29 km/h zu schnell innerorts & außerorts: Welche Konsequenzen drohen hier?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header 29 km/h zu schnell

Bußgeldkatalog 29 km/h zu schnell

Fahr­zeugBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Pkw, Motorrad
.... innerorts180 EUR1*Hier prüfen **
... außerorts150 EUR1*Hier prüfen **
Gespann,
Kfz über 3,5 t
... innerorts235 EUR21 MonatHier prüfen **
... außerorts175 Euro1*Hier prüfen **
* Nur wenn es zwei Mal in­ner­halb eines Jah­res zu ei­ner Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung von mehr als 26 km/h ge­kom­men ist, wird ein Fahr­ver­bot er­teilt. Stich­tag ist der Tag, an dem der Buß­geld­be­scheid rechts­kräf­tig wird.

Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen

FAQ: 29 km/h zu schnell

Was passiert, wenn Sie 29 km/h zu schnell fahren?

29 km/h zu schnell stellen eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Sanktionen gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog. Die Höhe vom Bußgeld, das bei 29 km/h zu schnell verhängt wird, ist abhängig davon, mit welchem Fahrzeug Sie fahren und wo Sie unterwegs sind.

Wird bei einem Verstoß zwischen innerorts und außerorts unterschieden?

Ja. Sind Sie 29 km/h schnell, wird das innerorts höher geahndet als wenn Sie mit 29 km/h zu schnell außerorts unterwegs waren. Was diesbezüglich gilt, wenn Sie mit 29 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt werden, lesen Sie hier.

Was kostet es, 29 km/h zu schnell zu sein?

Sind Sie innerorts oder außerorts 29 km/h zu schnell, drohen Bußgelder zwischen 150 und 235 Euro. Darüber hinaus werden Punkte eingetragen und es kann unter Umständen ein Fahrverbot drohen. Wann das das Fall ist und wann welche Sanktionen greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Video: Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu erwarten ist, erfahren Sie im Video.
Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu erwarten ist, erfahren Sie im Video.

29 km/h innerorts zu schnell: Welche Folgen hat das?

29 km/h zu schnell: In der Probezeit hat das noch zusätzliche Folgen.
29 km/h zu schnell: In der Probezeit hat das noch zusätzliche Folgen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften liegt in Deutschland bei 50 km/h. Verkehrszeichen können diese weiter reduzieren oder auch höhere Geschwindigkeiten erlauben. Verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die allgemeinen Vorgaben oder gegen die Verkehrszeichen, müssen Sie mit den entsprechenden Sanktionen rechnen. Das gilt auch, wenn Sie 29 km/h zu schnell fahren.

Gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro fällig, wenn Sie innerorts mit dem Pkw oder Motorrad 29 km/h zu schnell sind. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Ein Fahrverbot gibt es beim ersten Verstoß nicht. Werden Sie jedoch innerhalb eines Jahres mehrmals mit 29 km/h zu schnell geblitzt, müssen Sie den Führerschein in der Regel für einen Monat abgeben.

Auch für Fahranfänger hat eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung Folgen. Sind Sie 29 km/h zu schnell innerorts in der Probezeit, müssen Sie zusätzlich zum Bußgeld und dem Punkt mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert
  • Anordnung eines Aufbauseminars wahrscheinlich

29 km/h zu schnell: Außerhalb geschlossener Ortschaft

Außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt: 29 km/h zu schnell werden sanktioniert.
Außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt: 29 km/h zu schnell werden sanktioniert.

Haben Sie im Pkw oder auf dem Motorrad 29 km/h zu viel außerorts auf dem Tacho, handeln Sie ebenfalls ordnungswidrig. Auch hier müssen Sie mit den entsprechenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Es werden 150 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen. Wie innerorts wird bei 29 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot in der Regel erst im Wiederholungsfall verhängt.

Sind Sie 29 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit, hat das die gleichen Konsequenzen wie ein Verstoß innerorts. Sie müssen also neben dem Bußgeld und Punkt auch hier mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen und sich wahrscheinlich auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorbereiten.

Auf der Autobahn 29 km/h zu schnell

29 km/h zu schnell auf der Autobahn kann verschiedene Sanktionen bedeuten.
29 km/h zu schnell auf der Autobahn kann verschiedene Sanktionen bedeuten.

Wie hoch das Bußgeld bei 29 km/h zu schnell auf der Autobahn ausfällt, hängt vom Verlauf dieser ab. So ist es durchaus möglich, dass die Sanktionen für Verstöße innerorts greifen, wenn die Autobahn bzw. der Abschnitt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verläuft. Auf der anderen Seite können Verstöße mit 29 km/h zu schnell auch wie außerhalb geschlossener Ortschaften geahndet werden.

Bußgelder zwischen 150 und 180 Euro sind also auf der Autobahn möglich, wenn Sie 29 km/h zu schnell sind. Es wird ein Punkt eingetragen und Fahrverbote drohen im Wiederholungsfall, sofern Sie im Pkw oder auf dem Motorrad unterwegs sind. Wie das bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bzw. bei Gespannen aussieht, erläutern wir nachfolgend.

Mit Lkw oder Anhänger 29 km/h zu schnell

Fahren Sie mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen oder mit einem Anhänger 29 km/h zu schnell, fallen höhere Sanktionen an als bei einem Verstoß mit Pkw oder Motorrad. Auch in diesem Fall gilt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts höher geahndet werden als Verstöße außerorts. Das gilt natürlich auch für Verstöße auf Autobahnen.

Mit 29 km/h innerorts zu schnell zu sein, bedeutet ein Bußgeld in Höhe von 235 Euro sowie 2 Punkte. Darüber hinaus gibt es ein Fahrverbot von einem Monat. Sind Sie außerorts 29 km/h zu schnell, zahlen Sie 175 Euro und bekommen einen Punkt. Ein Fahrverbot erhalten Sie, wenn Sie wiederholt zu schnell fahren.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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