Der Fahrrad-Bußgeldkatalog im Detail
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer:
- Abbiegen mit dem Fahhrad
- Beim Fahrrad fahren telefonieren
- Fahrradbeleuchtung
- Geschwindigkeitsvorschriften für Radfahrer
- Helmpflicht
- Kinder und Erwachsene auf dem Fahrrad mitnehmen
- Polizeikontrolle beim Fahrrad
- Promillegrenze für Fahrradfahrer
- Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren
- Straßenverkehrsregeln für Fahrradfahrer
- Bundesstraße mit Fahrrad benutzen
- Unfall mit dem Fahrrad
Verkehrsregeln gelten auch fürs Fahrrad
Neben vielen gewissenhaften Fahrradfahrern gibt es auch immer einige, die denken, für sie gelten keine Regeln. Viele Radfahrer sind aber bei einigen Verkehrsregeln auch einfach nur unsicher. Dieser Ratgeber klärt über die verschiedenen Vorschriften für Radfahrer auf und weist auf die Bussgelder hin, die bei Missachtung der Regeln durch die Polizei eingefordert werden.
Bußgeldrechner: Fahrrad
Die Straßenverkehrsordnung bezieht das Fahrrad mit ein

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Für Vergehen dieser Art fordert der Bußgeldkatalog für Radfahrer Bußgelder und teilweise auch Punkte. Kommt es dabei auch noch zu einem Unfall, ist der volle Versicherungsschutz nicht gewährt.
Dieser Ratgeber klärt, welche Konsequenzen drohen, wenn bei Führerscheinbesitz schwere Strafen aus dem Bußgeldkatalog für Fahrräder Anwendung finden. Außerdem werden die einzelnen Kategorien des Katalogs wie folgt behandelt:
Das Bußgeld beim Fahrrad: Höhe und Wirkung
Wer eine Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrrad begeht, dessen Bußgeld fällt oft nicht ganz so hoch aus, wie es bei einem Autofahrer der Fall wäre. So werden für viele Vergehen Strafgelder von 5 bis 35 Euro gefordert. Der Bußgeldkatalog für das Fahrrad besteht bei einigen Vergehen aber auch auf deutlich höhere Strafen. Wird eine rote Ampel überfahren oder ein nicht verkehrssicheres Fahrrad benutzt, ist das zum Beispiel der Fall.
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Der Fahrrad-Bußgeldkatalog und die Auswirkung auf den Führerschein

Durch die Strafanhebungen in den letzten Jahren kommt auch der Bußgeldkatalog für das Fahrrad mit immer mehr Strafen im 60-Euro-Bereich daher.
Und genau ab dieser Bußgeld-Grenze kommen die Punkte zum Strafmaß dazu. So ziehen vor allem folgende Tatbestände härtere Strafen nach sich:
- Überfahren einer roten Ampel: Auch mit dem Rad ist es keine gute Idee, eine über eine rote Ampel zu fahren. Ist die Lichtanlage während des Vergehens schon länger als eine Sekunde rot, droht 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
- Behinderung am Fußgängerüberweg/Zebrastreifen: Wer durch rücksichtsloses Fahren Fußgänger am Überqueren der Fahrbahn hindert, darf auch hier mit einem Punkt rechnen.
- Überquerung eines geschlossenen Bahnübergangs: Hier wird es richtig teuer. Wer sich dieses Vergehens schuldig macht, darf nach dem Bußgeldkatalog für das Fahrrad 350 Euro bezahlen.