Inhaltsverzeichnis
Das Fahrverbot im Verkehrsrecht
- Ärztliches Fahrverbot
- Bußgeld statt Fahrverbot
- Fahrverbot antreten
- Fahrverbot aufteilen
- Fahrverbot freikaufen
- Fahrverbot für Ausländer
- Fahrverbot für Senioren
- Fahrverbot für Wiederholungstäter
- Fahrverbot umgehen
- Fahrverbot umwandeln
- Fahrverbot verschieben
- Härtefall beim Fahrverbot
- Verjährung bei einem Fahrverbot
- Wo müssen Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?
Fahrverbote stellen neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg eine erzieherische Maßnahme dar, die auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr folgt. Der Fahrer sollte nach dem Fahrverbot möglichst eine größere Disziplin im Verkehr anstreben.
Fahrverbote – Was ist zu beachten?
Wenn eine Straftat im Straßenverkehr begangen wird, kann ein Fahrverbot folgen. Andere Sanktionen, die auf eine Straftat als Verkehrsteilnehmer folgen können, sind Geld- oder Haftstrafen.
Das Fahrverbot kann im Verkehrsrecht 1 Monat bis zu 3 Monate betragen. In diesem Zeitraum darf sich der Betroffene nicht auf öffentlichem Gelände hinter das Steuer setzen. Beim Fahren trotz Fahrverbot greift das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ein. Die Konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 sind gravierend. Eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe warten auf den Fahrer. Begeht er diese Straftat fahrlässig, reduziert sich die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf bis zu 180 Tagessätze.
Das Fahrverbot beginnt, sobald das Urteil Rechtskraft hat. Das ist zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids der Fall. Gibt der Fahrer den Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch nicht ab, gilt das Fahrverbot trotzdem und verlängert sich zudem. Das Fahrverbot richtet sich nämlich nach dem Datum der Abgabe der Fahrerlaubnis. Hat der Betroffene also ein Fahrverbot von 2 Monaten und gibt den Führerschein am 13. März ab, ist das Fahrverbot bis zum 12. Mai wirksam.
FAQ: Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach einer gewissen Zeit automatisch zurück. Wurde Ihnen der Führerschein allerdings entzogen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diesem wird erst nach einer Sperrfrist und bei Erfüllen diverser Bedingungen, wie z. B. einem positiven MPU-Gutachten stattgegeben.
Je nachdem, wie schwer Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben, kann ein Fahrverbot ein bis drei Monate lang andauern.
Nein, ein Fahrverbot, welches im Ausland gegen Sie verhängt wurde, erstreckt sich nicht auf Fahrten auf deutschem Grund und Boden. Es gilt lediglich in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde.
Video: Erklärung zum Fahrverbot
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer als Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, fragt sich, welche Konsequenzen ihn nun erwarten. Neben dem Bußgeldbescheid und Punkten in Flensburg kann, je nach Schwere der Tat, eine Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafe oder ein Fahrverbot drohen. Ein Fahrverbot mit einer Länge zwischen 1 und 3 Monaten kann zum Beispiel auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw oder Kraftrad erfolgen.
Außerorts wird ein Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell verhängt. Es erhöht sich ab 61 km/h zu schnell auf 2 Monate und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h sind es bereits 3 Monate Fahrverbot.
Innerorts ist die StVO aufgrund des höheren Unfallrisikos etwas strenger. Das Fahrverbot von 1 Monat folgt auf eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h, ab 51 km/h sind es 2 Monate und ab 61 km/h folgen 3 Monate Fahrverbot.
Wiederholungstäter-Regel: Überschreitet ein Fahrer außerorts oder innerorts zweimal oder sogar öfter im Jahr die festgelegte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h, folgt aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot von 1 Monat. Droht aufgrund des Tempoverstoßes ohnehin ein Fahrverbot, wird dieses Verbot bei Wiederholungstätern dazugerechnet.
Fahrverbot bei Alkohol am Steuer
Wer mit Alkohol am Steuer unterwegs ist, muss ein strenges Strafmaß erwarten. Ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg folgen. Beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze wird zudem auf jeden Fall ein Fahrverbot verhängt. Beim ersten Verstoß folgt 1 Monat Fahrverbot und beim zweiten sowie dritten Mal 3 Monate. Dasselbe gilt beim Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz im Verkehr. Gefährdet der alkoholisierte oder der unter Drogen stehende Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, drohen keine Fahrverbote mehr, sondern es kommt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis bei über 0,3 Promille.
Das Fahrverbot umgehen
Was einige Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich nicht wissen, ist, dass sie das Fahrverbot umwandeln können, indem sie ein höheres Bußgeld zahlen statt das Fahrverbot anzutreten.
Das deutsche Recht erlaubt dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Umstände, unter denen der Fahrer das Fahrverbot abwenden kann, sind unter anderem folgende:
- Zwischen dem Begehen der Tat und dem Urteil ist viel Zeit vergangen
- Bestimmte persönliche Gegebenheiten führten zum Begehen der Ordnungswidrigkeit
- Sogenanntes „Augenblicksversagen“
- Der Fahrer beging die Tat aufgrund einer Notsituation
- Der Betroffene kann versuchen, den Bußgeldstellen und dem Gericht zu schildern, dass ihn das Fahrverbot mit einer besonderen Härte trifft. Dies ist allerdings eine schwierige Angelegenheit und muss durch Nachweise und Dokumente glaubhaft gemacht werden.
Eine weitere Person, also ein Zeuge, kann diesen Umstand bestätigen. Sie muss den vollständigen Namen und ihre aktuelle Anschrift angeben. Das Gericht oder die Behörde wägt dann ab, ob es sich tatsächlich um besonders kritische Umstände handelt und ob eine Geldstrafe statt Fahrverbot denselben erzieherischen Effekt hat.
Die Chancen stehen nicht schlecht, wenn der Betroffene normalerweise unauffällig bezüglich dem Verkehrsrecht ist und nicht sonderlich hohe Einnahmen hat. Normalerweise wird das Bußgeld verdoppelt, um das Fahrverbot zu umgehen. Der Betroffene kann sich also tatsächlich vom Fahrverbot „freikaufen“.
Das Fahrverbot im Ausland
Wer in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Fahrverbot steht, sollte nicht davon ausgehen, dass er sich im Ausland sorgenlos hinter das Steuer setzen kann.
Aufgrund eines Abkommens können viele Länder ein Fahrverbot aus einem anderen Land übertragen. In den meisten Fällen folgt allerdings nur ein Bußgeldbescheid für das Führen eines Fahrzeugs, ohne einen Führerschein vorzeigen zu können. Österreich stellt allerdings eine Ausnahme dar, da der Informationsaustausch mit Deutschland zügig ist. Um sich einer noch höheren Strafe zu entziehen, sollte der Betroffene dem jeweiligen Beamten nicht offen darlegen, dass er keinen Führerschein aufgrund eines Fahrverbots in Deutschland bei sich hat.
Je nach dem, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht, kann das Bußgeld relativ gering ausfallen oder es wird eine Haft- beziehungsweise Geldstrafe fällig. Das Strafverfahren wird meistens eingeleitet, wenn die Beamten erfahren, dass der Betroffene trotz eines Fahrverbots hinter dem Steuer sitzt. Besteht die Ordnungswidrigkeit allerdings darin, dass die jeweilige Person den Führerschein momentan nicht bei sich führt, greift nur die Bußgeldtabelle mit einem mehr oder minder hohen Bußgeld. In Luxemburg beträgt es beispielsweise vergleichsweise wenig, nämlich 24 Euro.
wo kann ich erfahren wo und wann ich welche Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe soll.
vielen Dank
Am Tag der Abgabe des Führerscheins darf ich ja nicht mehr fahren.( Einschreiben mit Datum)Ist klar
jedoch informiert die Behörde wann der FS, sprich der FS hinterlegt ist. Datum 2 Tage später.
Jetzt wird sicherlich die Behörde zusehen und das zu recht (Schadenersatzforderung) das ich den
FS pünktlich zurück erhalte denke mal 1 o.2.Tage früher.
Da mir zwei Tage verlustig sind,somit vieleicht ein o.zwei Tage füher wieder im Besitz,betone im
Besitz des FS bin darf ich dann Fahrzeug im öffendlichen Raum führen.
Was passiert wenn ich in eine Polizeikontrolle komme und ein Abfrage erfolgt.
Danke
Hallo Steffen,
Fahren ohne Führerscheindokument kostet 20 Euro. Sollte das Fahrverbot jedoch noch andauern, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da dies eine Straftat ist, ist die Konsequenz eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
– Die Redaktion
Hallo, mir ist vor 2 Monaten mein deutsche Führerschein in italien entzogen worden und bis heute hab ich den von Italien nicht zurück bekommen. aufgrund eine trunkenheit am Steuer 0.98 Promille habe ich ein Fahrverbot in Italien ausgehängt bekommen aber Führerschein ist mir nicht zurück gegeben worden. in Flensburg haben die die Information von Bozen Präsidiumskommisär die Info erhalten, dass ich Fahrverbot bekommen habe, aber es ist kein Führerschein eingetroffen. dürfen die Italiener einfach solange mein Führerschein einbehalten? ich habe kein fahrverbot in deutschland nur in italien. kann mir hier jemand helfen oder Rat geben?
Vielen lieben dank voraus.
Hallo Erika,
Sie können in der Regel bei den italienischen Behörden erwirken, dass lediglich ein Vermerk auf Ihren Führerschein angebracht wird, aus welchem das Fahrverbot in Italien hervorgeht und somit Ihren Führerschein zurück erhalten. Unter Umständen müssen Sie diesen jedoch auch wieder in Italien abholen.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Ich habe mich in Albstadt-Ebingen verfahren und gelangte infolge Nervosität und Unachtsamkeit auf der Vierspureigen in Gegenrichtung. Fuhr sofort wieder ab und meldete den Vorgang umgehend noch der Polizei. Tags darauf wurde mein FS beschlagnahmt. Was kann ich unternehmen. Wie lautet wohl ein Urteil.
Hallo,
es kann zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis kommen, auch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe können die Folge sein. Zudem erhalten Sie 3 Punkte.
– Die Redaktion
warum meldest du sowas?