Grüne WBK – Vorrangig für Jäger und Sportschützen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die grüne WBK berechtigt nur nur den Besitz bestimmter Waffen.

Waffenbesitzkarte in Grün – Gesetzliche Regelung zum Waffenbesitz

Eine grüne WBK ist vorrangig für Jäger und Sportschützen wichtig.
Eine grüne WBK ist vorrangig für Jäger und Sportschützen wichtig.

Unter den drei Arten der Waffenbesitzkarte (WBK) gilt die grüne WBK als umfangreichste. Während die gelbe Karte nur von Sportschützen und die rote nur von Waffensammlern beantragt werden kann, ist die WBK in Grün sowohl für Jäger als auch für Sportschützen und in einigen Fällen für Erben erhältlich.

Das Waffengesetz legt in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für den Umgang sowie den Erwerb und den Besitz von Waffen fest. Insbesondere der Kauf und der Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind über den Erwerb einer Waffenbesitzkarte reguliert.

Für welche Waffen Interessierte, Jäger und Sportschützen eine grüne WBK beantragen müssen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und wo Antragsteller eine Besitzkarte erhalten, erklärt der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: grüne Waffenbesitzkarte

Für wen ist eine grüne Waffenbesitzkarte wichtig?

Eine grüne Waffenbesitzkarte berechtigt Jäger zum Besitz bestimmter erlaubnispflichtiger Waffen. Darüber hinaus kann eine solche für Waffen der Selbstverteidigung, von Sportschützen und von Erben beantragt werden.

Muss ein Bedürfnis für eine grüne WBK vorliegen?

Ja, gemäß Waffengesetz müssen auch bei einer grünen Waffenbesitzkarte in Bedürfnis für den Besitz der entsprechenden Waffen vorhanden sein.

Wo ist eine grüne Waffenbesitzkarte zu beantragen?

Die für den Waffenbesitz notwendige Bescheinigung ist immer bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Das gilt auch für die grüne Waffenbesitzkarte.

Was ist eine grüne WBK eigentlich?

Eine Waffenbesitzkarte ist ein rechtliches Dokument, welches den Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen erlaubt. Für Hieb- und Stichwaffen gibt es eine solche Karte nicht, da diese Waffen entweder grundsätzlich verboten sind oder besessen werden dürfen.

Eine solche Erlaubnis ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen und bei jedem Erwerb der betreffenden Waffen dieser vorzulegen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Je nach Bundesland und Landkreis kann eine andere Verwaltungsstelle als Waffenbehörde fungieren. In der Regel sind dies jedoch die Kreisverwaltungen, Ordnungsämter oder eine Polizeidirektion. Nach Antragstellung wird die Besitzkarte von der Behörde ausgestellt und dem Inhaber zugesandt.

Die erworbenen Pistolen und Gewehre werden von der Behörde in die Karte eingetragen, welche als Nachweis für einen erlaubten Besitz bei jedem Transport mitgeführt werden muss.

Dürfen Personen die Waffen führen, ist neben dem Waffenschein auch die Karte mitzuführen. Ein Waffenschein stellt keine Erlaubnis zum Besitz der Waffen dar.


Wie zuvor erwähnt, gibt es in Deutschland drei Arten der Waffenbesitzkarte. Sie lassen sich leicht nach der jeweiligen Farbe des Dokuments unterscheiden. Eine solche Karte, also auch die grüne WBK, wird gemäß § 10 Waffengesetz (WaffG) erteilt.

In diesem ist diesbezüglich Folgendes festgehalten:

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Besitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

Eine grüne Waffenbesitzkarte erlaubt Jägern bestimmte Schusswaffen zu besitzen.
Eine grüne Waffenbesitzkarte erlaubt Jägern bestimmte Schusswaffen zu besitzen.

Ebenso ist in diesem Paragraphen definiert, dass der Kauf und Besitz von Munition nur für die in der Karte eingetragenen Waffen möglich ist.

Die grüne WBK wird Jägern gemäß § 13 WaffG und Sportschützen nach § 14 WaffG erteilt. Sportschützen müssen zudem nachweisen, dass sie Mitglied in einem laut § 15 WaffG anerkannten Verband sind.

Zudem ist es auch möglich, eine grüne WBK für Waffen der Selbstverteidigung zu erhalten, wenn dieses Bedürfnis nachweislich vorliegt. Allerdings wird diese Genehmigung eher selten erteilt. Vorrangig sind Jäger, Sportschützen oder auch Erben im Besitzer einer grünen Karte.

Welche Berechtigung erteilt eine Waffenbesitzkarte in Grün?

Grundsätzlich berechtigt die grüne WBK nur zum Besitz bestimmter Waffen jedoch nicht zum Führen dieser in der Öffentlichkeit. Diese Karte ist kein Waffenschein.

Interessierte, Erben sowie Jäger und Sportschützen müssen für den Erhalt einer WBK in Grün einige Voraussetzungen erfüllen. So ist die Volljährigkeit der Antragsteller Pflicht, bestimmte Arten von Waffen können auch erst ab dem abgeschlossenen 21. Lebensjahr erworben werden. Ein Bedürfnis, Waffen zu besitzen, muss in jedem Fall vorliegen.

Darüber hinaus sind sowohl die persönliche Eignung als auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wichtige Voraussetzungen für eine Erteilung. Die körperliche und auch psychische Fähigkeit, mit einer Waffe verantwortungsvoll umzugehen, stehen hier im Mittelpunkt.

Bei bestimmten Waffenarten müssen Antragsteller zwischen 21 und 25 zudem auch ein psychologisches Zeugnis vorlegen.

Des Weiteren ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang zu erbringen. Jäger tun dies mit der Vorlage eines gültigen Jagdscheins.

Wird eine grüne WBK ausgestellt, berechtigt sie den Inhaber dazu, folgende Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen:

  • mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch als Kleinkaliber)
  • Langwaffen, z. B. Einzellader, Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen oder Repetierflinten

Jede dieser Waffen muss vor dem Erwerb bereits einzeln der Waffenbehörde gemeldet werden. Bis zum Kauf werden sie als sogenannter „Voreintrag“ in die grüne WBK eingetragen. Der Karteninhaber hat dann ein Jahr Zeit, die Waffen auch tatsächlich zu erwerben.

Bei der Waffenbehörde können Interessierte die gesetzlich vorgeschriebene grüne WBK beantragen.
Bei der Waffenbehörde können Interessierte die gesetzlich vorgeschriebene grüne WBK beantragen.

Diese Regelung gilt nicht für Jäger mit einem gültigen Jagdschein. Diese dürfen Langwaffen ohne vorherige Genehmigung kaufen, müssen diese jedoch innerhalb von 14 Tagen der Behörde melden und in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Eine grüne WBK beschränkt zudem auch die Anzahl der Waffen, die Sportschützen erwerben können. Dieses sogenannte Regelbedürfnis beinhaltet zwei mehrschüssige Kurzwaffen sowie drei Selbstladegewehre. Der Nachweis über eine regelmäßige Teilnahme am Schießtraining (einmal pro Monat oder mindestens 18 Mal im Jahr) reicht aus, um dieses Bedürfnis zu bestätigen Zudem muss ab 2020 das bestehende Bedürfnis alle fünf Jahre erneut bestätigt werden.

In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, dieses Grundbedürfnis zu überschreiten, wenn die sportlichen Leistungen dies unterstützen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Grüne WBK – Vorrangig für Jäger und Sportschützen
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Kommentare

  1. Martin sagt:

    Erfolgt eigentlich bei der Beantragung einer grünen WBK auch ein Zuverlässigkeits-Prüfung gemäss Waffengesetz § 5 (WaffG) ? z.b. wenn ich jetzt mit meinen gültigen Jagdschein Privat eine Lang-Waffe kaufe und innerhalb von 14 Tagen die Grüne WBK beantrage. Und dann die Zuverlässigkeit in „Frage“ gestellt oder abgelehnt wird. Was passiert dann. Holt dann die Polizei bei mir zuhause die Waffe ab plus Anzeige wegen illegalen Waffenbesitz ? Das würde mich mal interessieren.

  2. dietmar sagt:

    hallo
    ich besitze den kleinen waffenschein und möchte die grüne wbk beantragen. den antrag aus dem internet habe ich ausgefüllt, sende ich nun den antrag gleich zur waffenbehörde oder wie ist die vorgehendsweise? eine waffe habe ich erworben (randzündung mit „F“) die ich erst erhalte nach wbk grün.
    kann ich die waffe auch gleich im antrag mit angeben oder warten bis ich die wbk erhalte und die waffe dann erneut einreichen zur registrierung?
    die erstandene waffe darf man ja besitzen, nur muß sie eingetragen sein.
    für ausküfte wäre ich dankbar. gruß dietmar

  3. Ralf sagt:

    Haalo ich wollte mal fragen wie Lange darf eine Behörde benötigen um eine gekaufte Waffen in eine Grüne WBK mit Voreintrag ein zu tragen?
    Da ich ja ohne die WBK die Waffen werde zum Dchießstand verbringen darf, noch die benötigte Munition erwerben kann.

  4. Mario sagt:

    Hallo in die Runde ! Frage zur WBK grün. DSB – Mecklenburg Vorpommern.
    Ich habe die 1. KW in der grünen WBK eingetragen bekommen (PS Multicaliber), nun möchte eine 2. KW für die gleiche Disziplin (Glock 17)
    -Muss ich für den Voreintrag für die Glock nochmals eine Bedürfnis beim LSB beantragen ? Ist ja schon ein Bedürfnis bestätigt für die 1. KW.
    Alles im selben Kaliber !
    Danke

  5. Frank sagt:

    Lebe in der Schweiz, gehe in fünf Jahren zurück nach Deutschland, bin in einem Schiessverband und habe die Sachkunde Prüfung für Deutschland erfolgreich bestanden, kann ich jetzt die grüne wbk für Deutschland beantragen habe eigene Waffen sowie Waffenschein EU Feuerwaffenpass ausgestellt in der Schweiz.

  6. Frank sagt:

    Hallo zusammen,
    gibt es eine Statistik, wieviele WBK Anträge (mangels Zuverlässigkeit) in Hessen abgelehnt werden.

    Gruß Frank

  7. Jan sagt:

    Die grüne berechtig dich zum Kauf von 2 Kurzwaffen und 3 Selbstladegewehren , erst wenn du dieses überschreiten willst musst du ein neuen Bedürfnisantrag stellen.

  8. Udo sagt:

    Hallo, ich habe seit Okt.2018 die Gelbe WBK und möchte die Grüne beantragen habe2019 Sept,den Verein gewechselt muß ich 1Jahr warten will mir einen Sportrevolver kaufen Danke

  9. walter sagt:

    bekomme ich als Österreicher auch eine deutsche WBK? ich bin im Besitz einer Österreichischen, und möchte mir in Deutschland eine Schusswaffe erwerben, und da wurde mir mitgeteilt dass ich dazu eine deutsche WBK benötige, ich bin Mitglied in einem Sportschützenveren. – Vielen Dank

  10. M. Ortega sagt:

    Hallo zusammen,

    ich besitze seit ca. einem Jahr die grüne und gelbe WBK. Ich besitze auch eine 9 mm, mit der ich regelmäßig trainiere. Ich möchte nun auch eine 0.22lr (Pistole) und 0.223 (SLB) erwerben. Meine Frage: für jede neue Waffe (bzw. Kaliber) muss ich ein Jahr lang (entweder 18x oder 1x monatlich) schießen, damit ich den Bedürfnis nachweisen kann? Was bedeuten würde, dass ich Waffen von Kameraden ein Jahr lang ausleihen muss. Im Verein sind die Kameraden nicht einig. ca. 50% sagen, ich habe meinen Bedürfnis schon nachgewiesen und dadurch die grüne und gelbe WBK´s bekommen, 50% sagen, pro Waffe, pro Kaliber muss nachgewiesen werden.

    Paar Kameraden „meiner Klasse“ haben gleich 2 Waffen gekauft (entweder 2 Kaliber, oder Revolver und Pistole), sie hatten damals kein Problem beide Arten oder Kalibern nachzuweisen.

    Grüße
    M. Ortega

    viele Grüße

  11. Fritz sagt:

    Ich bin seit 2017 Mitglied im Schützenclub A. Dort habe ich seit über einem Jahr nicht mehr geschossen. Allerdings bin ich auch im Schützenclub B seit diesem Jahr (06/2019) Mitglied. Die Waffensachkundeprüfung wurde abgelegt! Ich habe bis jetzt mit erlaubnispflichtigen Waffen ca. 7 mal geschossen (ansonsten viele Male Lupi was jetzt uninteressant ist). Jetzt meine Frage: wenn 18 mal/pro Jahr geschossen werden muss um die WBK zu beantragen…kann ich das in diesem restlichen verbleibenden Monat beim Schießen an 13 verschiedenen Tagen und somit ca. 20* mal in diesem halben Jahr erlaubnispflichtig geschossen machen und habe somit alle Voraussetzungen erfüllt? Denn ich bin ja schon seit einem Jahr Mitglied in einem Verein und hätte auch im Jahr 2019 18* geschossen!??? mein Oberschützenmeister und Vorstand sagt etwas vom „letzten Schuß“…habe das aber nicht verstanden :-(

  12. Stefan S sagt:

    Hallo hätte da mal eine Frage bin im Besitz einer grünen WBK großkalibrige eingetragen ich möchte mir jetzt ein 22. Kaliber zulegen auf was mus ich dabei alles achten?

  13. Herbert L. sagt:

    Habe eine GWB-Karte, habe aber keinen Jagdschein mehr beantragt erlischt damit die grüne Karte?

  14. A. Müller sagt:

    Hallo,

    im Moment sind 4 KW in meiner WBK eingetragen. Nun möchte ich eine fünfte KW erwerben.

    Frage: Muss diese ein anderes Kaliber als die bisherigen haben oder kann sie alternativ als zweite KW in einem bereits vorhanden Kaliber erworben werden?

    Danke!

  15. Heinz O. sagt:

    In meiner grünen WBK ist ein Voreintrag für einen Revolver Kal. 357 Mag. vorhanden. Darf ich einen Revolver Kal. 38Spezi mit diesem Voreintrag erwerben.

  16. Mike sagt:

    Hallo
    In der Grüne 45ACP und 9mm eingetragen.
    Wie ist es wenn ich jetzt die 45ACP Pistole tauschen möchte.
    Alles neu beantragen?
    Zusätzlich auch neuen Tresor , da sich die Anforderungen letztes Jahr geändert haben?

  17. Hasso sagt:

    Hallo,habe seit 35 Jahren eine grüne wbk(nach Erbfall) und jährlich ca.dreimal geschossen.Diese wbk enthält das Gewehr und die Munitionsart,erlaubt jedoch nicht den Munitionskauf.Die Munition habe ich jeweils unmittelbar bei dem Schützenverein erhalten.Kann ich die Erwerbsberechtigung für die Munition beantragen oder gibt es Probleme?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hasso,

      dies sollten Sie direkt mit der zuständigen Waffenbehörde klären. Diese kann Ihnen mitteilen, ob die betreffende Munition erworben werden darf und welche Maßnahmen Ihrerseits dafür notwendig sind.

      – Die Redaktion

  18. Thomas sagt:

    Hallo, ist es auch möglich, eine Waffe von der roten Sammel-WBK auf die grüne WBK ohne erneutes Bedürfnis zu übertragen? Habe eine Pistole 08, die in der grünen WBK aufgelistet ist, verkauft und möchte nun das gleiche Modell, allerdings älter, aber selbes Kaliber, selbe Bauart von der roten WBK in die grüne WBK übertragen, bzw. eintragen lassen.

    Beste Grüße

    Thomas

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      grundlegend ist die Übertragung von Waffen zwischen den WBKs nicht möglich, da diese ja auch unterschiedliche Bedeutungen haben. Ob es in Ihrem speziellen Fall eventuelle doch möglich ist, müssen Sie mit der zuständigen Waffenbehörde klären.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Christian sagt:

    Hallo,

    hab ne Frage zur grünen WBK. Ich bin mittlerweile seit 25 Jahren in einem Schützenverein. Bin im Besitz einer gelben WBK. Ich war jetzt längere Zeit nicht aktiv (Berufliche Neuorientierung und Familienzuwachs) und möchte nun wieder aktiv in den Sport einsteigen und auch die Disziplin wechseln, für welche ich die grüne WBK brauche. Jetzt meine Frage. Kann ich nach erfolgreichem Bedürfnisnachweis die grüne einfach beantragen oder muss da noch was prüfungstechnisch nachgeholt werden? Meine Sachkundeprüfung liegt schon 19 Jahre zurück. Könnte natürlich auch im Verein nachfragen, aber sitze zur Zeit am Strand und komm erst in 4 Wochen wieder dorthin :D

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christian,

      in Ihrem Falle kann es sein, dass aufgrund der gelben WBK die Waffensachkundeprüfung entfällt – insofern diese nicht zu weit zurück liegt, was bei 19 Jahren durchaus möglich ist. Ob Ihre Sachprüfung noch gültig ist, müssen Sie bei der Waffenbehörde erfragen. Abgesehen davon wird die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit in der Regel bei jeder Antragstellung geprüft.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Peter sagt:

    Hallo,
    ist es zwingend notwendig, eine bestimmte Anzahl von nachweisbaren Schützentagen im Jahr zuhaben, um den Erhalt der grünen WBK sicherzustellen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      für WBK allgemein gilt, dass eine bestimmte Anzahl an Tagen trainiert werden muss, um sie zu erwerben – ob im Verein, durch einen Jagdschein oder anderes. Wenden Sie sich für Fragen zu den genauen Voraussetzungen an die ausstellenden Behörden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Harald sagt:

    Wieviel Waffen darf ich mit der grünen WBK auf einmal beantragen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Harald,

      in diesem Fall kommt es darauf an, ob Sie Jäger mit gültigem Jagdschein oder Sportschütze sind. Jäger dürfen ohne zeitliche oder mengenmäßige Beschränkung Waffen erwerben. Die Waffenbehörde kann jedoch den übermäßigen Erwerb eingrenzen. Die Waffen müssen jedoch vor dem Kauf jeweils einzeln in die Waffenbesitzkarte durch die Behörde vorgetragen und maximal 14 Tage nach dem Kauf vollständig eingetragen werden.
      Sportschützen dürfen innerhalb von sechs Monaten in der Regel zwei Waffen erwerben. Auch ist der Erwerb bei Sportschützen üblicherweise auf das Regelbedürfnis von zwei mehrschüssige Kurzwaffen sowie drei Selbstladegewehre beschränkt.
      Im Zweifel wenden Sie sich am besten an die an ihrem Wohnort zuständige Waffenbehörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. BW sagt:

        Das ist nicht ganz korrekt: Jäger benötigen KEINEN Voreintrag für den Erwerb von LANGwaffen.

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