Bußgeldkatalog LKW – Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche speziellen Vorschriften gibt es für Lkw?

LKW-Vergehrsregeln müssen beachtet werden

Neben den etwas kleineren elektronischen Schöpfungen auf den Straßen, gibt es bekannterweise auch die großen Gefährten, die LKW. Natürlich gibt es auch für Lastkraftwagen spezielle Vorschriften. Nachfolgend finden Sie deshalb eine Zusammenfassung möglicher Sanktionen für Verstöße gegen den LKW-Bußgeldkatalog.

Bußgeldrechner: LKW

Bußgelder beim LKW

Für LKW gibt es spezielle Vorschriften im Straßenverkehr.
Für LKW gibt es spezielle Vorschriften im Straßenverkehr.

Im Gegensatz zum PKW gelten beim LKW andere Höchstgeschwindigkeiten und Sicherheitsabstände sowie unterschiedliche Regelungen zum Überholen.

Berufskraftfahrer müssen sich zudem an bestimmte Lenk- und Ruhezeiten halten, um Unfälle zu vermeiden. Besonders LKW-Fahrer sollten also gewisse Straßenverkehrsregeln befolgen.

Welche bestimmten Regeln sind das? Gibt es Unterschiede bei den verschiedenen LKW-Typen? Welche Strafen können laut LKW-Bußgeldkatalog drohen, wenn der betreffende Fahrer gegen die Verkehrsregeln verstößt? Diese und mehr Fragen beantwortet Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Bußgeldkatalog für Lkw

Sieht der Bußgeldkatalog für Lkw besondere Sanktionen vor?

Die StVO definiert für Lkw teilweise gesonderte Vorschriften und laut Bußgeldkatalog können unter Umständen auch separate Sanktionen drohen. Begründen lässt sich dies unter anderem mit dem erhöhten Verkehrsrisiko, dass von den schweren Fahrzeugen ausgeht.

Benötige ich für das Steuern von Lkw eine besondere Berechtigung?

Wer einen Lkw fahren möchte, benötigt dafür eine entsprechende Fahrerlaubnis. Welche Klassen sich dabei unterscheiden lassen, lesen Sie hier.

Was droht mit für einen Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln?

Mögliche Sanktionen können Sie mithilfe dieses Rechners ermitteln.

Welche unterschiedlichen LKW-Arten gibt es?

Damit klar wird, welche Fahrzeuge überhaupt nach dem Bußgeldkatalog für LKW bewertet werden können, müssen zunächst einmal die Merkmale eines LKW und dessen verschiedene Ausführungen näher charakterisiert werden.

Da ein LKW vor allem Lasten von A nach B befördert, leuchtet es ein, dass dieser auch häufig als Lastwagen bezeichnet wird. Im Prinzip sind es Transportfahrzeuge, welche eine große Menge an Gütern sicher zum Ziel befördern sollen. Gleichzeitig dienen LKW in den meisten Fällen auch als sogenannte Nutzfahrzeuge.

Die typische Unterteilung von Lastkraftwagen erfolgt nach dem folgenden System:

  • Ein LKW gilt beispielsweise mit 7,5 Tonnen Gesamtgewicht noch als leichter LKW.
  • Wiegt ein LKW bis zu 12 Tonnen, zählt er zu den mittelschweren LKW.
  • Als schwere LKW sind solche zu verstehen, deren Gewicht bis zu 40 Tonnen reicht. Hierzu zählt beispielsweise der Sattelzug.

LKW-Führerscheinklassen

Vorab ist zu sagen, dass es DEN einen LKW-Führerschein nicht gibt, sondern dieser in vielfältigen Variationen erworben werden kann. Die nächsten Punkte erklären Ihnen deshalb, welche Fahrerlaubnis Ihnen letztendlich die Fahrt mit dem LKW ermöglicht.

Im Bußgeldkatalog für den LKW sind die Konsequenzen von etwaigen Ordnungswidrigkeiten festgelegt.
Im Bußgeldkatalog für den LKW sind die Konsequenzen von etwaigen Ordnungswidrigkeiten festgelegt.
  1. Führerscheinklasse C: Mit dieser Fahrerlaubnis können Sie Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen steuern. Ein Anhänger kann ebenso mitgeführt werden, solange er weniger als 750 Kilogramm wiegt. Ist er schwerer, riskieren Sie ein Bußgeld. Jedoch sollte hierfür bereits eine B-Klasse-Fahrerlaubnis vorhanden sein, also die des ganz normalen PKW. Damit haben Sie automatisch auch die Voraussetzung erfüllt, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
  2. Führerscheinklasse CE: Im Allgemeinen unterscheidet sich diese LKW-Fahrerlaubnis nicht großartig von der C-Klasse. Der einzige Merkmal, welches beide Führerscheinklassen voneinander abgrenzt, ist die, dass hier das Gesamtgewicht des Anhängers die 750-Kilogramm-Marke überschreiten darf. Wer diesen Führerschein besitzen möchte, muss jedoch vorher die C-Klasse erfolgreich absolviert haben. Auch hier ist Pflicht, dass der Fahrer bereits mindestens 18 Jahre alt ist.
  3. Führerscheinklasse C1: LKW dieser Klasse haben ein Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Auch hier ist ein Anhänger möglich – mit bis zu 750 Kilogramm. Sind Sie mindestens 18 Jahre alt und im Besitz der Führerscheinklasse B, sollte der C1-Klasse nichts im Weg stehen.
  4. Führerscheinklasse C1E: Sie stellt eine Erweiterung des C1-Führerscheins dar. Die einzige Änderung besteht darin, dass der Anhänger mehr als 750 Kilogramm wiegen darf. Aber Achtung: LKW und Anhänger gemeinsam dürfen die 12 Tonnen nicht überschreiten! Um den C1E-Führerschein erwerben zu können, muss zuvor die Klasse C1 im Besitz des Fahrers sein.

Wichtig für Berufskraftfahrer oder solche Fahrer, die es noch werden wollen, ist, dass sich nicht einfach jeder mit einem LKW-Führerschein hinter das Steuer setzen kann und sich automatisch auch als Berufskraftfahrer bezeichnen darf. Dafür ist nämlich eine bestimmte Ausbildung vonnöten. Alle gesetzlichen Bestimmungen dazu regelt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Mögliche Konsequenzen für Verstöße mit dem LKW

Wie für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit einem Auto begangen werden, gibt es auch spezielle Maßregelungen für LKW-Verstöße. Oftmals sind die Konsequenzen hier härter, da ein Unfall mit dem LKW besonders gefährlich werden kann – für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Kommen dann noch gefährliche Güter ins Spiel, kann die Situation sehr riskant werden.

Für Lastwagen unterschiedlicher Art gibt es verschiedene Führerscheinklassen.
Für Lastwagen unterschiedlicher Art gibt es verschiedene Führerscheinklassen.

Aus diesem Grund sollten sich LKW-Fahrer auch immer an die vorgegebenen Geschwindig­keiten mit dem LKW halten. So wird in Deutschland nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert, sondern gleichzeitig auch ein teurer Bußgeldbescheid vermieden.

Die allgemeinen Geschwindigkeitsgrenzen sind beim LKW wie folgt angesetzt:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts für LKW mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse: 80 km/h
  • außerorts für LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen: 60 km/h
Wer sich nicht daran hält, riskiert mit dem LKW ein Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte – je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Des Weiteren müssen sich Berufskraftfahrer auch an sogenannte Lenk- und Ruhezeiten halten. Das bedeutet, dass die Lenkzeit pro Tag neun Stunden betragen darf.

Mit entsprechendem Ausgleich darf diese auch zweimal wöchentlich auch 10 Stunden erhöht werden. Als Gegenstück dazu sollte die tägliche Ruhezeit elf Stunden nicht unterschreiten.

Wichtig hierbei ist außerdem, dass nach einer Fahrt von 4,5 Stunden immer eine Pause von einer dreiviertel Stunde eingelegt werden muss. Alternativ ist es auch möglich, bereits während dieser Lenkzeit 15 Minuten Pause zu machen und im Anschluss die restliche halbe Stunde nachzuholen.

Auch hier drohen saftige Strafen, wenn sich der LKW-Fahrer nicht an die Vorgaben hält – und das nicht nur für den Fahrer selbst, sondern in der Regel auch für den Arbeitgeber.

Zudem gilt für LKW-Fahrer ein Sonn- und Feiertagsverbot. Ausnahmeregelungen gibt es allerdings für den Transport zum Beispiel von verderblichen Lebensmitteln.
Ein Sattelzug ist ein schwerer LKW bis zu 40 Tonnen Gesamtgewicht.
Ein Sattelzug ist ein schwerer LKW bis zu 40 Tonnen Gesamtgewicht.

Weiterhin existieren spezielle Maßgaben, ab wann ein LKW als überladen gilt. Besonders zu beachten ist hierbei, dass eventuelle Überladungsfehler nicht nur auf den Fahrer zurückzuführen sind, sondern ebenso auf den LKW-Halter. Hierbei handelt es sich sowohl um Bußgelder als auch um Punkte in Flensburg.

Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach der prozentualen Überladung. Ein LKW, welcher beispielsweise mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen ist, verursacht bei einer Überladung von mehr als 30 Prozent zum einen ein Bußgeld von 235 Euro und zum anderen einen Punkt bei LKW-Fahrer sowie in selbiger Höhe als Strafe für den Fahrzeughalter.

Außerdem gelten für LKW auch gesonderte Vorschriften in den folgenden Bereichen:

  • Regelungen zum Abstand
  • korrekte Sicherung der Ware
  • Sicherheitsprüfungen
  • LKW-Maut

Resultierend aus Verstößen gegen die entsprechenden Vorgaben, müssen Betroffene mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten gemäß dem aktuellen LKW-Bußgeldkatalog rechnen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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