§ 3 FZV (Notwendigkeit einer Kfz-Zulassung)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Kfz-Zulassung bei der Zulassungsstelle

Die Notwendigkeit der Kfz-Zulassung wird in § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genau geregelt. Dieser Ratgeber klärt darüber auf, wie die Bußgelder aussehen, die bei Missachtung fällig werden und bei welchen Fahrzeugtypen die entsprechende Vorschriften angewandt werden und ein Antrag auf Kfz-Zulassung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unerlässlich ist. Nur mit zugelassenen Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle Tatbestände des § 3 FZV (Notwendigkeit einer Zulassung) zu finden.

Bußgeldtabelle zu § 3 FZV:

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
803600Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlicher Straße gefahren701
803500Das Nutzen eines Fahrzeuges ohne Zulassung auf öffentlicher Straße anordnen oder zulassen70
Mittlerweile kann auch online eine Kfz-Zulassung durchgeführt werden. Der Weg zur Behörde bleibt so erspart.
Mittlerweile kann auch online eine Kfz-Zulassung durchgeführt werden. Der Weg zur Behörde bleibt so erspart.

Die Kfz-Zulassung von Fahrzeugen ist in der deutschen Bundesrepublik streng geregelt. Wer ein Fahrzeug ohne eine von der Zulassungsbehörde ausgehändigte Zulassungsbescheinigung in Betrieb nimmt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Die entsprechende Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Ist ein Fahrzeug nicht von der Zulassungsbehörde für den Verkehr zugelassen, darf es für dortige Fahrten auch nicht verwendet werden.

Es ist din diesem Fall auch nicht gestattet, dass ein Halter die Inbetriebnahme des betreffenden Fahrzeugs einer dritten Person anordnet.

FAQ: Kfz-Zulassung

Weshalb ist eine Kfz-Zulassung notwendig?

Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen ausschließlich Kfz auf öffentlichen Straßen gefahren werden, die über eine Zulassung verfügen. Diese Vorschrift dient der Verkehrssicherheit.

Welche Fahrzeuge brauchen keine Zulassung im Straßenverkehr?

Eine Auflistung der Fahrzeuge und Anhänger, die zulassungsfrei sind, finden Sie hier.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn ich mit einem Fahrzeug ohne Zulassung erwischt werde?

Sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs, welches über keine Zulassung verfügt, und werden erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Fahrzeugzulassung wird nach dem entsprechenden Antrag erteilt, wenn das Kraftfahrzeug einem genehmigten Typ zugeordnet wird oder wenn eine besondere Einzelgenehmigung vorhanden ist. In jedem Fall muss für die Zulassung eines Kfz eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, welche nach dem Pflichtversicherungsgesetz zulässig ist.

Sind die erforderlichen Konditionen erfüllt, wird die zuständige Zulassungsstelle das betreffende Fahrzeug zulassen. Einem zugelassenen Fahrzeug wird stets ein individuelles Kfz-Kennzeichen zugewiesen, das nach § 10 FZV sichtbar am Kfz angebracht werden muss. Jedes Kfz-Kennzeichen wird abgestempelt und zusammen mit der Zulassungsbescheinigung an den Fahrzeughalter ausgegeben.

Folgende Fahrzeugtypen sind von der Pflicht der Kfz-Zulassung ausgenommen:

  • Arbeitsmaschinen (selbstfahrend) und Gabelstapler
  • Zugmaschinen mit einer Achse, sofern sie in der Land- oder Forstwirtschaft zum Einsatz kommen
  • Leichtkrafträder
  • Kleinkrafträder (zwei oder drei Räder)
  • Krankenfahrstühle mit Motor
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • Mobilitätshilfen (elektronisch) gem. § 1 Ab. 1 Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2097)

Neben den oben aufgezählten Fahrzeugtypen gibt es auch Anhänger, die sich nicht der Pflicht der Kfz-Zulassung beugen müssen:

  • Anhänger in Betrieben der Land- oder Forstwirtschaft, vorausgesetzt er kommt nur in diesem Bereich zum Einsatz und wird nur von selbstfahrenden Arbeits- oder Zugmaschinen gezogen, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.
  • Pack- und Wohnwagen im Gewerbe der Schausteller, sofern sie nur von Zugmaschinen gezogen werden, die maximal 25 km/h fahren.
  • fahrbare Baubuden dürfen ebenfalls nur von Kfz gezogen werden, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.
  • Arbeitsmaschinen
  • Spezialanhänger mit denen folgendes befördert wird: Sportgeräte, Tiere des Tiersports, Rettungsbote (von Katastrophenschutz oder Rettungsdienst), der Anhänger darf dann ausschließlich zur Beförderung dieser Dinge eingesetzt werden.
  • Anhänger mit einer Achse, die von Kleinkrafträdern, Krafträdern sowie Krankenfahrstühlen mit Motor gezogen werden
  • Anhänger für Feuerwehren und des Katastrophenschutz
  • Arbeitsgeräte der Land- und Forstwirtschaft
  • Sitzkarren, die von einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft geführt werden
Nach erfolgreicher Kraftfahrzeugzulassung steht der freien Fahrt nichts mehr im Weg.
Nach erfolgreicher Kraftfahrzeugzulassung steht der freien Fahrt nichts mehr im Weg.

Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe und fahrbare Baubuden sind nur dann von den Vorschriften der Kfz-Zulassung ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gekennzeichnet sind, wie es in § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgeschrieben ist. Ein entsprechender Anhänger, der diese Bedingung nicht erfüllt, braucht weiterhin eine Zulassung.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf Antrag und Vorlage der entsprechenden Unterlagen einen von der Zulassungspflicht befreiten Anhänger zuzulassen.

Mittlerweile kann eine Kfz-Zulassung auch online erfolgen. Wer sein Auto auf diese Weise zulässt, muss ebenfalls alle wichtigen Unterlagen an das Amt übermitteln und erhält dann entsprechend seine Zulassungsbescheinigung. Welche Informationen und Dokumente eingereicht werden müssen, kann jeder Besitzer individuell bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragen. Bezüglich der Notwendigkeit einer Zulassung erhält dort jeder Fahrzeughalter alle wichtigen Informationen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
§ 3 FZV (Notwendigkeit einer Kfz-Zulassung)
Loading...

Fahrzeugschein verloren? Was müssen Sie tun?

Verlieren Sie den Fahrzeugschein oder wird dieser Ihnen gestohlen, müssen Sie dies schnellstmöglich der Zulassungsstelle melden. Welche Unterlagen für die Neuausstellung notwendig sind und mit welchen Kosten das verbunden ist, erfahren Sie hier. Weiterlesen

0

Fahrzeugbrief verloren: Was nun?

Geht der Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie sich bei den zuständigen Behörden um einen Ersatz kümmern. Warum das so ist, welche Unterlagen Sie dafür brauchen und mit welchen Kosten das in der Regel verbunden ist, erfahren Sie hier. Weiterlesen

0

Wunschkennzeichen bestellen: Worauf gilt es zu achten?

Damit Sie Ihr Fahrzeug mit den Wunschkennzeichen ausstatten können, müssen Sie die Schilder erst anfertigen lassen. Möglich ist dies bei einem Kennzeichenservice vor Ort oder übers Internet. Welche Vorschriften es zu beachten gilt, wenn Sie Ihre Wunschkennzeichen bestellen, erfahren Sie hier. Weiterlesen

0

§ 21 FZV (Kennzeichen und Unterscheidungskennzeichen)

Ausländische Fahrzeuge lassen sich häufig an ihren Nummernschildern erkennen. Und das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Denn in § 21 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird genau festgehalten, wie ein internationales Kfz-Kennzeichen in Deutschland aussehen muss, damit das damit versehene Fahrzeug legal auf der Straße fahren darf. Weiterlesen

0

§ 11 FZV (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vorschriften die Zulassungsbescheinigung Teil 1 regulieren, wie diese aufgebaut ist und was in ihr geschrieben steht. Entsprechend wird § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genau unter die Lupe genommen. Weiterlesen

2

§ 15 FZV (Verwertungsnachweis)

§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt genau fest, wie bei einem Auto die Verwertung ablaufen muss und wie der daraufhin erhaltene Verwertungsnachweis verwendet wird, um ein Altfahrzeug korrekt abzumelden. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

6

§ 19 FZV (Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland)

Viele Menschen und ihre Fahrzeuge zieht es dauerhaft ins Ausland. Nachdem die Behörden angemessen informiert worden sind, werden die Koffer gepackt, die Familie und das Haustier ins Auto verfrachtet und auf geht es, in ein neues Leben im Ausland. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

0

§ 13 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen)

Fahrzeughalter stehen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der Pflicht, jegliche Veränderungen der zuständigen Zulassungsbehörde zuzuteilen, betreffen sie die Daten des Halters oder auch des Kraftfahrzeugs. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

12

§ 10 FZV: Kennzeichen anbringen und ausgestalten

Ob ein Fahrzeughalter nach dem Autokauf bei einem neu zugelassenen Fahrzeug das Kennzeichen anbringen oder bei einem umgemeldeten Kfz das Nummernschild wechseln möchte, ihm wird durch § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genau vorgeschrieben, welche Vorschriften er dabei zu befolgen hat. Weiterlesen

16

§ 8 FZV (Zuteilung von Kennzeichen)

In § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Zuteilung eines Kennzeichens genau geregelt. Darüber hinaus erklärt der Paragraph, wie die Zahlen und Buchstaben auf jedem einzelnen Schild festgelegt werden. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

0

§ 9 FZV (Besondere Kennzeichen)

Neben den handelsüblichen Nummernschildern stehen den Nutzern von Kraftfahrzeugen noch einige besondere Kennzeichen zur Verfügung, die in gesonderten Fällen eine günstige Alternative darstellen. Der Anspruch auf und die Verwendung der speziellen Kennzeichen ist in § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

0

07-Kennzeichen gemäß § 17 FZV: Fahrten zu Veranstaltungen für Oldtimer

Liebhaber von alten Fahrzeugen haben es nicht leicht. Ob es sich um einen historischen PKW, einen LKW oder einen Anhänger handelt – jegliches Vehikel mit mehreren Jahrzehnten auf dem Buckel lastet schwer auf dem Geldbeutel. Alte Teile müssen schließlich restauriert und zusätzliches Original-Equipment soll erworben werden. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

3

§ 5 FZV (Mängel am Fahrzeug)

Jeder Teilnehmer des Straßenverkehrs ist nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die allgemeine Verkehrssicherheit nicht durch den mangelhaften Zustand seines Kraftfahrzeugs gefährdet ist. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

1

§ 70 StVZO (Ausnahmen)

Die meisten Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden, entsprechen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Doch von Zeit zu Zeit finden sich auch Kfz, die unweigerlich gegen Richtlinien zum Beispiel zu den Fahrzeugabmessungen verstoßen. Welche Ausnahmen sind laut § 70 StVZO möglich? Weiterlesen

0

§ 30 StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge)

Laut der Richtlinie in Paragraph 30 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) dürfen nur Kraftfahrzeuge in Betrieb genommen werden, durch deren Ausrüstung und Beschaffenheit weder der Straßenverkehr noch Insassen gefährdet sind. Erfahren Sie mehr hier! Weiterlesen

0

Sonderkennzeichen für deutsche Kraftfahrzeuge

In Deutschland gibt es laut Verkehrsrecht spezielle Kennzeichen, die sogenannten Sonderkennzeichen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgegeben und auch nicht von jedem verwendet werden dürfen. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit dem Thema „Kfz-Sonderkennzeichen“ und schlüsselt auf, welche verschiedenen Sonderkennzeichen es überhaupt gibt. Weiterlesen

0

Kfz-Kennzeichenarten in Deutschland

Auf den öffentlichen Straßen Deutschlands gibt es unzählige, verschiedene Kennzeichenarten wie zum Beispiel Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen, Sonderkennzeichen oder auch H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Mehr dazu lesen Sie hier. Weiterlesen

3