Blitzer: Welche Rechtsgrundlage gilt für die Messgeräte?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: Blitzer und ihre Rechtsgrundlage

Gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage für Blitzer?

Nein, denn beim Betrieb der Blitzer liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern. Aus diesem Grund können sich zum Beispiel die Vorschriften zum Aufstellen der Messgeräte unterscheiden. Zudem sind die für Blitzer geltenden Richtlinien nicht immer öffentlich bekannt, da es sich bei diesen um interne Unterlagen handelt.

Wann sind die Messungen der Blitzer unzulässig?

Dies ist insbesondere der Fall, wenn beim Einsatz der Blitzer geltende Vorschriften zur Bedienung oder Wartung nicht beachtet werden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Auswertung der Messergebnisse um eine hoheitliche Aufgabe. Aus diesem Grund dürfen Blitzer laut geltendem Recht nur von der Polizei bzw. berechtigten Behörden bedient werden. Private Blitzer sind somit unzulässig.

Was kann ich unternehmen, wenn Blitzer nicht vorschriftsgemäß bedient wird?

Wird beim Einsatz der Blitzer die geltende Verordnung nicht befolgt, kann dies unter Umständen zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Vorschriften bei der Verwendung von Blitzern und Radarfallen

Jedes Bundesland definiert für den Einsatz der Blitzer eine eigene Rechtsgrundlage.
Jedes Bundesland definiert für den Einsatz der Blitzer eine eigene Rechtsgrundlage.

Finden bei der Dokumentation von Geschwin­digkeits­über­schrei­tungen, Abstands­unter­schrei­tungen oder Rot­licht­verstößen Blitzer Anwendung, müssen die ausführenden Beamten dabei allerhand Vorschriften beachten. Welche Vorgaben dabei im Einzelnen gelten, variiert je nach Bundesland, denn diese können für den Einsatz der Blitzer eine individuelle Rechtsgrundlage schaffen.

Unabhängig davon gibt es aber auch allgemeine Vorgaben, die vor allem für korrekte Messergebnisse sorgen sollen. So schreibt der Gesetzgeber zum Beispiel vor, dass die Messgeräte jedes Jahr geeicht werden müssen. Erfolgt die amtliche Überprüfung der Blitzer nicht bzw. nicht rechtzeitig, führt dies zur Ungültigkeit der Messergebnisse.

Darüber hinaus gilt es, bei den Messergebnissen gewissen Toleranzen zu berücksichtigen. Diese dienen dazu, minimale Abweichungen zu kompensieren. Welche Werte dabei zugrunde gelegt werden, bestimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). 

Bei der Verkehrsüberwachung handelt es sich grundsätzlich um eine hoheitliche Aufgabe, weshalb Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen sowie die anschließende Auswertung der erhobenen Daten ausschließlich von der Polizei bzw. in manchen Bundesländern von kommunalen Behörden vorgenommen werden dürfen. Somit dürfen private Dienstleister in Deutschland keine Blitzer betätigen. Als Rechtsgrundlage dafür gilt unter anderem der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 6. November 2019 (Az.: 2 Ss-OWi 942/19).

Was tun, wenn die Messung mit dem Blitzer nicht rechtmäßig war?

Ob ein Blitzer unzulässig misst, lässt sich meist nur schwer herausfinden.
Ob ein Blitzer unzulässig misst, lässt sich meist nur schwer herausfinden.

Ob die Messung der Blitzer gegen bestehende Rechte verstößt bzw. den geltenden Vorschriften entspricht, können juristische Laien meist nur schwer beurteilen. Dies liegt unter anderem daran, dass nicht jedes Bundesland die angewendeten Richtlinien veröffentlicht oder über Anpassungen informiert.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind der Meinung, dass der Tatvorwurf nicht stimmt bzw. bei der Messung etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist? In diesem Fall haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Schreibens einen Einspruch einzulegen.

Um herauszufinden, ob beim Blitzer der Rechtsgrundlage entsprechend eine Eichung stattgefunden hat oder welches Messverfahren Anwendung fand, ist nicht selten eine Akteneinsicht unerlässlich. Denn nur so erhalten Sie Einblick in das Messprotokoll.

Wie hoch die Erfolgschancen bei einem Einspruch sind, wenn der Verdacht besteht, dass beim Einsatz der Blitzer Gesetze oder Vorschriften missachtet wurden, lässt sich pauschal meist nicht beantworten. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihren Fall umfassend prüft und Sie individuell berät.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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