Straftat im Straßenverkehr: Welche Konsequenzen drohen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Wann müssen Verkehrssünder vor Gericht?

Wer eine Straftat begeht, muss sich meist vor Gericht für sein Fehlverhalten verantworten.
Wer eine Straftat begeht, muss sich meist vor Gericht für sein Fehlverhalten verantworten.

Unfälle lassen sich im Straßenverkehr meist nur durch Gesetze und Regeln vermeiden. Halten sich Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger nicht an die fürs Verkehrsrecht definierten Vorschriften, müssen sie daher mit Sanktionen rechnen. Dabei differenziert der Gesetzgeber je nach Schwere der Verfehlung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Diese Unterteilung ist vor allem dann entscheidend, wenn es um die drohenden Sanktionen geht, denn für eine Straftat kann auch Haft drohen.

Doch was unterscheidet eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat laut Definition? Mit welchen Konsequenzen müssen Straftäter bei Fehlverhalten während des Autofahrens rechnen? Und welches Vergehen stellt eine Straftat im Straßenverkehr dar? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

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Ab wann handelt es sich um eine Straftat?

Damit es sich um eine Straftat handelt, muss diese beispielsweise im Strafgesetzbuch als verboten beschrieben sein, der Täter muss schuldhaft handeln und die Tat wurde rechtswidrig, also nicht aus Gründen der Notwehr ausgeführt. Davon zu unterscheiden ist eine Ordnungswidrigkeit.

Wie kann eine Straftat sanktioniert werden?

Eine Straftat wird gemäß Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.

Welche Straftaten sind im Straßenverkehr typisch?

Typische Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden, sind beispielsweise Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Weitere Ratgeber zur Straftat im Straßenverkehr

Wann liegt eine Straftat vor?

Wer im öffentlichen Straßenverkehr gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, begeht häufig eine sogenannte Ordnungswidrigkeit. Allerdings ist dies nur solange der Fall, wie die Verfehlung wenig schwerwiegend und nicht kriminell ist. Als Beispiel dafür lassen sich unter anderem Geschwindigkeitsunterschreitungen, Abstandsverstöße und versäumte Hauptuntersuchungen anführen.

Fahrzeugführer und Fußgänger können im Verkehr aber auch schwerwiegendere Verstöße begehen, sodass diese ggf. als Straftat zu bewerten und somit härter zu sanktionieren sind. Damit diese Möglichkeit allerdings besteht, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. ein Gesetz beschreibt die verbotene Tat und sieht dafür eine Strafe vor (z. Bsp. im Strafgesetzbuch (StGB))
  2. der Täter handelte schuldhaft (war im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte)
  3. die Tat erfolgte rechtswidrig (keine Rechtfertigung durch Notwehr o.a.)

Darüber hinaus lassen sich gemäß § 12 StGB verschiedene Arten von Straftaten unterscheiden. So wird eine minderschwere Straftat als Vergehen bezeichnet und zieht als Strafe eine Geldstrafe oder eine geringe Freiheitsstrafe nach sich. Eine schwere Straftat, für die der Gesetzgeber mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht, gilt hingegen als Verbrechen.

Diese Differenzierung ist insbesondere bei der Strafbarkeit einer versuchten Straftat relevant, denn bei einem Verbrechen ist der Versuch grundsätzlich strafbar, wohingegen bei einem Vergehen dieser Straftatbestand explizit im Gesetz aufgeführt sein muss.

Aha! Im Verkehrsrecht können die Begrifflichkeiten schnell mal durcheinandergeraten und für Verwirrung sorgen, weshalb wir diese nun kurz erläutern wollen.
Eine Strafe – in Form von Haft oder einer Geldstrafe – kann nur bei einer Straftat drohen. Eine Ordnungswidrigkeit zieht hingegen ein Verwarn- bzw. Bußgeld nach sich.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Egal ob Fahrerflucht, Diebstahl oder Sachbeschädigung: Bei einer Straftat ist der Ablauf des Verfahrens vorgeschrieben.
Egal ob Fahrerflucht, Diebstahl oder Sachbeschädigung: Bei einer Straftat ist der Ablauf des Verfahrens vorgeschrieben.

Damit die Möglichkeit besteht, einen Autofahrer wegen einer Straftat im Straßenverkehr zu verurteilen, muss ein Strafverfahren durchlaufen werden. Dieses lässt sich in vier verschiedene Phasen unterteilen:

  1. Ermittlungsverfahren
  2. Zwischenverfahren
  3. Hauptverfahren
  4. Vollstreckungsverfahren

Damit es bei Straftaten in Deutschland zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommt, ist häufig eine Anzeige zu erstatten. Alternativ dazu kann die Staatsanwaltschaft ein solches aber auch von Amts wegen verfolgen. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wird überprüft, ob ausreichend Hinweise für eine Schuld des Beschuldigten bestehen. Erhärtet sich der Verdacht, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen.

Durch einen Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne eine Hauptverhandlung möglich. Allerdings besteht diese Möglichkeit in der Regel nur bei Vergehen und dient insbesondere dazu, die Kosten für das Verfahren zu reduzieren.

Im Zwischenverfahren prüft das Gericht nach erfolgter Anklage den Sachverhalt und entscheidet, ob es wegen der vorgeworfenen Straftat zu einem Hauptverfahren kommt. Die Hauptverhandlung beginnt mit den Fragen zur Person des Angeklagten, geht über in die Beweisaufnahme und endet mit dem Strafverfahren, bei welchem das Gericht das Urteil verkündet. Hierbei kann es sich um eine Verurteilung oder einen Freispruch handeln.

Damit die für die begangene Straftat verhängten Sanktionen auch tatsächlich umgesetzt werden, folgt zuletzt das Vollstreckungsverfahren. Dabei kann es sich um die Zahlungsaufforderung für eine Geldstrafe oder die Ladung zum Haftantritt handeln. Darüber hinaus erfolgt auch die Durchsetzung von Nebenstrafen. So sind auch Fahrverbote oder der Führerscheinentzug bei Straftaten möglich.

Nahezu alle Verfehlungen lassen sich rechtlich nur für einen begrenzten Zeitraum verfolgen, einzige Ausnahme bildet Mord, der grundsätzlich nie verjährt. Wann die Verjährung bei Straftaten eintritt, hängt dabei von der möglichen Höchststrafe ab. Welche Fristen gelten, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Verjährungsfristen bei Straftaten
Höchstdauer der HaftstrafeFrist
unter 1 Jahre3 Jahre
1 bis 5 Jahre5 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
10 Jahre20 Jahre
Lebenslänglich30 Jahre

Straftaten im Straßenverkehr: Beispiele, Merkmale und Folgen

Im Jahr 2017 wurden in Deutschland insgesamt 251.048 Straftaten in der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verzeichnet. Welche Zuwiderhandlungen dabei im Einzelnen zur Eintragung ins Fahreignungsregister (FAER) führten, listet die Behörde allerdings nicht vollständig auf. Wann genau eine Straftat im Straßenverkehr vorliegt, veranschaulichen daher die nachfolgenden Beispiele.

Illegale Autorennen

Gemäß § 315d StGB stellt die Teilnahme oder Ausrichtung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eine Straftat dar. Hierfür droht mindestens eine Geldstrafe bzw. eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Ist das ausgetragene Autorennen verantwortlich für den Tod eines Menschen, müssen die Beteiligten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Weitere Informationen zum illegalen Autorennen finden Sie im folgenden Video:

Was genau spricht man von einem illegalen Autorennen und welche Strafen drohen. hierbei? Die Antwort gibt es im Video.

Unfallflucht

Fahrerflucht stellt eine Straftat dar, für die maximal eine dreijährige Haftstrafe droht.
Fahrerflucht stellt eine Straftat dar, für die maximal eine dreijährige Haftstrafe droht.

Sind Verkehrsteilnehmer in Deutschland in einen Unfall verwickelt, müssen diese die Feststellung ihrer Person ermöglichen. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht ist als Straftat „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ gemäß § 142 Abs. 1 StGB zu bewerten. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Da auch die falsche Bezichtigung einer Straftat gemäß § 164 StGB zu einer bis zu fünfjährigen Haftstrafe oder einer Geldstrafe führen kann, sollten Sie sich unter Umständen mit eindeutigen Schuldzuweisungen – ohne für eine Tatbeteiligung Beweise zu haben – zurückhalten. Stattdessen ist es ggf. sinnvoll, eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.

Versicherungsbetrug

Auch die Vortäuschung einer Straftat ist im Straßenverkehr möglich. Inszenieren Personen einen Unfall, um eine Entschädigung von der Versicherung zu erhalten, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Laut § 145d StGB kann dies zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.

Übrigens! Wer andere zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat verleitet, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Denn gemäß § 26 StGB drohen für die Anstiftung zur Straftat die gleichen Sanktionen wie für das Fehlverhalten selbst.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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