Zulassungsbescheinigung Teil 2: Wissenswertes zum Fahrzeugbrief

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Zulassungsbescheinigung Teil 2

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 – auch als „Zulassungsbescheinigung Teil II“ geschrieben oder „ZLB 2/II“ abgekürzt – handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wichtige Informationen über ein Fahrzeug und seinen Halter enthält.

Wann brauche ich eine Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) benötigen Sie hauptsächlich beim Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs sowie bei der An-, Um- oder Abmeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle.

Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2?

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 liegt der Unterschied in der Funktion. So informiert die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Nachweis über die Kfz-Zulassung und ist bei Fahrten mitzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 dient hingegen als Halternachweis und sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden.

Wozu dient die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Grundsätzlich sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mitführen, sondern an einem sicheren Ort verwahren.
Grundsätzlich sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mitführen, sondern an einem sicheren Ort verwahren.

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt es sich um ein wichtiges Dokument, welches zentrale Daten eines Fahrzeugs enthält und als Nachweis für dessen Kfz-Zulassung dient. Es informiert zudem über den aktuellen sowie ggf. über ehemalige Halter des Wagens.

Benötigt wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorrangig beim Kauf bzw. Verkauf des Fahrzeugs. Zudem müssen Sie dieses Dokument bei der Zulassungsstelle vorlegen, wenn Sie das Kfz infolgedessen neu zulassen oder ummelden wollen sowie wenn ein neuer Halter eingetragen werden soll.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte immer an einem sicheren Ort verwahrt werden. Möglich ist dies etwa in einem Safe oder einem Bankschließfach. Denn wird das Fahrzeug gestohlen und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde darin gelagert, erleichtert dies den Dieben den unrechtmäßigen Verkauf des Autos. Die Versicherung kann dies als grob fahrlässiges Verhalten werten und die Entschädigungsleistungen kürzen oder verweigern.

So manch ein Fahrzeughalter stellt sich im Vorfeld der Hauptuntersuchung (HU) die Frage, ob für den TÜV der Fahrzeugbrief oder -schein benötigt wird. Schließlich geht es auch darum, die wichtigsten Informationen zum Kfz abzugleichen. Aber auch in diesem Fall ist nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – ehemals Fahrzeugschein – vorzulegen.

Was ist der Fahrzeugbrief?

Beim Fahrzeug- bzw. Kfz-Brief handelt es sich um eine alte Bezeichnung für die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die offizielle Umbenennung erfolgte zum 1. Oktober 2005 im Zuge einer EU-weiten Vereinheitlichung der Fahrzeugdokumente. Umgangssprachlich findet aber weiterhin der alte Begriff Verwendung und auch die alten Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Nur wegen der Umbenennung ist es daher nicht notwendig, einen Fahrzeugbrief neu zu beantragen.

Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Wo steht im Kfz-Brief die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Wo steht im Kfz-Brief die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt es sich um ein Dokument im DIN-A4-Format, welches auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt wird. In der oberen Hälfte finden sich die Informationen zum aktuellen Halter des Fahrzeugs. Darüber hinaus werden Angaben zur Gesamtzahl der Vorhalter sowie zu den Daten eines möglichen unmittelbaren Vorhalters gemacht.

In der Mitte des Dokuments ist auf der linken Seite die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vermerkt. Diese im Fahrzeugbrief vermerkte Nummer ist einmalig und wird hauptsächlich für bürokratische Prozesse wie An- und Abmeldungen mit i-Kfz benötigt. Für die Online-Zulassung ist außerdem der verdeckte Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 erforderlich. Diese muss durch Rubbeln oder Abziehen freigelegt werden. Eine Online-Zulassung ohne den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nicht möglich. Das Fehlen ist nicht selten darauf zurückzuführen, dass es sich um ein Kfz mit Papieren handelt, die noch vor 2017 ausgestellt wurden.

Darüber hinaus enthält die ZLB Teil 2 grundlegende Fahrzeugdaten, welche die eindeutige Identifizierung des Autos ermöglichen. Dazu zählen etwa Merkmale wie die Marke, das Modell, die Fahrgestellnummer – offiziell Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) –, die HSN (Herstellerschlüsselnummer) und die TSN (Typschlüsselnummer). Nachfolgend finden Sie zur Veranschaulichung eine Grafik der Zulassungsbescheinigung Teil 2:

Wo finde ich die HSN und TSN in Teil 2 der Zulassungsbescheinigung?  

Tatsächlich ist die Suche nach bestimmten Einträgen in den Fahrzeugpapieren gar nicht so einfach. Immerhin können Sie sich, um HSN und TSN im Fahrzeugbrief zu finden, die Legende im Fahrzeugschein zunutze machen. Denn die Felder sind bei beiden Dokumenten identisch benannt. So finden Sie die HSN im Feld 2.1 und die TSN im Feld 2.2

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Geht der Fahrzeugbrief verloren, fallen Kosten von bis zu 70 Euro für den Ersatz an.
Geht der Fahrzeugbrief verloren, fallen Kosten von bis zu 70 Euro für den Ersatz an.

Geht die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren, müssen Fahrzeughalter schnell handeln. Denn es gilt zu verhindern, dass unbefugte Dritte das Dokument missbrauchen. Doch wie reagieren Sie richtig, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht? Was zu tun ist, können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

  • Verlust bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde melden
  • Bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben
  • Neue Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle beantragen

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Zulassungsstelle den Verlust beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) meldet und die Verlustmeldung für einen Zeitraum von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht wird. Erst wenn sich innerhalb dieses Zeitraums niemand meldet, wir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt.

Ein neuer Fahrzeugbrief ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Wobei die konkreten Ausgaben von den individuellen Umständen abhängen und üblicherweise zwischen 30 und 70 Euro liegen.

Nicht nur bei Diebstahl oder Verlust ist es notwendig, einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen. Neue Fahrzeugpapiere werden auch bei einem Halterwechsel ausgestellt. Zudem müssen Sie bei einer Namensänderung – etwa nach einer Hochzeit oder Scheidung – die Halterdaten aktualisieren und den Fahrzeugbrief umschreiben lassen.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Welchen Unterschied gibt es? (Infografik)

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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