§ 29 StVZO (Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge u. Anhänger)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die TÜV-Hauptuntersuchung soll den Straßenverkehr sicherer gestalten

Die TÜV-Hauptuntersuchung im Detail

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu regeln, gibt es im Rahmen des Verkehrsrecht die verschiedensten Gesetze. Ein großer Faktor ist auch die Sicherheit der Fahrzeuge, mit denen die Fahrer auf deutschen Straßen unterwegs sind. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) benennt in Paragraph 29 die Maßnahmen, die jeder Fahrzeughalter durchführen muss, damit das Auto, Motorrad etc. verkehrssicher ist.

Bußgelder in Paragraph 29 StVZO

Bußgeldrechner: TÜV überzogen

Bußgeldtabelle: Termin zur TÜV-Prüfung überschritten

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
329000Sie behoben nicht inner­halb eines Monats die bei dem Fahrzeug fest­gestellten Mängel.10
329101Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, das in bestimm­ten Zeit­abständen einer Sicherheits­prüfung zu unter­ziehen ist, zur fälligen Haupt­untersuchung anzu­melden. Der Termin war um bis zu 2 Monate über­schritten15
329107... um mehr als 2 Monate bis 4 Monate über­schritten.25
329601... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate über­schritten.601
329607... um mehr als 8 Monate über­schritten.751
329102Sie unter­ließen es, das Fahr­zeug zur fälligen Sicher­heits­prüfung vorzu­führen. Der Termin war um bis zu 2 Monate über­schritten.15
329108... um mehr als 2 Monate bis 4 Monate über­schritten.25
329602... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate über­schritten.601
329608... um mehr als 8 Monate über­schritten.751
329113Sie unter­ließen es, das Fahr­zeug zur fälligen Haupt­untersuchung anzu­melden. Der Termin war um mehr als 2 Monate bis 4 Monate über­schritten.15
329119... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate über­schritten.25
329610... um mehr als 8 Monate über­schritten.601
329124Sie führten das Fahr­zeug zur Nach­prüfung einer Mängel­beseitigung nicht rechtzeitig vor.15
329006Sie wiesen den Monat, in dem das Fahr­zeug spät­estens zur Haupt­untersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüf­plakette auf dem amtlichen Kenn­zeichen nach.10
329012Sie wiesen den Monat, in dem das Fahr­zeug spätestens zur Haupt­untersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüf­marke in Ver­bindung mit einem SP-Schild nach.10
329018Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahr­zeug angebrachte Prüf­plakette oder -marke in einem ordnungs­gemäßen Zustand befand, ins­besondere nicht verdeckt oder ver­schmutzt war.5
329024Sie ließen an dem Fahr­zeug die amt­lichen Kenn­zeichen nicht ent­stempeln und liefer­ten den Fahrzeug­schein oder den Nach­weis über die Betriebs­erlaubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüf­plakette oder -marke durch die Zu­lassungs­behörde untersagt war.15
329612Sie miss­achteten das Verbot oder die Beschrän­kung für den Betrieb des Fahr­zeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüf­platte oder -marke.601
329030Sie brachten an dem Fahr­zeug verbots­widrig Einrichtungen an, die zu Ver­wechs­lungen mit der Prüf­plakette oder -marke An­lass geben konnten.10
329036Sie bewahrten den Untersuchungs­bericht für das Fahr­zeug nicht bis zur nächsten Haupt­untersuchung auf oder händigten ihn zustän­digen Personen oder der Zulassungs­behörde nicht aus.15
329042Sie bewahrten das Prüf­protokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheits­überprüfung auf oder händigten ihn zuständ­igen Personen oder der Zulassungs­behörde nicht aus.15
329048Sie führten kein vorschrifts­mäßiges Prüf­buch für das Fahrzeug.15
329054Sie bewahrten das Prüf­buch für das Fahrzeug nicht bis zur end­gültigen Außerbetrieb­setzung auf.15

FAQ: Hauptuntersuchung

Wie oft muss mein Fahrzeug zum TÜV?

Drei Jahre nach der Erstzulassung muss ein Kfz das erste Mal zum TÜV. Danach ist die Untersuchung in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren vorgeschrieben. Busse und Lkw müssen die HU jedes Jahr absolvieren.

Woher weiß ich, wann die nächste Hauptuntersuchung stattfindet?

Am hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs befindet sich die TÜV-Plakette, an der Sie ablesen können, wann der nächste TÜV-Termin fällig ist. Der Kreis in der Mitte gibt das Jahr an, die Zahl, die ganz oben steht, wiederum den Monat.

Was passiert, wenn ich den TÜV überziehe?

Welche Sanktionen rund um die Hauptuntersuchung möglich sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Warum ist die Hauptuntersuchung wichtig?

Die TÜV-Hauptuntersuchung soll den Straßenverkehr sicherer gestalten
Die TÜV-Hauptuntersuchung soll den Straßenverkehr sicherer gestalten

Die Hauptuntersuchung, auch TÜV genannt, ist notwendig, weil durch sie die Fahrtauglichkeit der Fahrzeuge regelmäßig geprüft wird. Denn wer beispielsweise mit einem kaputten Auto oder Motorrad auf den Straßen Deutschlands fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch die übrigen Verkehrsteilnehmer.

Die TÜV-Hauptuntersuchung besteht aus einem Termin bei einem Prüfinstitut, bei dem Experten das Fahrzeug vom Fahrzeughalter begutachten. Ist alles in Ordnung, kann das Fahrzeug weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und erhält eine Prüfplakette. Wenn nicht, kann der Besitzer das Fahrzeug reparieren.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert. Aus diesem Grund gibt es keine gesonderte Plakette mehr, sondern nur noch eine für die TÜV-Hauptuntersuchung.

Die TÜV-Hauptuntersuchung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Wer die Prüfung besteht, bekommt eine Plakette. Die Farbe der TÜV-Plakette variiert, sodass die Behörden auf einen Blick überprüfen können, ob die HU, also Hauptuntersuchung, überzogen wurde.

Hauptuntersuchung: Die Fristen

Die Hauptuntersuchung-Fristen unterschieden sich je nach Fahrzeugart und Alter. Neu gekaufte Pkw zum Beispiel müssen erst nach 36 Monaten, also drei Jahren zur Hauptuntersuchung. Nach dieser ist der Turnus zweijährig.

Taxis und Mietwagen weisen in der Regel einen höheren Gebrauch und damit Verschleiß auf. Aus diesem Grund ist hier eine 12-monatige Hauptuntersuchung fällig.

Motorräder gelten in puncto Kfz-Hauptuntersuchung wie Pkw und müssen auch alle 24 Monate zur HU-Untersuchung. Bei Omnibussen, Lkw und Anhänger gibt es unterschiedliche Intervalle, weshalb es sich hier rät, eine Prüfinstitution zu befragen.

Sollten Sie mit Ihren Fahrzeug nicht direkt beim ersten Prüftermin die TÜV-Plakette bekommen, verlängert sich die für die Hauptuntersuchung notwendigen Fristen um einen Monat. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie noch etwas Zeit haben, um die Mängel zu beseitigen.

[Im Video] TÜV überzogen: Welche Bußgelder sind möglich?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Hauptuntersuchung für Ihr Kfz

Die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden seit 2010 zusammen durchgeführt
Die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden seit 2010 zusammen durchgeführt

Bei der Hauptuntersuchung für einen Pkw ist lediglich der Fahrzeugschein des entsprechenden Fahrzeuges wichtig. Sollten Sie jedoch das Auto baulich verändert haben, sind die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen mitzubringen. Dies wird zum Beispiel immer dann nötig, wenn Sie Sonderfelgen besitzen.

Sind diese baulich veränderten Teile bereits im Fahrzeugschein eingetragen, müssen Sie diese Dokumente für die entsprechenden Fahrzeuge nicht mehr zum Termin mitbringen. Dann reicht der Fahrzeugschein aus.

TÜV abgelaufen?

Ist die Pkw-Hauptuntersuchung abgelaufen, müssen Sie so schnell wie möglich zu einem Prüfinstitut. Andernfalls können Sie mit Bußgeldern rechnen, die der obigen Tabelle zu entnehmen sind. Wer den TÜV zu lange überziehen lässt, muss sogar mit Punkten in Flensburg rechnen. Ein Punkt wird beispielsweise dann fällig, wenn der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen ist.

Seit Juli 2012 gibt es eine Neuerung in puncto TÜV-Hauptuntersuchung. Der Pkw bzw. seine TÜV-Plakette wird nicht mehr zurückdatiert. Das bedeutet, ist der Termin zur Hauptuntersuchung im Juli fällig und Sie gehen erst im August zur Auto-Hauptuntersuchung, wird die neue TÜV-Plakette auch erst ab August ausgestellt.

Die verschiedenen Prüfinstitute wie beispielsweise Dekra oder TÜV dürfen nicht das Bußgeld abkassieren, sofern die Pkw-Hauptuntersuchung abgelaufen ist. In der Regel sind die Kosten aber dann für die Hauptuntersuchung vom Auto und der Prüfplakette höher.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
§ 29 StVZO (Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge u. Anhänger)
Loading...

Kommentare

  1. Stefan sagt:

    Der Prüfer hat nach erfolgter HU vergessen, die Prüfplakette zu erneuern. Ist dies nach über 8 Monaten TBNR 329610: Sie unter­ließen es, das Fahr­zeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzu­melden. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten oder TRBNR 329006: Sie wiesen den Monat, in dem das Fahr­zeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kenn­zeichen nach.

  2. Volli sagt:

    Zählen die Monate eines Saisonkennzeichens (Fahrzeug quasi nicht zugelassen) mit zu den Überzogenen Monaten ? konkret: Saisonkennzeichen 11- 03 , TÜV fällig Februar 2019,
    November 2019 Ordnungswidrigkeit TÜV mehr als 8 Monate überzogen. Ist das korrekt?

  3. Peter sagt:

    Hallo guten Tag!

    Eine Frage an die Redaktion: „Gilt der Bußgeldkatalog (§29-abgelaufener TÜV) nur wenn ein
    Fahrzeug/Anhänger ordnungswidrig mit abgelaufenen TÜV im öffentlichen Verkehr geführt wird?
    Oder auch wenn ein noch angemeldetes Fahrzeug/Anhänger mit abgelaufenen TÜV ungenutzt
    auf einem privaten Grundstück in einer privaten Garage abgestellt/eingelagert ist?“

    MfG Struppiblitz

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Struppiblitz,

      ja, auch in letzterem Fall kann ein Bußgeld drohen.

      – Die Redaktion

  4. Dominique sagt:

    Guten Tag, muss ich ein Bußgeld bezahlen wenn mein Kfz auf einem priv. Grundstück ohne TÜV aber zugelassen stand? (2-4 Monate überfällig) Er wurde nicht im öffetl. Verkehr gefahren oder abgestellt. Danke Gruss

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dominique,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

    2. Salamander sagt:

      „Die verschiedenen Prüfinstitute wie beispielsweise Dekra oder TÜV dürfen nicht das Bußgeld abkassieren, sofern die Pkw-Hauptuntersuchung abgelaufen ist. In der Regel sind die Kosten aber dann für die Hauptuntersuchung vom Auto und der Prüfplakette höher.“steht oben geschrieben.

    3. Peter N. sagt:

      Ja müsste ein Freund….. Stand in der Einfahrt. Tor hãtte zu sein müssen oder Nr.Schilder angeschraubt !!!!!

  5. kretzschmar sagt:

    wer haftet für die Hauptuntersuchung
    Hhalter oder Nutzer

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo kretzschmar,

      laut § 29 StVZO ist der Halter verpflichtet, das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Allerdings ist nach § 23 StVO der Fahrer

      dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

      Im Falle einer abgelaufenen HU-Plakette würden also sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden.

      – Die Redaktion

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder