Fahrzeugbrief verloren: Was nun?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Fahrzeugbrief verloren

Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde?

Haben Sie den Kfz-Brief verloren, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsstelle melden und einen Ersatz beantragen. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist zudem die Anzeige bei der Polizei wichtig. Welche Dokumente Sie für die Beantragung verlorener Fahrzeugpapiere benötigen, erfahren Sie hier.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief, wenn der alte verloren gegangen ist?

Die Kosten beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sind regional sehr unterschiedlich gestaltet und können durchschnittlich zwischen 80 und 200 Euro betragen. Welche Kosten genau auf Sie zukommen können, wenn der Fahrzeugbrief weg ist, haben wir hier zusammengefasst.

Wie lange dauert es, einen neuen Fahrzeugbrief zu bekommen?

Je nach Auslastung der Zulassungsstelle kann die Neuausstellung, wenn Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind, unterschiedlich lange dauern. Bei einem Fahrzeugbrief sind das zwischen etwa drei und acht Wochen. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sollten Sie sich also zeitnah um einen Ersatz kümmern.

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief weg ist und das Auto verkauf werden soll?

Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes ist ein Verkauf des Fahrzeugs nicht möglich. Denn ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann kein Halterwechsel beantragt bzw. vollzogen werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was muss man machen, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat?

Haben Sie den Kfz-Brief verloren, ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig.
Haben Sie den Kfz-Brief verloren, ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig.

Im Fahrzeugbrief sind die wichtigsten Informationen zum Fahrzeug sowie zum Halter enthalten, die beispielsweise bei einem Kauf oder Verkauf wichtig sind. Halter mit einem Fahrzeugbrief können zudem das Fahrzeug an- oder abmelden. Daher kann ist es wichtig, dass dieses Dokument sicher aufbewahrt wird. Am besten sollte der Fahrzeugbrief getrennt vom Fahrzeugschein verwahrt und nicht mitgeführt werden.

Eine Pflicht des Mitführens besteht hier nicht. Wird das Dokument dann gebraucht und ist der Fahrzeugbrief verloren gegangen, zieht das in der Regel Behördengänge und Kosten nach sich.

Doch was sollten Sie in einem solchen Fall tun und was benötigen Sie, um einen Kraftfahrzeugbrief, der verloren oder gestohlen wurde, neu beantragen zu können? Wichtig ist, dass Sie den Verlust vom Kfz-Brief umgehend der zuständigen Zulassungsstelle oder beim Bürger- bzw. Bezirksamt melden und einen Ersatz beantragen. Die Verlusterklärungen für den Fahrzeugbrief geht in der Regel mit einer eidesstattlichen Erklärung einher, die dazu dient, zu versichern, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Sie können diese bei der Zulassungsstelle leisten oder über einen Notar abgeben.

Handelt es sich um einen Diebstahl, wird auf die eidesstattliche Erklärung in der Regel verzichtet. Allerdings ist hier eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, da Sie diesen Nachweis bei der Beantragung der Neuausstellung einreichen müssen.

Auto-Brief verloren: Ablauf der Neuausstellung

Wenn Sie den Fahrzeugbrief verloren haben und neu beantragen müssen, benötigen Sie folgende Dokumente und Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Ausweise, Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Vollmacht für Dritte sowie den Identitätsnachweis für diese
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
  • Nachweis einer aktuellen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Bei Unternehmen als Halter: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerbeanmeldung
  • Bei Vereinen als Halter: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Diebstahlanzeige

Ist der Verlust vom Fahrzeugbrief gemeldet, prüft die Zulassungsstelle den Antrag und veranlasst über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Meldung im Bundesverkehrsblatt. Diese bleibt 14 Tage bestehen, sodass, wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde oder unberechtigte Personen einen neuen beantragen, die eigentlichen Halter Einspruch gegen diese Neuerteilung einlegen können.

Durch diese Vorgehensweise kann die Ausstellung eines neuen Dokuments einige Zeit in Anspruch nehmen. Haben Sie die Zulassung Teil 2 verloren, kann es durchschnittlich zwischen drei und acht Wochen dauern, bis Sie eine neue bekommen. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sollten Sie sich also zeitnah um einen Ersatz kümmern, wenn der Kfz-Brief bzw. Fahrzeugbrief weg ist.

Fahrzeugbrief verloren? Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Haben Sie den Kfz-Brief verloren, sind Kosten unvermeidbar. Die Ausstellung des neuen Dokumentes sowie die eidesstattliche Erklärung sind mit Gebühren verbunden, die sich regional stark unterscheiden können.

Fahrzeugbrief verloren: Was kostet ein neuer?
Fahrzeugbrief verloren: Was kostet ein neuer?

Müssen Sie nur den Fahrzeugbrief, der verloren wurde, ersetzen, liegen die Gebühren für die Ausstellung durchschnittlich bei 30 bis 60 Euro. Die eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle schlägt derzeit mit 30,70 Euro zu Buche. Bemühen Sie einen Notar, können sich diese Ausgaben auch schon mal auf 50 bis 60 Euro belaufen.

Ist Ihnen allerdings auch der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) abhandengekommen, sind durchaus auch dreistellige Kosten möglich. Für einen Fahrzeugschein und einen Fahrzeugbrief sind bei Verlust durchschnittliche Kosten zwischen 80 und 200 Euro nicht selten. Der Fahrzeugschein an sich liegt zwischen 11 und 50 Euro.

Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen: Ist das zulässig?

Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, ist das Auto zu verkaufen mit Problemen verbunden. Denn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gilt als Halternachweis und ist für einen Verkauf unerlässlich. Denn nur mit dieser ist ein Ab- und Anmelden des Fahrzeugs möglich. Ist der Fahrzeugbrief nicht auffindbar, müssen Sie einen neuen beantragen, bevor ein Verkauf erfolgen kann.

Für den TÜV hingegen hat das Dokument keine Relevanz. Die Hauptuntersuchung kann auch erfolgen, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 fehlt. Die Eintragung der HU erfolgt im Fahrzeugschein, der bei der Prüfung vorliegen muss.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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