Das müssen Sie wissen, wenn Sie in der Probezeit 2 mal geblitzt wurden
Geblitzt zu werden ist immer ärgerlich. Im Bestfall haben Sie nur ein Bußgeld zu erwarten, im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot. Besonders harte Sanktionen werden für Fahranfänger verhängt, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Denn Sie müssen sich im Straßenverkehr erst bewähren.
Neben einem Bußgeld kann bei einem Geschwindigkeitsverstoß auch die Verlängerung der Probezeit angeordnet werden. In bestimmten Fällen müssen Fahranfänger auch an einem Aufbauseminar oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen, außerdem können Punkte in Flensburg eingetragen werden. Welche Sanktionen genau drohen, wenn Sie in der Probezeit 2 mal geblitzt wurden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: 2 mal geblitzt in der Probezeit
In der Probezeit wird bei Verkehrsverstößen nach deren Schweregrad unterschieden. Schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr werden als A-Verstöße bezeichnet, weniger schwerwiegende als B-Verstöße. Mehr Informationen finden Sie in diesem Abschnitt.
Das hängt davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs waren. Einen Überblick über das jeweilige Bußgeld nach Bußgeldkatalog gewinnen Sie durch diese Bußgeldtabellen.
Das hängt wiederum davon ab, mit wie viel km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit Sie geblitzt wurden. Wurden Sie 2 mal mit mehr als 20 km/h zu viel geblitzt, wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Mehr zu möglichen Sanktionen lesen Sie hier.
Bußgeldtabellen: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Überschreitung in km/h (innerorts) | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot (Monat(e)) | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 | 15 | eher nicht | ||
11 – 15 | 25 | eher nicht | ||
16 – 20 | 35 | |||
21 – 25 | 80 | 1 | ||
26 – 30 | 100 | 1 | 1* | |
31 – 40 | 160 | 2 | 1 | |
41 – 50 | 200 | 2 | 1 | |
51 – 60 | 280 | 2 | 2 | |
61 – 70 | 480 | 2 | 3 | |
über 70 | 680 | 2 | 3 | |
*Erst wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h kommt, gibt es ein Fahrverbot. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. | ||||
Zum 28. April 2020 sollte eine StVO-Novelle in Kraft treten. Aufgrund von Rechtsmängeln wurde sie für nichtig erklärt. |
Überschreitung in km/h (außerorts) | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot (Monat(en)) | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 | 10 | eher nicht | ||
11 – 15 | 20 | eher nicht | ||
16 – 20 | 30 | eher nicht | ||
21 – 25 | 70 | 1 | ||
26 – 30 | 80 | 1 | 1* | |
31 – 40 | 120 | 1 | 1* | |
41 – 50 | 160 | 2 | 1 | |
51 – 60 | 240 | 2 | 1 | |
61 – 70 | 440 | 2 | 2 | |
über 70 | 600 | 2 | 3 | |
*Nur wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h gekommen ist, wird ein Fahrverbot erteilt. Stichtag ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. |
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Zum 28. April 2020 sollte eine StVO-Novelle in Kraft treten. Aufgrund von Rechtsmängeln wurde sie für nichtig erklärt. |
Welche Sanktionen drohen Personen, die 2 mal in der Probezeit geblitzt wurden?
Generell lassen sich Verstöße in der Probezeit in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilen.
- Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr. Ein A-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn eine rote Ampel überfahren wird.
- Weniger schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften werden als B-Verstöße bezeichnet. Beispiele sind eine mangelnde Ladungssicherung oder die Nutzung abgefahrener Reifen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, mit wie vielen km/h zu viel Sie als Fahranfänger erwischt wurden. Wenn Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreiten, liegt ein A-Verstoß vor. Bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich weder um einen A-Verstoß noch um einen B-Verstoß.
Die Konsequenzen des Geblitztwerdens in der Probezeit hängen also davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs waren.
Konsequenzen von A-Verstößen in der Probezeit
Nach einem A-Verstoß wird die Probezeit zunächst um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Was aber, wenn Sie in der Probezeit 2 mal geblitzt wurden, als Sie mehr als 20 km/h zu schnell fuhren, also zwei A-Verstöße begingen?
Beim zweiten A-Verstoß in der (verlängerten) Probezeit bekommen Sie eine schriftliche Verwarnung. Auch wird Ihnen dann empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen.
Beim dritten A-Verstoß wird Ihnen der Führerschein entzogen. Nach 6 Monaten ist es möglich, eine Neuerteilung zu beantragen.
2 mal geblitzt und weniger als 21 km/h zu schnell
Wenn Sie 2 mal in der Probezeit mit weniger als 21 km/h zu viel geblitzt wurden, wird zwar ebenfalls ein Bußgeld fällig. Eine Verlängerung der Probezeit droht aber nicht.
Anders ist das, wenn Sie zwei B-Verstöße begangen haben. Diese werden so gewertet wie ein A-Verstoß, es folgt eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Eine Übersicht finden Sie auch in der folgenden Tabelle:
Vergehen | Sanktionen |
---|---|
1 x A-Verstoß oder 2 x B-Verstoß | Probezeitverlängerung um zwei Jahren, verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar |
2 x A-Verstoß oder 4 x B-Verstoß | Ausspruch einer offiziellen Verwarnung, Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen |
4 x A-Verstoß oder 6 x B-Verstoß | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Quellen und weiterführende Links
- § 2a StVG
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