ADR-Auffrischung für die Sicherheit bei Gefahrguttransporten

Dieser sogenannte ADR-Schein wird durch die Teilnahme an einer Schulung erlangt und ist für fünf Jahre gültig. Um eine Verlängerung dieser Erlaubnis zu erhalten, muss im fünften Jahr ein ADR-Auffrischungskurs absolviert werden.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route), kurz ADR. In diesem sind alle Voraussetzungen bezüglich der Durchführung eines Gefahrguttransports festgehalten. Was einen ADR-Auffrischungskurs ausmacht und welche Kosten auf die Teilnehmer zukommen, wird im nachstehenden Artikel näher betrachtet.
Inhalt dieses Ratgebers
An wen richtet sich ein Auffrischungskurs?
Die Teilnahme an einer Gefahrgutschulung, also an einem ADR-Kurs, ist für alle Berufskraftfahrer verpflichtend vorgeschrieben, wenn diese gefährliche Güter befördern wollen. Der Basiskurs muss von allen Fahrern durchlaufen und mit einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen werden.
Wie bereits erwähnt, ist der nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung erteilte ADR-Schein für fünf Jahre gültig.
Versäumen Fahrer, rechtzeitig an einem ADR-Auffrischungskurs teilzunehmen, müssen sie den gesamten Basiskurs erneut machen.
Der für den Transport von Gefahrgut notwendige Auffrischungskurs richtet sich also an die Fahrer, dies sich im fünften Jahr der Gültigkeit ihres ADR-Scheins befinden.
Dieses Seminar ist weniger umfangreich als der Basiskurs und bringt somit auch niedrigere Kosten mit sich. Ein Auffrischungslehrgang kann auch bereits ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit des ADR-Scheins besucht werden.
Welche Themen werden im ADR-Auffrischungskurs behandelt
Der ADR-Kurs als Auffrischungskurs vermittelt alle technischen und rechtlichen Neuerungen, die innerhalb der fünf Jahre seit der letzten absolvierten Prüfung eingeführt wurden. In der Regel dauert das Seminar eineinhalb Tage und wird in Form von Unterrichtseinheiten von 45 Minuten abgehalten.
Der Inhalt der Kurse ist gleich, der Aufbau kann unterschiedlich gestaltet sein, richtet sich in der Regel jedoch nach dem gleichen Prinzip. So behandelt ein ADR-Auffrischungskurs üblicherweise folgende Bereiche in Bezug auf einen Gefahrguttransport:
- rechtliche Vorschriften sowie allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe
- Neuerungen der Vorschriften, z. B. Änderungen bei der Kennzeichnung, Ladungssicherung usw.
- korrekte Dokumentation
- richtige Kennzeichnung
- Arten der Verpackung und dazugehörige Ladungssicherung
- Pflichten sowie Verantwortlichkeiten
- richtiges Verhalten bei einem Unfall

Eine Prüfung für den ADR-Auffrischungskurs besteht aus Fragen, die sich direkt auf die ADR-Vorschriften und deren Aktualität beziehen.
Kursteilnehmer dürfen hier nur eine gewisse Anzahl der Fragen, in der Regel fünf, falsch beantworten. Ist die Prüfung erfolgreich bestanden, erhalten Fahrzeugführer den ADR-Schein, welcher nun erneut fünf Jahre gültig ist.
ADR-Auffrischungskurs: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Für einen ADR-Auffrischungskurs fallen neben den eigentlichen Kosten für die Kursteilnahme auch Prüfungsgebühren bei der IHK an. Aufgrund der verschiedenen Anbieter sowie der regionalen Regelungen der IHK, können sich die Preise je nach Region und Veranstalter unterscheiden.
Allerdings ist die Preisspanne hier nicht sonderlich groß. In der Regel ist mit Kosten zwischen 175 und 205 Euro für den eigentlichen Kurs und mit 45 bis 75 Euro Prüfungsgebühr zu rechnen.
Wie bei allen Gefahrgutschulungen sind auch bei einem ADR-Auffrischungskurs die Kosten durch den Teilnehmer zu tragen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, diese zu übernehmen, viele tun dies oftmals dennoch.