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Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Omnibusse sind ein wichtiger Faktor für den öffentlichen Nahverkehr. Sie bringen täglich unzählige Menschen zur Schule, Arbeit oder zum nächsten Supermarkt. Die Fahrzeugführer tragen eine große Verantwortung für die Fahrgäste. Daher müssen sie sich besonders an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, andernfalls sieht der Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer harte Sanktionen vor.
Bußgeldrechner: Ermitteln Sie, welches Bußgeld droht
FAQ: Bußgeldkatalog für Busse
Innerorts liegt die Höchstgeschwindigkeit für Busse bei 50 km/h. Außerorts kann das Tempolimit je nach Art des Busses variieren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Gewerbliche Busfahrer müssen sich an die geltenden Lenk- und Ruhezeiten halten. Die Lenkzeit ist dabei auf regulär 9 Stunden begrenzt, wobei zweimal pro Woche eine Ausweitung auf insgesamt 10 Stunden möglich ist.
Alkohol am Steuer ist für Busfahrer untersagt. Für diese gilt also eine Null-Promillegrenze.
Maximale Geschwindigkeit mit einem Bus innerorts
Tempolimits auf deutschen Straßen sollen die Verkehrssicherheit aller erhöhen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist zudem eine besondere Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer gefordert.
Die Geschwindigkeit mit einem Reisebus darf innerorts maximal 50 km/h betragen, sofern keine Verkehrsschilder ein anderes Tempolimit vorsehen. Diese Vorgabe gilt ebenso für den Linienverkehr, Lkw, Pkw und Motorrad-Fahrer.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer, wenn diese ohne Fahrgäste unterwegs sind, grundsätzlich dieselben Sanktionen vor wie für andere Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise mit einem Pkw unterwegs sind.
Tempolimit für Bus-Fahrer außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten die Tempolimits abhängig von der Fahrzeugart. So dürfen Pkw unter 3,5 Tonnen und Krafträder auf einigen Autobahnabschnitten so schnell fahren, wie es die Straßen- und Witterungsverhältnisse zulassen. Es gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Beim Reisebus ist die Geschwindigkeit anders reguliert. So dürfen Busse auf der Autobahn in aller Regel nur 80 km/h fahren. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen: Ist der Bus für den Reiseverkehr hergestellt und verfügt über eine „Tempo-100-Zulassung“, so gilt diese als erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Zudem muss für jeden Fahrgast ein Sitzplatz inklusive Sicherheitsgurt vorhanden sein.
Auf der Landstraße gilt für Busse grundsätzlich ein Tempolimit von 80 km/h. Allerdings reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit, wenn nicht für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden ist. Dann ist nur noch ein Tempo von maximal 60 km/h erlaubt.
Bei einer Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer empfindliche Sanktionen vor, welche nicht selten auch in ein Fahrverbot resultieren.
Bußgeldkatalog Bus: Lenk- und Ruhezeiten
Wie auch für Lkw-Fahrer gelten für die Fahrzeugführer von Bussen gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen körperlich und geistig den Anforderungen der Personenbeförderung in einem Omnibus gerecht werden können.
Der Bußgeldkatalog sieht für Bus-Fahrer und auch deren Arbeitgeber hohe Sanktionen vor, wenn die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Zunächst wollen wir einen genauen Blick auf die Lenkzeit werfen. Dabei findet folgende Unterteilung statt:
- Lenkzeit pro Tag: Bus-Fahrer dürfen maximal neun Stunden am Tag am Steuer sitzen, eine Erhöhung auf zehn Stunden ist zweimal innerhalb einer Woche aber erlaubt.
- Lenkzeit pro Woche: Diese darf höchstens 56 Stunden betragen. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf eine Lenkzeit von insgesamt 90 Stunden zudem nicht überschritten werden.
Auch für die Ruhezeit (also der Zeitraum, in dem nicht gearbeitet wird) gibt es strikte Vorgaben. So muss die täglich Ruhezeit mindestens elf Stunden betragen, darf aber dreimal in der Woche auf neun Stunden verkürzt werden. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden lang sein.
Weitere Regeln gemäß StVO für Bus-Fahrer
Neben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie den Lenk- und Ruhezeiten haben Fahrer von einem Bus gemäß StVO noch weitere Regeln zu beachten. So gilt für die Berufsfahrer beispielsweise eine 0-Promillegrenze.
Dies ergibt sich zum einen aus der großen Verantwortung, welche Bus-Fahrer tragen, und zum anderen daraus, dass sich diese im Dienst befinden, wo der Genuss alkoholischer Getränke üblicherweise untersagt ist.
Weiterhin ist es, wie bei jedem anderen Kfz auch, nicht erlaubt, als Fahrer von einem Bus das Handy am Steuer zu nutzen.
Darf ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholt werden?
Für Omnibusse gelten zwar strengere Regeln gemäß StVO, ihnen wird aber auch eine gewisse Sonderstellung eingeräumt. So muss Bussen des Linienverkehrs beispielsweise die Abfahrt von einer Haltestelle ermöglicht werden. Betätigt ein Bus-Fahrer die Warnblinkanlage ist zudem besondere Vorsicht geboten.
§ 20 Absatz 4 StVO definiert, wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten müssen, wenn das Warnblinklicht von einem Bus eingeschaltet ist:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Grundsätzlich dürfen andere Verkehrsteilnehmer zwar an einem Bus, bei welchem das Warnblinklicht eingeschaltet ist, vorbeifahren, müssen das Tempo dabei aber deutlich reduzieren und wenn nötig anhalten, um die Gefährdung von aussteigenden Fahrgästen zu vermeiden.
Bußgeldkatalog für Busfahrer: Welche Sanktionen sind möglich?
Grundsätzlich sind gemäß Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot als Ahndung für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr möglich. Letzteres trifft die Betroffenen meist hart, sind sie doch beruflich auf den Führerschein angewiesen.
In einigen Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Sollten Sie auf diese Weise versuchen, das Fahrverbot zu umgehen, empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie unterstützen und mit Ihnen eine Argumentation ausarbeiten, warum ein Fahrverbot in Ihrem Fall eine besondere Härte bedeuten würde.