Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Fahren ohne Fahrerlaubnis
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa wenn Sie trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot fahren) und dem Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen für beide Abstufungen ist hingegen stets derselbe.


Doch worin genau liegt hier der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Was geschieht, wenn Sie trotz Fahrverbot Auto fahren? Und welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führer‌schein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.

Wie wird das Fahren ohne Führer‌schein geahndet?

Laut Bußgeldkatalog folgt auf das Fahren ohne Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument beim Fahren angetroffen wurde – dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt – handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Mit einem Bußgeld ist es also nicht mehr getan. Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Mit einem Fahrzeug fahren trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben
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Kommentare

  1. Sarah sagt:

    Hallo,
    meine Mutter ist die Halterin des Auto welches ich immer fahre. Somit bin ich als Fahrerin eingetragen. Mein Freund und ich waren heute Vormittag unterwegs. Wir waren spät dran und ich war schon etwas gestresst weil unser Sohn (11 Monate) das erste mal krank ist und die Nacht schlaflos für meinen Sohn und mich war. Auch beim parken war er am weinen und ich bat meinen Freund, der vor ca fast 10 Jahren seinen Führerschein verloren hatte, für mich einzuparken weil ich einfach nicht in diese Lücke kam. Ich weiß nicht was ich mir dabei gedacht habe. Blöderweise hat er beim einparken das Auto vor uns leicht angestupst. Ein Zeuge hat dies gesehen und die Polizei gerufen. Diese haben aber schnell entschieden dass man dort keinen Schaden sieht und somit war dies erledigt. Als die Beamten erfahren haben dass mein Partner keinen Führerschein hat wurde es schon ernster. Was droht uns jetzt, was droht meiner Mutter als Halterin die davon noch nichts weiß (werde es ihr natürlich beichten), was droht mir als Fahrerin und kann mein Partner seine geplante MPU anfangen? Wie wird es jetzt rechtlich für uns alle aussehen? Ich habe Angst meinen Führerschein zu verlieren, ich bin auf den angewiesen und meine Mutter hatte mit der Situation auch nichts zu tun, es war wirklich das 1. Mal auf öffentlichen Straßen, sonst immer nur Übungsplätze wo mein Partner fahren darf.

  2. Hector sagt:

    Hallo zusammen,
    Letztens habe ich dummerweise einen Freund von mir meinen Motorradschlüssel gegeben bedauerlicherweise hat er ein Unfall gebaut
    Mich würde jetzt interessieren was auf mich jetzt zukommt
    Zu mir selbst ich bin nicht vorbestraft und habe mit der Polizei kooperiert (was auch ein Fehler von mir war)
    Und muss ich eine Mpu machen ?

    Für jede Antwort würde ich mich sehr freuen

  3. Faramarz sagt:

    Hallo
    Ich hab heute meine Frau eine Runde gelassen und war in eine riesen Parkplatz aber ruhig. Trotzdem Polizei gekommen und sie erwischt. Ich bin auch bei Probezeit und habe ich nächste Monat aufbauseminar wegen Geschwindigkeit. Kann passiert ich verloren meine Führerschein? Und was passiert meine Frau? Sie macht grade auch Führerschein. Danke

  4. Agne sagt:

    Guten Tag,

    man ist 2 mal ohne Fahrerlaubnis geblitzt worden. Erste Geldstrafe 2000e, was kann für 2 mal drohen? Nochmal Geldstrafe oder Freiheitsentziehung?

    Vieln Dank

  5. Anton sagt:

    Liebe Redaktion,
    mir wird folgende Straftat vorgeworfen – „Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ Kurz zur Geschichte:
    Mein Sohn ist 12 Jahre alt. Wir saßen im Auto auf einer öffentlichen Straße (Gewerbegebiet, abends) Er saß am Steuer und Zündung war an, Scheinwerfer an, Gang noch auf „N“ (Angewohnheit von Früher bei Schaltgetriebe). Wir hatten gerade die Plätze getauscht und vorgehabt loszufahren. Doch dazu kam es nicht, weil ein Auto unweit von uns entgegenfuhr und hat angefangen zu parken, das hat meinen Sohn nervös gemacht und er begann zu zweifeln, ob er überhaupt fahren möchte. Solange wir standen und gewartet haben bis der Wagen geparkt hat, kam ein zweiter Wagen, da hat er sich entschieden das Vorhaben abzubrechen und wieder die Plätze zu tauschen. Um das von hinten kommendem Fahrzeug beim Tauschen der Plätze nicht am Fahren behindern, wollten wir es erst vorbeilassen, dazu habe ich den Blinker angemacht, um zu signalisieren, dass wir stehen und die vorbeifahren können. Das Fahrzeug hielt neben uns an und es waren die Polizisten in Zivilfahrzeug.
    Das Fahrzeug von meinem Sohn also nicht bewegt. Unter Stress und Nervosität habe ich gesagt, dass wir nur einige Meter gefahren sind, habe aber außer Acht gelassen zu sagen, dass ich am Steuer saß und bei langsamer Fahrt erklärt habe, wo was ist, wie das Auto reagiert beim Gas geben und bremsen, damit er mental vorbereitet ist.

    Was gibt es hierzu für Straffvorwürfe? Die Sachlage ist jetzt so, dass sie annehmen das mein Sohn gefahren ist, aufgrund dieser Aussage von mir.

  6. Abdurahman sagt:

    ich habe vor zwei tagen mein Auto ohne führerschein gefahren und kleine unfall beteilig und habe ich polizei angerufen und alles erzählt was sagen sie ?

  7. Basti sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Folgendes Szenario:

    Ein freund von mir (20 Jahre kein führerschein)
    und ich (24 Jahre, besitze den führerschein)
    waren mit dem Auto unterwegs .
    Ich habe meinen Freund ein bisschen fahren lassen, weil er nächsten Monat seinen Führerschein machen will. Da wir schon fast zuhause waren hab ich im Auto schon 2 bier getrunken.
    Kurz danach kam uns ein Streifenwagen entgegen woraufhin mein Freund aus angst vor der kontrolle rasant weg gefahren ist .

    Eine halbe stunde später nach dem wir zuhause waren ,traf die polizei dort an und haben meinem Freund halt vorgeworfen das er gefahren sei . Da sie das genau erkennen konnten , laut Aussage der polizei.

    Nun wird mir vorgeworfen das ich Zugelassen habe das er Gefahren ist ohne Fahrerlaubnis .

    Auf was muss ich mich da jetzt einstellen ?

    Mfg
    Basti

  8. Liam sagt:

    Seehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe meinem 17 jährigen Bruder meinem auto gegeben damit er eine Runde dreht

    ich war beifahrer er ist so schnell gefahren das er gegen eine Wand gefahren ist,

    (ich selber habe ein Führerschein aber fahre nicht da ich Drogen konsumiert habe )

    nachdem er den Unfall gebaut hat ist die Polizei gekommen ich. als Halter habe alles auf mich genommen im meinem 17 jährigen bruder zu schützen ,,, das problem ist ixh war unter drogen , die Polizei jat mich zur wache mit genommen , der artz hat mir blut abgenommen..

    und haben mir mein Führerschein weg genommen

    ich war so traurig das ich jetzt die warheit sagen will dad mein bruder gefahren ist damit ich kein Mpu machen muss

    lohnt sich das oder muss ich trotzdem mpu machen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Liam,
      auch wenn Sie selbst nicht am Steuer waren, kann die Behörde grundsätzlich eine MPU verlangen. Für eine Einschätzung des gesamten Sachverhalts sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden.

      – Die Redaktion

  9. Sabi sagt:

    Hallo

    Ich habe mein füherschein und mein Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Ich befand mich noch in der Probezeit .. jetzt in meiner verlängerten Probezeit habe ich jemand fahren lassen der kein Führerschein mehr besitz das ich nicht wusste. Muss ich jetzt ein mpu machen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hall Sabi,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      – Die Redaktion

  10. Manu sagt:

    Hallo, ich war auf einem E-Scooter unterwegs und wurde von der Polizei kontrolliert. Mir wurde vermittelt, das für die Nutzung der E-Scooter ein Führerschein vorhanden sein muss. Meines Wissens benötigt man aber keinen Führerschein. Jetzt droht mir eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was hab ich nun zu befürchten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maunu,

      unseres Wissens nach ist für einen E-Scooter kein Führerschein nötig, da selbst 14-Jährige mit diesen fahren dürfen.

      – Die Redaktion

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