Die Gelbe Waffenbesitzkarte ist beim Schießsport von Bedeutung

Warum ist eine gelbe Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen wichtig und für welche Waffen muss eine solche beantragt werden?
Das sind Fragen mit denen sich Mitglieder in einem Schützen- oder Schießsportverein beim Erwerb von bestimmten Waffen beschäftigen müssen. Denn für den Besitz der meisten Sportwaffen gilt es, gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Legal erworbene Waffen, die für den Schießsport verwendet werden, sind in der Regel Schusswaffen für deren Besitz eine Berechtigung vorliegen muss. Ohne eine solche waffenrechtliche Erlaubnis ist der Besitz dieser Waffen strafbar.
Was eine solche Berechtigung beinhaltet und wie Sportschützen eine gelbe WBK beantragen können, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.
FAQ: gelbe Waffenbesitzkarte
Eine gelbe Waffenbesitzkarte ist für Sportschützen wichtig. Sie wird gewährt, wenn die Antragsteller Mitglied in einem Schießsportverein oder im Verband sind.
Gemäß dem Waffengesetz dürfen Sportschützen bestimmte Waffen besitzen. Diese werden in die gelbe Waffenbesitzkarte eingetragen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Für den Waffenbesitz ist neben einem Bedürfnis auch die körperlich, geistige und persönliche Eignung sowie eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Was ist eine Waffenbesitzkarte?
Das Waffengesetz in Deutschland befasst sich sehr ausführlich mit dem Umgang, Erwerb und Besitz von Waffen. Dabei wird zwischen verbotenen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen unterschieden.
Bei ersteren ist sowohl der Erwerb als auch der Besitz grundsätzlich verboten. Waffen der zweiten Kategorie dürfen nur mit einer bestimmten waffenrechtlichen Erlaubnis, der Waffenbesitzkarte, besessen werden. Erwerb und Besitz von Waffen der dritten Kategorie unterliegen keinen Einschränkungen, wenn der Besitzer volljährig ist.
Eine Waffenbesitzkarte für erlaubnispflichtige Waffen wird in den meisten Fällen von Jägern, Sportschützen, Sammlern und Erben beantragt. Dabei wird zwischen drei Berechtigungen unterschieden.

Die WBK ist in gelb, grün oder rot erhältlich. Die jeweiligen Farben bestimmen den Umfang der Besitzberechtigung, sodass hierdurch bereits eine Kennzeichnung stattfindet. Das macht es bei Kontrollen einfacher festzustellen, ob der Waffenbesitzer berechtigt ist, diese Waffen zu besitzen.
Eine grüne WBK ist in Deutschland für Jäger und Sportschützen wichtig, wohingegen die rote Karte für Sammler und Sachverständige von Bedeutung ist.
Legal erworbene Waffen und die entsprechende Munition müssen der Waffenbehörde gemeldet werden. Diese trägt die Waffen dann in die Besitzkarte ein.
Wichtig ist hier, dass die Berechtigung zum Besitz keine Erlaubnis zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit darstellt. Eine Waffenbesitzkarte ist kein Waffenschein.
Was macht eine gelbe Waffenbesitzkarte aus?
Die gelbe WBK ist besonders für Sportschützen von Bedeutung. Gemäß § 14 Abschnitt 4 Waffengesetz (WaffG) wird diese nach Antragstellung dann gewährt, wenn der Antragsteller Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein oder Verband ist.
Die Waffe muss jedoch ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition befördert werden. Ist die Waffe schuss- und griffbereit, gilt dies als Führen der Waffen, was ohne das Vorliegen eines großen Waffenscheins untersagt und strafbar ist.
Wurde die gelbe WBK erteilt, dürfen Sportschützen folgende Waffen besitzen:
- Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen
- mehrschüssige Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Eine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl der zu erwerbenden Waffen gibt es bei einer gelben Waffenbesitzkarte seit einer Gesetzesänderung. In § 14 WaffenG ist nun Folgendes bestimmt:
Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.
Der Erwerb ist in der Regel auf zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten begrenzt.
Voraussetzungen für die gelbe WBK
Die gelbe WBK ist für die zuvor genannten erlaubnispflichtigen Waffen zu beantragen. Antragsteller müssen dazu volljährig sein, eine persönliche Eignung sowie eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Die persönliche Eignung betrifft hier die körperliche und geistig Fähigkeit, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit dient als Nachweis, dass der Antragsteller Waffen nicht missbräuchlich oder fahrlässig verwendet hat oder verwenden würde.
Die Bedingungen für die gelbe Waffenbesitzkarte wurden mehrmals angepasst. Für die WBK in Gelb ist neu, dass die Waffen in einer Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Schießsportvereins zugelassen sein müssen. Für die alte gelbe WBK gab es diese Einschränkung noch nicht. Bei einem Antrag für die gelbe WBK ist daher eine Bescheinigung des Schießsportvereins vorzulegen.
Neben diesen Voraussetzungen, ist darüber hinaus auch ein Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang vorzulegen. Werden die Bestimmungen für die gelbe WBK (neu) nicht erfüllt, wird der Antrag in der Regel abgelehnt.
Moin,
ich besitze die gelbe Waffenbesitzkarte und hätte da 1-2 Fragen zu:
1. Wohin darf ich die Waffe transportieren. Nur von zu Hause zum Schießstand und zur Reparatur? Oder darf ich sie auch noch woanders in einem verschlossenen Behältnis mitnehmen, z.B. zu einem Freund?
2. Darf ich meine Waffe einen Freund, der auch die gelbe WBK besitzt, meine Waffe überlassen/verleihen? Wenn ja, wie lange dürfte ich das oder muss ich immer dabei sein, wenn er meine Waffe schießen möchte?
Schon mal vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Marc
1. nur zum Schießstand oder zum Büchsenmacher und beim Überbringen an einen Berechtigten
2. Ja. Dazu gibt es ein Formular auf der Seite der Waffenbehörde. Die Waffe darf an Berechtigte max. 4 Wochen überlassen werden. Du musst dann nicht dabei sein, wenn der Berechtigte schießt.