Verbandskasten – Das sollte drin sein!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der Verbandskasten darf bis Ablaufdatum verwendet werden.

Warum Sie einen Verbandskasten im Auto mitführen müssen

Tagtäglich geschehen mal mehr, mal weniger schlimme Unfälle auf Deutschlands Straßen. Im Notfall ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, zu helfen und, soweit es ihm möglich ist, Erste Hilfe zu leisten. Anders als Fußgänger und Radfahrer können Autofahrer sich dabei schlecht aus der Verantwortung ziehen, denn jeder Fahrzeugführer muss und musste für den Erhalt seines Führerscheins einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Um nun aber im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können, werden Hilfsmittel benötigt, die sich in einem Verbandkasten im Kfz befinden sollten. Außer beim Motorrad ist der Verbandskasten Pflicht. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht von einem Erste-Hilfe-Kasten im Auto – enthalten in § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – bedeutet also mehr als ein geringes Bußgeld.

Bußgelder nach § 35h StVZO

TBNRTatbestandStrafe (€)
335118Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.15
335124Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.5

FAQ: Verbandskasten

Muss ich im Auto einen Verbandskasten haben?

Ja, die deutschen Verkehrsregeln schreiben für den Erste-Hilfe-Kasten eine sogenannte Mitführpflicht vor.

Was muss im Verbandskasten enthalten sein?

Eine Übersicht der einzelnen Gegenstände finden Sie hier.

Welche Sanktionen drohen für das Fehlen des Verbandskastens?

Wie hoch das Verwarngeld in einem solchen Fall ausfällt, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Der Verbandskasten im Auto ist Pflicht

Der Verbandskasten darf bis Ablaufdatum verwendet werden.
Der Verbandskasten darf bis Ablaufdatum verwendet werden.

Generell muss in Fahrzeugen ein Verbandkasten mitgeführt werden. Im Falle eines Unfalls – beispielsweise bei einem Motorradunfall – können Sie als Ersthelfer so die Unfallopfer entsprechend versorgen. Die Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt dies in § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor.

Jeder, der bereits in einen Unfall verwickelt oder als Ersthelfer vor Ort war, weiß, wie wichtig das Verbandsmaterial im Notfall ist. Wunden können direkt abgebunden, desinfiziert und versorgt werden. Bis der Krankenwagen als Hilfe an der Unfallstelle eintrifft, können einige Minuten vergehen. Die Erstversorgung ist daher von großer Wichtigkeit.

Welche Fahrzeuge sollten in Deutschland mit einer Kfz-Verbandtasche ausgestattet sein? Was muss der Verbandskasten im Kfz für einen Inhalt aufweisen? Sollte ein abgelaufener Verbandskasten weggeschmissen werden? Wann muss das Verbandsmaterial nachgefüllt werden? Mehr Informationen dazu finden Sie im folgenden Text!


Wer muss den Kfz-Verbandskasten mitführen?

Der Verbandskasten gehört in jedes Auto: In Deutschland gilt eine Mitführpflicht.
Der Verbandskasten gehört in jedes Auto: In Deutschland gilt eine Mitführpflicht.

Der Erste-Hilfe-Koffer muss der DIN 13164 Norm entsprechen. Im Auto muss ein Verbandskasten mitgeführt werden. Busse, die über mehr als 22 Sitzplätze verfügen, müssen zwei mitführen. Andere Fahrzeuge, die mindestens 6 km/h schnell fahren können – ausgenommen sind dabei Krankenfahrstühle, Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, wenn diese einachsig sind – müssen einen Pkw-Verbandskasten mitführen.

Wichtig: Der Verbandskasten beim Motorrad ist keine Pflicht! Dementsprechend müssen Sie in Ihrem Motorrad keinen Verbandskasten zur Hilfe im Straßenverkehr mitführen.

Warum ist es wichtig, einen Verbandskasten mitzuführen?

Warum Sie in Ihrem Auto einen Verbandskasten mitführen müssen? Leisten Sie bei einem Unfall keine Hilfe, kann Ihnen der Vorwurf des Unterlassens gemacht werden. Sollten Sie unmittelbar einen Unfall beobachtet bzw. wahrgenommen haben, sind Sie verpflichtet, anzuhalten und Hilfe zu leisten. Das Vorbeifahren an einer Unfallstelle, an der noch keine Helfer sind, ist strafbar. Je nach Schwere der Unfallschäden kann Ihnen dann auch ein Strafverfahren drohen. Sie sind zumindest verpflichtet, den Notruf zu wählen.

Auch das Gaffen und/oder Filmen von Unfallhergängen kann so geahndet werden. Zusätzlich wird durch solche Handlungen oft die Arbeit von Rettungskräften vor Ort behindert. Strafen für falsche Hilfeleistung hingegen müssen Sie kaum befürchten. Machen Sie Fehler bei der Ersten Hilfe, kann Ihnen nur eine Strafe angedroht werden, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sie sind also immer auf der sichereren Seite, wenn Sie helfen. Um jedoch vernünftig helfen zu können, werden Sie oftmals die nötigen Verbandsmaterialien aus dem Erste-Hilfe-Kasten benötigen.

Bevor Sie jedoch an einer Unfallstelle Hilfe leisten, muss auch Ihre eigene Unversehrtheit gewährleistet sein. Eigenschutz steht auch hier in jedem Fall vor Fremdschutz. Sie müssen also nicht in ein brennendes Auto steigen. Halten Sie in solchen Fällen an der Unfallstelle, – vergessen Sie dabei nicht Warndreieck und Warnweste -, und wählen Sie den Notruf.

Verbandskasten fürs Auto – Das sind die Regeln

Ein Autoverbandskasten muss in Bussen mit mehr als 22 Sitzplätzen zweimal vorhanden sein.
Ein Autoverbandskasten muss in Bussen mit mehr als 22 Sitzplätzen zweimal vorhanden sein.

Seit dem 1. Januar 2015 muss der Erste-Hilfe-Kasten im Auto die aktualisierte DIN-Norm 13164 erfüllen. Im Jahr 2014 durften Sie noch Verbandskästen kaufen, die nicht dieser Norm entsprachen.

Diese dürfen Sie auch bis zum Ablaufdatum noch in Ihrem Kfz mitführen. Der Inhalt vom alten Erste-Hilfe-Kasten muss allerdings mit dem Verbandsmaterial nach DIN 13164 aufgefüllt werden.

Oftmals lohnt das Auffüllen allerdings kaum, da der Verbandskasten das Verfallsdatum fast erreicht hat und das Kaufen eines neuen verhältnismäßig auch günstiger ist.

Interessant: Ein neuer Verbandskasten ist bereits unter zehn Euro im Handel erhältlich. Zudem kann ab 15 Euro auch ein Verbandskasten mit längerer Haltbarkeit gekauft werden. Dieser ist dann rund 20 Jahre ab Herstellungsdatum haltbar. An Tankstellen, im Internet oder in Bau- und Supermärkten können Sie den Verbandskasten kaufen.

Inhalt vom Verbandskasten – Was muss drin sein?

Das Erste-Hilfe-Set im Auto sollte folgenden Inhalt aufweisen:

  • 1 Heftpflasterrolle (5 m x 2,5 cm)
  • 14teiliges Pflasterset
  • 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
  • 1 Verbandpäckchen klein (K)
  • 2 Verbandpäckchen mittel (M)
  • 1 Verbandpäckchen groß (G)
  • 1 mittleres Verbandtuch (40 cm x 60 cm)
  • 1 großes Verbandtuch (60 cm x 80 cm)
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
  • 2 Tücher zur Hautreinigung/Desinfektion
  • eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • Erste-Hilfe-Schere
  • Einmalhandschuhe (mindestens 4)
  • Erste-Hilfe-Broschüre
  • Inhaltsverzeichnis

Generell sollten Sie auch daran denken, das verbrauchte Verbandsmaterial wieder zurück in den Verbandskasten Ihres Kfz zu packen. Die Binden, Pflaster und Tücher können Sie auch einzeln erwerben. Achten Sie hierbei allerdings auch auf die aktuelle DIN-Norm der Materialien.

Rettungsdecke und Rettungskarte als Teil des Erste-Hilfe-Kastens

Ein Erste-Hilfe-Kasten kann im Notfall Leben retten.
Ein Erste-Hilfe-Kasten kann im Notfall Leben retten.

Als Teil von einem Erste-Hilfe-Set im Auto ist auch immer eine Rettungsdecke mitzuführen. Die “Decke” besteht aus einer dünnen Folie, die auf der einen Seite gold-, auf der anderen silberfarben ist. Sie dient dazu, verletzte Personen vor Umwelteinflüssen zu bewahren. Soll das Unfallopfer vor zu großer Sonneneinstrahlung geschützt werden, muss die silberne Seite außen liegen. Die goldene Seite wird nach außen gewandt, wenn die Person vor Auskühlung bewahrt werden soll. Zusätzlich dient die Rettungsdecke dann auch gut als Schutz vor Wind und Nässe.

Im Kfz-Verbandskasten finden Sie auch immer eine Rettungsbroschüre, in der Sie noch einmal nachschauen können, welche einzelnen Schritte bei der Ersten Hilfe notwendig sind und wie sie durchgeführt werden.

“In Deutschland liegt der letzte ‚Erste Hilfe‘-Kurs bei 37,5 % der Teilnehmer mehr als 10 Jahre zurück. Doch auch Wissen ist vergänglich.” (ADAC)

Allerdings sollten Sie regelmäßig einen Blick auf diese Karte riskieren bzw. generell Ihre Erst-Hilfe-Kenntnisse wieder auffrischen. Denn verlerntes Wissen kann schnell verschüttgehen, wenn es in der praktischen Erfahrung nur selten bis nie angewandt werden muss. Und dann kann Ihnen im Notfall auch der Autoverbandskasten nur wenig helfen. Also sehen Sie sich an, wie Sie mit den Gegenständen aus der Kfz-Verbandtasche z.B. einen Druckverband legen, um eine Blutung zu stillen.

Wie Sie einen Druckverband anlegen, sehen Sie in diesem Video des DRK:

Ein neuer Verbandskoffer, der bereits nach DIN 13164 genormt ist, kostet Sie um die 10 Euro. Sie können den Erste-Hilfe-Koffer aber auch selbst mit den oben genannten Inhalten zusammenstellen, würden dafür jedoch am Ende mehr zahlen müssen, als wenn Sie einen bereits vollständig nach DIN-Norm zusammengestellten Verbandskasten nehmen.

Worauf Sie bei Ihrem Verbandskasten achten sollten? Haben Sie Gegenstände aus dem Verbandskasten verbraucht, müssen diese zeitnah wieder aufgefüllt werden. Prüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit von Verbandskästen anhand des Inhaltsverzeichnisses. Die Haltbarkeit von Verbandskasten und einzelnen Produkten muss ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden. Auf jedem Verbandkasten steht ein Ablaufdatum, dass sich in der Regel auch auf den gesamten Inhalt bezieht.

Haltbarkeit vom Verbandskasten abgelaufen – Entsorgen?

Eine KFZ-Verbandtasche kann bei einem Verkehrsunfall dringend nötig sein.
Eine KFZ-Verbandtasche kann bei einem Verkehrsunfall dringend nötig sein.

Ein abgelaufener Verbandskasten und abgelaufene Verbandsmaterialien sind nicht mehr sicher und können mehr schaden als helfen. Überlagerung kann zu erhöhter Keimbelastung und damit zur Aufhebung der Sterilität führen. Diese Keime können schnell in eine Wunde gelangen und selbst lebensgefährlich werden. Ist der Verbandskasten abgelaufen, droht Ihnen hier also ebenso ein Bußgeld, da es im Grunde so ist, als würden Sie gar kein Verbandsmaterial mitführen.

Sicherlich schrecken 5 Euro Strafe – bei Busfahrern sind es laut Bußgeldkatalog 15 Euro – nur die wenigsten Autofahrer wirklich ab. Vielmehr sollte aber die Sicherheit im Vordergrund stehen. Denken Sie an Ihre Mitmenschen und Mitfahrer. Im Notfall werden Sie helfen wollen und sollten dann möglichst auf das komplette Erste-Hilfe-Kasten zurückgreifen können.

Und mal ganz abgesehen von den besonders dramatischen Fällen: Stellen Sie sich einfach vor, Sie fahren mit Ihrer Familie in den Urlaub und Ihr Kind verletzt sich am Finger. Dank dem Verbandskasten im Auto haben Sie immer schnell ein tröstendes Pflaster zur Hand.

Sonderregelungen

  • Personenbeförderung: Busse, die mehr als 22 Personen befördern können, müssen mindestens 2 Verbandskästen mitführen.
  • Motorrad: Das Mitführen von einem Verbandskasten im Motorrad ist nicht Pflicht, jedoch wird es von Sicherheitsexperten empfohlen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Verbandskasten – Das sollte drin sein!
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Kommentare

  1. Swen sagt:

    Was viele nicht wissen, ist, dass man am Unfallort eingesetzte Mittel, nach dem Eintreffen der Rettungskräfte, ersetzen lassen kann.

  2. Sabrina sagt:

    Hallo,
    da ich selber Sanitäterin bin, habe ich beschlossen, mir einen kleinen Notfallrucksack mit Material der erweiterten Erste Hilfe zu bestücken. Berücksichtigt habe ich auch, dass ich sämtliche Materialien, die man im Kfz-Verbandkasten hat, auch im Rucksack sind und habe diese auch in der eigens angelegten Inventarliste hervorgehoben und noch mal überprüft, ob die Materialien mindestens der aktuellen Norm unterliegen.
    Gelten dann die Materialien in meinem Rucksack auch als Verbandkasten oder muss ich mir dann noch mal einen separaten anlegen?

  3. Kerstin sagt:

    Ich hätte eine Frage zum Aufbewahrungsort eines Verbandskasten im Auto. Wo muss dieser sein? Griffbereit im Kofferraum oder im Fahrerbereich. Bei einer Sendung wurde gestern im Fernseher gezeigt, das er vorne sein muss ansonsten gibt es eine Verwarnung. Wenn ich ein Auto kaufe legt der Händler den Verbandskasten in den Kofferraum. Was ist jetzt richtig.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kerstin,
      konkrete Vorschriften zur Lagerung des Verbandskastens sieht die StVZO nicht vor. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, dieser griffbereit zu haben.

      – Die Redaktion

  4. Jens sagt:

    Hallo zusammen,

    ich finde die ganze Diskusion über die Sterilität der Verbandsmaterialien recht lustig. Sobald ein steriles Päckchen aufgebrochen wird, ist die Sterilität sowieso nicht mehr gegeben.
    Eine fast 100% Sterilität ist eh nur in einem Operationssaal gegeben. In der Umgebungsluft, auf den Wiesen, auf der Kleidung …. da sind so viele Keime unterwegs, da ist nichts steril bei einem Unfall.

    MfG

  5. Gerhard L sagt:

    Also, ich frage mich schon, wie in einen Verbandkasten Keime hineinkommen sollen?
    Jedes Verbandpäckchen ist einzeln in Cellophan eingeschweisst. Dazu wird der Inhalt auch noch in Plastiktaschen eingetütet. Diese wiederum in einen staubdichten Kunststoffbehälter, und dann auch nochmal komplett in Folie eingeschweisst.
    Wer natürlich den Verbandkasten aufreißt, um den Inhalt zu prüfen, der riskiert natürlich eine Verkeimung.
    Andererseits, darf die Polizei überhaupt die Schutzfolie um Verbandkasten aufreissen, um den Inhalt und das Verfalldatum zu kontrollieren?
    Nach dem Gesetz muss es ja nicht einmal ein Verbandkasten sein. Es darf auch ein anderes geeignetes Behältnis sein. Es muss lediglich den Inhalt vor äußeren Einflüssen schützen. Also staub- und Wasserdicht.

    Hinzu kommt, dass bei einem Unfall sowieso die Wunde mit Keimen in Berührung kommt. Und darüber hinaus wird der Notarzt oder der Rettungssanitäter den Verband eh gleich wieder entfernen um das Unfallopfer genauer untersuchen zu können.
    Und wenn man das Medizinproduktegesetz genauer durchliest dürfte man abgelaufenen Verbandmaterial ja überhaupt nicht mehr benutzen. Also auch nicht zu Hause oder als Übungsmaterial.

    Von daher ist eigentlich ein Bußgeld wegen abgelaufenen Verfalldatum überhaupt nicht gerechtfertigt. Auch steht dies nicht mal so im Bussgeldkatalog. Selbst Rechtsanwälte teilen diese Ansicht.
    Nur, wer wird wegen 5 Euro ein Gerichtsverfahren in Kauf nehmen?
    Und solange wird halt weiter Bußgelder einkassiert.
    Gruss

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gerhard,

      im Bußgeldkatalog heißt es (wie auch bereits oben im Text): „Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb“ (TBNR: 335124). Die StVZO legt für Kfz in § 35h Abs. 3 fest, dass „Erste-Hilfe-Material mitzuführen [ist], das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.“ Verstoßen Sie gegen diese Vorgabe, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne von § 69a StVZO.

      – Die Redaktion

  6. Achim sagt:

    Das Sogenannte MHD beschränkt sich auf das sterile Material.
    Also Verbandpäcken, Wundauflagen, Wundschnellverbände -im Volkmund Pflaster genannt- und auf die Verbandtücher. Auch sollte das Pflaster -ich bezeichne es jetzt mal als Leukosilk oder Klebestreifen auf der Rolle- regelmäßig auf die Klebefähigkeit überprüft werden. Mit einem abgelaufen KFZ-Verbandkasten in eine Kontrolle zu kommen ist nicht ratsam, da unser Polizei offenbar einen großen Spielraum hat.
    Ein abgelaufener Vernbandskasten kostete mich 15 €! Aber es sei auch gesagt, dass unsere Polizei offensichtlich Kenntnis darüber hat, was so alles in einem KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 so alles rein gehört. Auch auf die Kontrolle vom TÜV kann man hier pfeifen. Das MHD des sterilen Material liegt übrigens -je nach Hersteller- bei fünf und 30zig Jahren. Allerdings ist dann auch hier der Preisunterschied gewaltig. Ich empfehle jedem Fahrzeugführer alle fünf Jahre einen neuen Kasten (einer von Albrecht Discount für 5 bis 7 € reicht vollkommen aus, wenn er die DIN 13164 erfüllt) Den alten Kasten könnt ihr gerne bei einen der fünf großen Hilfsorganisationen abgeben, die freuen sich über das kostenlose Übungsmaterial.

  7. Laura H. sagt:

    Vielen Dank für die wichtigen Infos! Ich hatte gelesen, dass seit einiger Zeit der Verbandkasten im Auto Pflicht geworden war. Ich habe zwar einen von meinem alten Wagen, aber ich war mich gar nicht sicher, ob wirklich alles noch drinnen war. Die Kompressen hatte ich z. B. schon benutzt, jetzt weiß ich, was mir noch fehlt!

  8. Tim sagt:

    Liebe Redaktion,

    aus eigener Erfahrung:

    Ist der Verbandkasten Abgelaufen, aber VOLLZÄHLIG gibt es kein Bußgeld! Nach §35h StVZO muss lediglich der Verbandkasten die DIN Norm erfüllen. Sollten wie Sie gesagt haben Verbandmittel ablaufen sein ist das egal. Die Handschuhe eines Erste Hilfe Kasten haben KEIN Ablaufdatum. Zudem sind diese extra verpackt und sind Umwelteinflüssen so gut wie gar nichts ausgesetzt somit würde das porös werden mehrere Jahrzehnte dauern.

    Nach einer Polizei Kontrolle mit gleicher Diskussion, wurde diese dann auf PI verlegt damit die Beamten nachlesen konnten. Ein Bußgeld wurde nach 2h Nachlesen nicht verhangen eben aus dem genannten Grund: Haltbarkeit ist keine Pflicht, die NORM muss erfüllt sein.

  9. Claus sagt:

    Wie lange ist ein Verbandskasten i.d.R. von der Herstellung bzw. Verkauf gültig ?
    Sehe immer nur das Verfalldatum mit unterschiedlichen Zeitangaben des Ablaufes, aber kein Herstellungsdatum.
    Also werden im Handel zum Verkauf auch ALTE Verbandskästen mit einer geringeren Laufzeit angeboten.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Claus,

      in der Regel haben Verbandskästen kein richtiges Ablaufdatum. Lediglich kann die Sterilität nach einer gewissen Zeit nicht mehr gewährleistet werden. Dies kann von Hersteller zu Hersteller variieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Herbert sagt:

        s.g. Team vom Bußgeldkalatog,

        ich würde nun eine klare Antwort zum Thema StVO und dem Verbandskasten erwarten.

        Ist nun in der StVO nur das Mitführen eines Verbandskasten gefordert
        oder
        ist klar gefordert, dass das Haltbarkeitsdatum eingehalten wird.

        Es geht mir hier um einen möglichen Straftatsbestand – oder eben nicht.

        Jedes Medizinprodukt (MP) muss ein MHD aufgedruckt haben, weshalb auch der V-Kasten eines haben muss. Ihre o.g. Aussage kann deshalb so als nicht richtig bezeichnet werden.
        Wenn die Sterilität nicht mehr gewährleistet werden kann und diese aber für die Funktion des MP von Wichtigkeit ist, ist das MP sozusagen nicht mehr anzuwenden.
        Wird dies nun in der StVO berücksichtigt oder wird eben nur „das Mitführen“ gefordert?
        Im zweiten Fall dürfte bei einer Verkehrskontrolle keine Strafe verhängt werden.

        Ich bitte um eine Stellungnahme

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Herbert,

          Autofahrer sind verpflichtet geeignetes Verbandsmaterial mitzuführen. Geeignet bedeutet nach Norm DIN 13164. Das Einhaltes des MHD des Kastens ist nicht festgeschrieben. Es handelt sich um eine Grauzone im Gesetz. Wenn Sie für einen abgelaufenen Verbandskasten, der mit haltbaren Produkten bestückt ist, belangt werden, können Sie Einspruch einlegen. Um einen Straftatbestand handelt es sich aber in keinem Fall, da ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten lediglich mit 5 Euro geahndet wird.

          – Die Redaktion

  10. Bernd sagt:

    Liebe Redaktion,
    leider ist die Frage von Thomas S. damit nicht beantwortet. Hat das Verfallsdatum nun Bedeutung oder nicht ?
    Wo steht in der StVzo etwas über das Verfallsdatum für private PKW ?
    Ist es nicht vielmehr so, dass ich zwar einen Verbandskasten mitführen muß, aber das Verfallsdatum ohne Bedeutung ist ?
    Was ich freiwillig tue und dass es sinnvoll ist den Verbandskasten up to date zu halten ist, steht auf einem anderen Blatt.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernd,

      das Verfallsdatum ist eher eine Art Richtwert, allerdings müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der Verbandskasten ordnungsgemäß ist, also der DIN-Norm entspricht. Sind die Handschuhe beispielsweise kaputt, weil porös, wäre dies nicht gegeben.

      – Die Redaktion

  11. Thomas S. sagt:

    Hallo, mit dem am 01.01.1995 in Kraft getretenen Medizinproduktionsgesetz (MPG) hat das Verfallsdatum nur Bedeutung für gewerbliche Personen- und Güterverkehr.

    ist das korrekt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      auch Privatpersonen müssen auf die Haltbarkeit achten. Schließlich werden beispielsweise Einweghandschuhe im Laufe der Zeit porös und bieten keinen ausreichenden Schutz mehr vor Ansteckungen.

      – Die Redaktion

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