ADR-Schein: Diese Kosten fallen an

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gefahrgutführerschein: Die Kosten muss in der Regel der Fahrer tragen.

Ein Gefahrgutführerschein ist Pflicht – Kosten sind hier unumgänglich

Gefahrgutführerschein: Die Kosten muss in der Regel der Fahrer tragen.
Gefahrgutführerschein: Die Kosten muss in der Regel der Fahrer tragen.

Warum ist ein Gefahrgutführerschein notwendig und wer für so einen ADR-Schein die Kosten? Viele Berufskraftfahrer müssen sich mit diesen Fragen beschäftigen. Denn der Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße ist in Deutschland gesetzlich durch Verordnungen geregelt. Dass bei solchen Fahrten eine besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden muss, ist hier selbstverständlich.

Fahrer, die ein Fahrzeug, das mit Gefahrgut beladen ist, bewegen wollen, müssen eine besondere Erlaubnis besitzen. Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Be­förderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route – ADR) schreibt dies vor. Dieser sogenannte ADR-Schein wird in speziellen Schulungen erworben, wodurch Kosten entstehen.

Doch welche Kosten für den ADR-Schein fallen genau an und wer muss diese für den Gefahrgutschein übernehmen? Welche Kosten werden bei der Prüfung fällig? Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Kosten für den ADR-Schein

Wie setzen sich die Kosten für den ADR-Schein zusammen?

Um den ADR-Schein zu erwerben, müssen Kraftfahrer mindestens einen mehrtägigen Basiskurs und eine Prüfung absolvieren. Für besondere Gefahrenstoffe schreibt die ADR Aufbaukurse vor.

Was kann ein ADR-Schein kosten?

Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Mit welchen Ausgaben Sie etwa rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Wer muss diese Ausgaben zahlen?

Üblicherweise müssen Fahrer für die Kosten des ADR-Scheins selbst aufkommen, da es sich um eine persönliche Qualifikation handelt. Allerdings gibt es auch Arbeitgeber, die die Kosten übernehmen.

ADR-Schein: Wofür fallen Kosten an?

Unternehmen und Fahrer, die gefährliche Güter transportieren wollen, müssen darauf achten, dass die notwendige Erlaubnis hierfür vorliegt. Alle LKW-Fahrer, die einen Gefahrguttransport bewegen sollen, sind verpflichtet, an einem dreitätigen Basiskurs teilzunehmen. In der Regel finden die Seminare in Unterrichtseinheiten á 45 Minuten statt.

Dieser ADR-Basiskurs beinhaltet alle wichtigen Informationen zum richtigen Umgang mit Gefahrgut. Die Ladungssicherung spielt hier eine wichtige Rolle. Auch wird in diesem Kurs das richtige Verhalten bei einem Unfall mit einem Gefahrguttransport gelehrt.
Bei einem ADR-Schein sind die Kosten überschaubar.
Bei einem ADR-Schein sind die Kosten überschaubar.

Spezielle ADR-Aufbaukurse sind zusätzlich notwendig, wenn Güter, die über die üblichen gefährlichen Stoffe hinausgehen, befördert werden.

So reicht der Basiskurs nicht aus, wenn es sich um explosive Stoffe der Klasse 1 oder radioaktive Güter der Klasse 7 handelt. Auch für eine Beförderung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen in einem Tankwagen ist solch ein ADR-Aufbaukurs notwendig.

Die Kurse werden mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen. Fahrer erhalten dann die ADR-Bescheinigung in Form einer Scheckkarte.

Für beide Arten der ADR-Schulung fallen Kosten an. Zum einem handelt es sich hier um die Ausgaben für den Kurs an sich, zum anderen auch um Prüfungsgebühren sowie Abgaben für die Ausstellung der ADR-Bescheinigung. Diese Kosten können je nach Bundesland und ausführender Institution unterschiedlich hoch ausfallen.

Was kostet der ADR-Schein?

Sowohl überregionale Veranstalter wie der TÜV oder die DEKRA als auch regionale Unternehmen bieten ADR-Schulungen an. Die Preise sind unterschiedlich angelegt, bewegen sich jedoch in einer eher begrenzten Spanne. In der Regel umfassen die Kosten das Seminar sowie die Materialien, die im Kurs verwendet werden.

Die DEKRA verlangt beispielsweise für den Basiskurs derzeit 273 Euro. Beim TÜV liegen für einen ADR-Schein die Kosten beim Basiskurs zwischen 260 und 282 Euro.

Auch bei einer ADR-Schein-Verlängerung fallen Kosten an.
Auch bei einer ADR-Schein-Verlängerung fallen Kosten an.

Die Preise für die Aufbaukurse bewegen sich zwischen 175 und 230 Euro. Üblicherweise werden auch Komplettpakete aus Basis- sowie Aufbaukurs angeboten. Hier müssen Teilnehmer mit Kosten für den ADR-Schein in Höhe von etwa 350 bis 375 Euro rechnen.

Die Prüfungsgebühren bei der jeweiligen IHK können ebenso, je nach Region, unterschiedlich ausfallen. Sie liegen in der Regel jedoch bei 45 bis 75 Euro.

Üblicherweise sind die Kosten vom Teilnehmer zu tragen. Viele Unternehmen übernehmen dies jedoch für ihre Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

ADR-Schein: Eine Verlängerung bringt weitere Kosten

Ein Gefahrgutführerschein wird höchstens für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Läuft der ADR-Schein ab, müssen sich Fahrer darum kümmern, diesen rechtzeitig zu verlängern. Tun sie dies nicht, müssen sie erneut an einem Basiskurs teilnehmen.

Für die Verlängerung reicht die Teilnahme an einem Auffrischungskurs aus. Möchten Fahrer den ADR-Schein verlängern, fallen die Kosten somit geringer aus als für einen Basiskurs. Beim TÜV fallen derzeit zwischen 175 und 205 Euro für einen Auffrischungskurs an. Die DEKRA verlangt etwa 190 Euro. In dieser Preisspanne bewegen sich fast alle Anbieter.

Über den Autor

Avatar-Foto
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (72 Bewertungen, Durchschnitt: 3,93 von 5)
ADR-Schein: Diese Kosten fallen an
Loading...

Kommentare

  1. Peter sagt:

    Da werden dem Fahrer pro Jahr ca. € 190,- abverlangt. Der Öllieferant rechnet aber jedem einzelnen Kunden eine unverschämt hohe Belastung zu. Meist wird aber die Liefermenge geringfügig überhöht und dann der doppelte Betrag abverlangt. Wenn ich das umrechne, so werden bei 20 cbm/Tag mehrere Tausend Euro/Jahr verlangt. Das ist nicht nur Wucher, sondern auch eine Frechheit!

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder