§ 44 StVZO (Stützlast)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Vorschriften zur Stützlast

Wenn Sie mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren, gibt es Zahlreiches zu beachten. Für Anhänger ohne ausreichenden Achsabstand gelten bestimmte Obergrenzen die Stützlast betreffend. Doch was genau beschreibt die Stützlast und welche Strafen können bei Verstößen drohen? Dies und mehr findet sich in den Angaben des Paragraphen 44 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

FAQ: § 44 StVZO (Stützlast)

Was ist mit Stützlast gemeint?

Stützlast bezeichnet das maximal zulässige Gewicht, mit dem ein Anhänger auf der Anhängekupplung lasten darf.

Wo finde ich die Werte zur Stützlast?

Die Stützlast können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen.

Was passiert, wenn ich gegen die Vorschriften zur Stützlast verstoße?

Mit welchen Sanktionen Sie in diesem Fall rechnen müssen, finden Sie hier.

Bußgeldtabelle zu § 44 StVZO:

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
344000Sie führten das Fahrzeug, bei dem die zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wurde.5
344006Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde.25
344012Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde.25
344600Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde.601
344606Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde.601

Was bedeutet der Begriff „Stützlast“?

Die Stützlast beschreibt die Kraft, die durch die Anhänger auf die Verbindungseinrichtung – Anhängerkupplung – der Zugfahrzeuge wirkt. Der Anhänger liegt dabei auf der Kupplungsvorrichtung auf und stützt den meist einachsigen Anhänger, sodass dieser in der Waage ist und problemlos fortbewegt werden kann.

Die Stützlast beschreibt die Kraft, die vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.
Die Stützlast beschreibt die Kraft, die vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.


Im Grunde bezieht sich der Begriff damit nicht auf das Fahrzeug selbst, sondern gewissermaßen auf die Anhängerkupplung und deren Stützlast.

Für jedes Fahrzeug und jeden Anhänger sind festgelegte Werte für die maximal zulässige Stützlast gegeben. Die entsprechenden Angaben finden sich in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“).


Die Angaben zur Stützlast werden häufig in ihrer Wichtigkeit unterschätzt. Die meisten Fahrer konzentrieren sich auf Anhängelast und Ladung. Dass auch die vertikale Druck- oder Zuglast durch den Anhänger für die Fahrsicherheit von Bedeutung ist, wird gern vernachlässigt.

Unterscheidung zwischen Anhängelast und Stützlast:
Der vertikal ausgeübte Druck vom Anhänger auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges ist die Stützlast. Die Anhängelast hingegen beschreibt das tatsächliche Gewicht des zu ziehenden Anhängers.

Für einachsige Pkw-Anhänger (Starrdeichselanhänger) finden sich in § 44 Absatz 3 StVZO umfangreiche Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Stützlast einzuhalten sind. Fahrzeuge, die einen Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen ziehen dürfen, gilt dabei vor allem, dass die zulässige Mindeststützlast, die auf den Anhänger wirkt, bei nicht weniger als vier Prozent des Gesamtgewichts (Anhängelast) des Anhängers liegen darf. Dabei ist ein höherer Wert als 25 Kilogramm jedoch nicht nötig. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen zGG liegt muss der Wert hingegen nicht über 500 Kilogramm liegen.

Im Vergleich hierzu muss die Stützlast der Zugfahrzeuge mindestens 25 Kilogramm betragen. Sie wird jedoch im Einzelnen von den Herstellern bestimmt. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm – das auch ausgeschöpft wurde – dürfte somit rein rechnerisch nur von einem Fahrzeug gezogen werden, dessen zulässige Stützlast mindestens bei 30 Kilogramm liegt.

Die Anhänger-Stützlast berechnen

Kann man die genaue Stützlast von einem Anhänger berechnen? Kennen Sie die tatsächliche Anhängelast – also das tatsächliche Gewicht, des beladenen Anhängers? Die Stützlast können Sie berechnen mit der Formel:

(Anhängelast ÷ 100) x 4 = Mindeststützlast
(= 4 % der Anhängelast)
Beispiele

Die Stützlast von einem Wohnwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht (Anhängelast) von 1.500 Kilogramm kann nur von einem Fahrzeug gezogen werden, dessen Anhängerkupplung eines Mindeststützlast von 60 Kilogramm hat.


Die Stützlast von einem Pferdeanhänger mit einer Anhängelast von 1.900 Kilogramm dürfen Sie nur mit einem Fahrzeug ziehen, dessen Anhängerkupplung mindestens 76 Kilogramm Stützlast aufweist.

Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht von Anhängern ausgereizt. Wie hoch die Stützlast einachsiger Anhänger am Ende tatsächlich ist, können Sie bei kleineren Anhängern zum Beispiel auch mit einer handelsüblichen Haushaltswaage testen. Stellen Sie hierzu die vordere Auflage des Anhängers auf die Waage. Es gibt jedoch auch spezielle Stützlastwaagen.

Bei Pkw liegt die maximal zulässige Anhänger-Stützlast in der Regel zwischen 50 und 100 Kilogramm.

„Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.“ (§ 44 Absatz 3 Satz 5 StVZO)

Besonders für einachsige Anhänger gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der zulässigen Stützlasten. Andernfalls kann die Fahrsicherheit extrem beeinträchtigt sein. Die Verbindung zwischen Anhänger und Fahrzeug kann sich im schlimmsten Falle lösen und zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr werden.

Die Hebelwirkung eines Anhängers kann sich auch auf die Hinterachsen des Zugfahrzeuges auswirken. Zu unterscheiden sind dabei jedoch generell Probleme, die durch Unterschreitung der Stützlast entstehen oder durch Überschreitung. Beide Tatbestände können schwerwiegende Folgen haben.

Pferdeanhänger: Die zulässige Stützlast müssen Sie auch hier einhalten.
Pferdeanhänger: Die zulässige Stützlast müssen Sie auch hier einhalten.

Unterschreitung der Stützlast beim Pkw

Ist die Stützlast des Anhängers unterschritten, kann es geschehen, dass die einsetzende Hebelwirkung die Hinterachsen des Zugfahrzeuges anheben. Die Hinterräder können die nötige Bodenhaftung verlieren. Da die Hinterachsen in der Regel auch die Antriebsachsen der meisten Fahrzeugmodelle sind, kann dadurch die Fahreigenschaft stark negativ beeinflusst sein. Im schlimmsten Falle können die Reifen gar ganz von der Fahrbahn gehoben werden. So kann es zu schlimmen Unfällen kommen.


Während die Hinterachsen durch die unterschrittene Stützlast zu stark entlastet sind, werden die Vorderachsen im Gegenzug zu stark belastet. Ist der Druck auf die Fahrbahn zu hoch, kann es sogar zu einem schwerwiegenden Achsbruch kommen, der ebenfalls nicht selten in einen schweren Unfall mündet.

Ähnliche Auswirkungen finden sich bei Unterschreitung der Achslast am Anhänger. Der hintere Teil einachsiger Anhänger wird zu weit nach unten gedrückt. Berührt er gar die Fahrbahn ist die Gefährdungslage enorm. Bei zweiachsigen Anhängern hingegen werden die Vorderachsen entlastet, die Hinterachsen verstärkt belastet. Dadurch kann es zum Schwimmen des Zugelements kommen, da die Steuerungssicherheit durch den Reifendruck auf die Fahrbahn am vorderen Ende zu gering ist.

Auch die Anhängerkupplung kann gegebenenfalls aus der Verankerung reißen. Der Anhänger wird so zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr.

Die Stützlast um mehr als die Hälfte unterschritten? Durch die hohe Gefährdungslage bei unterschrittener Stützlast eines einachsigen Anhängers sieht der Bußgeldkatalog hierfür nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sondern bei Unterschreitungen von mehr als 50 Prozent gar einen Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg vor. Ist die Stützlast um bis zu 50 Prozent unterschritten, droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Überschreitung der Stützlast beim Pkw

Entgegengesetzt zu den vorhergegangenen Schilderungen spiegeln sich die Effekte bei einer Überschreitung der maximal zulässigen Stützlast. Die Hinterachsen des Zugfahrzeuges werden überlastet, die Vorderachsen zu stark entlastet.

Durch die Verringerung des Anpressdrucks der Vorderräder kann es zu starken Problemen bei der Lenkung des Wagens kommen. Hierdurch ist die Unfallgefahr ungleich gesteigert.

Durch die Überlastung der Hinterachsen droht dabei nicht nur der Achsbruch. Auch das Aufsetzen der Karosserie am Heck ist so möglich. Die Anhängerkupplung kann durch den erhöhten Auflagedruck nach unten abbrechen. Bricht der Anhänger von der Verbindung ab, gefährdet er die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Die Bruchgefahr der Anhängerverbindung ist durch eine überschrittene maximal zulässige Stützlast stark erhöht.

Haben Sie die maximal zulässige Stützlast um 50 Prozent und mehr überschritten, können Ihnen ebenfalls 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen. Ist die zulässige Stützlast um bis zu 50 Prozent überschritten, droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Die Anhängerkupplung

Immer seltener finden sich an Fahrzeugen fest verbaute Anhängerkupplungen. Kaufen Sie sich einen Neuwagen, kann dies zumeist als Zusatzbuchung aufgenommen werden. Da jedoch die meisten Pkw-Fahrer nur selten einen Anhänger benötigen, verzichten viele auf die zusätzliche Verbindungseinrichtung.

Stützlast: Auch beim Fahrradträger müssen Sie diese Werte beachten.
Stützlast: Auch beim Fahrradträger müssen Sie diese Werte beachten.

Auf dem Markt finden sich daher immer häufiger auch Anhängerkupplungen, die nachträglich montiert werden können und leicht an- und abzubauen sind, falls doch einmal ein Anhänger mit dem Auto transportiert werden soll.

Doch nicht alle dieser Kupplungen sind auch für den Anhängerbetrieb zugelassen. Achten Sie im Falle des Kaufinteresses unbedingt darauf, dass Sie mit dem Kupplungs-Kit auch einen Anhänger ziehen dürfen.

Wenn Sie den Anhänger an die montierte zusätzliche Anhängerverbindung anbauen, müssen Sie nunmehr nicht mehr nur die zulässige Stützlast Ihres Autos beachten, sondern vor allem die Stützlast der Anhängerkupplung selbst. Die Angaben können Sie in der Regel der beigefügten Bauartgenehmigung (oder auch EG-/ECE-Genehmigung) entnehmen.

Benötigen Sie die Stützlast auch für Fahrradträger? Ja. Auch Träger, die am Heck des Fahrzeuges angebracht sind, haben ein Gewicht, das vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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§ 44 StVZO (Stützlast)
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Kommentare

  1. Sylvia sagt:

    Stimmt es, dass man auf der AHK nichts montieren darf, mit dem man die Stützlast überschreiten KÖNNTE?
    Das hat man uns gestern im Campingladen erklärt. Ein Fahrradträger, der 60 Kilo schaffen könnte, darf nicht dran sein, weil bei uns die max. Stützlast 56 kg ist. Auch wenn wir da kein Rad drauf haben oder ein leichteres, wäre das verboten.

  2. Elka sagt:

    An meinem Fahrzeug ist eine feste Anhängerkupplung verbaut, ob original ab Werk oder nachgerüstet weiß ich nicht. Im Fahrzeugschein sind die verschiedenen Lasten und Massen eingetragen, nur für die Stützlast gibt es keinen Eintrag. Wonach muss ich mich jetzt richten, Anhängerkupplung, Anhänger oder lässt sich der Wert berechnen?
    Gruß Elka

  3. Christian sagt:

    Hallo an das Team,

    mich beschäftigt schon länger die frage bezüglich einer Eintragung der Stützlast als Ergänzung im Teil 22 um so das zGG um die Stützlast zu erhöhen. Also keine Auflastung im klassischen Sinn, sondern eben nur die Eintragung. Da laut einer EU-Verordnung die Möglichkeit bestehen soll einen Eintrag zu erhalten, der die Überschreitung des zGG erlauben soll. Hierzu findet man sehr häufig auf SocialMedia kontroverse Diskussionen, die zum teil fast in Streitereien enden. Wobei es zu verschiedenen Aussagen kommt. Die einen behaupten das es problemlos möglich sei, da man ja in einem nicht EU-Land nicht an diese Verordnung gebunden wäre, und man dann eben auf der sicheren Seite wäre wenn die Stützlast als zusätzliches Gewicht im Bezug auf das zGG eingetragen wäre. Die anderen behaupten das somit das technisch maximal freigegebene Gesamtgewicht überschritten wird. Konkret geht es hierbei um einen einachsigen Wohnwagen der Herstellerseitig für 2000kg zugelassen ist, und manche hier im Fahrzeugschein eine Eintragung erwirkt haben um auf gesamt 2100kg zu kommen. Ist es nicht so das bei einem einachsigen Anhänger das zGG bei 2000kg schon auf dem absolut maximal möglichen liegt, und dieser Wohnwagen daher auch nicht aufgelastet werden kann? Demzufolge auch nicht mit diesem, sagen wir mal kleinen Trick, die Eintragung erhalten kann, da ja das zGG dadurch über den freigegebenen Wert überschritten werden würde?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Christian

  4. H. sagt:

    Ich habe einen Wohnwagen mit einer ab Werk angegebenen Stützlast von 85kg leer. Darf haben 100 kg wie das Zugfahrzeug.
    Das hatte ich aber bei der Übernahme nicht erfahren. Hintergrund. Allein nur eine volle 11 kilo Gasflasche erreicht die 100kg. Somit kann ich weder meinen Stauraum unterm Bett noch andere Stauräume im Gaskasten noch die Schränke beladen. Ein Ausgleich nach hinten habe ich nicht.
    Das ist für mich ein grober Mangel des Herstellers. Ich bin zurzeit dabei eine Lösung mit dem Hersteller bzw. Händler zu finden.
    Auch der bereits Montierte Fahrradträger auf der Deichsel war für mich das Indietz Super für die Räder. Keiner hatte uns darauf aufmerksam gemacht das es gar nicht funktioniert.

    mfg
    Henrik

  5. Daniel sagt:

    Hallo,

    wir haben uns einen Faltcaravan mit einer Stützlast von 50 kg gekauft (eine Achse, mit Auflaufbremse). Unsere Anhängerkupplung darf einen Stützlast von 75 kg haben.

    Welche Stützlast ist vor dem Fahrtantritt für uns wichtig?
    Danke im Voraus für eure schnelle Antwort

    Mfg
    Daniel

  6. N. sagt:

    Hallo,
    ich fahre einen Skoda Octavia Combi (5E5) Bj. 2018 Erdgasfahrzeug.
    Ich möchte eine Hängerkupplung von Westfalia mit EG-Genehmigung anbauen lassen.
    Die Hängerkupplung soll nur für einen Fahrradträger mit 2 Fahrräder genutzt werden (kein Hängerbetrieb) Laut Westfalia ist die Hängerkupplung auch für für Fahrzeuge mit Gasbetrieb geeignet. Weiterhin ist ein TÜV – Eintrag nicht erforderlich. In meiner Zulassungsbescheinigung vom PKW stehen folgende Angaben: Anhängelast gebremst sowie ungebremst ist ein Strich. Bei der Stützlast ist das Feld offen.
    Kann ich diese Hängerkupplung durch eine KFZ-Werkstatt anbauen lassen?

    MfG
    N.

  7. Dirk sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich besitze ein Golf-Cabriolet mit einer Stützlast von 75 kg und 1300 kg Anhängerlast. Nun möchte ich mir für ein Wochenende eine kleine Anhängerhebebühne mit einen Gewicht von 1000 kg und einer Stützlast von 80 kg ausleihen. Es sind nur ein paar Kilometer in der Stadt. Darf ich das? Danke im Voraus. Dirk

  8. Franziska H. sagt:

    Beabsichtige mir einen Pferdeanhänger mit Stützlast von 120 KG anzuschaffen. Habe aber am BMW X3 „nur“ 100kg … Ziehe im Normalfall aber auch nur sehr selten zwei Pferde sprich voll beladenen Anhänger… Heißt, laut Ihrer Formel bin ich auch bei Vollauslastung Anhänger (2400KG) im Rahmen mit 96KG? dann verstehe ich nicht die Vorgabe vom Hersteller… ist das alles kompliziert. Was sagt denn eigentlich die Versicherung im Falle eines Unfalls?
    Mfg
    Franziska H.

  9. Robert K. sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe für mein tiefergelegtes Fahrzeug eine AHK gekauft und möchte in Kürze diese anbauen. Nun finde ich leider kein Bußgeld bei unterschreiten der 350mm zur Fahrbahn. Könnt ihr mir dabei weiterhelfen?

    Mfg Robert

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      was meinen Sie mit 350 mm zur Fahrbahn?

      – Die Redaktion

  10. Dieter sagt:

    Hallo!
    Ich habe einen Fahrradträger für die AHK.
    Mit 2 E Bikes und dem Trägergewicht komme ich auf 62,5 KG.
    Stützlast ist aber nur 60 KG.
    Ist das noch vertretbar oder ein Himmelfahrtskommando?
    Vielen Dank.
    D. Placke

  11. Lars sagt:

    Guten Abend, laut Fahrzeugschein habe ich eine Stützkraft von 50Kg. Die neu angebaute AHK hat eine zulässige Stützkraft von 75Kg. Nun zur Frage: ich möchte einen Fahrradträger inkl. 2 Fahrräder transportieren. Alles zusammen hat etwa ein Gewicht von 53 Kg. Ist dieses zulässig bzw. kann hierbei schon etwas passieren (wie z. B. ein Achsenbruch) ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lars,

      soetwas kann als Überladung gewertet werden, da zu viel Gewicht auf die Kupplung wirkt. Überladung beeinflusst das Fahrverhalten Ihres KFZ und kann die Verkehrssicherheit gefährden.

      – Die Redaktion

  12. Ingo sagt:

    1.Wieviel Stützlast ist bei leerer Anhängerfahrt erforderlich?
    2. Wird die Stützlast zum Anhängergesamtgewicht hinzugerechnet oder abgezogen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ingo,

      wie hoch die Stützlast sein darf, können Sie den Zulassungspapieren Ihres Kfz entnehmen. Je nachdem wie hoch das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers ist, darf der Anhänger um die Stützlast schwerer sein.

      – Die Redaktion

  13. Peter sagt:

    Hallo und guten Tag
    In meiner Zulassungsbescheinigung steht unter Ziffer13 stützlast 50 kg
    Die Anhängerkupplung die ich verbauen möchte hat Stützlast 75 kg
    Darf ich diese einbauen wenn ich mich an die 50kg halte?

    Mit der Bitte um Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      wenn in den Papieren eine Stützlast von 50 kg eingetragen ist, kann es trotzdem sein, dass Ihnen bei einer Polizeikontrolle Überladung vorgeworfen wird. Ihr Fahrzeug wird dann höchstwahrscheinlich nachgewogen. Ob es aber tatsächlich zu einem Bußgeld kommt, hängt von den prüfenden Polizisten ab.

      – Die Redaktion

  14. Markus sagt:

    Hallo
    Ich möchte mir nen wohnwagen kaufen habe aber nur ein stützlast von 60kg der Wohnwagen hat aber 75kg stützlast,wenn ich den wohnwagen so beladen das ich auf dem kupplungskopf 60kg bekomme dann dürfte ich den doch ziehen,oder?
    Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Markus,

      auch wenn Sie den Wohnwagen so beladen, dass nur 60kg auf den Kupplungskopf wirken, kann Ihnen im Falle einer Polizeikontrolle „Überladung“ vorgeworfen werden. In diesem Fall wird Ihr Fahrzeug dann vermutlich nachgewogen. Stellt sich dann tatsächlich eine Überladung heraus, droht ein Bußgeld.

      – Die Redaktion

  15. Michael H. sagt:

    Hallo,
    wir wollten uns einen gebrauchten Skoda Roomster kaufen und eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen.
    Für den Roomster gibt Skoda in seinen Beschreibungen aber leider nur eine Stützlast von 50 kg an.
    Es gibt aber nachrüstbare Anhängerkupplungen für dieses Modell, wo je nach Anbieter verschiedene Lasten von 50, 60 oder 75 kg angegeben werde.
    Welcher Wert gilt bei so einem nachträglichen Einbau?
    Der von der Kupplung oder der von Skoda?
    Wir wollten zwei E-Bikes auf einem Heckträger transportieren und kämen da (mit ausgebauten Akkus) auf etwa 60 kg.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michael,

      durch die Anbringung eines Fahrradträgers verändern sich die Fahreigenschaften Ihres Kfz. Daher sollten Sie die 50 kg mit Ihrer Anhängerkupplung nicht überschreiten. Ob Sie an Ihrem Fahrzeug eine andere Anhängerkupplung, die eine höhere Stützlast hat, anbringen können, wissen wir leider nicht. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich z. B. beim TÜV zu erkundigen.

      – Die Redaktion

  16. Simon sagt:

    Hallo „Team-Bussgeld“ :)
    Ich fahre einen Mercedes W204 der im Fahrzeugschein eine Stützlast von 75kg anzeigt. Nun beabsichtige ich meinen PKW mit einer AHK nach zu rüsten. Da ich mit diesem Fahrzeug zukünftig einen Pferdeanhänger (idR Stützlast von 100kg) ziehen möchte, soll die neue AHK mit einer zulässigen Stützlast von 100kg ausgestattet sein.
    Darf ich dies überhaupt anbauen lassen bzw. den Anhänger überhaupt ziehen?
    Danke und Grüße, Simon

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Simon,

      es kommt darauf an, wie hoch die zulässige Anhängelast Ihres Kfz ist. Daher können wir an dieser Stelle pauschal keine Antwort treffen.

      – Die Redaktion

  17. Stefan sagt:

    Sehr geehrtes Bußgeldteam,
    ich plane den Kauf des Eriba touring Triton 430. Masse im fahrbereiten Zustand: 865 kg, technisch zulässige Gesamtmasse je nach Zuladung und Ausstattung 1.000 – 1.300 kg., Maximale Stützlast des Wohnanhängers 100 kg. Weitere Informationen finden Sie auf der beigefügten Website weiter unten. Mein Zugfahrzeug Peugeot 2008, 114 PS Diesel, 1,6 Liter Hubraum verfügt über die folgenden Daten: Tatsächliche Masse des Fahrzeuges 1.352 kg, technisch zulässige Gesamtmasse in beladenen Zustand 1.708 kg, zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines Zentralachsanhängers 1.300 kg, Stützlast 53 kg, technisch zulässige Gasamtmasse der Fahrzeugkombination 2.688 kg, Ich plane eine Beladung des Wohnanhängers so, dass er insgesamt max. 1.200 kg wiegt. Damit ergibt sich nach Ihrer Formel eine Stützlast auf der Anhängerkupplung von 48 kg. Durch das Ausbalancieren der Ladung möchte ich gemessen mit einer digitalen Stützlastwaage eine Stützlast von 53 kg erreichen.
    Bin ich, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann technisch mit dem Peugeot 2008 und diesem Wohnanhänger sicher bei 100 km Gewindigkeit auf der Autobahn und mit 80 km auf den Landstraßen unterwegs? Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedfack. Freundliche Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      bei PKW liegt die maximal zulässige Anhänger-Stützlast in der Regel zwischen 50 bis 100 Kilogramm. Halten Sie die vom Fahrzeughersteller angegebenen Stützlasten ein, sind sie sicher unterwegs.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Fabian sagt:

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage, mein Fahrzeug hatte eine werkseitig verbaute AHK mit einer Stützlast von 85kg,
    durch einen Beschädigung an der originalen AHK wurde mir von einer Fachwerkstatt eine Westfalia AHK mit 100Kg Stützlast verbaut, mit wie viel kg darf ich die AHK nun belasten?
    85kg (steht im Fahrzeugschein) oder wie in der Zulassung der neuen AHK 100kg?

    Beste Grüße
    F.W.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fabian,

      hat die neue Anhängerkupplung eine Stützlast von 100 kg und der Anhänger auch, dann dürfen Sie auch mit 100 kg belasten. Ansonsten gilt der niedrigere Wert, also 85 kg.

      -Die Redaktion

      1. Fabisn sagt:

        Vielen Dank

  19. Zielke sagt:

    Kurze Frage, Wie sieht es mit einem Tandemanhänger aus. Gibt es hier nach StVZO irgend eine Vorschrift?
    Mit freundlichen Grüßen Herr Zielke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Herr Zielke,

      nach § 44 der StVZO ist die Stützlast des Zugfahrzeuges vom Hersteller festzulegen, sie darf nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen.
      Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern höchstens 15 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen.

      -Die Redaktion

  20. Andreas M. sagt:

    Hallo Bußgeldkatalog Team, mein PKW hat eine zulässige Stützlast von 75Kg. Der Anhänger den ich beabsichtige zu kaufen, hat eine zul. Stützlast von 100Kg. Darf ich diesen ziehen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      hierbei sind verschiedene Faktoren entscheidend. Richtig ist nämlich, dass die tatsächlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. Bei der tatsächlichen Stützlast – auch Aufliegelast genannt – handelt es sich um das Gewicht, mit dem der Anhänger tatsächlich auf die Anhängerkupplung wirkt. Diese darf nicht höher sein als die maximale Stützlast des Zugfahrzeuges. Wird der Anhänger richtig beladen, können Sie häufig auch mit einem Pkw mit einer Stützlast von 75 kg einen Anhänger mit einer Stützlast von 100 kg ziehen.

      – Die Redaktion

  21. Ulrich H. sagt:

    Hallo
    Das Schild mit der maximalen Stützlast soll seit Jahren nicht mehr vorgeschrieben sein. Der TÜV verlangt es nicht mehr. Neue Anhänger haben das Schild nicht mehr. Im Führerschein gibt es eine Frage wo die Stützlast steht. Die Antwort ist: In der Bedienungsanleitung. Bitte mal prüfen und ggf. korrigieren.
    Viele Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ulrich,

      wenn Sie die Tatbestandsnummer 344000 meinen, ist diese im aktuellen Bußgeldkatalog aufgeführt. Dementsprechend ist unsere Seite auf dem neuesten Stand.

      – Die Redaktion

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