Anscheinswaffen – Das Führen ist verboten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dekowaffen und Waffenattrappen –Was ist öffentlich erlaubt?

Anscheinswaffen täuschen das Aussehen echter Waffen vor.
Anscheinswaffen täuschen das Aussehen echter Waffen vor.

Viele können sich unter dem Begriff „Anscheinswaffen“ kaum etwas vorstellen. Vor allem ist oft unklar, was als scheinbare Waffe gilt und welche Requisiten oder Spielzeuge nicht als solche gewertet werden.

Der Gesetzgeber hat Bestimmungen geschaffen, die klären, wann und wie ein Gegenstand, der wie eine Waffe aussieht, in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Voraussetzungen für das Nutzen der sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit sind in verschiedenen Teilen des Waffengesetzes festgelegt.

Was beim Führen von Anscheinswaffen zu beachten ist, wie die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich aussehen und mit welchen Konsequenzen bei Verstößen zu rechnen ist, betrachtet der folgende Artikel näher.

FAQ: Anscheinswaffen

Was ist unter „Anscheinswaffen“ zu verstehen?

In Anlage 1 zum Waffengesetz ist bestimmt, dass Gegenstände, die den Anschein von Feuerwaffen haben oder diesen nachgebildet sind, als Anscheinswaffen gelten.

Dürfen Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit geführt werden?

Nein. Anscheinswaffen unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen weder zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Waffenschein wird für Anscheinswaffe nicht ausgestellt.

Welche Folgen hat das Führen von Anscheinswaffen?

In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.


Was sind Anscheinswaffen?

Der Begriff „Anscheinswaffe“ ist üblicherweise nicht im alltäglichen Gebrauch zu finden. Meist ist die Rede von Waffenattrappe oder Spielzeugpistole. Im Waffenrecht sind Anscheinswaffen jedoch genau definiert.

Gegenstände, die einer echten Waffe täuschend ähneln, werden unter diesem Begriff zusammengefast. Im Waffengesetz an sich ist in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 unter 1.6 erläutert, was diese Definition beinhaltet.

Demnach sind Anscheinswaffen:

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen […]
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [… ]

Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten.
Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten.

Gleichzeitig bestimmt die Anlage auch, dass Gegenstände, die offensichtlich und dem Aussehen nach zum Spielen oder erkennbar für Brauchtumsveranstaltungen verwenden werden, nicht als Anscheinswaffen gelten.

Sehen Gegenstände also aus wie Schusswaffen und können mit echten Schusswaffen verwechselt werden, gelten sie dem Gesetz nach als Anscheinswaffen.

Sind sie jedoch klar als Spielzeug, Requisite oder als kulturhistorischer Gegenstand zu erkennen, fallen sie nicht unter diese Regelungen.

Paragraph 42a Waffengesetz (WaffG)

Vornehmlich um den Missbrauch von Anscheinswaffen zu verhindern und auch um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Führen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit verboten.

Mit Führen ist in diesem Fall das Mitführen, das offene Tragen sowie das Handhaben in der Öffentlichkeit gemeint.

Als gesetzliche Grundlage für diese Regelung gilt der § 42a Nr. 1 im Waffengesetz. Wie auch erlaubnispflichtige Waffen, die einen großen Waffenschein zum Führen voraussetzen, müssen Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass sie nicht zugriffsbereit sind.

Anscheinswaffen, die in der Lage sind, Geschosse abzugeben, dürfen nicht schussbreit sein. Zu diesen zählen unter anderem auch die sogenannten „Softair-Waffen“. Die Nutzung von Softair-Waffen ist demnach nur innerhalb von befriedeten Besitztümern gestattet.

Der Paragraph beschreibt jedoch auch Ausnahmen, die ein Führen solcher Gegenstände und Schusswaffen in der Öffentlichkeit gestattet. So dürfen Anscheinswaffen bei Film- und Fotoaufnahmen, bei Theateraufführungen sowie bei Brauchtumsveranstaltungen verwendet werden.

Konsequenzen für das Führen von Anscheinswaffen

Bei Umzügen sind Dekowaffen, die als solche erkennbar sind, ausnahmsweise zugelassen.
Bei Umzügen sind Dekowaffen, die als solche erkennbar sind, ausnahmsweise zugelassen.

Um eine scheinbare Bedrohung von Personen zu verhindern, nehmen Behörden die beschriebenen Vorgaben des Waffengesetzes in der Regel sehr ernst.

Ein Verstoß gegen das Verbot, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet.

Üblicherweise werden neben dem verhängten Bußgeld, welches bis zu 10.000 Euro betragen kann, auch die betreffende Anscheinswaffe durch die Polizei eingezogen.

Für Anscheinswaffen kann kein Waffenschein erworben werden, da das Führen generell verboten und für Privatpersonen somit untersagt ist. Für die oben genannten Ausnahmen, wie Filmarbeiten oder Festumzüge bedarf es einer behördlichen Genehmigung.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Anscheinswaffen – Das Führen ist verboten
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Kommentare

  1. helmut sagt:

    nach einem schlaganfallist mein linker arm inder bewegung eingeschränkt hand nicht mehr einsatzfähig darf ich dann ein einhandmesser benutzen zb in einer gaststätte zum essenschneiden

  2. Josef R. sagt:

    @ Jürgen, 4. Oktober 2021 um 15:04 Uhr

    Ja, du darfst den unbrauchbaren Karabiner leider nicht in der Öffentlichkeit führen. Wegen Schützenfest könnte es laut WaffG § 16 Ausnahmen wegen Brauchtumspflege geben. Dein Schützenverein sollte Genaueres wissen!

    Ein Waffenschrank ist jedoch nicht nötig.

    @ Hans, 16. Mai 2021 um 17:29 Uhr

    Ich verstehe deine Sorge vor Missbrauch von Waffen. Bitte mache dir bewusst,
    dass (1) wir in Deutschland bereits so ziemlich das schärfste Waffengesetz auf der Welt haben,

    und dass (2) es weitere berechtigte Interessen gibt, die für unser gesamtes Zusammenleben, unsere Gesellschaft, Natur und auch unsere Verteidigungsfähigkeit eine Rolle spielen.

    Dazu gehören Jäger, die sich teils sogar von staatlicher Seite um den Wildbestand kümmern müssen, sowie für einen waidgerechten, d.h. artgerechten Fleischkonsum sorgen (im Ggs. zur Massenware). Weitere Fragen zu Ethik und Mythen bekommst du auch als Nicht-Jäger z.B. verständlich auf [Link von der Redaktion entfernt] erklärt.

    Weiterhin zählen dazu Sportschützen und Freizeitschützen, die sich gemeinsam für ihr Hobby – oft in der gesunden Natur bei frischer Luft – treffen und somit Brauchtum und Gesellschaft pflegen. Das sind friedliche Zusammenkünfte von Menschen, die im Gegensatz zu Internet- und Fernsehsüchtigen Menschen sicherlich mehr zu einem ausgeglichenen Gemeinwohl beitragen ;-)

    Dazu zählen auch Menschen, die sich mit den legalen Methoden von Schreckschusswaffen oder Luftdruckwaffen eine Heimverteidigung aufbauen möchten. Denn unsere Polizei ist bekanntermaßen chronisch unterbesetzt und ganze Stadtteile werden immer unsicherer. Man muss den Menschen auch eine Möglichkeit geben ihr Leben und ihre Familie zu verteidigen. Ein wehrloses Volk ist nicht unbedingt gut!

  3. mike sagt:

    jo wollte auf twitch streamen und habe hinter mir airsofts an der wand ist das wohl erlaubt ?

  4. Joffrey sagt:

    Hallo.
    Brauch ich zum schießen mit einer softair im eigenen Garten eine Erlaubnis? Der eine Nachbar ist so einer der sich über aller aufregt.

  5. Harry.P sagt:

    Es gibt kein Gesetz in Deutschland das Regelt, dass man Eine Waffe verdeckt tragen muss, soweit sie im Waffenschein eingetragen ist. Und dass Führer von Anscheinswaffen ist generell verboten, Waffengesetz (WaffG) § 42a
    Eine Schreckschusspistole ist auch keine Anscheinswaffe, wie es viel behaupten.

  6. Daniel sagt:

    Jochen das steht oben ….. im verschlossenen koffer

  7. Jochen sagt:

    Das man eine Modell, oder wie hier genannt Anscheinswaffe nicht in der Öffentlichkeit führen darf, war mir bekannt. Ich muss nur in absehbare Zeit umziehen. Wie sollte ich diese Waffe dann transportieren ohne mich strafbar zu machen?

  8. Dirk sagt:

    Sind Anscheinwaffen frei verkäuflich in Spielzeugläden für Kinder? Dürfen Anscheinwaffen bunte Aufsetzer haben, woran jeder, der nicht farbenblind ist, erkennt, dass es sich um Spielzeug handelt.

    Ich frage, weil offensichtlich geschulte Polizisten entsprechend ein Verfahren gegen einen 12jährigen Knirps und seine Mutter einleitete, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

    Frage 2:
    Wenn ich meine Finger schwarz anmsle und sie wie eine Pistole halte, verstoßen meine Finger gegen das deutsche Waffengesetz? Ich frage nur deshalb, weil die Grenzen, was Anscheinwaffen sind oder nicht, doch von geschulten Polizisten nach freierem Ermessen ausgelegt werden können, als ich dachte.

  9. Jürgen sagt:

    Hallo Zusammen,
    nach obigen Gesetzesregeln darf ich meinen unbrauchbaren Karabiner aus dem Jahr 1954 zum Schützenfest nicht mehr führen.
    Der Lauf ist verschweisst und die Patronenkammer ist augefrässt. Das Ding kann nicht mehr beschossen werden. Selbst zum hauen ist es zu schwer.
    Es wird also verlangt das ich jetzt einen Lehrgang, den Sachkundigen mache und eine WBK beantrage für den Karabiner den ich seit Jahren mitführe?
    Desweiteren muss ich die Karabiner sicher wegschließen und mir dafür einen Waffenschrank besorgen. Die Ausgaben dafür überschreiten den Wert des Dings bei weitem.
    Das ist mir zu teuer und zu aufwendig. Da wird das Brauchtum wieder mal krass beschnitten.
    Schade. Dann werden wir in Zukunft wohl mit Sonnenblumen durch die Straßen laufen.

  10. Hans sagt:

    Waffen sollten NUR von Polizisten, Soldaten und Zollbeamten geführt werden ! Anscheinswaffen sollten gar nicht erst produziert und verkauft werden !

  11. Marlon sagt:

    Hallo, much würde interessieren wie es mit sogenannten Blue Guns aussieht, es sind ja Nachbildungen von echten Waffen, sind aber durch die blaue Färbung als Trainingsgeräte gekennzeichnet, darf man Blue Guns in der Öffentlichkeit führen?

  12. Dominik sagt:

    Hallo,
    ich habe eine goldene Deko AK-47. Die Waffe war noch nie scharf da diese nur zur Deko ist. Nun möchte ich gerne mit dieser draußen Bilder machen (natürlich nicht in Plätzen bei denen viele Leute sind, aber man kann ja trotzdem gesehen oder aufgehalten werden). Die Waffe besteht aus Metall und hat auch die gleiche größe wie eine Originale. Ich weiß aber nicht ob es klar erkennbar ist, dass diese nicht echt ist, weil ich nur gefunden habe, dass man sowas bei Neon Farben klar erkennt.

  13. Noah sagt:

    Guten Tag alle zusammen,
    Ich habe mir vorgestern eine SOFTAIR gekauft, sie sieht täuschend echt aus, kein Detail ist vergessen worden etc.. In einem Beitrag dieses Forums hat sich mein Verdacht bestätigen lassen, ich darf sie nicht in der Öffentlichkeit tragen was ja fast schon klar war, damit habe ich soweit kein Problem aber darf ich die Softair trotz ihrer täuschenden Ähnlichkeit zur „Beretta M9“ in meinem Privatgrundstück sichtbar nutzen? Damit meine ich natürlich nicht Menschen auserhalb meines Grundstückes anzuvisieren oder abzuschiessen sondern ohne die Softair verstecken zu müssen in meinem Garten zielschiessen oder ähnliches zu betreiben.
    Bin dankbar für jede Hilfe..
    Mit freundlichen Grüßen.
    Noah

  14. Kajetan sagt:

    Hallo, leider konnte auch ich keine Antwort finden.

    Wie genau sieht es mit den Ausnahmen aus?

    Ich möchte Fotos auf einer Wiese/Koppel/Wald von meiner Airsoftwaffe machen.

    Diese Airsoftwaffe gillt natürlich als Anscheinswaffe.

    Benötige ich eine Fotogenehmigung speziell für Anscheinswaffen, damit ich keine Ordnungswidrigkeit begehe?

    Wenn ja, wo erhalte ich diese?

    Vielen Dank!

  15. Markus sagt:

    Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Gas- Schreckschusswaffen mit PTB-Nummer im Kreis. Allerdings nicht bei öffentlichen Veranstaltungen etc.

  16. Bernd sagt:

    Es geht doch eindeutig aus dem obigen Text hervor dass die Glock Deko als Anscheinswaffe nicht geführt werden darf und in der Öffentlichkeit nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden darf. Was ist daran so schwer zu verstehen?

  17. frede sagt:

    hey Markus,
    da beide Waffen echt aussehen, sind es wohl beides „Anscheinswaffen“. Das bedeutet du darfst wie oben im Artikel beschrieben, diese Waffen nicht im Holster tragen. Es gibt keinen Waffenschein, der dich dazu berechtigen würde. Du darfst sie nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren, sodass sie nicht zugriffsbereit sind. Du kannst für Filmaufnahmen, Fotoshootings und Theateraufführungen bei den Behörden eine Ausnahme beantragen.

  18. markus sagt:

    hi zusammen, leider konnte ich keine 100% antwort auf folgenden frage finden !! Kleiner waffenschein vorhanden, im Holster steckt eine Schreck-Pistole, verdeckt unter der jacke, so wie von den behörden gefordert. jetzt steckt man anstelle der Schreck glock17, die ehemals echte Glock , freier verkauf, da demilitarisiert nach neustem waffenrecht, ein. auch verdeckt. also nicht „offen um den hals“. :-). z.b. kontrolle. Ja oder nein. beide sehen echt aus. nur die DEKO kann ich ja ausschliesslich jemand hinterher werfen, also noch ungefährlicher als die schreck, die ja schiesst.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo markus,

      die zuständige Waffenbehörde oder das Kriminalamt können Ihnen sicher weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  19. Till sagt:

    Hallo,
    Ich bin 14 und total fasziniert von alten Revolvern. Ist es erlaubt mit 14 eine revolver replika zu besitzen, aber nicht mit zuführen.
    Ps: Ist ein alter westerncolt, sieht 1 zu 1 aus wie ein spielzeug

  20. Leo sagt:

    Hallo liebe Redaktion,
    Darf ich eine Tariningswaffe „Bluegun“ zum spielen mit Freunden führen ?

  21. LS aus F sagt:

    Servus,
    Im WaffG steht ja sinngemäß ´´Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass sie nicht zugriffsbereit sind„.
    Frage (und jetzt wird es knifflig):
    Was gilt als verschlossen laut Gesetz? Muss es ein Koffer , Tasche usw. zwingend sein, ODER reicht es, wenn die Anscheinwaffe via Bügel verschlossen mit einem Schloss (Zahlen usw.) beispielsweise am Kofferraumdeckel innen befestigt wird? AN sich gilt sie ja dann als Verschlossen und nicht griffbereit, da sie nur mit geeigneten Schlüssel oder Zahlenkombination entfernt werden kann ;) (die Waffe ist natürlich nicht schussbereit, also ohne Munition bzw. Betätigung (entfernte Feder beispielsweise))

  22. Oli sagt:

    Hallo Redaktion,

    Es handelt sich hier um ein Beschlagnahmung eines Luftgewehr und 2 Airsoftgewehre. Beide Airsoftgewehre in meiner Gewehrtasche mit Mun. und Magazin versorgt. Luftgewehr nicht versorgt.

    Heute Nachmittag 15:00 war die Polizei vor meiner Haustür. Mein Lebenspartnerin war mit unserem Sohn zuhause. Ich bei der Arbeit. Sie informierte mich, dass die Beamten die Gewehrtasche mitgenommen haben, welche zum Zeitpunkt inder Tiefgarage (gemäss Verwaltung nicht öffentlicher Ort bzw. zugänglich) in der Ecke gestanden hat. Die Kontaktdaten wurden angegeben. Daraufhin rufte ich umgehend an. Der Beamte teilte mir mit, eine Meldung wegen Schusswaffen sei gemacht worden und begründete das Luftgewehr und die Gewehrtasche mit den Gew. seien nicht ordnugsgemäss aufbewahrt. Nun gibt es Strafanzeige, aber keinen Eintrag ins Strafregister. Wie hoch kommt hier das Bussgeld.

    Danke im Voraus

  23. Sebastian sagt:

    Ich habe ein unbrauchbar gemachtes Gewehr (Lauf ausgegossen, Magazin fehlt) von dem ich mich wegen Renovierung ect trennen möchte, darf ich es auf einem Trödelmarkt veräußern und wenn ja zu welchen Bedingungen.

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