Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: So gehen Sie vor!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Header Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Wann lässt sich ein Bescheid anfechten?

Unachtsamkeiten können bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr schnell weitreichende Konsequenzen haben. weshalb der Gesetzgeber Verfehlungen entsprechend ahndet. Welche Sanktionen dabei im Einzelnen drohen, erfahren Verkehrssünder in der Regel durch den Bußgeldbescheid. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Tatvorwurf und ein damit einhergehendes Bußgeld sowie mögliche Punkte in Flensburg und Fahrverbote einfach zu akzeptieren. Denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Welche gesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Was passiert, wenn man beim Bußgeldbescheid Einspruch einlegt?

Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, hat dies zur Folge, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Bußgeld sowie mögliche Punkte in Flensburg und Fahrverbote sind dadurch bis zur Entscheidung eines Gerichts ausgesetzt.

Wie schreibt man einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Der Gesetzgeber verlangt beim Einspruch grundsätzlich die Schriftform, wobei der Versand per Brief oder Fax erfolgen kann. Inhaltliche Vorgaben gibt es hingegen kaum, solange alle wichtigen Angaben enthalten sind. Unser Muster zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Ihnen dabei als Orientierung dienen.

Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Wie gut die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sind, hängt grundsätzlich von den individuellen Umständen ab. So kann sich dieser zum Beispiel bei Formfehlern, nach dem Eintritt der Verjährung oder einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung lohnen.

Was kostet ein Einspruch?

Verzichten Sie auf die Dienste eines Anwalts für Verkehrsrecht, fallen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid keine Kosten an. Allerdings gilt es zu beachten, dass für das anschließende Gerichtsverfahren Gebühren anfallen. Diese belaufen sich auf 10 % der Bußgeldhöhe, wobei die Gerichtskosten mindestens 55 Euro betragen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Erklärung im Video

Video: Das müssen Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wissen!
Video: Das müssen Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wissen!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:

Wann ist beim Bußgeld ein Einspruch möglich und sinnvoll?

Wie gehe ich vor, um Einspruch gegen einen neuen Bußgeldbescheid einzulegen?
Wie gehe ich vor, um Einspruch gegen einen neuen Bußgeldbescheid einzulegen?

Damit ein Bußgeldbescheid und die mit ihm einhergehenden Sanktionen rechtmäßig sind, muss das Schreiben sowohl inhaltlich als auch formell vollständig und korrekt sein. Fehlt etwa die Rechtsbehelfsbelehrung oder erfolgte die Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht vorschriftsgemäß, lassen sich die Konsequenzen ggf. noch abwenden. Ob und wann sich ein Einspruch im Einzelfall lohnen kann, können Sie durch einen kostenlosen Bußgeldcheck ** prüfen.

Möglich ist dies durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Hierbei handelt es sich juristisch um eine sogenannte Willenserklärung, mit welcher der vermeintliche Verkehrssünder verdeutlichen kann, dass er mit den Vorwürfen der Bußgeldstelle nicht einverstanden ist. Dies hat zur Folge, dass die zuständigen Behörden dem Fall erneut prüfen müssen und die Angelegenheit ggf. vor Gericht verhandelt wird. Ein Einspruch ist grundsätzlich bei jedem Bußgeldbescheid möglich, allerdings gilt es dabei die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

So müssen Sie, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, eine Frist einhalten. Diese beträgt ab der Zustellung des Schreibens zwei Wochen. Wollen Sie den Tatvorwurf bzw. die damit einhergehenden Sanktionen anfechten, muss Ihr Einspruch also innerhalb von 14 Tagen bei der Bußgeldstelle eingehen. Verstreicht diese Einspruchsfrist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Konnte Sie der Bescheid aufgrund allerdings eines Urlaubs oder einer anderweitigen Abwesenheit nicht rechtszeitig erreichen, besteht allerdings die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Ist es auch möglich gegen einen Strafzettel Einspruch einzulegen?

Auch wenn Sie ein Knöllchen nicht akzeptieren wollen, ist es rechtlich gesehen nicht möglich, mit einem Einspruch gegen das Verwarnungsgeld vorzugehen. Verweigern Sie allerdings die Zahlung der Geldsanktion, leiten die zuständigen Behörden automatisch ein Bußgeldverfahren ein und dann ist auch ein Einspruch möglich. Allerdings fallen durch diesen Schritt zusätzlich Gebühren an, die Sie bei einem Scheitern des Vorhabens zu tragen haben. So sparen Sie mitunter Geld und schonen gleichzeitig Ihre Nerven, wenn Sie die Verwarnung zähneknirschend bezahlen.

Lässt sich ein Fahrverbot durch einen Einspruch abwenden?

Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, wenn Sie mit einem Einspruch gegen ein Fahrverbot vorgehen.
Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, wenn Sie mit einem Einspruch gegen ein Fahrverbot vorgehen.

Durch den Einspruch haben Sie die Möglichkeit einen Bußgeldbescheid anzufechten und ggf. die Einstellung des Bußgeldverfahren zu erwirken. Aber auch wenn die Behörden weiterhin an den Tatvorwürfen festhalten, können Sie sich im Zuge einer Gerichtsverhandlung umfassender zu den Umständen zu äußern.

Wichtig kann dies insbesondere sein, wenn der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhoben wird. Denn stellt der zeitweise Verzicht auf den Führerschein eine unzumutbare Härte dar, können die Richter im Einzelfall von dieser Sanktion absehen. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn durch das Fahrverbot der Arbeitsplatz in Gefahr ist oder die Versorgung von pflegebedürftigen oder behinderten Personen nicht mehr gewährleistet ist. Um die Notwendigkeit des Führerscheins umfassend darzulegen, sind in der Regel die Dienste eines fachkundigen Anwalts für Verkehrsrecht zu empfehlen.

Kann laut Einschätzung der Richter im Einzelfall auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wirkt sich dies allerdings auf die Geldsanktion aus. Denn unter § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt es dazu:

Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.

Das Ausmaß der Bußgelderhöhung liegt in einem solchen Fall ebenfalls im Ermessen des Richters. Daher sollten sich Verkehrssünder der Tatsache bewusst sein, dass sich der Betrag durchaus auch verdoppeln, verdreifachen oder sogar vervierfachen kann.

Lässt sich mit einem Einspruch auch gegen den Führerscheinentzug vorgehen?

Hegen die Behörden oder das Gericht aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg oder einer Straftat im Straßenverkehr Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheininhabers, kann der Fahrerlaubnisentzug drohen. Diesen weitreichenden Einschnitt müssen die betroffenen Personen nicht klaglos hinnehmen, allerdings ist ein Einspruch in diesem Fall nicht möglich. Stattdessen besteht die Möglichkeit, gegen die behördliche Anordnung Widerspruch einzulegen oder sich mit einer Beschwerde gegen das gerichtliche Urteil zu wehren. Wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. 

Entstehen Kosten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wie hoch sind die möglichen Kosten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Wie hoch sind die möglichen Kosten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wollen Sie ein unberechtigtes Bußgeld verhindern, bleibt Ihnen in der Regel keine andere Wahl, als den Bescheid anzufechten. Doch können auch, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, Kosten anfallen?

Tatsächlich ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an sich kostenfrei, allerdings müssen Sie ggf. für das Porto aufkommen, um das Schreiben als Brief bzw. Einschreiben zu verschicken. Um sich einen Überblick über den Stand der Ermittlungen zu verschaffen, ist zudem die Beantragung der Akteneinsicht sinnvoll, die üblicherweise mit 12 Euro zu Buche schlägt. Für die Übermittlung einer elektronischen Akte wird hingegen keine Pauschale erhoben.

Kosten können zudem entstehen, wenn Sie sich im Vorfeld von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu den Erfolgsaussichten beraten lassen oder dieser den Einspruch für Sie formuliert. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht aber unter Umständen die Möglichkeit, dass diese die Ausgaben übernimmt. Zudem ist eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten durch den Bußgeldcheck ** möglich.

Darüber hinaus können aber auch durch den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid weitere Kosten anfallen. Denn kommt es im Verlauf des Bußgeldverfahrens zu einer Gerichtsverhandlung, ist diese ebenfalls mit Gebühren verbunden. Dabei belaufen sich die Gerichtskosten für eine Hauptverhandlung mit Urteil bzw. einen Beschluss ohne Hauptverhandlung auf mindestens 55 Euro oder 10 % der Bußgeldhöhe.

Um nachzuweisen, dass zum Beispiel beim Einsatz eines Blitzers ein Bedienfehler vorliegt, ist mitunter die Expertise eines Gutachters notwendig. Nicht selten sind die Dienste des Fachmanns allerdings mit hohen Ausgaben verbunden. So kann die Erstellung eines Gutachtens mehrere Hundert Euro kosten.

Übrigens! Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen, können auch in diesem Fall Kosten entstehen. Ist die Akte bereits bei Gericht eingegangen und erfolgt die Rücknahme des Einspruchs noch vor Beginn der Hauptverhandlung beträgt die Gebühr laut Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes (GKG) mindestens 17 Euro.

Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, gibt es bei der Formulierung allerhand zu beachten.
Wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, gibt es bei der Formulierung allerhand zu beachten.

Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, gilt es dabei sowohl formale als auch inhaltliche Vorgaben zu beachten. So verlangt der Gesetzgeber bei diesem Vorhaben grundsätzlich die Schriftform. An welche Bußgeldstelle Sie das Schreiben adressieren müssen, entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid. Beim Versand des Einspruchs stehen Ihnen in der Regel mehrere Optionen zur Auswahl:

  • Per Post als Standardbrief
  • Per Post als Einschreiben
  • Als Fax
  • Persönliche Abgabe bei der Bußgeldstelle

Manche Bußgeldstellen akzeptieren den Einspruch per Bußgeldbescheid mittlerweile auch per E-Mail. Ob dies auch bei Ihrer Behörde auch der Fall ist, sollten Sie im Vorfeld klären, um sicherzustellen, dass der Brief auch als zugestellt gilt.

Experten raten beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und anderen wichtigen Schreiben allerdings grundsätzlich zum Versand per Einschreiben. Denn dadurch erhalten Sie einen Nachweis darüber, wann der Brief zugestellt wurde.

Die Formulierung bzw. Gestaltung des Einspruchs kann weitestgehend frei erfolgen, denn den Behörden genügt in diesem Fall ein formloses Schreiben. Dennoch gilt es sicherzustellen, dass auch alle wichtigen Informationen enthalten sind. Zu den notwendigen Daten zählen insbesondere:

  • Anschrift der zuständigen Bußgeldstelle
  • Name und Adresse des Absenders
  • Aktenzeichen des Bußgeldverfahrens
  • Datum des Bußgeldbescheides

Darüber hinaus müssen natürlich auch Ihre Willenserklärung zur Anfechtung des Bußgeldbescheides erkennbar sein. Dabei reicht für die Formulierung des Einspruchs ein einfacher Zweizeiler vollkommen aus.

Als Orientierungshilfe stellen wir Ihnen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid folgendes Muster zur Verfügung:

Max Mustermann
Musterstraße 100
12345 Musterstadt

An die
Zentrale Bußgeldstelle Musterstadt
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx
Aktenzeichen: xxx/xx

Musterstadt, xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx mit dem Aktenzeichen xxx/xx ein.

Zur Begründung meines Einspruchs möchte ich Folgendes anführen:

[…]

Bitte prüfen Sie den Bußgeldbescheid unter Berücksichtigung der angeführten Gründe erneut.

Mit freundlichen Grüßen

Musterstadt, xx.xx.xxxx

Unterschrift

download-icon-pdf

Jetzt das Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid herunterladen! Die Vorlage stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung. Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um die Datei herunterzuladen.

Ist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Begründung notwendig?

Eine Begründung kann beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid helfen.
Eine Begründung kann beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid helfen.

Wie die zuvor bereitgestellte Vorlage zeigt, besteht beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid grundsätzlich auch die Möglichkeit, sich zu den Beweggründen für die Anfechtung der Sanktionen zu äußern. Verpflichtend ist eine Begründung allerdings nicht. Es reicht demnach vollkommen aus, wenn sich Ihre Formulierung auf den Wunsch nach einem Einspruch beschränkt. Dies ermöglicht einen zügigen Versand, sodass die Einspruchsfrist gewahrt bleibt.

Durch ein möglichst knappes Schreiben reduzieren Sie zudem die Gefahr, sich versehentlich selbst zu belasten. Nach Meinung der Experten sollten daher eine Begründung erst nach der Akteneinsicht und der Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt erfolgen. Bei Schilderungen zum vermeintlichen Tathergang wird zudem von Formulierungen in der ersten Person („Ich fuhr mit dem Auto…“) abgeraten.

Doch wie kann es dazu kommen, dass sich Personen beim Einspruch selbst belasten? Nachfolgend liefern wir dazu ein kleines Beispiel:

Max Mustermann wurde mithilfe eines Blitzers bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt. Auf dem Blitzerfoto ist zu sehen, dass sich Max etwas ans Ohr hält, weshalb die Bußgeldstelle ihm auch die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ in Tateinheit zur Last legt. Ein Mobiltelefon hat Max während der Fahrt allerdings nicht genutzt, stattdessen handelt es sich bei dem Gegenstand auf dem Blitzerfoto um eine Zigarettenschachtel.

Aus diesem Grund möchte Max gegen das Bußgeld fürs Handy am Steuer einen Einspruch erheben und schreibt an die Bußgeldstelle, dass er beim Fahren kein Mobiltelefon, sondern eine Zigarettenschachtel in der Hand gehalten habe. Mit dieser Begründung bestätigen Max allerdings, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt war und somit für die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich ist.

Gleichzeitig gilt aber auch: Erheben Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch, können die Erfolgsaussichten bei einer guten Begründung steigen. Wichtig ist dabei allerdings, diese auch richtig zu formulieren.

Übrigens! Im Alltag werden die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet, juristisch handelt es sich dabei aber um unterschiedliche Vorgänge. Allerdings müssen Sie in der Regel keine Nachteile befürchten, wenn Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid fälschlicherweise als Widerspruch bezeichnen. Denn für die Behörden ist nur entscheidend, dass aus Ihrem Schreiben hervorgeht, was Sie damit anfechten wollen. Wer dennoch bei der Formulierung auf Nummer sicher gehen will, wendet sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Keil sagt:

    Hallo mir wird vorgeworfen: Sie Fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Ich wurde angehalten von der Polizei. Lohnt sich ein Einspruch?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Keil

      Ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie von einem Anwalt einschätzen lassen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.

      – Die Redaktion

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