Wann Sie einen Führerschein neu beantragen müssen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Führerschein beantragen: Welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie diese einreichen können, erfahren Sie hier!
Führerschein beantragen: Welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie diese einreichen können, erfahren Sie hier!

Im Leben eines jeden Autofahrers gibt es unterschiedliche Situationen, in denen die Neubeantragung des Führerscheins nötig wird. Neben der erstmaligen Ausstellung nach erfolgreichem Abschluss der Fahrprüfung müssen sie einen Führerschein auch neu beantragen wenn etwa der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgte oder das Portemonnaie inklusive Führerschein gestohlen wurde.

Doch wo genau können Sie den neuen Führerschein beantragen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Und wie hoch sind die Kosten für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.


FAQ: Führerschein beantragen

Was brauche ich für einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis?

Hier erhalten Sie eine Übersicht der Unterlagen und Nachweise, welche Sie dem Antrag beifügen müssen.

Muss ich den Führerschein neu beantragen, wenn ich ihn verloren habe?

Ja! Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie umgehend ein neues Dokument beantragen.

Wie teuer ist die Beantragung vom Führerschein?

Sie sollten etwa 50 bis 60 Euro einplanen, wenn Sie einen Führerschein beantragen.

Der erste Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Fahrschüler, die die praktische Prüfung schließlich erfolgreich absolviert haben, erhalten zumeist zeitnah erstmalig den Führerschein. Dieses Dokument gibt Auskunft über die erteilte Fahrerlaubnis. Auf dem heute scheckkartengroßen Ausweis finden sich Angaben zur Person, zur Fahrzeugklasse für die die Fahrerlaubnis erworben wurde und ein Lichtbild.

Der Führerschein erhält durch die getroffenen Angaben die Rechtsgültigkeit eines Ausweisdokumentes. Haben Sie einmal den Personalausweis vergessen, kann ersatzweise im Falle einer inländischen Kontrolle auch der fälschungssichere Führerschein vorgelegt werden, um die Personalien festzustellen.

Doch welche Unterlagen genau benötigen Sie zur Beantragung des Führerscheins? In der Regel erhalten die Fahrschüler in ihrer Fahrschule bereits ein Antragsformular. Dieses müssen sie ausfüllen und unterzeichnen. Dies allein genügt jedoch nicht, um den Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Hierzu bedarf es weiterer Nachweise, wie:

Das Formular zum Antrag auf den Führerschein erhalten Sie in Ihrer Fahrschule oder bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Das Formular zum Antrag auf den Führerschein erhalten Sie in Ihrer Fahrschule oder bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Fahrzeugführer
  • Nachweis über einen erfolgten und bestandenen Sehtest
  • ein Lichtbild (Passfoto), nicht älter als sechs Monate

Zusammen mit dem Antrag reicht der Fahranfänger die Belege bei der Führerscheinstelle ein, die den Antrag sodann prüft und die Erstellung des Führerscheindokuments bei der Bundesdruckerei in Auftrag gibt. Dies kann bereits vor der eigentlichen praktischen Fahrprüfung erfolgen. Ist die Fahrprüfung bestanden, kann der Fahranfänger so seinen Führerschein zeitnah entgegennehmen.

Beim Führerschein mit 17 bedarf es bei dem Antrag auf Fahrerlaubnis zusätzlich der Bestimmung einer oder mehrerer Begleitpersonen. Diese dürfen nicht jünger als 30 Jahre sein, maximal einen Punkteeintrag in Flensburg haben und müssen den Führerschein der Klasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren besitzen. Die Begleitpersonen werden sodann in die Prüfbescheinigung eingetragen. Nur Personen, die hier aufgeführt sind, dürfen als Begleiter neben dem jungen Fahranfänger sitzen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und damit um einen Straftatbestand.

Führerschein verloren: Umgehend neu beantragen!

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, verlegt oder wurde dieser Ihnen zusammen mit anderen Wertsachen gestohlen, müssen Sie zunächst den Verlust anzeigen. Wurde das Dokument gestohlen, kann dies bei der Polizeistation in Ihrer Nähe geschehen. Grund für die Anzeige ist vor allem, dass dem Missbrauch des rechtsgültigen Ausweisdokumentes vorgebeugt werden soll.

Haben Sie den Führerschein verloren, bedarf es keiner polizeilichen Anzeige. Dennoch muss der Verlust bei der Fahrerlaubnisbehörde umgehend gemeldet werden. Findet eine fremde Person den Führerschein, könnte sonst auch dieses Ausweisdokument rechtsmissbräuchlich Verwendung finden.

Zeitgleich mit der Verlustmeldung auf der Führerscheinstelle erfolgt in der Regel die Beantragung eines neuen Führerscheins. Hierfür benötigen die Behörden in aller Regel eine zusätzliche eidesstattliche Versicherung. In dieser erklären Sie verbindlich, dass Sie den Führerschein in der Tat verloren haben und nicht wieder auffinden können. Wurde das Dokument gestohlen, genügt hier in der Regel die Vorlage der Anzeige, wenn Sie den Führerschein neu beantragen möchten.

Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins nicht umgehend und beantragen entsprechend zeitgleich kein Ersatzdokument, drohen im Falle einer Kontrolle 10 Euro Verwarngeld. Der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein ist in einem solchen Fall gegeben. Auch hierfür können ggf. 10 Euro Verwarngeld anfallen.

Gegebenenfalls benötigt die Behörde für die Erstellung eines neuen Ersatzführerscheins auch eine zusätzliche Karteikartenabschrift. Diese ist dann vonnöten, wenn es sich bei dem verloren gegangenen Dokument nicht um einen Scheckkartenführerschein handelte oder der Antrag nicht bei der ursprünglich ausstellenden Behörde erfolgt.

Vom Antrag bis zum Führerschein kann einige Zeit vergehen.
Vom Antrag bis zum Führerschein kann einige Zeit vergehen.

Aber wieso gibt es einen Übergangsführerschein? In Deutschland besteht die Pflicht, den Führerschein beim Führen eines Fahrzeuges stets mit sich zu führen. Vergessen Sie diesen einmal und können ihn bei einer Kontrolle nicht vorweisen, werden 10 Euro Verwarngeld fällig.


Haben Sie den Führerschein verloren oder wurde Ihnen dieser geklaut, müssen Sie somit umgehend einen neuen Führerschein beantragen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Da die Ausstellung eines neuen Scheckkartendokuments bei der Bundesdruckerei einige Zeit – zwei bis vier Wochen – in Anspruch nimmt, benötigen Sie zur Überbückung dieser Zeitspanne ein Übergangsdokument. Der Übergangsführerschein ist dabei nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis zulässig, da die Bescheinigung selbst nicht mit einem Lichtbild versehen ist.

Wichtig: Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem Sie den Ersatzführerschein erhalten haben, müssen Sie den wieder aufgefundenen dringend und zwingend bei der zuständigen Behörde einreichen. Andernfalls drohen ein Verwarngeld von 25 Euro und im schlimmsten Fall eine Ermittlung hinsichtlich eines möglichen Betrugsversuchs.

Führerschein neu beantragen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis

Einen Sonderfall stellt die Beantragung eines neuen Führerscheins dar, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich entzogen wurde. Dies geschieht in der Regel dann, wenn Sie etwa mit Alkohol oder anderen Drogen am Steuer ertappt wurden oder aber bereits acht Punkte und mehr auf Ihrem Flensburger Punktekonto des Fahreignungsregisters angesammelt haben.

In einem solchen Fall erlischt Ihre Fahrerlaubnis und kann erst nach einer gewissen Sperrzeit neu beantragt werden. Wollen Sie den Führerschein dann neu beantragen, kann von den Behörden hierzu eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) verlangt werden. Über die Dauer des Entzugs und der anschließenden Sperrfrist, in der Sie keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzen, bestimmt die Behörde, die den Führerschein entzogen hat. Neu beantragen dürfen Sie das Dokument erst nach Ablauf und Erfüllung möglicher Auflagen wie MPU, Abstinenznachweis, Wiederholung der praktischen und/oder theoretischen Prüfung usf.

Internationalen Führerschein beantragen: Deadline 2033!

Führerschein beantragen: Benötigte Unterlagen sind Antragsschreiben, Nachweise und Lichtbild.
Führerschein beantragen: Benötigte Unterlagen sind Antragsschreiben, Nachweise und Lichtbild.

Bis 2033 müssen alle Bürger der Europäischen Union den EU-Führerschein besitzen. Alle Personen, die heutzutage Ihren Führerschein machen, erhalten diesen internationalen Führerschein bereits. Hierbei handelt es sich um den Kartenführerschein, der dem EU-Personalausweis ähnelt.


Für alle Autofahrer, die noch einen papiernen Führeschein besitzen (auch liebevoll „rosa Lappen“ genannt) besitzen, gilt: Ein internationaler Führerschein ist zu beantragen – und zwar dergestalt, dass Sie das neue Dokument bis zum 01.01.2033 möglichst in Händen halten können.

Ersatzführerschein, Übergangsführerschein, erstmaliger oder internationaler Führerschein: Wo beantragen Sie die Ausweisdokumente? In der Regel erfolgt dies bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Je nach Bundesland sind diese jedoch unterschiedlichen Ämtern zugeordnet – Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt, Kreisamt usf. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ort, wo sich die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde befindet.

Neuen Führerschein beantragen: Die Kosten

Wenn Sie einen Führerschein beantragen, kommen dabei einige Kosten auf Sie zu. Beim erstmaligen Antrag ist der Führerschein mit folgenden Kosten verbunden:

  • Lichtbild: um 8 Euro, je nach Anbieter
  • Führerscheinantrag und Prüfung: zwischen 40 und 50 Euro
  • ggf. Kostenpauschale für die Übersendung: zirka 5 Euro

Entsprechende Kosten fallen für an, wenn Sie den neuen EU-Führerschein beantragen.

MPU: Für den neuerlichen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann die Behörde eine MPU verlangen.
MPU: Für den neuerlichen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann die Behörde eine MPU verlangen.

Anders verhält es sich etwa, wenn Sie den Führerschein verloren haben und sich einen Übergangsführerschein und einen Ersatzführerschein ausstellen lassen müssen. Für das Übergangsdokument, das nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist, fallen in der Regel 10 Euro an, wenn Sie zeitgleich einen neuen Führerschein beantragen. Für den Ersatzführerschein wiederum werden ebenfalls – je nach Klasse – 40 bis 50 Euro fällig.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Wann Sie einen Führerschein neu beantragen müssen
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Kommentare

  1. Rolf sagt:

    Guten Tag, ich habe eine AugenOP erhalten. Meine Sehkraft ist z.Zt. 100%. Im Führerschein steht jedoch unter 12. noch 01 = Brille. Diese brauche ich jetzt nicht mehr. Was muss ich tun, damit der Führerschein aktuell ist.
    Vielen Dank und beste Grüße
    Rolf

  2. Waldgnom sagt:

    Hallo,
    war vor Jahren im Ausland und habe dort einen Führerschein gemacht. Nun bin ich wieder nach Deutschland zurück und möchte diesen Führerschein hier umändern lassen (ist bald abgelaufen). Wie kann ich dabei vorgehen?

  3. Darko sagt:

    Ich habe mein Führerschein verloren wegen 8 Punkte in Flensburg dann 9 monate später hatte ich eine Verkehrskontrolle wo ich mit meinem serbischen Führerschein angehalten wurde. Unwissend das man mit einem serbische Führerschein nicht in Deutschland fahrer darf. Problem ist das diese eine urin kontrolle habe wollten und dieser positiv auf kokain getestet wurde jetzt ist meine Frage wei ich meine MPU machen möchte ob ich wegen denn Punkte MPU machen muss oder wegen dem kokain. Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen und da stand im system nichts wegen dem zweiten meine Frage kommt das da nochmal rein oder nicht weil ich ja zu der zeit kein Führerschein hatte.

  4. Olav H. sagt:

    Hallo,meine Frau hat einen polnischen Führerschein den sie vor ca 10 Jahren verloren hat(alkohol) sie hatte eine sperrfrist von 9 Monaten. Nach dieser Frist hat sie den Führerschein nicht wieder beantragt. Was muss sie jetzt tun um diesen neu zu beantragen? LG Olav

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Olav,

      um den deutschen Führerschein zu erhalten muss Ihre Frau voraussichtlich hier eine neue Fahrprüfung ablegen oder erst Ihren polnischen Führerschein zurück erhalten (an die jeweilige polnische Behörde wenden) und diesen dann hier umschreiben lassen. Genaue Auskunft kann Ihnen dazu jedoch nur eine zuständige Führerscheinstelle geben.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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