Veraltete Regelungen zur Gefahrgutbeförderung auf dem Wasser
Neben den Vorschriften für einen Gefahrguttransport auf der Straße oder per Bahn gibt es in Deutschland auch Regelungen, die sich mit der Beförderung auf Binnengewässern befassen. Diese Verordnungen haben das Ziel, das Risiko eines Gefahrgutunfalls zu minimieren sowie Schäden für Menschen und Umwelt zu vermeiden.
Vor dem Zusammenfassen all dieser gesetzlichen Vorgaben in der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)“, war die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt“ (GGVBinSch) für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern maßgebend.
Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Inhalten der GGVBinSch und welche Regelungen die dort enthaltenen Vorgaben abgelöst haben.
FAQ: GGVBinSch
Hierbei handelt es sich im die Kurzform der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt. Diese galt bis 2009 und beschäftigte sich mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf Flüssen, Kanälen und Seen.
In Deutschland erfolgt der Gefahrguttransport per Schiff vor allem auf den Flüssen, wie etwa Rhein, Elbe und Donau.
Die aktuellen Vorschriften können Sie der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, kurz GGVSEB, entnehmen
Inhaltsverzeichnis
Was war die GGVBinSch?
Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch) bezog sich ausschließlich auf den Transport von Gefahrgut per Binnenschifffahrt. Die hier festgehaltenen Vorschriften galten vor allem für die Flüsse Rhein, Elbe, Mosel, Donau und allen anderen schiffbaren Gewässer in Deutschland.
Die Verordnung basierte auf den Vorgaben der „Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) und über die Ausdehnung dieser Verordnung auf die übrigen Bundeswasserstraßen“ von 1971 und war bis 2009 in Kraft.
Sie ging gemeinsam mit der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) in der nun gültigen „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“, kurz GGVSEB auf.
Die in der GGVBinSch enthaltenen Regelungen in Bezug auf den Transport gefährlicher Güter auf der Mosel sind seit dem 01.01.2011 vollständig außer Kraft getreten und sind auch nicht mehr Bestandteil der nun gültigen Verordnung.
Wo sind die Bestimmungen zur Binnenschifffahrt nun zu finden?
Wie erwähnt, ging die vorherige Verordnung zum Gefahrguttransport per Binnenschifffahrt in die GGVSEB über. Diese beinhaltet nun alle Regelungen zur innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Beförderung gefährlicher Güter, also auch diese zur Binnenschifffahrt.