GGVBinSch: Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Verordnung GGVBinSch befasste sich mit den Regelungen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern.

Veraltete Regelungen zur Gefahrgutbeförderung auf dem Wasser

Die Verordnung GGVBinSch befasste sich mit den Regelungen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern.
Die Verordnung GGVBinSch befasste sich mit den Regelungen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern.

Neben den Vorschriften für einen Gefahrguttransport auf der Straße oder per Bahn gibt es in Deutschland auch Regelungen, die sich mit der Beförderung auf Binnengewässern befassen. Diese Verordnungen haben das Ziel, das Risiko eines Gefahrgutunfalls zu minimieren sowie Schäden für Menschen und Umwelt zu vermeiden.

Vor dem Zusammenfassen all dieser gesetzlichen Vorgaben in der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)“, war die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt“ (GGVBinSch) für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern maßgebend.

Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Inhalten der GGVBinSch und welche Regelungen die dort enthaltenen Vorgaben abgelöst haben.

FAQ: GGVBinSch

Für wen war die GGVBinSch relevant?

Hierbei handelt es sich im die Kurzform der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt. Diese galt bis 2009 und beschäftigte sich mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf Flüssen, Kanälen und Seen.

Welche Binnengewässer kommen für den Gefahrguttransport infrage?

In Deutschland erfolgt der Gefahrguttransport per Schiff vor allem auf den Flüssen, wie etwa Rhein, Elbe und Donau.

Welche Regelungen gelten heute?

Die aktuellen Vorschriften können Sie der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, kurz GGVSEB, entnehmen


Was war die GGVBinSch?

Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch) bezog sich ausschließlich auf den Transport von Gefahrgut per Binnenschifffahrt. Die hier festgehaltenen Vorschriften galten vor allem für die Flüsse Rhein, Elbe, Mosel, Donau und allen anderen schiffbaren Gewässer in Deutschland.

Die Vorschriften galten nur für die Beförderung von Gefahrgut per Binnenschifffahrt.
Die Vorschriften galten nur für die Beförderung von Gefahrgut per Binnenschifffahrt.

Die Verordnung basierte auf den Vorgaben der „Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) und über die Ausdehnung dieser Verordnung auf die übrigen Bundeswasserstraßen“ von 1971 und war bis 2009 in Kraft.

Sie ging gemeinsam mit der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) in der nun gültigen „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“, kurz GGVSEB auf.

Die in der GGVBinSch enthaltenen Regelungen in Bezug auf den Transport gefährlicher Güter auf der Mosel sind seit dem 01.01.2011 vollständig außer Kraft getreten und sind auch nicht mehr Bestandteil der nun gültigen Verordnung.

Wo sind die Bestimmungen zur Binnenschifffahrt nun zu finden?

Wie erwähnt, ging die vorherige Verordnung zum Gefahrguttransport per Binnenschifffahrt in die GGVSEB über. Diese beinhaltet nun alle Regelungen zur innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Beförderung gefährlicher Güter, also auch diese zur Binnenschifffahrt.

Da die GGVBinSch bereits 2009 außer Kraft trat, ist es schwerer den Wortlaut oder vollständigen Gesetzestext einzusehen. Die derzeit gültigen Regelungen in Bezug auf den Transport gefährlicher Güter können in den Gesetzestexten, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung stellt, eingesehen werden.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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