§ 16 FZV (Rotes Kennzeichen: Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Privatpersonen ist es nicht erlaubt, rote Kennzeichen als Ersatz für Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen zu benutzen.

Das Problem mit der Überführung

Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle Tatbestände des Paragraph 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen) zu finden, bei denen ein Bußgeldbescheid droht.

Bußgeldtabelle zu § 16 FZV:

Tatbestands­nummerTatbestandStrafe (€)
816600Fahrzeug mit Kurzkennzeichen fahren, obwohl das angegebene Datum überschritten war50
816612Das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen fahren60
816618Bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt anordnen oder zulassen, das Fahrzeug ohne rotes Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen zu fahren60
816606Kurzkennzeichen ordnungswidrig an mehreren Fahrzeugen anwenden50
816100Das rote Kennzeichen/Fahrzeugscheinheft nicht unverzüglich abliefern10
816106Den Fahrzeugschein oder das Fahrzeugscheinheft nicht korrekt ausfüllen10
816109Das Kurzkennzeichen für einen anderen Zweck als einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt nutzen50
816621Das Kurzkennzeichen einer Person für die Nutzung an einem anderen Fahrzeug als dem im Fahrzeugschein eingetragenen überlassen50
816118Die Pflicht zum Führen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über eine Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt missachten25
816124Das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten und angebrachten roten Kennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen fahren10
816000Die Nutzung des Fahrzeugs bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt anordnen oder zulassen, dessen rotes Kennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet war10

FAQ: § 16 FZV

Wozu dient das rote Kennzeichen?

Dieses Kennzeichen kommt bei gewerblichen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zum Einsatz.

Können auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen nutzen?

Nein, laut FZV ist in diesem Fall das Kurzzeitkennzeichen vorgesehen.

Wann drohen in Verbindung mit § 16 FZV Sanktionen?

Über mögliche Tatbestände informiert Sie diese Bußgeldtabelle.

Beim Kauf oder Verkauf von Autos gibt es einen hohen Organisationsaufwand. Behördengänge müssen erledigt, Unterlagen übermittelt und Autos müssen bewegt werden. Für private Autobesitzer ist das immer wieder aufs Neue eine echte Herausforderung, die es zu meistern gilt. Wenn dann erstmal ein Fahrzeug erspäht ist, das gefällt und in einem einwandfreien Zustand ist, wird schnell die Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt.

Doch plötzlich stellt der glückliche und erschöpfte Käufer fest, dass noch ein wichtiger Schritt fehlt: Das erwünsche Fahrzeug muss noch von seinem Abstellort zum Zielort transportiert werden. Je nachdem wie weit der Abstellort entfernt ist, kann sich dieser Weg als sehr mühsam erweisen – vor allem dann, wenn das gewünschte Fahrzeug im Ausland steht. Viele Menschen denken dann „Das ist doch alles nicht so schlimm, ich leihe mir einfach das rote Kennzeichen bei meinem Freund aus“. Doch dabei handelt es sich nach § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) um eine Fehlvorstellung.

Die rote Nummer und die aktuelle Verwirrung

Privatpersonen ist es nicht erlaubt, rote Kennzeichen als Ersatz für Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen zu benutzen.
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, rote Kennzeichen als Ersatz für Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen zu benutzen.

Rote Nummernschilder haben sich im Bewusstsein der Bevölkerung als Synonym für Überführungskennzeichen gefestigt. Der Grund dafür ist, dass in der Vergangenheit Kfz-Kennzeichen für einfache Überführungsfahrten genau diesem Bild entsprachen. Auch erscheint vielen Autoverkäufern ein rotes Nummernschild als sinnvoll, da das ehemalige Fahrzeug abgemeldet werden muss, bevor der neue Besitzer es erhalten kann. Doch es bleibt ein Irrtum. Denn seit Ende der 90er Jahre ist die Aufteilung und das Aussehen dieser Nummernschilder neu definiert worden.


Heute sind sie aufgeteilt in Kurzzeitkennzeichen, für den Transport innerhalb Deutschlands, und Überführungskennzeichen, speziell für die Überführung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland. Diese Veränderung sorgt noch heute unter vielen Verkehrsteilnehmern für Verwirrung. Ein rotes Kennzeichen, wie es die Privatkonsumenten von früher kennen, gibt es so heute nur noch für gewerbliche Verkäufer. Folglich dürfen rote Kennzeichen privat unter keinen Umständen genutzt werden.

Anders sieht die Sachlage bei den gewerblichen Autoverkäufern aus. Jeder Betrieb im Fahrzeuggewerbe muss täglich sehr viele abgemeldete Fahrzeuge bewegen. Gebrauchtfahrzeuge und Neuwagen müssen Überführungsfahrten absolvieren, Prüfungsfahrten bestehen und für Probefahrten einsatzbereit sein. Um es mit dieser Flotte unangemeldeter Wagen aufzunehmen, nutzen die Gewerbebesitzer rote Kennzeichen.

Diese Art der Handhabung ist um einiges effektiver, als für jedes Auto eine Kurzzeitzulassung zu beantragen. Entsprechend sparen die Händler auf diese Weise viel Geld und Zeit.

Unser Ratgeber von bussgeldkatalog.net gibt einen detaillierten Einblick über das Verwendungsgebiet roter Kennzeichen. Das Aussehen der Schilder wird genau analysiert und die Vorteile für die Händler werden explizit beleuchtet. Weiterhin wird die gesetzliche Grundlage in den Fokus gerückt und die Bedingungen für rote Schilder aufgezeigt. Es wird geklärt, zu welchem Zweck Fahrzeuge mit roten Kennzeichen benutzt werden dürfen, wie der Antrag für ein rotes Kennzeichen abläuft und wie Steuern und Gültigkeit geregelt sind.

Rote Kennzeichen genauer betrachtet

Um die Zulassungskosten für ihre vielen Fahrzeuge bewältigen zu können, greifen Autohändler auf für sie exklusive rote Kfz-Kennzeichen zurück.
Um die Zulassungskosten für ihre vielen Fahrzeuge bewältigen zu können, greifen Autohändler auf für sie exklusive rote Kfz-Kennzeichen zurück.

Das rote Nummernschild für Händler gleicht in Größe und Form den üblichen Kennzeichen. Auch hier ist der Untergrund weiß. Nur die Schrift ist nicht wie üblich schwarz, sondern rot. Dazu kommt, dass ein rotes Kennzeichen einen schmalen roten Rand besitzt.

Durch dieses herausstechende Design fällt es Ordnungshütern leicht, das Sonderkennzeichen schon aus der Ferne zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Wie seine nicht roten Gegenstücke beginnt auch die Buchstaben- und Zahlenfolge des roten Nummernschilds mit der entsprechenden Stadt- oder Landkreisbenennung. Die folgende Nummer beginnt stets mit 06. Danach folgen höchstens drei weitere Ziffern. Kenner der Materie betiteln dieses Kennzeichen deshalb auch gerne als 06-Kennzeichen. Aktuelle Varianten dieser Autonummer weisen auch schon auf der linken Seite den Balken mit den Europasternen inklusive dem Nationalbuchstaben auf. Alte Kennzeichen dieser Art sind aber weiterhin in Verwendung und verlieren nicht ihre Gültigkeit. Beispiele für rote Kennzeichen:

  • B – 06345
  • BB – 06345
  • BBB – 06345

Ein rotes Nummernschild richtig befestigen

Anders als gewöhnliche Nummernschilder, ist ein rotes Kennzeichen häufig für mehrere Fahrzeuge gedacht. Aus diesem Grund muss es in den meisten Fällen nicht fest montiert werden. Doch trotzdem sollte es auf eine Weise am Fahrzeug angebracht sein, in der es sowohl an Vorder- als auch an der Rückseite gut sichtbar ist. Sollten sich noch andere Autonummern am Fahrzeug befinden, müssen diese verdeckt werden.

Es gibt auch spezielle Kennzeichen, die nur für Krafträder zugelassen sind. Diese dürfen auch nicht an anderen Kraftfahrzeugtypen angebracht werden. Alle anderen roten Nummernschilder dürfen im Wechsel für verschiedene Fahrzeugarten verwendet werden.

Die Vorteile der roten 06

Ein rotes Händlerkennzeichen kann mitunter eine extrem lange Laufzeit aufweisen. Genau das macht es auch für Händler so attraktiv. Gewerbliche Autoverkäufer müssen nicht nur die Fluktuation für eine große Zahl an Fahrzeugen verantworten. Sie sollten auch darauf achten, dass ein Kfz jederzeit für eine anfallende Fahrt bereit ist, egal wie lange es in der Zwischenzeit auf dem Gelände abgestellt ist. Schließlich hegen potentielle Käufer den Wunsch, ein Gefährt auf Herz und Nieren zu testen, bevor sie einen Kauf in Betracht ziehen. Und dann kommt die rote Autonummer genau richtig.

Rote Kennzeichen ersparen den Gewerbetreibenden jede Menge Zeit und Geld.
Rote Kennzeichen ersparen den Gewerbetreibenden jede Menge Zeit und Geld.

Denn dieser ist nicht an ein einzelnes Fahrzeug gebunden. Dadurch ist es dem Verkäufer möglich, sie im Wechsel für verschiedene Wagen einzusetzen. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern auch jede Menge Geld. Für ein großes Kfz-Gewerbe in Deutschland gibt es keine bessere Lösung. Doch wie genau kann ein Gewerbetätiger rote Nummernschilder beantragen und welche Kosten entstehen dabei? Und wie genau sieht eigentlich die rechtliche Grundlage aus? Genaue Antworten auf diese Fragen gibt es im nächsten Abschnitt.

Die Gesetzeslage

Die aktuellen Bestimmungen für rote Kennzeichen sind seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Vorher wurde die Zuteilung der heißbegehrten Schilder noch durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Laut § 16 Absatz 1 gilt wie folgt:

“Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.“

Jeder Händler kann folglich die roten Nummernschilder für jene Fahrzeuge benutzen, die nicht zugelassen bzw. nicht angemeldet sind. In § 16 wird auch genau geregelt, welche speziellen Fahrten mit Kraftfahrzeugen gemacht werden dürfen, die ein rotes Kennzeichen aufweisen. Dabei gilt es jedoch genau zu klären, was der Gesetzgeber mit „Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten“ meint.

Probefahrten

Der Gesetzgeber regelt genau, wann und wie Händler rote Kennzeichen verwenden dürfen.
Der Gesetzgeber regelt genau, wann und wie Händler rote Kennzeichen verwenden dürfen.

Was die Probefahrten betrifft, muss eine sehr genaue Differenzierung gemacht werden. Generell dienen diese Fahrten dazu, die Funktionen eines Wagens vorzustellen und die entsprechend Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Diese Definition der Sachlage schließt eine Kaufabsicht desjenigen mit ein, der die Probefahrt unternimmt. Diese Variante der Probefahrt mit dem am Kfz befestigten roten Schild ist nach § 16 FZV zulässig.

Doch dann gibt es auch Hersteller und Verkäufer, die die Kauflust bei ihren Kunden entfachen wollen, indem sie kostenfreie Fahrproben in neuen Fahrzeugen anbieten. Doch 2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegt, dass diese Art der Fahrt nicht als Probefahrt geltend gemacht werden kann. Entsprechend sind die Händlerkennzeichen in diesem Fall nicht zulässig.

Prüfungsfahrten

Mit einer Prüfungsfahrt meint § 16 FZV nicht die Fahrt zur Fahrprüfungen im Sinne einer Führerscheinprüfung. Vielmehr geht es hierbei um Fahrten, bei denen spezielle Prüfer oder amtlich anerkannte Sachverständige prüfen, ob die Funktionsweise eines Fahrzeugs korrekt ist. So gibt es beispielsweise bei Lkws regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Dabei hat es der Gesetzgeber so geregelt, dass auch die Hin- und Rückfahrt zum Ort der Prüfung mit einem angebrachten roten Schild erfolgen darf.

Überführungsfahrten

Nach dem erfolgreichen Kauf eines Kraftfahrzeugs wird vielen Käufern angeboten, ihnen das erworbene Vehikel frei Haus zu liefern. Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt, dass ein rotes Kennzeichen einen solchen Transport freigibt.

Jedoch ist es nicht erlaubt, rote Kennzeichen dort anzubringen, wo Fahrten gegen Bezahlung angeboten werden. Diese Beschränkung gilt ebenfalls für Nutz- und Zweckfahrten, wenn sie nicht zu den oben genannten Kategorien gehören. Folglich ist es Gewerbetätigen nicht gestattet, einen Wagen mit rotem Händlerkennzeichen zu verwenden, um damit Einkaufen zu fahren oder ihre Kinder von der Schule abzuholen.

Ein rotes Nummernschild beantragen

Für die Zuteilung eines 06er-Kennzeichens müssen einige Nachweise erbracht werden.
Für die Zuteilung eines 06er-Kennzeichens müssen einige Nachweise erbracht werden.

Rote Kennzeichen zu beantragen, ist nicht immer eine leichte Aufgabe. Denn nicht jedem Händler ist es gestattet, rote Nummernschilder zu benutzen. Es besteht kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die begehrten Schilder. Ob ein Antrag genehmigt wird, liegt vollkommen im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Bevor es aber zu dieser Ermessensentscheidung kommen kann, muss vom Antragssteller eine Vielzahl an Unterlagen eingereicht werden. Darunter auch der Nachweis dafür, dass er oder sie ein zuverlässiger Gewerbetreibender ist. Dabei gilt es zu wissen, was hier genau mit „Zuverlässigkeit“ gemeint ist und wie man diese nachweisen kann. Dabei hat jeder Händler verschiedene Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des KBA
  • Auskunft aus dem zuständigen Gewerbezentralregister
  • Steuerbescheinigung (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Eine Reihe an Tatbeständen kann dafür sorgen, dass ein Gewerbetreibender als unzuverlässig kategorisiert und folglich sein Antrag auf das rote Kennzeichen abgelehnt wird. So gelten Personen, die rückständige Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen von über 20 Euro oder rückständige Steuerzahlungen von über 5 Euro aufweisen, als unzuverlässig.

Weiterhin müssen Gewerbebesitzer den eigentlichen Bedarf an roten Kennzeichen für den Betrieb nachweisen und entsprechend belegen, dass sie im Besitz eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs sind. Die folgende Liste kann als Checkliste für alle benötigten Unterlagen beim Antrag auf ein rotes Kennzeichen verwendet werden:

  • Zuverlässigkeitsnachweise
  • Nachweis für die Gewerbeanmeldung
  • Formloser Antrag oder Formular (unterschiedlich je nach Behörde)
  • Bedarfsnachweis (formlos oder im Formular enthalten)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsnachweis

Wer als Antragssteller nur im Auftrag handelt, muss zusätzlich zu diesen Dokumenten eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis oder auch den Reisepass desjenigen vorlegen, der den Auftrag gegeben hat.

Generell gilt: Bei Fragen oder einer generellen Auskunft zu den benötigten Nachweisen und anfallenden Gebühren kann sich jeder potentielle Antragssteller an den entsprechenden Sachbearbeiter der für ihn zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Die rote Nummer und ihre Zuteilung

Jeder Antrag auf rote Kennzeichen wird unter strengen Richtlinien von der zuständigen Zulassungsbehörde geprüft.
Jeder Antrag auf rote Kennzeichen wird unter strengen Richtlinien von der zuständigen Zulassungsbehörde geprüft.

Grundsätzlich ist immer die Zulassungsstelle für den Antrag auf das rote Kennzeichen zuständig, die der Stadt oder dem Landkreis zugeordnet ist, in dem das Kfz-Gewerbe seinen Sitz hat. Dabei findet jede Antragsprüfung unter strengen Richtlinien statt und wird unter mehreren Voraussetzungen gesondert geprüft.

So geht der Sachbearbeiter bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht nur die eingereichten Dokumente durch, sondern schaut bei Erstausstellung auch vor Ort im Kfz-Betrieb vorbei und macht sich folglich ein individuelles Bild über die Zustände am Arbeitsplatz.

Wurden alle nötigen Dokumente eingereicht und ist es dem Betrieb gelungen, den Sachbearbeiter von seiner Zuverlässigkeit zu überzeugen, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Antrag schon sehr gut. Sobald es eine positive Rückmeldung von der Zulassungsstelle gibt, können einer Firma ein oder mehrere rote Kennzeichen ausgestellt werden.

Rotes Nummernschild: Versicherung und Steuer

Fahrzeuge, die rote Kennzeichen aufweisen, besitzen zwar keine zusätzliche Zulassung, sind aber dennoch Teilnehmer im alltäglichen Straßenverkehr. Folglich kommen auch diese Fahrzeuge nicht um eine Versicherung drum herum. Häufig sind rote Kennzeichen auch ein fester Bestandteil eines Versicherungsvertrags für Gewerbetreibende im Kfz-Bereich. Wie bei anderen Kraftfahrzeugen haben Händler hier die Wahl zwischen einer Haftpflichtversicherung oder einer Teil-oder Vollkasko. Für einen Händler gilt es hierbei abzuwägen, welche Versicherungen sich wirklich lohnen und nicht vorschnell zu handeln. Verschiedene Versicherungsangebote einzuholen ist grundsätzlich zu empfehlen. Die verschiedenen Versicherungsanbieter zeigen meist ein sehr breites und sich sehr voneinander unterscheidendes Preisspektrum.

Nach dem erfolgreichen Antrag bei der Zulassungsstelle muss der Händler für jedes Fahrzeug mit rotem Schild eine Versicherung abschließen und Steuern zahlen.
Nach dem erfolgreichen Antrag bei der Zulassungsstelle muss der Händler für jedes Fahrzeug mit rotem Schild eine Versicherung abschließen und Steuern zahlen.

Neben der Versicherung kommen rote Kennzeichen auch mit Kosten in Form von Steuern daher. Die Steuerbeträge sind jedoch recht übersichtlich und richten sich immer nach den verschiedenen Fahrzeugtypen. So ist bei einem Motorradkennzeichen eine Jahressumme von 46,02 Euro zu bezahlen. Bei allen anderen Fahrzeugvarianten sind 191,73 Euro pro Jahr fällig.

Spezielle Auflagen: Fahrzeugscheinheft und Fahrtenbuch

Besitzer von roten Kennzeichen haben nicht nur steuerliche und versicherungstechnische Pflichten. Sie sind weiterhin dazu angehalten, den korrekten Gebrauch des roten Schilds nachzuweisen. Entsprechend erhalten sie zur Autonummer auch ein Fahrtenbuch und ein spezielles Fahrzeugscheinheft. Der Gebrauch dieser Nachweisdokumente ist im § 16 Absatz 2 FZV geregelt:

“Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. […]“

Dem Gesetzestext folgend dürfen die Begriffe des Fahrzeugscheinhefts und des Fahrtenbuchs nicht durcheinander gebracht werden.

Im Fahrzeugscheinheft muss jedes mit dem roten Nummernschild ausgestattete Fahrzeug genau beschrieben sein – vor der ersten Fahrt mit dem speziellen Nummernschild muss also ein neuer Eintrag auf einer gesonderten Seite des Heftes angefertigt werden. Dies kann der Fahrzeughalter oder eine von der Zulassungsbehörde berechtigte Person erledigen. Das gültige Fahrzeugscheinheft muss schließlich bei jeder Fahrt betreffenden Kfz mitgeführt werden. Die folgenden Informationen müssen für jedes entsprechende Fahrzeug verfügbar sein und ins Heft eingetragen werden:

  • Benutztes Kennzeichen
  • Fahrzeugmarke
  • Fahrzeughersteller
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrgestellnummer

Im Fahrtenbuch müssen detaillierte Angaben zu allen Fahrten mit Kraftfahrzeugen gemacht werden, die ein rotes Kennzeichen verwendet haben. Start- und Endzeit jeder Fahrt muss hier leserlich und in dauerhafter Schrift dokumentiert werden. Der Besitzer ist verpflichtet, die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch bis ein Jahr nach der letzten Eintragung aufzubewahren und bei entsprechender Nachfrage der Behörde vorzulegen.

Die Laufzeit für ein rotes Kennzeichen

Rote Kfz-Kennzeichen werden bei der Erstzulassung meist mit einer Laufzeit von einem Jahr zugelassen. Danach hat der Gewerbetreibende das Recht, eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür muss der aktuelle Versicherungsschutz als auch die ordnungsgemäß geführten Unterlagen vorgelegt werden. Befindet die Zulassungsbehörde, dass der zu beurteilende Händler sich in der Erstlaufzeit als zuverlässig erwiesen hat, wird dem Antrag auf Verlängerung für gewöhnlich stattgegeben. Die Dauer der Verlängerung kann dabei durchaus unbefristet sein.

Kommt es bei unrechtmäßiger Benutzung eines roten Nummernschilds zu einem Unfall, drohen schwere Strafen.
Kommt es bei unrechtmäßiger Benutzung eines roten Nummernschilds zu einem Unfall, drohen schwere Strafen.

Doch auch bei erfolgreicher, unbefristeter Verlängerung sollten die Regeln weiter eingehalten und die Bücher weiter ordnungsgemäß geführt werden. Denn es ist der Behörde jederzeit gestattet, den korrekten Gebrauch der roten Schilder erneut zu prüfen.

Dabei kann es durchaus vorkommen, dass ein Prüfer unangemeldet vor der Tür steht und die Überprüfung einfordert. In diesem Fall wird das Kennzeichen als auch die entsprechenden Papiere auf korrekte Führung kontrolliert.

Wenn es der Besitzer eines roten Kennzeichens mit den Vorschriften nicht so genau nimmt, kommt das bei diesem Check schnell ans Licht.

Sollte die Behörde Ungereimtheiten im Umgang mit den roten Nummernschildern feststellen, kann es sehr schnell passieren, dass die Erlaubnis für die Verwendung der besonderen Schilder wieder entzogen wird. Abgesehen von drohenden Geldstrafen kann dann auch eine Neuzuteilung der Erlaubnis ausgeschlossen werden.

Rote Kennzeichen ausleihen: Ist das rechtens?

Ist man mit einem Autohändler befreundet, lockt die Möglichkeit, sich für kurze Überführungsfahrten rote Kennzeichen zu leihen und so den Kosten für Kurzzeitkennzeichen zu entgehen. Das Ausleihen roter Nummernschilder stellt jedoch eine ernste Straftat da. Der Versicherungsschutz greift hier nicht mehr, denn dieser ist nur für zugelassene Fahrten aktiv. Und eine Fahrt ohne Versicherung kann richtig teuer werden. Im schlimmsten Fall muss der Täter sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem drohen auch dem leihenden Fahrzeughändler der Verlust seiner Erlaubnis für rote Kennzeichen. Zusätzlich erwarten ihn weitere Strafmaßnahmen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 16 FZV (Rotes Kennzeichen: Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten)
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Kommentare

  1. maier sagt:

    habe kurz geparkt und strafzettel bekommen bekommt der autohändler bescheid wie geht das

  2. Mario sagt:

    Ich habe einem kunden ein fahzeug mit Roten Nummern zur Probefahrt gegeben, Nach 6 Wochen bekomme ich ein Schreiben von der Stadt das dieser kunde geblitzt wurde, Wie verhalte ich mich nun ,der kunde ist mir persönlich nicht bekannt.

  3. Lol sagt:

    Mit was für einer strafe muss man rechnen, wenn man die roten schilder für private zwecke genutzt hat?

  4. Dennis sagt:

    was passiert, wenn ich die roten Kennzeichen vergesse abzumontieren und diese werden geklaut?

  5. Silke sagt:

    Hallo, ich habe während einer Einstellfahrt mit der 07-roten Nummer Sammelkennzeichen- kurz eingekauft! Was kommt da auf mich zu, wenn die Polizei mich anhält?

  6. Oliver sagt:

    Hallo,
    dürfen wir als Werkstatt ein Kundenfahrzeug mit unseren roten Kennzeichen zu uns holen, dessen Wagen noch zugelassen ist, jedoch die Kennzeichen (wodurch auch immer?) verlorengegangen sind?
    Gruß

  7. Oliver sagt:

    Ich möchte einen Oldtimer ohne aktuelle MFK in der Schweiz einkaufen und den Wagen nach der Probefahrt von einem Mitarbeiter mit einem roten Kennzeichen auf eigener Achse nach Baden Württemberg holen lassen.
    Ist das gestattet ?

  8. h. sagt:

    Ich möchte mir einen Abschlepper kaufen und mit meinem PKW zum Händler fahren.Darf ich den PKW für die rückfahrt auf den Schlepper laden? Die roten Kennzeichen sind am Schlepper.

  9. B. sagt:

    Hallo,darf man ein Rotes Kennzeichen nachmachen und es an einen Privatparkplatz hängen, wo ein Auto steht was nicht gefahren wird!!? Danke im Voraus

  10. Franzl sagt:

    Darf ein Händler die rote Nummer für privaten Dauergebrauch ( zB. Einkaufsfahrten und Nutzung eines Anhängers und sonstiges) über einen Zeitraum hin nutzen.

  11. Norby sagt:

    Darf man mit der roten Nummer fahrzeuge überführen gegen endgeld?

  12. Martin sagt:

    Hallo,
    Die Zulassungsbehörde verlangt die Vorlage der Fahrtenbücher die bereits älter sind als ein Jahr. In verschiedenen Quellen lese ich aber, dass man die Fahrtenbücher nur ein Jahr (letzter Eintrag) aufbewahren muss. Wie soll ich mich verhalten?

  13. Gasem sagt:

    Hallo,
    Darf ich meine rote Kennzeichen an einem andre Auto Händler geben wen (geschäftlich zwick besteht) um eine durch ihn gekauft Fahrzeug von A bis zu mir zu überführen wenn ich Auftrag habe für das gleiche Fahrzeug dann von mir für das gleiche kund weiter zu verschiffen (überführen ). Mit freundlichen Grüßen

  14. Bauer sagt:

    Hallo
    Ich möchte ein Kfz ohne Tüv mit einer Direktfahrt entweder mit Kurzzritkennzeichen oder Roter Nummer direkt nach der Kaufabwicklung von Stuttgart nach Frankfurt direkt zum Tüv fahren. Geht das Ohne Tüv
    a.)mit Roter Händler Nummer
    B.)mit Kurzzeitkennzeichen , allerdings beide Möglichkeiten ohne Tüv von Stuttgart nach Hessen…
    Mfg.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bauer,

      mit einem roten Kennzeichen sollte das kein Problem sein.

      – Die Redaktion

  15. Boris sagt:

    Hallo,

    was kommt auf mich zu, wenn ich nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrzeugscheinhefts noch eine Fahrt mit dem roten Kennzeichen unternehme, diese aber auch eintrage?

    Muss ich mit einem Bußgeld rechnen und was kostet das?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Boris

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Boris,

      der Fahrzeugschein läuft nicht ohne Weiteres ab. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      – Die Redaktion

  16. andrea sagt:

    hallo,

    meine frage: darf der händler mich (ohne ihn im auto) mit der roten nr. fahren lassen?

    ich habe ein auto probegefahren & der händler sagte er dürfe uns nicht allein (ohne ihn) fahren lassen – stimmt das, ist es neu, üblich?
    wenn ich mich oben umschaue (mitgeben für probefahrten am WE ist ok, oder der motorradhändler sitzt sicher auch nicht mit drauf!) sieht mir das anders aus. ich wäre normal in eine werkstatt gefahren gucken lassen, so wie immer.
    nun habe ich das auto gekauft, bin zu meiner werkstatt & die sagen: zurückgeben.

    danke,
    andrea

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo andrea,

      rote Nummernschilder sind tatsächlich nur für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen. Der Händler kann daher verlangen, Sie bei der Probefahrt zu begleiten. Um alleine als Privatperson eine Probefahrt durchführen zu können, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

      – Die Redaktion

  17. Thomas sagt:

    Hallo,

    wir sind von der Zulassungsstelle abgemahnt worden, weil wir die Fahrzeuge im (roten) Fahrzeugscheinheft nur einmal erfasst haben. Im Fahrtenbuch haben wir aber jede Fahrt mit den Fahrzeugen dokumentiert.
    So wie ich den Gesetzestext verstehe, muss aber jedes Fahrzeug nur einmal im Fahrzeugscheinheft eingetragen werden – oder verstehe ich das falsch?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      wer das Rote Kennzeichen verwendet, hat einige Pflichten zu erfüllen.

      „Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.“ (§16 FZV, Absatz 2)

      Unseres Wissens nach, ist pro Fahrzeug nur eine Seite im Fahrzeugscheinheft auszufüllen. Im Fahrtenbuch ist hingegen jede Fahrt detailliert festzuhalten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. alan sagt:

    Hallo
    ich habe eine frage
    was passiert wenn man rote kennzeichen hat und die man benutzt um ein auto zu testen aber es nicht aufschreibt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alan,

      Generell werden rote Kennzeichen aufgeteilt in Kurzzeitkennzeichen, für den Transport innerhalb Deutschlands, und Überführungskennzeichen, speziell für die Überführung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland. Als gewerblicher Atoverkäufer dürfen Sie diese Kennzeichen nutzen.

      Ein rotes Kennzeichen, wie es die Privatkonsumenten aus der Vergangenheit kennen, gibt es so heute also nur noch für gewerbliche Verkäufer. Folglich dürfen rote Kennzeichen privat unter keinen Umständen genutzt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. malorny sagt:

    hallo,

    ich habe mich mit der Fahrgestellnummer verschrieben die Nummer stimmt nicht mit der im Fahrtenbuch über ein,wie reagiert die behörde darauf

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Malorny,

      diesen Fehler sollten Sie bei der Zulassungsstelle korrigieren lassen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Kai sagt:

    Hallo darf mir der Autohändler rote Kennzeichen für probefahrten über das Wochenende mitgeben ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kai,

      ja gewerbliche Verkäufer dürfen für Autos die zu Probefahrten herausgegeben werden, rote Kennzeichen benutzen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Andreas N. sagt:

    Hallo,
    Ich Finde mein Fahrtenbuch meiner roten Nummer nicht mehr!
    Was muss ich jetzt beachten bzw. tun?
    Mfg Andy

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andy,

      der Verlust des Fahrtenbuches ist vom Inhaber des roten Kennzeichens oder vom Berechtigten unverzüglich der Zulassungsbehörde anzuzeigen.
      Über den Verlust ist in der Regel eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde abzugeben. Diese eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich vom Inhaber des roten Kennzeichens oder von dem Berechtigten abgegeben werden. Dafür müssen Sie sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Jens sagt:

    Hallo, ich bin Motorradhändler, habe ein rotes Kennzeichen, wo ist der Unterschied oder wie soll ich beweisen, ob ein Kunde eine Probefahrt macht um zu sehen ob an dem Motorrad alles funktioniert oder ob ich ihm die Maschine nur schmackhaft machen will (verkaufsfördernd) ?? darf ein Kunde überhaupt alleine damit fahren? mfG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jens,

      Ihre Kunden werden mit ihren Motorrädern höchstwahrscheinlich aus einer Kaufabsicht heraus eine Probefahrt durchführen. Solche Arten der Probefahrt sind zulässig, weil hier das Fahrzeug auf seine Funktionsfähigkeit geprüft wird. Bei einer konkreten Kaufabsicht darf das Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen an eine private Person für eine Probefahrt ausgeliehen werden.

      -Die Redaktion

  23. Mathias sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog.net
    Wenn ich das Fahrtenheft verliere die Schilder aber noch habe. Muss ich dann das ganze Verfahren noch einmal von neuem machen oder kann mir ein neues Heft ohne Verfahren ausgehändigt werden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mathias,

      ist das Fahrtenbuch Pflicht, sind Sie gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dazu verpflichtet, das Fahrtenbuch jederzeit der anordnenden Stelle oder zuständigen Person vorzulegen.
      Im Falle eines Verlustes ist es ratsam, für die kommenden Fahrten ein neues Fahrtenbuch anzulegen. Abzuraten hingegen ist davon, die vergangenen Fahrten dann nachzutragen, da die entsprechenden Stellen die Angaben genau prüfen. In einem solchen Fall ist schlimmstenfalls mit einer Strafe zu rechnen.

      -Die Redaktion

  24. T. sagt:

    Zu Überführungsfahrten
    Kann ich das Rote Kennzeichen wirklich EU-weit einsetzen ? Also sprich ein Auto in Spanien oder in einem anderen EU-Land holen und dann quer durch Eurpa fahren ?

    Kann ein Bürger der nicht zu meiner Firma gehört im Auftrag ein Auto holen und Überführen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      mit diesen Fragen können Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

      – Die Redaktion

  25. B. sagt:

    Ist das Parken auf einer öffentlichen Strasse mit einem roten Kennzeichen über Wochen/Monate erlaubt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      gesetzliche Regelungen zum roten Kennzeichen finden Sie in § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

      – Die Redaktion

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