LWS-Prellung: Schmerzensgeld ist möglich

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Prellung der Lendenwirbelsäule: Oft schmerzhafte Folge eines Unfalls

Eine LWS-Prellung kann ein Schmerzensgeld begründen.
Eine LWS-Prellung kann ein Schmerzensgeld begründen.

Die Lendenwirbelsäule (auch LWS) ist für die Stabilisierung des Körpers sowie dessen Bewegungsfähigkeit von großer Bedeutung. Verletzungen, wie eine Prellung, dieser durch Unfälle oder Tätlichkeiten können daher zu wesentlichen Behinderungen im Alltag führen. Wird dann bei einer LWS-Prellung ein Schmerzensgeld gezahlt? Das ist von vielen Faktoren abhängig.

Hatten Sie einen Unfall oder haben durch jemand anderen Verletzungen der LWS erlitten, kann Sie das eventuell über Wochen, Monate oder sogar Jahre in Ihrer Bewegungsfreiheit und der Lebensqualität einschränken. Ob Ihnen in einem solchen Fall Schmerzensgeld zusteht, wie Sie einen solchen Anspruch geltend machen können und welche rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang gelten, betrachtet der folgenden Ratgeber näher.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung

Habe ich bei einer LWS-Prellung einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Haben Sie durch das Fremdeinwirken einer dritten Person eine LWS-Prellung erlitten, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich bei einer LWS-Prellung?

Dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung in etwa bewegt. Bedenken Sie, dass es sich dabei lediglich um Orientierungswerte handelt.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld durchsetzen möchte?

In diesem Fall müssen Sie den Schädiger bzw. seine Versicherung kontaktieren. Es ist ratsam, vorher einen Anwalt zu konsultieren.

Schmerzensgeld: Ist eine LWS-Prellung ein ausreichender Grund?

Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung ist in erster Linie wichtig, dass der zugrundeliegende Schaden durch Dritte verursacht wurde und Geschädigte unverschuldet in diese Situation geraten sind.

LWS-Prellung: Ein Schmerzensgeld bemisst sich auch nach den entstandenen Folgen.
LWS-Prellung: Ein Schmerzensgeld bemisst sich auch nach den entstandenen Folgen.

Rechtlich ist hier § 253 in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von Bedeutung. Dieser legt fest, dass ein immaterieller Schaden, der durch fahrlässig bzw. auch vorsätzlich verursacht wurde, eine Entschädigung in Form von Geld begründen kann.

Ein solcher Schaden ist gemäß der gesetzlichen Definition grundsätzlich immer dann vorhanden, wenn es sich um eine „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ handelt. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich des Schadens durch Schmerzensgeld bestimmt.

Bei einer LWS-Prellung, die durch einen Unfall, einen tätlichen Angriff oder eine anderweitig gelagerte fahrlässige Handlung entstanden ist, können Sie demnach Schmerzensgeld geltend machen. Diese Entschädigung ist in der Regel beim Verursacher oder dessen Versicherung anzumelden. Sie können bei einer LWS-Prellung ein Schmerzensgeld durchaus außergerichtlich mit dem Schädiger verhandeln.

Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen sollen, ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann Ihnen auch zu Seite stehen, falls eine Einigung nicht möglich ist, und Sie das Schmerzensgeld für eine LWS-Prellung in einer zivilrechtlichen Verhandlung erstreiten müssen.

Wie hoch ist bei einer LWS-Prellung das Schmerzensgeld?

Die Höhe für ein Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung ist pauschal nicht zu bestimmen.
Die Höhe für ein Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung ist pauschal nicht zu bestimmen.

Eine pauschale Aussage über die Höhe eines Schmerzensgeldes ist nie möglich, da es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Die Art der Verletzung beeinflusst in der Regel die Summe, die gezahlt wird. Daher unterscheiden sich die Beträge in den jeweiligen Fällen manchmal erheblich.

Auch eventuelle Folgeschäden, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und welche Behandlungen wie lange notwendig waren oder noch sind, um eine LWS-Prellung zu behandeln, bestimmen letzten Endes wie viel Entschädigung die Verletzten erhalten.

Um einen Überblick zu den Summen, die bei einer LWS-Prellung als Schmerzensgeld in Frage kommen könnten, zu erhalten, sind Schmerzensgeldtabellen in der Regel hilfreich. Auch Anwälte und Richter nutzen die dort aufgeführten Urteile zur Orientierung, um angemessene Summen einzufordern oder zu entscheiden.

Im Folgenden finden Sie eine solche Tabelle mit Urteilen, die für eine LWS-Prellung Schmerzensgeld festgesetzt haben:

VerletzungenBetragUrteil
Prellungen LWS, Knie, Becken und Schädel,~ 500 EuroLG Gießen, Az. 4 O 345/00, 2001
Prellung LWS und Brustkorb~ 1.300 EuroLG Franken­thal, Az. 4 S 208/90, 1990
Prellungen an LWS, Becken und Knie~ 1.500 EuroAG Tauber­bischofs­heim, Az. C 514/88, 1989
Prellung LWS mit HWS-Syndrom~ 3.000 EuroOLG Saar­brücken, Az. 4 U 587/1), 2003

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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