§ 16 StVO (Warnzeichen und Schallzeichen)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Am Auto dürfen Warnzeichen nur in bestimmten Situationen zum Einsatz kommen.

Hupe, Lichthupe und Warnblinklicht

Zu den Warnzeichen im Straßenverkehr zählen in Deutschland das Warnblinklicht, die Hupe sowie die Lichthupe. Letzteres ist ein kurzes Aufleuchten mit dem Fernlicht. Warnzeichen dürfen nur unter bestimmten Umständen eingesetzt werden. Alle Tatbestände des § 16 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) zu Warnzeichen finden Sie hier:

§ 16 StVO: Strafen im Überblick

TBNRTatbestandStrafe (€)
116000Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.5
116006Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen.5
116100Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere.10
116106Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch Andere.10
116112Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat.10
116118Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat.10
116124Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.10
116130Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.10
116136Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein.5
116142Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestanden.10

FAQ: Warnzeichen

Wann muss ich das Warnblinklicht einschalten?

Die Warnblinkanlage ist bspw. bei einer Panne oder an einem Stauende einzuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Auch beim Abschleppen müssen Warnblinker eingeschaltet werden.

Darf ich die Lichthupe als Ankündigung eines Überholvorganges nutzen?

Ja, außerhalb geschlossener Ortschaften ist das gestattet. Zu drängeln, ist trotzdem nicht erlaubt.

Wann ist Hupen verboten?

Eine Ordnungswidrigkeit stellt bspw. Hupen dar, wenn Sie damit Bekannte grüßen wollen. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür 5 Euro Verwarnungsgeld vor.

Video: Wann dürfen Sie hupen?

https://www.youtube.com/watch?v=zlSR0JASsMo
Im Video: Wann dürfen Hupe und Lichthupe zum Einsatz kommen?

Weiterführende Informationen zu Warn- und Schallzeichen

Warnzeichen und ihre Bedeutung

Am Auto dürfen Warnzeichen nur in bestimmten Situationen zum Einsatz kommen.
Am Auto dürfen Warnzeichen nur in bestimmten Situationen zum Einsatz kommen.

Die hauptsächliche Funktion von Warnzeichen im Straßenverkehr besteht darin, diese als Gefahrenzeichen zu benutzen. Das bedeutet, dass sie nur dann betätigt werden sollen, wenn ein unmittelbares Risiko für andere Verkehrsteilnehmer besteht, beispielsweise beim Überholen.

Nicht erlaubt sind Lichthupe bzw. Fernlicht und Hupe als Signal, um ein vorausfahrendes Auto zu einer höheren Geschwindigkeit zu drängen. Häufig ist der Grat zwischen Legalität und Illegalität hier aber sehr schmal.

Im schlimmsten Fall kann einem Verkehrssünder bei einem derartig bedrängendem Verhalten eine Anzeige wegen Nötigung drohen. Beim Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften ist nur die Anwendung der Hupe gestattet. Fernlicht bzw. Lichthupe sind grundsätzlich verboten. Auch ein exzessives Hupen im Straßenverkehr (innerorts und außerorts) ist verboten.

Ferner ist das Hupen lauto StVO zum Begrüßen von Bekannten oder ein Hupkonzert nach einem sportlichen Erfolg eines Sportvereins untersagt. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch das benutzen der Lichthupe, um anderen Autofahrern die Gewährung der Vorfahrt zu signalisieren, ist verboten.

Das Verwenden des Warnblinklichts ist ebenfalls nur in bestimmten Situationen erlaubt: bei einem liegengebliebenen Auto, beim Abschleppen eines Fahrzeugs, bei an Haltestellen haltenden Bussen sowie um den nachfolgenden Verkehr auf ein Stauende hinzuweisen.

Die weit verbreitete Praxis, das Warnblinklicht beim Be- oder Entladen oder beim Parken in der zweiten Reihe anzuschalten, ist hingegen verboten.

Hupen im Straßenverkehr: außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt?

Außerorts auf Landstraßen und Autobahnen ist der Einsatz der Hupe oder Lichthupe als Hinweis auf ein geplantes Überholen gestattet.

In diesem Fall sind diese Warnzeichen gewissermaßen wieder eine Art Gefahrenzeichen, da sie den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer auf das Überholen hinweisen, um etwaigen Überraschungen, wie beispielsweise dem plötzlichen Wechsel der Spur, vorzubeugen.

Wann dürfen Warnzeichen eingesetzt werden?
Wann dürfen Warnzeichen eingesetzt werden?

Die Warnzeichen am Auto sollten außerhalb von geschlossenen Ortschaften immer nur dann eingesetzt werden, wenn die Situation es gebietet, da viele Autofahrer die Lichthupe als Nötigung empfinden.

Vor allem auf der Autobahn sind sie ein häufiges Mittel von Dränglern, um andere Verkehrsteilnehmer dazu zum schneller Fahren oder zum Spurwechsel zu bringen.

Hier kommt es nicht selten zu Unfällen. Deshalb ist die Benutzung der Lichthupe auf der Autobahn bzw. insgesamt außerorts nur als Signal im Notfall einzusetzen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 16 StVO (Warnzeichen und Schallzeichen)
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Kommentare

  1. Kim sagt:

    schönen guten Tag,
    ich wohne auf einer autofreien Insel, aber unsere Touristen übertreiben es häufig maßlos mit dem Gebrauch der Fahrradklingel.
    meiner Auffassung nach ist diese ein Schallzeichen, welches ebenso wie die Hupe nur im Notfall getätigt werden sollte. wie hoch wäre theoretisch das Bußgeld, bei übermäßigem und grundlosem klingeln?

  2. Hans-Henning sagt:

    Ich habe seit ungefähr 1,5 Jahren folgendes Problem . Vor dem Haus sind Parkplätze parallel zur Fahrbahn angelegt , mit Aussparung einer Fahrzeuglänge Baumpflanzung . Da stehen trotzdem ständig andere Fahrzeuge , weil die Parkplatzsituation sich als schwierig gestaltet . Ein fremder Autofahrer meint nun , ein verkehrstechnisches Sendungsbewußtsein zu haben , insofern , als das er auf der Höhe des ihn im Weg stehenden Fahrzeuges , er müßte nur daran vorbeifahren , zur Dauerhupe ansetzt . Ich habe mittlerweile ca. 60 Vorgänge mit Datum und Uhrzeit notieren können , manchmal sogar mitten in der Nacht . (halb 2) . Kennzeichen ist bekannt , es muß sich zudem hier um einen älteren Herrn handeln , welcher um 80 Jahre alt ist und um die Ecke wohnt . Wie kann man dieses Problem angehen , und wie kann dieser Verkehrsteilnehmer sanktioniert werden bzw. kann da schon die Fahrerlaubnis in Gefahr sein bei solch einem cholerischen Verhalten . Danke.

  3. Oliver sagt:

    Auf meinem Weg von der Arbeit nach Hause, fahre ich in einer Ortschaft durch eine Kurve, wo ständig Leute Parken dadurch wird die Kurve schwer ersichtlich und ich muss mitten in der Kurve auf die Gegenfahrbahn fahren aufgrund der dort parkenden Autos. Ist es in diesem Fall zulässig zu Hupen um den Gegenverkehr zu warnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Oliver,

      Sie haben die Möglichkeit, das Ordnungsamt zu informieren. Da die Hupe als Warnzeichen gilt und laut § 16 StVO eingesetzt werden darf, wenn Sie sich und andere gefährdet sehen, könnte der Einsatz gerechtfertigt sein.

      – Die Redaktion

  4. Heike sagt:

    Moin, ich wohne am Rand eines kleinen Dorfes aber noch innerorts. Meine Nachbarn haben sich angewöhnt, nicht mehr aus Ihren Autos auszusteigen, sondern einfach zu hupen. Da sich das häuft ist es nicht mehr witzig und ich weiss nicht, was ich dagegen tun kann. Auf meinen mündlichen Hinweis hin bekam ich nur ein mitleidiges Lächeln. Mir ist allerdings nicht klar, wie ich so etwas anzeigen kann, da das Hupen ja zu unterschiedlichen Zeiten passiert. Was kann ich tun?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Heike,

      Sie können sich an das zuständige Ordnungsamt wenden.

      – Die Redaktion

  5. N. F. sagt:

    Hallo,
    ich fahre innerorts mit dem PKW in einer Straße auf der es beidseits gut ausgebaute und beschilderte Radwege gibt. Vor mir fährt ein Radfahrer mit ca. 20km/h auf der normalen Fahrbahn, ein Überholen ist auf Grund der Enge der Straße nicht möglich. Der Radfahrer nutzt nun mehrfache Querstraßen mit sich bietender Möglichkeit auf den Radweg aufzufahren nicht und hinter ihm bildet sich eine zusehends länger werdende Kolonne an KFZ. Darf ich einmalig die Hupe betätigen, um ihn auf die Störung des fließenden Verkehrs aufmerksam zu machen?

  6. Jupp sagt:

    Hallo,

    bei uns an der Straße parken in beide Richtungen mehrere Fahrzeuge.
    Seit längerer Zeit gibt es einen Verkehrsteilnehmer, der täglich immer um die gleiche Zeit um 7.30Uhr und um 16.45Uhr hupend an den parkenden Autos vorbei fährt. Nicht nur kurz, sondern die komplette vorbeifahrt.
    Klingt komisch, ist es mittlerweile aber nicht mehr!
    Eine Strafe von 10.- wird so einen „verirrten“ Verkehrsteilnehmer wohl kaum davon abbringen?
    Besteht hier noch eine andere Möglichkeit?
    Eine Anzeige wird wohl kaum Erfolg bringen…

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jupp,

      für Lärmbelästigungen ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig. Wir empfehlen Ihnen, dieses zu kontaktieren.

      – Die Redaktion

  7. Chris sagt:

    Hallo,
    Ich fuhr letztens mit meinem Auto auf einer Landstraße und hatte kurz vor einer Ortschaft einen Rennradfahrer vor mir auf der Straße, obwohl nur ein paar Meter weiter rechts ein, aus eigener Erfahrung guter, Radwege ist. Bevor ich den besagten Rennradler überholte hupte ich kurz. Worauf hin ich von diesem Radfahrer als Hirnlosen Idioten beschimpft wurde, der sich seiner angeblichen gefährlichen Antion (Hupen) ihn angeblich so erschreckt habe das er fast vom Rad gefallen wäre. Da das ganze aber außerhalb einer Ortschaft und ein geeigneter Radweg zur Verfügung stand habe ich doch nichts verbotenes getan oder?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      die Hupe sollte nur in Gefahren-Situationen genutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

      – Die Redaktion

  8. Stephan W. sagt:

    Hallo!
    Ich fahre jetzt ca. ein Jahr einen Schulbus und auch zum Teil Linienbusse. Als Schulbus fahre ich keine Haltestellen an sondern auch Häuser, der Schulkinder. Ich habe mein Fahrzeug als Schulbus gekennzeichnet und schalte während des Zusteigen der Schulkinder den Warnblinker ein. Manchen Kindern muss ich auf Grund von körperlichen Gebrechen unterstützen. Es passieren die wildesten Sachen in dem die Kinder und auch ich als Fahrer gefährdet werde.
    Darf ich den Warnblinker benutzen, obwohl es sich nicht um eine ausgewiesene Haltestelle handelt?

    Selbst an den Bushaltestellen befinden sich keine zusätzliche Markierung – die einen Busfahrer den Warnblinker vorgibt. Kann ich als Busfahrer bestraft werden, wenn ich hier eine eigene Entscheidung treffe?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stephan,

      laut Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung darf der Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nur Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat.

      Des Weiteren können wir keine Rechtsberatung für Einzelfälle geben. Sie können such überlegen, ob Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden möchten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Arne sagt:

    Hallo,

    ich wohne in einer 30 Zone. Morgens fährt täglich wiederholend jemand hupend vorbei.
    Der Grund seines Hupens ist nicht ersichtlich und es liegt keine Gefährdung vor. Es
    erscheint mir als reine Provokation gegen irgendjemanden in der Nachbarschaft.
    Was wäre die Vorgehensweise dem Einhalt zu gebieten ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Arne,

      wenden Sie sich mit diesen Beobachtungen bitte an die Polizei. Dort wird dann weiteres Vorgehen überlegt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Luisa sagt:

    Hallo!
    Was kann ich tun? Ich wohne in einer stark zum Parken frequentierten Sackgasse. Es gibt tagsüber einen regelrechten Krieg um Parkplätze, es wird grundsätzlich auch in zweiter Reihe gestanden und über den ganzen Tag dient die Sackgasse für Lieferverkehr für viele LKW als Verladestelle. Das Problem ist der überhandnehmende Einsatz der Hupe, weil jemand durch ein in zweiter Reihe stehendes Fahrzeug blockiert wird. Dieses unnötige Hupen, an manchen Tagen bis zu 10 mal die Stunde, zusätzlich zu dem Straßen- und Lieferverkehr, zerrt ganz schön an den Nerven.
    Wie kann man sich dagegen wehren? Ich kann ja nicht jedesmal erst aus dem 5.Stock runter rennen und versuchen die Sache in einem Gespräch zu klären, bis ich unten bin sind die Verursacher meist schon weg. Muss ich jeden, der seine Hupe ohne nachzudenken benutzt, bei der Polizei anzeigen? Welche Beweise bräuchte ich dann? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, z.b. übers Ordnungsamt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Luisa,

      ja, das Ordnungsamt ist eine gute Anlaufstelle, gerade da es sich um ein etabliertes Problem zu handeln scheint. Jeden Einzelnen anzuzeigen, wird wohl wenig Erfolg bringen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Susanne sagt:

    Ich habe auch eine Frage. Ich fahre Rennrad und natürlich ist es manchmal nicht anders möglich die Straße zu benutzen, da kein geeigneter Fahrradweg zur Verfügung steht. Dabei wird man oft beim Überholen angehubt. Es gab bereits Situationen, wo ich mich so erschrocken habe, dass ich fast gefallen wäre. Ist hier der Einsatz der Hupe auch erlaubt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Susanne,

      der Einsatz der Hupe ist ein Warnzeichen, das nur unter bestimmten Umständen eingesetzt werden darf, z.B. wenn ein unmittelbares Risiko für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Halten Sie als Radfahrerin alle Vorschriften im Straßenverkehr ein, ist der Einsatz der Hupe beim Überholen nicht gerechtfertigt und sie wird missbräuchlich genutzt.

      – Die Redaktion

  12. Sami sagt:

    Kurze Frage. Mein Beifahrer hat in geschlosser Ortschaft einmal die Hupe meines Fahrzeuges betätigt und somit eine Dame belästigt. Wird dies nun auf meine Kosten gehen oder muss mein Beifahrer die Schuld auf sich nehmen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sami,

      für einen Griff ins Lenkrad muss der Beifahrer gerade stehen. In diesem Fall müssen Sie allerdings beweisen können, dass der Beifahrer gehupt hat.

      – Die Redaktion

  13. Hans P. sagt:

    Meine Frage hierzu:

    wenn ein Einsatzfahrzeug von Feuerwehr, Polizei usw. auf dem Fußgängerüberweg abgestellt wird, damit ein Insasse z.B. im Kiosk die Bildzeitung kaufen kann und der Fahrzeugführer schaltet das Warnblinklicht ein, handelt er dann auch gesetzeswidrig oder haben die Führer der genannten Fahrzeuge hier Sonderrechte??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans,

      in § 16 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stehen Regeln zu den Warnzeichen.

      – Die Redaktion

    2. Michel G. sagt:

      Lieber Hans,

      „kein Verbrechen ohne Anklage“, möchtest du dich mit der Polizei anlegen? Aber natürlich hat die Polizei Sonderrechte, wie und ob diese eingesetzt werden können, hängt von der Einschätzung der Beamten ab.

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