Artikel in der Kategorie „Versicherung”

Fehlender Versicherungsschutz beim Kfz nach § 51 FZV

In dem Fall, dass ein Auto nicht mehr versichert ist, tritt § 51 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Dieser gibt an, wie sich ein betroffener Fahrzeughalter zu verhalten hat. Unser Ratgeber informiert Sie zu allen wichtigen Informationen und klärt zudem über die Bußgelder auf, die bei Missachtung der Gesetzeslage fällig werden. Weiterlesen

20