Versicherungskennzeichen nach §§ 52 und 53 FZV
Bestimmte Fahrzeuge mit niedriger Leistung, wie zum Beispiel Kleinkrafträder, sind nicht zulassungspflichtig und weisen entsprechend kein Kfz-Kennzeichen auf. Doch eine Haftpflichtversicherung muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jedes Kfz bestehen. Zulassungsfreie Fahrzeuge müssen die Versicherung über das Versicherungskennzeichen nachweisen. § 52 und § 53 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definieren die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich. Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle […]