Die Kennzeichengröße: Maßangaben für Autoschilder

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland.

Informationen zu den Kennzeichenmaßen und der Kennzeichenschrift

Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland
Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland

Das Kfz-Kennzeichen dient in Deutschland der Kennzeichnung und zum Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen. Das Nummernschild besteht immer aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer.

Die Kennzeichengröße kann aber von Fahrzeug zu Fahrzeug variieren. So ist es möglich, dass nicht jedes Kfz ein gleich großes Nummernschild besitzt. Sogar bei der Schrift gibt es Unterschiede. Welche das sind und welche Kennzeichengröße für Ihr Auto oder Ihre anderen Fahrzeuge gemäß der StVO geeignet ist, erfahren Sie hier. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Kennzeichen-Maße und Schriftarten.

FAQ: Kennzeichengröße

Ist die Größe der Kennzeichen vorgeschrieben?

Ja, für alle Merkmale der Kfz-Kennzeichen gibt es konkrete Vorgaben. So sind in der FZV zum Beispiel auch die Schriftart und die Höhe der einzelnen Zeichen genau definiert.

Wie groß ist ein Pkw-Kennzeichen?

Ein einzeiliges Kennzeichen ist max. 520 mm breit und 110 mm hoch. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sind alle Kennzeichen gleich groß?

Nein, je nach Art des Fahrzeugs können die Kennzeichen auch schmaler ausfallen oder zweizeilig sein. Dies ist zum Beispiel beim Motorrad der Fall.

Maße der Kfz-Kennzeichen-Schrift

Die Kennzeichenschrift ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgegeben. Verwendet werden darf nur die fälschungssichere FE-Schrift. Diese kann jedoch verschiedene Größen und Maße haben. Zwei Schriftarten sind dabei möglich: Die Mittelschrift und die Engschrift. Es gibt allerdings auch noch die sogenannte „verkleinerte Mittelschrift“. Diese ist jedoch nur für das Nummernschild am Motorrad oder für zweizeilige Kfz-Kennzeichen zugelassen.

  • Mittelschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 47,5 mm, Breite der Ziffern 44,5 mm
  • Engschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 40,5 mm, Breite der Ziffern 38,5 mm
  • Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 mm, Breite der Buchstaben 31 mm, Breite der Ziffern 29 mm

Die Engschrift darf laut Verkehrsrecht im Übrigen nur verwendet werden, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Die Mischung von Mittel- und Engschrift auf einem Kennzeichen ist nicht zulässig. Es gibt aber Toleranzen bei der Kennzeichengröße zur Fertigung der Pkw-Kennzeichen.

Zulässige Toleranzen bei der Fertigung der Schilder:

  • Mittelschrift / Engschrift (75 mm): Schrifthöhe + 2,0 mm bis – 1,0 mm; Strichbreite +/- 1,0 mm
  • Verkleinerte Mittelschrift (49 mm): Schrifthöhe + 1,0 mm bis – 0,5 mm; Strichbreite +/- 0,5 mm

Kennzeichengröße und Bestimmungen zu den Kennzeichenmaßen

Für alle Kennzeichenschilder gilt: Für die Kennzeichengröße ist keine Mindestbreite vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind jedoch festgelegt.

Die Größe der vorgesehenen oder eventuell vorgeschriebenen Anbringungsstelle am Auto darf ebenfalls nicht überschritten werden (es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muss auf beiden Seiten gleich sein. Außerdem sollte zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld eine Lichtkante von maximal 2,0 mm eingehalten werden. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Kennzeichenmaße im Überblick:

  • Einzeiliges Kennzeichen: max. 520 mm breit, 110 mm hoch
  • Zweizeiliges Kennzeichen: max. 340 mm breit (bei einem Motorrad: 280 mm), 200 mm hoch
  • Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen: max. 255 mm breit, 130 mm hoch
  • Motorradkennzeichen: 180 bis 220 mm breit, 200 mm hoch

Die Kennzeichenmaße im Detail:

Kennzeichengröße des einzeiligen Eurokennzeichens
Beispiel für ein Eurokennzeichen

Größe des Schildes: max. 520*110 mm (= maximale Breite, Höhe exakt festgelegt)

  • Strichbreite des umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis -1,0 mm)
  • Breite des Euro-Feldes: 45 mm
  • Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer (Raum für Plaketten):
    63,5 bis 67,5 mm
  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem / unterem Rand: 13 mm
Kennzeichengröße des zweizeiligen Eurokennzeichens
Beispiel für ein zweizeiliges Kennzeichen

Die Größe des Schildes darf max. 340 x 200 mm betragen. Hierbei gelten die 340 mm als maximale Breite, während die Höhe exakt festgelegt ist.

Bei einer verkürzten Ausführung (z. B. für ein Motorrad) gilt eine Kennzeichengröße von max. 280 x 200 mm.

Auch die Strichbreite des umlaufenden Randes ist vorgeschrieben: Sie beträgt 4,5 mm, wobei eine Toleranz von +2,0 mm bis -1,0 mm) zulässig ist.

Zur oberen Zeile eines zweizeiligen Kennzeichens gelten folgende Maße:

  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem Rand: 13 mm
  • Breite des Euro-Feldes: 40 mm
  • Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm
  • Durchmesser der Stempelplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm)
  • Abstand zwischen Plaketten und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen oberer und unterer Zeile: 15 mm

In der unteren Zeile sind folgende Abstände einzuhalten:

  • Abstand zwischen linkem Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und unterem Rand: 13 mm
Kennzeichengröße eines Saisonkennzeichens
Beispiel für ein Saisonkennzeichen

Hier gelten die gleichen Kennzeichenmaße wie für das Standard-Eurokennzeichen (ein- bzw. zweizeilig). Das zusätzliche Feld für die Gültigkeit (Betriebszeitraum) ist insgesamt 30 mm breit.

Der Abstand beträgt links und rechts jeweils mindestens 8 mm. Beim zweizeiligen Saisonkennzeichen wird das Zusatzfeld in der oberen Zeile rechts von den Plaketten eingeprägt.

Kennzeichengröße eines Oldtimer-Kennzeichens (H-Kennzeichen)
Oldtimer-Kennzeichen

Beim einzeiligen H-Kennzeichen ist der Bereich für die Plaketten 58 bis 67,5 mm breit; der Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer beträgt 20 bis 30 mm. Das „H” entspricht einem normalen Buchstaben, der Abstand links davon beträgt ebenfalls 20 bis 30 mm, rechts davon 8 mm (zum Rand). Ansonsten gelten die Werte des einzeiligen Standardkennzeichens.


Beim zweizeiligen H-Kennzeichen misst der Bereich zwischen dem Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer wiederum 20 bis 30 mm. Ebenso groß ist auch hier der Raum links vom Kennbuchstaben „H” (rechts davon 8 mm zum Rand). Beim verkürzten zweizeiligen Schild (bis max. 280 mm) sind statt 20 bis 30 mm jeweils 15 bis 30 mm vorgesehen. Ansonsten gelten die Werte des zweizeiligen Standard-Eurokennzeichens.

Mögliche Abweichungen bei der Kennzeichengröße

Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entstehen durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung
Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entstehen durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung

Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der der Motorrad- oder Pkw-Schilder.

Diese Abweichungen der Maße sind jedoch so gering, dass sie bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle nicht beanstandet werden und auch mit dem bloßen Auge kaum sichtbar sind. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen.

Manche Fahrzeughalter lassen sich sogar bewusst Schilder mit einer abweichenden (vor allem kleineren) Kennzeichengröße prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt. Auch kommt es vor, dass sich Fahrzeughalter vom Schildermacher gleich zwei Sätze des zugeteilten Kennzeichens für ihr Fahrzeug prägen lassen, einen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichengröße – und einen „nach Wunsch”, z.B. mit geringeren Abständen, Engschrift statt Mittelschrift usw.

Die „legalen” Kennzeichen werden dann der Zulassungsstelle vorgelegt und abgestempelt. Nachträglich werden die Plaketten aber durch den Fahrzeughalter wieder entfernt, und auf dem zweiten, ungestempelten Satz Schilder angebracht.

Diese Vorgehensweise ist natürlich verboten. Doch lässt sich bei Verkehrskontrollen kaum mehr nachvollziehen, dass die nun verwendeten, vorschriftswidrigen Schilder nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt wurden. Sollte das jedoch herauskommen, was immer möglich ist, drohen saftige Bußgelder. Daher ist es nur ratsam hier ehrlich zu bleiben und die richtigen Kennzeichengrößen am Pkw oder am Motorrad anzubringen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Die Kennzeichengröße: Maßangaben für Autoschilder
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Kommentare

  1. Subarudriver sagt:

    Ich habe einen Subaru Impreza WRX aus Japan. Darf ich an der Fahrzeugfront sowie am Fahrzeugheck ein 2 zeiliges Nummernschild anbringen oder ist ein 2 zeiliges Nummernschild nur am heck zulässig?
    danke schon mal für die Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Subarudriver,

      zweizeilige Frontkennzeichen sind in Deutschland nicht möglich. Zweizeilige Hinterkennzeichen sind erlaubt, wenn dies von der Zulassungsstelle genehmigt wird. Die Zulassungsstelle kann jedoch auch verlangen, dass Sie das Heck Ihres KFZ so umbauen, dass Platz für ein einzeiliges Kennzeichen ist.

      – Die Redaktion

  2. Ranger sagt:

    Hallo,
    Habe einen Ford Ranger Baujahr 2007 der aus den USA importiert worden ist, an diesem ist hinten nur Platz für ein verkleinertes zweistelliges Kennzeichen (255×130)!
    Nun verwehrt mir die Zulassungsstelle die Austellung eines solchen Kennzeichens mit der Begründung, in Baden Württemberg sei es so geregelt das ein Umbau mit Kosten bis 500€ dem Halter des Fahrzeugs durchaus zumutbar wären. 8-@
    Und „Leichtkraftrad-Schilder“ so Wortlaut auch nicht mit Ausnahmegenehmigung für PKWs erteilt werden.

    Bin ich jetzt der gelackmeierte weil ich in BaWü wohne und nicht in einem anderen Bundesland in dem dies kein Problem darstellt!?
    Muss ich jetzt meine Heckstoßstange so umbauen das ich en langen Lappen (520×110) rein bekomme und was ist wenn das dann doch mehr als 500€ kostet, bezahlt mir die Zulassungsstelle dann den Differenzbetrag?

    Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ranger,

      Zulassungsstellen in Deutschland haben das Recht den Umbau auf ein einzeiliges Kennzeichen zu verlangen. Die Umbaukosten müssen Sie selbst tragen.

      – Die Redaktion

  3. Reinhard sagt:

    Reinhard

    Hallo
    Mir geht es ähnlich wie Heinz R. Ich habe auf meinem Oldtimerwunschkennzeichen mit dem H 8 Zeichen und
    habe bisher den Wagen im Frühjahr angemeldet im Herbst wieder abgemeldet. Der Oldtimer hat hinten ein zweizeiliges Nummernschild und vorn ein einzeiliges .Die oben angegebenen Abstände könnten auch eingehalten werden wenn ich ein Saisonkennzeichen beantragen würde – gibt es eine Chance meine Nummer zu behalten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Reinhard,

      bitte wenden Sie sich dazu an die Kfz-Zulassungsstellen.

      – Die Redaktion

  4. Thomas sagt:

    Hätte da mal eine gute Frage!

    Ich fahre ein Motorrad (Supersportler) sowas wie Valentin Rossi fährt.
    mit einer ordentlichen Nummernschildanbringung sieht das Motorradheck aber nicht mehr besonders
    sportlich aus. Im Ausland habe ich einige solche Motorräder gesehen, die das Kennzeichen in den Radlauf
    befestigt haben. Sieht auf jeden Fall viel besser aus.
    Nun die Frage ist, ob dies in Deutschland erlaubt ist und wenn nicht, was wäre dann für eine Strafe zu erwarten?
    Bitte nur Antworten die auch 100% richtig sind. dankeschön!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      die Kennzeichengrößen sind in Deutschland festgeschrieben, d.h. Sie dürfen keine anderen Kennzeichengrößen an Ihrem Motorrad anbringen. Wenn es sich um ein Bauteil handelt, sollte dieses vom TÜV abgenommen sein, damit Sie damit fahren dürfen.

      – Die Redaktion

  5. Weiß sagt:

    Hallo. Ich bin auch auf der Suche nach der vorgeschriebenen MINDESTlänge des Bleches.

    Da mein Mail direkt ans Kraftfahrtbundesamt seit einem Jahr unbeantwortet blieb, habe ich gerade noch einmal dorthin geschrieben. Mal sehen ob ich diesmal Antwort bekomme.

    Hier mein Text;

    Guten Tag.

    Ich hatte diese Anfrage schon vor einem Jahr einmal über dieses Online Formular an Sie gesendet, sie blieb allerdings unbeantwortet.

    Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, in der das Mindestmaß eines KFZ Kennzeichens vorgegeben wird.
    Auf den Aushängen in den Zulassungsstellen und bei den Schilderprägern, sowie im Internet finde ich lediglich eine Angabe zur maximalen Länge eines KFZ- Eurokennzeichens und die vorgeschriebenen Mindestabstände der Buchstaben, der Ränder und der Siegelfläche.
    Wenn aber all diese vorgeschriebenen Abstände eingehalten sind und das Kennzeichen auch auf ein kleineres Blech nach DIN aufgeprägt werden könnte… hat dann eine Zulassungsstelle die „Macht“ dies zu verweigern?

    …obwohl es laut Gesetzlicher Vorschrift nicht verboten ist?

    Bitte senden Sie mir, falls vorliegend, die Gesetzliche Vorschrift zur Mindestlänge eines Kennzeichens zu oder wenn möglich eine kurze Erläuterung , dass es eben bei Einhaltung aller Abstände keine Beschränkung gibt, die ich der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen kann.

    R.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Weiß,

      unseres Wissens sind die Abmessungen für Kennzeichen so festgelegt, dass es keinen Spielraum gibt. D.h. die Abmessungen für ein einzeiliges Kennzeichen müssen 520×110 mm betragen.

      – Die Redaktion

  6. Hajo sagt:

    Hallo!

    Möchte mir ein Kennzeichen mit 3 Buchstaben und 2 Zahlen gesamt 5 Zeichen mit 37 Zentimeter breite haben. Das ist das Maß der mitgelieferten Halterung Neufahrzeug.
    Ist das möglich?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hajo,

      wenn Sie ein zweizeiliges Kennzeichen anbringen wollen, darf dieses maximal 34 Zentimeter breit sein. Einzeilige Kennzeichen/Autokennzeichen dürfen 52 Zentimeter breit sein.

      – Die Redaktion

  7. Alleggrita sagt:

    Guten Tag,

    mein Alfa Romeo hat hinten eine Nummerschildaufnahme von 280mmx200mm.
    Diese Größe wurde mir verweigert.
    Stattdessen wurde mir ein Kennzeichen für Leichtkrafträder in den Fahrzeugschein
    eintragen. Format 255mmx 130mm.
    Schön ist anders. Muss ich das akzeptieren, obwohl ich das Format 280mmx200mm vom Tüv her
    eingetragen bekommen habe.

    MFG Mario

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mario,

      wenn in Ihrem Fahrzeugschein das Format 255×130 mm eingetragen ist, sollte Ihr Kennzeichen diese Maße aufweisen.

      – Die Redaktion

  8. Ludo sagt:

    Moin,
    ich habe mir nach Vorgaben der Zulassungsstelle ein Motorradkennzeichen 220×200 mit Saison 04/10 übers Internet bestellt. Die Beschriftung war XXX- XX XXX.
    Die Zulassungsstelle hat sich geweigert das Kennzeichen mit den Prüfplaketten zu bekleben obwohl die Nummer frei war, ich hatte sie reserviert!
    Statt dessen mußte ich ein 180×200 Kennzeichen nehmen. Ist das so rechtens?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ludo,

      seit April 2011 müssen Motorradkennzeichen die Maße 20×18 cm haben.

      – Die Redaktion

  9. Dittmar sagt:

    Wie “ KLEIN “ darf eein Kennzeichen sein ?? 2 Buchstaben und 2 Zahlen ??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dittmar,

      2 Buchstaben und 2 Zahlen sind unseres Wissens nach möglich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Müller sagt:

    Hallo,
    Gibt es eine Vorschrift wieviel cm des Nummernschildes im Halter genau Sichtbar sein müsses? Hatte mir ein Nummernschild mit Zierumrandung beim großen Autoteile Häntler aus Unger geholt. Es ist alles Einwandfrei sichtbar, trotzdem hörte ich mich bei einer Verkehrskontrolle das die Halterung Zuviel vom Rand bedecke. Da der TÜV aber eine Woche vorher nix zu meckern hatte durfte ich weiterfahren.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Müller,

      uns ist keine derartige Vorschrift bekannt. So lange das Auto mit dem Kennzeichen durch den TÜV kommt, scheint die Grundvoraussetzung, dass das Kennzeichen gut lesbar ist, erfüllt zu sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Muhammed sagt:

    Hallo,

    Ich will an meinem auto vorne ein verkleinertes zweizeiliges kennzeichen anbringen (255×130), hinten bleibt das normale 520×110. Nur bei uns auf der Zulassungsstelle stellen die sich quer. Dürfen die das?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Muhammed,

      mit welcher Begründung wurde Ihnen dieses Kennzeichen verwehrt?

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. MICHAEL sagt:

        JA, DA DIE SCHRIFTGRÖSSE ZU KLEIN IST .

      2. Chris sagt:

        Also bei uns in Braunschweig muss für kleine Kennzeichen eine Eintragung für kleiner Kennzeichen vorhanden sein oder es muss bauart bedingt sein zum Beispiel Amerikanische Fahrzeuge.
        Begründung ist einfach das die Kennzeichen für Motorräder langsam zuende gehen.

  12. Babel sagt:

    Hallo, ich habe April 2016 mein Fahrzeug zugelassen!
    Dies im Ostallgäu mit Füs- 2 Buchstaben 1 Zahl ohne Probleme auf 46cm Länge!
    Wegen Winter jetzt abgemeldet und diese Numnerschilder sollen auf einmal nicht mehr Zulässig sein!
    Wie kann sowas sein??
    Die Kennzeichen sind leichter erkennbar und besser zu merken als andere!
    Am Winterauto 52cm Länge OAL 2 Buchstaben 3 Zahlen bekommen!
    Engschrift, Abstände gleich zum Sommerautokennzeichen!
    Schlechter Lesbar und viel schlechter einzuprägen im Kopf!
    Für mich ein ganz deutlicher Schritt gegen Sichtheit im Verkehr !!!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Babel,

      auf die Entscheidungen der Zulassungstelle haben wir keinen Einfluss.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Heinz R. sagt:

    Guten Tag,
    ich habe an meinem Oldtimer (Pagode) ein Nummernschild mit 5 Buchstaben (CW für den Kreis; HR sind meine Anfangsbuchstaben des Namens, die 3 Zahlen bedeuten die Fahrzeugerstzulassung und dann folgt das „H“). Nun gibt es ja die neue Regelung, dass ich zusätzlich zu dem H auch noch die Saisonzeit aufbringen kann, was ich gerne haben möchte. Ich möchte nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle wegen Ab-/ Anmeldung fahren.
    Darf ich davon ausgehen, dass die Gesetzgebung für die Nummer- und Zahlenkombination älter ist, als die neue Möglichkeit des zusätzlichen Aufdrucks für die Saisonzeit? Ändert sich da in Zukunft die Gesetzgebeung für die Kennzeichen? Welchen Vorschlag machen Sie mir, damit ich meine Buchstaben- und Zahlenkombi-nation auf dem Nummernschild behalten kann und zusätzlich die Saisonzeit auch noch aufgedruckt wird?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Heinz,

      bei einer Kombination aus Oldtimer- und Saisonkennzeichen sind insgesamt nur noch 8 Zeichen auf dem Kennzeichen erlaubt. Dadurch müssen Sie voraussichtlich Ihre selbst gewählten Zahlen oder Nummern um ein Zeichen kürzen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Daniela sagt:

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne ein kurzes Kennzeichen – 5 Ziffern – reservieren. Die Breite sollte jedoch die Norm sein, da ich es nicht schön finde, wenn das Kennzeichen kürzer ist als der Halter dafür. Stellt das Straßenverkehrsamt automatisch das Kennzeichen in Normgröße aus oder geht die Behörde davon aus, dass ich ein kürzeres haben möchte?

    Gruß Daniela

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniela,

      dies sollten Sie bei der zuständigen Behörde direkt erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Schorsch sagt:

    Hallo zusammen,
    wie ist die Mindestgröße für ein zweizeilges Schild für ein Quad mit LoF – Zulassung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Schorsch

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Schorsch,

      für die Kennzeichengröße ist keine Mindestbreite vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Domenic sagt:

    Ich habe eine Yamaha YZF R125, darf man da ein Kennzeichen mit der Größe 22×20 cm anbringen? Oder entspricht dies nicht der TÜV-Norm?
    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen Domenic

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Domenic,

      bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungstelle.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Mohamad sagt:

    Ich möchte ein kennzeichnen mit der Größe 440 x 110 für e36 ist das möglich?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mohamad,

      dies sollten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen. Für gewöhnlich sind kleinere Kennzeichen zulässig. Dennoch muss dafür ein Antrag gestellt werden, der erst genehmigt werden muss.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Fred sagt:

    Hallo,

    ist es bei einem Arbeitsgerät/Ladung erlaubt auf diesem ein 255/240 x 130 mm Kennzeichen zur vorgeschriebenen Wiederholung anzubringen, wenn das reguläre Kennzeichen hierdurch verdeckt ist? Oder dürfen an Autos/Lkws nur die „großen“ Schilder dran?

    Muss dieses Beleuchtet sein?

    Gruß

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fred,

      verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (Geschwindigkeit muss mit betreffendem Geschwindigkeitschild gekennzeichnet sein) zuzuteilen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Mario S. sagt:

    Hallo zusammen ich habe mal ein paar fragen…. wie viele Zeichen darf ein saisonkennzeichen vor dem H haben…? Kann dieses auch vom Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich sein….?

    Gruß Mario

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mario,

      das H-Kennzeichen darf maximal 8 Stellen enthalten. Neben dem H und der Stadt- oder Landkreikennung gehören dazu noch ein oder zwei Buchstaben und eine Ziffernkombination.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Klaus B. sagt:

    Ich moechte als Erinnerung ein Kennzeichen mit der Groesse 30 cm breit und 15 cm hoch (USA) fuer meinen Q5 bestellen oder kaufen. Geht das ??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Klaus,

      Sie können natürlich dieses Kennzeichen kaufen, dürfen es jedoch nicht hier in Deutschland als gültiges Kennzeichen an Ihrem Auto montieren, da es die zulässige Höhe von 110mm überschreitet.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Andreas sagt:

    Hallo,
    Wie ist es wenn mein neu erworbenes Auto hinten nur 33cm platz vorhanden ist??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      Sie sind verpflichtet, ein Kennzeichen an Ihrem Kfz anzubringen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Alleswisser sagt:

    hallo liebe redaktion darf ich ein kennzeichen mit nur 3 zeichen haben wie k:b:1

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alleswisser,

      ein solches Kennzeichen ist meist nicht möglich, da in der Regel der ausstellende Landkreis, ein weiterer Buchstabe und eine Zahlenkombination enthalten sein muss.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Calrida sagt:

        Also bei uns in Köln fährt einer mit dem Kennzeichen: K-K 1

  23. Roland sagt:

    Hi, was ist den die Mindestlänge ? Habe ein Kennzeichen reserviert mit insgesamt 5 Ziffern. Würde mir gerne eines mit 420×110mm bestellen. Gibt es eine Grundlage mit der ich argumentieren kann falls die Zulassung ein Problem damit hat

    Danke
    Roland

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Roland,
      die Vorschriften zur Kennzeichengröße können Sie der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung entnehmen.

      – Die Redaktion

  24. jack sagt:

    EU Kennzeichnung hat keinen Bestandsschutz. Die EU ist kein Staat!
    §10 FZV ect.
    Kann überklebt oder entfernt werden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo jack,

      Sie dürfen Ihr Kennzeichen nicht einfach überkleben.

      – Die Redaktion

  25. Blaffert sagt:

    Guten Tag,
    ich habe in der FZV folgende Anlage gefunden:
    >>4. Ergänzungsbestimmungen

    Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug…<. Die Mischung von Mittel- und Engschrift auf einem Kennzeichen ist nicht zulässig…<<

    Freundliche Grüße
    Blaffert

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