Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung möglich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei erlittener Gehirnerschütterung?

Auch eine Gehirnerschütterung kann Schmerzensgeld begründen!

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei erlittener Gehirnerschütterung?
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei erlittener Gehirnerschütterung?

Sofern einer Person bei einem Schadensereignis durch einen Dritten Schäden und/oder Schmerzen zugefügt werden, kann diese gegenüber ihrem Schädiger oder dessen Versicherung Schmerzensgeld beanspruchen. Die Grundlage für den Schmerzensgeldanspruch bei Erleiden immaterieller Schäden ergibt sich aus § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Dabei kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei Gehirnerschütterung entstehen. Doch wonach richtet sich in entsprechenden Fällen die Höhe der Entschädigungssumme? Wie viel Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung möglich ist, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung

Kann ich bei einer Gehirnerschütterung Schmerzensgeld beanspruchen?

Führte das Fremdeinwirken eines Dritten dazu, dass Sie eine Gehirnerschütterung erlitten haben, besteht in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Welche Umstände spielen bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes bei einer Gehirnerschütterung eine Rolle?

Welche Faktoren bei der Schmerzensgeldberechnung bei einer Gehirnerschütterung mitunter von Bedeutung sind, erfahren Sie hier.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung aus?

Diese Tabelle gibt Aufschluss über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Gehirnerschütterung.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung?

Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich sind keine festen Geldbeträge für einzelne Verletzungsbilder als Entschädigung vorgesehen. Ausschlaggebend für die Schmerzensgeldberechnung ist stets der jeweilige Einzelfall.

Dabei finden zahlreiche Fragestellungen bei der Festsetzung eines den Umständen entsprechend angemessenen Schmerzensgeldes genauere Betrachtung:

  • Hat der Schadensverursacher schuldhaft gehandelt (bei Verkehrsunfällen hingegen besteht die sogenannte Gefährdungshaftung)?
  • Hat der Geschädigte mit zu dem entstandenen Schaden beigetragen (Mitschuld)?
  • Wie umfangreich sind die erlittenen Schäden?
  • Sind Spätschäden entstanden oder noch zu befürchten?
  • Wie lange dauerte eine ggf. vorliegende Arbeitsunfähigkeit an?
  • Wie alt ist der Geschädigte?
  • Wie sind die Einkommensverhältnisse von Schadensverursacher und Anspruchsteller?
Diese Fragen sind auch bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld wegen einer Gehirnerschütterung in die Bewertung einzubeziehen. Hier ist zum Beispiel auch von Bedeutung, wie schwer die Gehirnerschütterung war.

Zur Orientierung greifen Versicherer, Anwälte und Gerichte regelmäßig auf umfangreiche Schmerzensgeldkataloge zurück. In diesen sind bereits ergangene Urteile festgehalten, in deren Rahmen für einzelne Verletzungsbilder Schmerzensgelder festgesetzt wurden. Diese können eine erste Einschätzung ermöglichen.

Schmerzensgeldtabelle: Welcher Anspruch entsteht bei einer Gehirnerschütterung?

Auch eine Gehirnerschütterung kann Schmerzensgeld begründen.
Auch eine Gehirnerschütterung kann Schmerzensgeld begründen.

Wie viel Schmerzensgeld wegen einer Gehirnerschütterung im Einzelfall verlangt werden kann, beantworten auch entsprechende Urteilssammlungen nicht eindeutig. Sie ermöglichen lediglich den Vergleich mit anderen ähnlichen Verletzungsbildern und den zugesprochenen Summen. So kann eine erste Einschätzung abgeben werden.

Da jedoch auch die Umstände des Einzelfalls einer genaueren Betrachtung bedürfen, kann der Blick in eine Schmerzensgeldtabelle lediglich einen ersten Orientierungspunkt schaffen. In der folgenden Übersicht finden Sie einige Beispiele für die in vergangenen Fällen zugesprochene Höhe von Schmerzensgeld wegen erlittener Gehirnerschütterung.

VerletzungSummeGericht, Jahr, Akten­zeichen
leichte Gehirn­erschüt­terungca. 128 €AG Köln/1980
(264 C 30/80)
Gehirn­erschüt­terung und Schock­schadenca. 512 €OLG Köln/1978
(7 U 94/77)
Gehirn­erschüt­terung,
Schädel­prellung inklusive neuro­logischer Ausfall­erschei­nungen, verzerrte Zicht, HWS-Syn­drom, multiple Prellungen
2.000 €AG Bad Sege­berg/2013
(17 C 219/12)
Schwere Gehirn­erschüt­terung, Nerv­verletzung & anhaltender Kopf­schmerz, HWS-Syndrom, multiple Prellungenca. 5.624 €OLG Hamm/1984
(13 U 297/83)
Wollen Sie nach einem Unfall oder einem anderen Schadensereignis Schmerzensgeld wegen erlittener Gehirnerschütterung geltend machen? Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen bei der realistischen Einschätzung der erwartbaren Entschädigungssumme sowie der Durchsetzung gegenüber uneinsichtigen Antragsgegners behilflich sein. Wurde Ihnen der Schaden unverschuldet zugefügt, so können die entstehenden Anwaltskosten ggf. ebenfalls dem Antragsgegner in Rechnung gestellt werden.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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