgen wird dies genau für mich haben? Ich habe noch keine Meldungen bekommen.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen

  7. Hexi sagt:

    Hallo meine Frage ist; ich bin noch 1 jahr in der probezeit.
    Ich würde außerorts geblitzt. Allerdings weiss ich nicht mehr genau wie schnell ich war.

    Muss ich mit einen Seminar rechnen? Oder ab wieviel muss man mit einen seminar rechnen in der probezeit?

    Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen muss jeden tag kind zu Schule fahren und zu Arbeit.

    Ich bitte um Antwort.

  8. Yusuf sagt:

    Ich wurde von der Zivilpolizei angehalte da ich 21 KmH zu schnell war hab daraufhin einen Punkt bekommen und die Probezeit Verlängerung. Jetzt würde ich gerne wissen Wo man sich melden kann für das Seminar und in welchem Zeitraum das absolviert werden muss. also muss es direkt nach dem Brief Angemeldet werden oder hat man einen bestimmten Zeitraum?

  9. Despoina sagt:

    Nun, vor ein paar Tagen war ich irgendwo im Auto. Ich hatte zwei Autos vor mir. Der 1. hat eine Blitzdrehung, und die Straße frei zu verlassen, die 2. setzt ihren Kurs fort, weil es noch eine Entfernung war und ich der Dritte bin.
    Und der zweite Fahrer hätte vielleicht gedacht, dass seine Front etwas hinterlassen wird, was er nicht getan hat, und eine Bremse getroffen hat und ich von hinten bin, wurde zu einem sehr kleinen Unfall ohne Sachschaden, nur die hintere Stoßstange des 2. Fahrers hat sich. Der Polizist sagte nur, dass ich 35 Euro zahlen muss, er hat mich nicht über irgendetwas anderes informiert. Was muß ich warte?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Desponia,

      wir können und dürfen das leider nicht beurteilen.

      – Die Redaktion

  10. Kathrin K. sagt:

    Einen schönen guten Tag,
    wenn innerhalb eines Auslandsjahres in Neuseeland eine Anordnung zum Aufbauseminar ausgesprochen wird, kann man dann diese verordnete Maßnahme zeitlich um ca. 7Monate verschieben?
    Danke im voraus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Katrin,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde.

      – Die Redaktion

  11. Daniela sagt:

    Hallo‘
    Ein Kumpel von mir hat in der probezeit ein Rotlicht Ampel übersehen durch Blendung von der Sonne hat ein Bußgeld bekommen und meine Frage jetzt muss er noch ein aufbauseminar absolvieren oder nicht und wenn ja wie lange hat dann die Führerschein stelle zeit ihn den Bescheid zukommen zu lassen .

    Danke im vorraus

  12. Jennifer sagt:

    Hallo wurde heute in einer 30 zone mit 70 km. Es war ein mobiler noch dazu gesagt bin in der probezeit

  13. Frank G. sagt:

    Hallo habe vor kurzem wohl ein Auto beim wenden angerempelt ohne es zu merken,so eine Woche später stand plötzlich Die Polizei da wegen Fahrerflucht das geschädigte Auto hat farbspuren am Kotflügel Mein Auto hat kein Schaden.Was kommt jetzt auf mich zu bin in der Probezeit und brauche den führeschein.Bekomme ich den wieder??

    Gruß Frank

  14. Alonsoo sagt:

    hallo ich 06.05.2018 in der Pole 1,55 promille polizei fing die versuchsperiode 1000 euro in der strafzeit 9 monate ab, um simdide aufbauseminar zu haben habe ich dieses seminar alirsam bekomme ich meinen Führerschein zurück, falls ich einen neuen Führerschein beantragen sollte

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alonsoo,

      Sie sollten sich bei der zuständigen Bußgeldstelle erkundigen, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Führerschein zurück erhalten.

      – Die Redaktion

  15. milad sagt:

    Hallo ,
    habe ich gefahrt 123 auf Autobahn, and muss nur 100 fahren, nuss ich Aufbauseminar machen! oder nur geld und punkt!!
    Danke

    MFG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Milad,

      ein Aufbauseminar wird in der Regel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h (nach Toleranzabzug) von Ihnen verlangt.

      – Die Redaktion

  16. Isabelle sagt:

    Hallo
    Ich wurde letztens leider innerorts mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Tolerantabzug ist schon mit drin. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen ? Da man ja ab 21 km/h erst in die A-Kategorie kommt, kann ich da vielleicht noch ohne aufbauseminar durchkommen ?

  17. Vanessa sagt:

    Hallo, ich habe einen Autounfall wegen einem Tier gebaut in dem ich über die andere Straßenseite geschleudert bin, es war kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt. Nun habe ich eine Bußgeldstrafe wegen Verletzung des rechtsfahrgebots erhalten (100 Euro), droht mir nun ein Aufbauseminar ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vanessa,

      es könnte ein Aufbauseminar auf Sie zukommen.

      – Die Redaktion

  18. Hilal sagt:

    Hallo ich habe den Führerschein seit einer Woche ich konnte im Kreisverkehr nicht halten und musste dann im Gegenverkehr halten, habe mich versucht noch mal einzuordnen letzendlich meinte die Polizei ist es ein Überholverbot mit was für Konsequenzen muss ich rechnen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hilal,

      wir empfehlen Ihnen, den genauen Tatvorwurf abzuwarten und sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      – Die Redaktion

  19. Norman sagt:

    Hallo guten tag ..
    Hab vor 6 monaten auf der autobhn recht fahrbahn genutzt ..dafür habe ich strafe 75 euro bezahlt da kommt noch post vom mein stadt das ich ein aufbauseminar machen muss leider dises post habe ich gar nicht gelesen .. jetzt die zeit die mir geschreiben haben ist schon vorbei ( ich habe nicht gemeldet )… ich habe heute post bekommen das ich die fürerschein abgeben soll .. dnach was soll ich machen …zur info ich bin immer noch auf probezeit …
    Danke euch … MFG Norman

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Norman,

      Sie werden Ihren Führerschein leider abgeben müssen. Sie sollten sich bei der Behörde erkundigen, wie Sie ihn zurück bekommen und ob etwa eine MPU gefordert wird.

      – Die Redaktion

  20. Robert sagt:

    Hallo ich habe mal eine frage ich habe heute ein Aufbauseminar bekommen da ich ein Handy während der fahrt benutzt hatte ich habe den Bußgeldbescheid bezahlt und dachte damit hat es sich erledigt jetzt habe ich von der lbv Hamburg eine Anordnung bekommen einen Aufbauseminar zu machen am 26.06.2018 ist das passiert und jetzt heute 20.11.2018 bekomme ich den beischeid für das Aufbauseminar gibt es dort nicht eine Verjährungsfrist wie bei einem bescheid würde mich auf eine Antwort freuen habe es auch als Foto hoch geladen bin für jede Hilfe dankbar

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder